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	<title>Kontrollmitteilung - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-06-04T06:22:39Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Kontrollmitteilung&amp;diff=979685&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Sokrates 399: Typografie (https://www.duden.de/rechtschreibung/PDF), Kleinigkeiten.</title>
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		<updated>2025-12-08T09:30:58Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Typografie (https://www.duden.de/rechtschreibung/PDF), Kleinigkeiten.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;{{Deutschlandlastig}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Kontrollmitteilung&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ist&lt;br /&gt;
* eine Mitteilung über einen steuerlich bedeutsamen Vorgang (z.&amp;amp;nbsp;B. Honorarzahlungen, Zinsgutschriften)&lt;br /&gt;
** eines Finanzamts an ein anderes Finanzamt,&lt;br /&gt;
** einer Behörde oder Körperschaft des öffentlichen Rechts an ein Finanzamt.&lt;br /&gt;
Eine Kontrollmitteilung dient der Sicherstellung einer vollständigen und ordnungsgemäßen steuerlichen Erfassung von Einnahmen. Mit Hilfe von Kontrollmitteilungen kann überprüft werden, ob ein Steuerpflichtiger seine steuerlichen Verpflichtungen erfüllt hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
__TOC__&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Allgemeines ==&lt;br /&gt;
Kontrollmitteilungen werden häufig bei [[Außenprüfung]]en erstellt, wenn der Betriebsprüfer Kenntnis von Vorgängen erlangt, die für einen anderen Steuerpflichtigen von Bedeutung sind. Weiter werden dem Finanzamt zugeleitete Informationen, wie etwa beim Auto- oder Grundstücks- und Hauskauf, in einer Kontrollmitteilung in der Steuerakte des Beteiligten gesammelt. Bei hohen Barzahlungen wird möglicherweise [[Schwarzgeld]] vermutet und das Finanzamt wird weitere Ermittlungen anstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Kontrollsystem des [[Fiskus]] erstreckt sich auch auf internationale Kapitalbewegungen und Geschäftsabschlüsse. Durch den zwischenstaatlichen Austausch bestimmter Informationen über ihre Steuerbürger kann das Verschweigen von Zinseinnahmen aus Geldanlagen im Ausland oder das Ausnutzen ungerechtfertigter Vorteile unangenehme Folgen für den Betroffenen haben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ob über ihn Kontrollmitteilungen vorliegen, weiß der Steuerpflichtige in aller Regel nicht. Eine Kontrollmitteilung ist kein [[Verwaltungsakt]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Kontrollmitteilung verwirklicht das sogenannte [[Korrespondenzprinzip (Steuerrecht)|Korrespondenzprinzip]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Situation in Deutschland ==&lt;br /&gt;
=== Außenprüfung ===&lt;br /&gt;
Der Gesetzgeber hat in {{§|194|ao_1977|juris}} Abs.&amp;amp;nbsp;3 [[Abgabenordnung]] (AO) geregelt, dass anlässlich einer Außenprüfung (auch „Betriebsprüfung“ genannt) bei einem Steuerpflichtigen vorgefundene Erkenntnisse über Dritte vom Prüfer im Wege der Kontrollmitteilung an das für diese zuständige Finanzamt übermittelt werden dürfen. Kontrolliert werden mit ihr die steuerlichen Verhältnisse dieser anderen Person/en.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Außenprüfung, die nur dem Zweck dient, steuererhebliche Tatsachen über Dritte im Wege über Kontrollmitteilungen zu erlangen, darf jedoch nicht angeordnet werden.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://research.wolterskluwer-online.de/document/3198d92e-67ac-47a7-9d58-73cb1dd43f32 BFH-Urteil vom 18. Februar 1997], Az. VIII R 33/95, BStBl. 1997 II S. 499.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Verfassen von Kontrollmitteilungen liegt im Ermessen des Betriebsprüfers. Er wird sie im Allgemeinen nur anfertigen, wenn er steuerlich relevante Sachverhalte vermutet. Diese Einschränkung geht auf  eine Entscheidung des [[Bundesfinanzhof]]s zurück.&amp;lt;ref&amp;gt;[http://lexetius.com/2003,3457 BFH Urteil vom 4. November 2003], Az. VII R 28/01 PDF 56 KB.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da Außenprüfungen dazu dienen, die steuerlichen Verhältnisse bei diesem Steuerpflichtigen abschließend zu klären, enthalten Kontrollmitteilungen so genannte Zufallsfunde über rechtliche oder tatsächliche Fakten zu Dritten. Es ist kein Geheimnis, dass Betriebsprüfer sensibilisiert sind, wenn sie in den Unterlagen der [[Buchhaltung]] des geprüften Unternehmens auf Ausgaben für&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Schmiergeld]]er&lt;br /&gt;
*branchenunübliche [[Honorar]]e oder [[Provision]]en&lt;br /&gt;
*[[Entgelt]]e an nebenberuflich tätige Personen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
stoßen. Ferner können Zahlungen auf das private [[Girokonto]] eines [[Kaufmann (HGB)|Geschäftsmannes]] oder [[Selbstständigkeit (beruflich)|Selbstständigen]], unübliche [[Auslandszahlung]]en, große Barzahlungen, atypisch preiswerte Warenlieferungen, wertvolle Sachgeschenke oder sonstige Extras einen Anlass für Kontrollmitteilungen bieten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zwar haben Betriebsprüfer in [[Kreditinstitut]]en nach {{§|30a|ao_1977|juris}} AO auf das besondere Vertrauensverhältnis zu ihren Kunden Rücksicht zu nehmen. Im Ausnahmefall schützt das aber nicht vor der Weitergabe einer Kontrollmitteilung, wenn es sich nach Einschätzung des Prüfers um einen bedeutsamen steuererheblichen Tatbestand handelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Andere Informationsquellen ===&lt;br /&gt;
Die Finanzämter werten über Außenprüfungen hinaus systematisch auch ihnen sonst zufließende Informationen mittels Kontrollmitteilungen aus. Die folgenden Punkte illustrieren diese Möglichkeiten, erheben aber nicht den Anspruch, vollständig zu sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Über [[Grundstück]]sgeschäfte erhält das Finanzamt durch eine Ausfertigung der [[Notar|notariellen]] [[Urkunde]] zum Zwecke der Berechnung der [[Grunderwerbsteuer (Deutschland)|Grunderwerbsteuer]] Kenntnis. Die [[Einkommensteuer (Deutschland)|Einkommensteuer]]-Veranlagungsstelle wird intern informiert. Sie kann nunmehr prüfen, ob das Geld des Erwerbers bisher ordnungsgemäß versteuert wurde und wird darauf achten, wie sich der Erlös des Verkäufers steuerlich niederschlägt, beispielsweise in höheren Zinserträgen aus [[Geldanlage]]n. &lt;br /&gt;
*Über [[Todesfall|Todesfälle]] wird die Finanzverwaltung durch Mitteilungen des Notars, des [[Standesamt]]s, des Kreditinstituts oder des [[Versicherer]]s im Hinblick auf die [[Erbschaftsteuer]] ins Bild gesetzt. Hat der Erblasser hohes Vermögen hinterlassen, wird im Wege der Kontrollmitteilung recherchiert, ob der Verstorbene in den Jahren zuvor [[Plausibilität|plausible]] Steuererklärungen abgegeben hat.&lt;br /&gt;
*Für Zwecke der [[Kraftfahrzeugsteuer (Deutschland)|Kraftfahrzeugsteuerfestsetzung]] teilt die [[Zulassungsstelle]] dem Finanzamt Daten mit. Ob bei Kfz-Geschäften mittels Barzahlung Schwarzgeld eingesetzt worden ist, versucht der Finanzbeamte mittels dieser Kontrollmitteilung aufzuspüren. &lt;br /&gt;
*Das Finanzamt wertet den [[Annonce (Medien)|Kleinanzeigenteil]] der Presse aus. [[Chiffre]]-Anzeigen sind ihm kein Hindernis. Der Bundesfinanzhof hat schon vor vielen Jahren gebilligt, dass jeder Zeitungsverlag Namen und Anschrift des Inserenten preisgeben muss, als die [[Steuerfahndung]] die Verkaufsanzeige einer Auslandsimmobilie von höherem Wert entdeckt hatte und zunächst keine Auskunft erhielt.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Webarchiv|url=https://www.jurion.de/Urteile/BFH/1986-10-29/VII-R-82_85 |wayback=20150527112440 |text=BFH Urteil vom 29. Oktober 1986 |archiv-bot=2022-03-10 13:09:06 InternetArchiveBot }}, Az. VII R 82/85 PDF 59KB.&amp;lt;/ref&amp;gt; Diese Praxis ist verfassungsgemäß.&amp;lt;ref&amp;gt;[http://connect.juris.de/jportal/prev/KVRE204458901 Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 6. April 1989], Az. 1 BvR 33/87 PDF 56 KB&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
*Andere Behörden und öffentlich-rechtliche [[Rundfunkgesellschaft|Rundfunkanstalten]] sind durch die [[Mitteilungsverordnung]] vom 7. September 1993 (BGBl. 1993 I Seite 1554) verpflichtet, bestimmte Zahlungen dem zuständigen Finanzamt zu offenbaren.&lt;br /&gt;
*Das [[Bundeszentralamt für Steuern]] gibt Informationen über ausländische Zins- und Kapitalerträge an das Finanzamt weiter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Weitergabe von Informationen  ===&lt;br /&gt;
*Den deutschen Kreditinstituten ist in der [[Zinsinformationsverordnung]] auferlegt, Kontrollmitteilungen für bestimmte [[Zins]]einkünfte an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln. Die Meldung erfolgt jährlich und betrifft alle Bankkunden mit Wohnsitz im EU-Ausland. Gemeldet werden Zinserträge sowie Erlöse beim Verkauf bestimmter festverzinslicher Wertpapiere. Die Meldungen werden an die [[Finanzbehörde]]n der anderen europäischen Staaten weitergeleitet.&lt;br /&gt;
*Die Finanzämter sind im Rahmen des [[Bundesausbildungsförderungsgesetz]]es verpflichtet, Kontrollmitteilungen an die BaFöG-Ämter zu senden. Aus dem steuerlichen [[Freistellungsauftrag]] kam so zu Tage, dass manche Auszubildende Vermögen verschwiegen hatten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
*[http://www.uni-weimar.de/cms/fileadmin/uni/files/formulare/kontrollmitteilung.pdf Vordruck einer Behörden-Kontrollmitteilung] (PDF-Datei; 39 kB)&lt;br /&gt;
*[http://www.dw.com/de/finanz%C3%A4mter-auf-der-suche-nach-den-verlorenen-zinsen/a-1635730 Deutsche Welle: Finanzämter auf der Suche nach den verlorenen Zinsen]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Steuerverfahrensrecht (Deutschland)]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Sokrates 399</name></author>
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