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	<title>Korrespondenzbank - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-06-05T17:09:03Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Korrespondenzbank&amp;diff=110149&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Emberwit: linkfix</title>
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		<updated>2023-08-24T21:57:43Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;linkfix&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Korrespondenzbank&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ({{enS|Correspondent account}}) ist im [[Bankwesen]] die Bezeichnung für ein [[Kreditinstitut]] mit [[Sitz (juristische Person)|Sitz]] im [[Ausland]], zu dem ein inländisches Kreditinstitut eine [[Geschäftsverbindung]] unterhält, um hierüber [[Auslandsüberweisung]]en oder sonstige Auslandsgeschäfte im [[internationaler Zahlungsverkehr|internationalen Zahlungsverkehr]] abzuwickeln.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Allgemeines ==&lt;br /&gt;
Die Bedeutung von Korrespondenzbanken hat international stark abgenommen, seitdem Auslandsüberweisungen über internationale [[Zahlungssystem]]e mit [[Clearing]]charakter abgewickelt werden. Da das Zahlungssystem [[SWIFT]] kein supranationales Clearingsystem ist, bedürfen die Verrechnungsbuchungen noch der Einschaltung von Korrespondenzbanken. Die Rolle der Korrespondenzbank bleibt hingegen in der [[Außenhandelsfinanzierung]] beim [[Akkreditiv]], [[Dokumenteninkasso]] und [[Rembourskredit]] erhalten. Dann ergibt sich durch die Einschaltung von Korrespondenzbanken eine besondere Situation des [[Internationales Privatrecht|internationalen Privatrechts]], die sich auf die [[Rechtsbeziehung]]en der beteiligten Banken auswirkt.&amp;lt;ref&amp;gt;Dorothee Einsele, [https://books.google.de/books?id=49DilzjDo9wC&amp;amp;pg=PA120&amp;amp;dq=Korrespondenzbank&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ei=0WOSVcWDCsztUoyAg8AH&amp;amp;ved=0CEAQ6AEwBQ#v=onepage&amp;amp;q=Korrespondenzbank&amp;amp;f=false &amp;#039;&amp;#039;Bank- und Kapitalmarktrecht&amp;#039;&amp;#039;], 2006, S. 120.&amp;lt;/ref&amp;gt; Die Korrespondenzbanken stehen in einer unterschiedlich festen Kooperation zueinander.&amp;lt;ref&amp;gt;[[Karl Friedrich Hagenmüller]], &amp;#039;&amp;#039;Der Bankbetrieb&amp;#039;&amp;#039;, 9. Auflage, 1982, S. 607.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Rechtsfragen ==&lt;br /&gt;
In Deutschland haben Kreditinstitute bei der Auswahl ihrer Korrespondenzbanken besondere Sorgfaltspflichten zu beachten, damit sie nicht mit [[Briefkastenbank]]en oder illegalen [[Schattenbank]]en zusammenarbeiten. Nach {{§|25k|kredwg|juris}} [[Kreditwesengesetz|KWG]] müssen sie ausreichende, öffentlich verfügbare [[Information]]en über das Korrespondenzinstitut und seine Geschäfts- und Leitungsstruktur einholen, um sowohl vor als auch während einer solchen [[Geschäftsbeziehung]] die Art der Geschäftstätigkeit des Korrespondenzinstituts in vollem Umfang verstehen und seinen Ruf und seine Kontrollen zur Bekämpfung der [[Geldwäsche]] und der [[Terrorismus]]finanzierung sowie die Qualität der [[Bankenaufsicht]] bewerten zu können. Außerdem ist sicherzustellen, dass sie keine Geschäftsbeziehung mit einem Kreditinstitut begründen oder fortsetzen, von dem bekannt ist, dass seine Konten von einer Briefkastenbank zur Verhinderung der Nutzung des [[Finanzsystem]]s zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung genutzt werden, und sicherzustellen, dass das Korrespondenzinstitut keine [[Transaktion (Wirtschaft)|Transaktionen]] über Durchlaufkonten zulässt. In {{§|25m|kredwg|juris}} KWG sind verbotene Geschäfte aufgeführt, die im Zusammenhang mit Briefkastenbanken stehen, insbesondere die Errichtung oder Fortführung von Konten auf den Namen von Briefkastenbanken. Da diese Bestimmungen auf einer [[EU-Richtlinie]] beruhen, gelten sie in allen [[EU-Mitgliedstaaten]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Geschichte ==&lt;br /&gt;
Seit der Liberalisierung des Kapitalverkehrs nach dem Zweiten Weltkrieg begannen Kreditinstitute international mit dem Aufbau bilateraler [[Bankverbindung]]en zur Installation eines internationalen Zahlungsverkehrs. Die ab 1950 verstärkt aufkommenden Auslandsüberweisungen wurden erst möglich, nachdem sich inländische Kreditinstitute ein Netz von Korrespondenzbanken im Ausland aufgebaut hatten, mit denen sie [[Zahlung]]en in [[Inlandswährung|Inlands-]] oder [[Fremdwährung]] über [[Lorokonto|Lorokonten]] verrechnen konnten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kontakt mit einer Korrespondenzbank beruhte lange Zeit auf der [[Brief]]post. Bei einem [[Zahlungsauftrag]] erfolgte eine [[Gutschrift]] der zahlenden Bank auf dem Lorokonto der empfangenden Korrespondenzbank, die wiederum spiegelbildlich auf dem [[Nostrokonto]] eine [[Belastung (Zahlungsverkehr)|Belastung]] vornahm. Die entsprechenden [[Buchungsbeleg]]e wurden per Post versandt. Die Gutschrift beim Zahlungsempfänger erfolgte nach einer vorangegangenen Überweisungskette innerhalb des Bankwesens ({{enS|rolling settlement}}) auch zwischen Banken, die nicht zueinander in Geschäftsverbindung stehen.&amp;lt;ref&amp;gt;Daniela Schwart, &amp;#039;&amp;#039;Die Haftung der Banken im grenzüberschreitenden Überweisungsverkehr&amp;#039;&amp;#039;, 2006, S. 9&amp;lt;/ref&amp;gt; Innerhalb der weltweiten [[Kreditwirtschaft]] war damit der internationale Zahlungsverkehr [[Bilateralität|bilateral]] organisiert. Wesentlicher Nachteil war die Dauer zwischen der Einreichung des Zahlungsauftrags durch den Zahlungspflichtigen und der Gutschrift beim Zahlungsempfänger, die regelmäßig mit drei bis vier Wochen zu veranschlagen war.&amp;lt;ref&amp;gt;Jörg Etzkorn, &amp;#039;&amp;#039;Rechtsfragen des internationalen elektronischen Zahlungsverkehrs durch SWIFT&amp;#039;&amp;#039;, 1991, S. 3 f.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Echtheit von Schriftstücken konnte anhand von ausgetauschten Unterschriftsverzeichnissen überprüft werden. Mit dem Aufkommen von [[Telex]]verbindungen wurden Schlüsseltabellen ausgetauscht, die eine Authentizitätsprüfung anhand von Schlüsselmerkmalen für bestimmte Dokumentenfelder (beispielsweise Betrag, Währung, Auftragsdatum, Niederlassung der Bank) ermöglichten. Seit Mai 1973 werden zwischen Korrespondenzbanken Nachrichten über das elektronische Kommunikationssystem [[SWIFT]] ausgetauscht. Im Jahre 1974 berichtete die [[Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen]], dass die großen [[Girozentrale]]n über weit mehr als 1.000 A-Korrespondenzbanken verfügten.&amp;lt;ref&amp;gt;Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen, Band 27, 1974, S. 453&amp;lt;/ref&amp;gt; SWIFT-Zahlungen haben den bilateralen Zahlungsverkehr der Kreditinstitute inzwischen vollständig ersetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Aufgaben ==&lt;br /&gt;
Korrespondenzbanken übernehmen im [[Zahlungsverkehr]] die Aufgabe, Zahlungen der auftraggebenden Bank dem begünstigten Kunden der Korrespondenzbank [[Gutschrift|gutzuschreiben]] oder an die kontoführende Bank des Begünstigten weiterzuleiten. Im Dokumentengeschäft übernimmt die Korrespondenzbank beim Dokumenteninkasso die Aushändigung bestimmter, vom [[Exporteur]] über seine [[Hausbank]] vorgelegter [[Warenbegleitpapier]]e an den [[Importeur]] [[Zug um Zug (Recht)|Zug um Zug]] gegen Zahlung des [[Geschäft (Wirtschaft)|Geschäfts]]. Schaltet eine Akkreditivbank noch eine Korrespondenzbank im Ausland ein, so wird diese mit verschiedenen Funktionen betraut. Sie kann bloße [[Avis (Logistik)|„Avisbank“]] sein, aber auch die Aufgabe einer Zahl- und Abwicklungsstelle oder sogar einer Bestätigungsbank übernehmen.&amp;lt;ref&amp;gt;Dorothee Einsele, &amp;#039;&amp;#039;Bank- und Kapitalmarktrecht&amp;#039;&amp;#039;, 2006, S. 110.&amp;lt;/ref&amp;gt; Die ausländische Korrespondenzbank wird beim [[Rembourskredit]] damit beauftragt, von dem Exporteur eingereichte gezogene [[Wechsel (Urkunde)|Tratten]] gegen Aushändigung der Dokumente zu akzeptieren.&amp;lt;ref&amp;gt;Dorothee Einsele, &amp;#039;&amp;#039;Bank- und Kapitalmarktrecht&amp;#039;&amp;#039;, 2006, S. 158.&amp;lt;/ref&amp;gt; [[Bankrecht (Deutschland)|Bankrechtlich]] [[Haftung (Recht)|haften]] in Deutschland die Kreditinstitute nach ihren [[Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute|Allgemeinen Geschäftsbedingungen]] für die „sorgfältige Auswahl und Unterweisung des Dritten“; Dritter ist die Korrespondenzbank.&amp;lt;ref&amp;gt;Ziff. 19 (2) AGB Sparkassen&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Geschäftsfelder können sein:&lt;br /&gt;
* Erfüllung der Zahlungen aus [[Wertpapier]]geschäften im Ausland,&lt;br /&gt;
* Einlösung ausländischer Wertpapiere,&lt;br /&gt;
* Handel mit [[Sorten]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Innerhalb des Euro-Raumes bestehen oft gegenseitige Kontoverbindungen zwischen den größeren Banken oder die Abwicklung erfolgt über die [[Zentralbank]]en.&amp;lt;ref&amp;gt;Deutsche Bundesbank (Vordruck 7006) {{Webarchiv|url=http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Downloads/Kerngeschaeftsfelder/Unbarer_Zahlungsverkehr/7006_verzeichnis_der_auslaendischen_korrespondentenbanken.pdf?__blob=publicationFile |wayback=20130607210945 |text=Verzeichnis der ausländischen Korrespondentenbanken |archiv-bot=2019-04-23 21:25:56 InternetArchiveBot }}&amp;lt;/ref&amp;gt; Bei Zahlungen in Drittwährung – in einer Währung, die weder im Zahlerland noch im Empfängerland die Heimatwährung ist – wird eine weitere Korrespondenzbank für den eigentlichen Zahlungsvorgang eingeschaltet;&amp;lt;ref&amp;gt;Beispiel ist eine Zahlung aus Deutschland nach Südafrika in [[US-Dollar]], zahlbar bei einer Korrespondenzbank in [[New York City]]&amp;lt;/ref&amp;gt; diesen Vorgang nennt man Deckungsanschaffung. Bei intensiver Korrespondenzbank-Nutzung stellen sich die Banken gegenseitig [[Kreditlinie]]n, den so genannten [[Swing (Wirtschaft)|Swing]] zur Verfügung. Über die gegenseitige Geschäftszuweisung führen die Kreditinstitute häufig eine [[Reziprozitätsstatistik]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Arten ==&lt;br /&gt;
Unterhalten beide Institute eine gegenseitige Kontoverbindung, so spricht man vom &amp;#039;&amp;#039;A-Korrespondenten&amp;#039;&amp;#039;, besteht lediglich eine Geschäftsverbindung, handelt es sich um einen &amp;#039;&amp;#039;B-Korrespondenten&amp;#039;&amp;#039;. Durch Kontoverbindung ergibt sich eine Unterscheidung im Hinblick auf die Kontoführung. Beim [[Nostrokonto]] führt aus Sicht einer Bank die Korrespondenzbank das Verrechnungskonto, beim Lorokonto ist es umgekehrt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
* [[Banque Algérienne du Commerce Extérieur]] als Beispiel&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Zahlungsverkehr]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Bankwesen]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Emberwit</name></author>
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