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	<title>Konsignationslager - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-06-05T19:52:01Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Konsignationslager&amp;diff=258131&amp;oldid=prev</id>
		<title>~2025-29419-14: Satz gelöscht, weil sowohl § 41 UStDV als auch § 50 UStDV „weggefallen“ sind. Im übrigen gibt es keinen Zugriff mehr auf die zitierte Quelle.</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Konsignationslager&amp;diff=258131&amp;oldid=prev"/>
		<updated>2025-10-20T09:07:39Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Satz gelöscht, weil sowohl § 41 UStDV als auch § 50 UStDV „weggefallen“ sind. Im übrigen gibt es keinen Zugriff mehr auf die zitierte Quelle.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;{{Staatslastig|DE}}&lt;br /&gt;
{{Dieser Artikel|erklärt das Lieferanten-Logistik-Zentrum (LLZ). In der Funknavigation steht LLZ für [[Localizer]].}}&lt;br /&gt;
{{Redundanztext&lt;br /&gt;
|3=Konsignation&lt;br /&gt;
|4=Konsignationslager&lt;br /&gt;
|2=Oktober 2022|1=[[Benutzer:JackPilot|JackPilot]] ([[Benutzer Diskussion:JackPilot|Diskussion]]) 10:58, 11. Okt. 2022 (CEST)}}&lt;br /&gt;
Das &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Konsignationslager&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (ugs. oft auch &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Konsilager&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;) ist ein [[Lagerhaltung|Warenlager]] eines [[Lieferant]]en oder [[Dienstleister]]s, welches sich in der Nähe des [[Kunde]]n (Abnehmers) befindet.&amp;lt;ref name=&amp;quot;Beck2010&amp;quot;/&amp;gt; Die Ware verbleibt solange im [[Eigentum]] des Lieferanten, bis der Kunde sie aus dem Lager entnimmt.&amp;lt;ref name=&amp;quot;Beck2010&amp;quot;/&amp;gt; Erst zum Zeitpunkt der Entnahme findet eine [[Lieferung]] als Grundlage der [[Rechnung]]sstellung statt, die nach {{§|3|UStG|juris}} [[Umsatzsteuergesetz (Deutschland)|UStG]] im Inland umsatzsteuerpflichtig ist.&amp;lt;ref name=&amp;quot;Beck2010&amp;quot;/&amp;gt; Hierbei muss der Abnehmer die Ware fiktiv schon bei Einfuhr erwerben und die Einfuhrumsatzsteuer abführen. Er kann sie aber nicht als Vorsteuer geltend machen, bis er die Ware tatsächlich erwirbt, also erst nach der Entnahme der Ware aus dem Konsignationslager.&amp;lt;ref name=&amp;quot;Beck2010&amp;quot;/&amp;gt; Rechtlich handelt es sich in Deutschland beim Konsignationslagervertrag um einen [[Lagervertrag]] nach {{§|467|hgb|juris}} [[Handelsgesetzbuch|HGB]] mit kaufrechtlichen Elementen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vorteile ==&lt;br /&gt;
=== Für den Abnehmer ===&lt;br /&gt;
* Da das Material bereits [[Qualitätsprüfung|qualitätsgeprüft]] und jederzeit in der vereinbarten Menge erhältlich ist, liegt höchste Versorgungssicherheit vor.&lt;br /&gt;
* Es entsteht nur ein geringer Abwicklungsaufwand, da die Berechnung häufig monatlich (auf Basis der Entnahmebedingungen) abgewickelt wird.&lt;br /&gt;
* Da das Material erst nach Entnahme aus dem Lager berechnet wird, verringert sich die [[Kapitalbindung]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Für den Einlagerer ===&lt;br /&gt;
* Bei langfristigen Lieferbeziehungen bindet der Verkäufer (Einlagerer) den Kunden mittelbar, da letzterer eher den transaktionskostenarmen Weg der Entnahme wählen wird, statt bei einem anderen Anbieter zu bestellen.&lt;br /&gt;
* Oftmals befindet sich das Konsignationslager nicht nur in der Nähe des Kunden, sondern in den Räumen des Kunden selbst. In diesem Fall entfallen für den Einlagerer i.&amp;amp;nbsp;d.&amp;amp;nbsp;R. Lagerkosten. Da er weiterhin Eigentümer ist, ist er vor der Insolvenz des Abnehmers i.&amp;amp;nbsp;d.&amp;amp;nbsp;R. geschützt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Umsatzsteuerliche Besonderheiten ==&lt;br /&gt;
Befinden sich Lieferant und Konsignationslager in unterschiedlichen Ländern der [[EU]], sind die umsatzsteuerlichen Regelungen zum [[Innergemeinschaftliche Lieferung|innergemeinschaftlichen Verbringen]] zu beachten. Die europaweit geltende [[Richtlinie 2006/112/EG (Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie)|Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie]] (MwstSystRL) sieht vor, dass der Lieferant im Moment der Warenverbringung in das Lager eine innergemeinschaftliche Lieferung und gleichzeitig, im anderen Land, einen [[Innergemeinschaftlicher Erwerb|innergemeinschaftlichen Erwerb]] tätigt. Er muss also im Land des Konsignationslagers registriert sein und eine dortige [[Umsatzsteuer-Identifikationsnummer]] besitzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit dem 1. Januar 2020 gilt [[Europäische Union|EU]]-weit eine Vereinfachungsregelung.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url= https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2018/1910/oj |titel= Richtlinie (EU) 2018/1910 |titelerg= des Rates vom 4. Dezember 2018 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf die Harmonisierung und Vereinfachung bestimmter Regelungen des Mehrwertsteuersystems zur Besteuerung des Handels zwischen Mitgliedstaaten |abruf=2021-04-25}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Bei Einhaltung diverser Voraussetzungen ist das Verbringen in den Abnehmerstaat nicht steuerbar.  Erst bei der Entnahme aus dem Lager wird die Lieferung des Lieferanten an den Kunden umsatzsteuerlich realisiert. Der Ort der Lieferung wird durch den Beginn der Lieferung bestimmt – in diesem Fall das Konsignationslager im Ausland. Es fällt also ausländische Umsatzsteuer an.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://ec.europa.eu/taxation_customs/sites/taxation/files/explanatory_notes_2020_quick_fixes_de.pdf |titel= Erläuterungen der EU_Kommission  |titelerg= zu den Änderungen der EU-Mehrwertsteuervorschriften in Bezug auf Konsignationslagerregelungen, Reihengeschäfte und die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen von Gegenständen („Quick Fixes 2020“) |format= pdf |datum= 2019-12  |abruf=2021-04-25}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Eine solche Regelung hatten zuvor bereits einige europäische Staaten, nicht aber Deutschland, eingeführt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Deutschland ist seit 1. Januar 2020 die europäische Regelung in {{§|6b|UStG|juris}} [[Umsatzsteuergesetz (Deutschland)|UStG]] umgesetzt. Bei Einhaltung diverser Voraussetzungen ist das Verbringen in den Abnehmerstaat nicht steuerbar. Diese Lieferung muss lediglich mit der [[Umsatzsteuer-Identifikationsnummer]] des Kunden in der [[Zusammenfassende Meldung|Zusammenfassenden Meldung]] erfasst werden. Erst bei Entnahme aus dem Konsignationslager durch den Kunden wird eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung bewirkt.&amp;lt;ref name=&amp;quot;IHKBonn&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;[https://www.ihk-bonn.de/fileadmin/dokumente/Downloads/Recht_und_Steuern/Umsatzsteuer_EU/Konsignationslager.pdf Konsignationslager in der EU ab 1.1.2020]&amp;#039;&amp;#039;; Webseite der IHK Bonn; abgerufen am 23. April 2021.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Lieferanten-Logistik-Zentrum (LLZ) ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Lieferanten-Logistik-Zentrum ist ein gemeinsames Konsignationslager mehrerer Zulieferer in unmittelbarer Nähe zu einem Großkunden. Der Lagerinhalt bleibt auch hier bis zur Auslagerung/Anlieferung an den Kunden Eigentum der Lieferanten. Der Sinn eines LLZ ist das „Ein-Lager-Prinzip“ mit kurzer und sicherer Anbindung an den Kunden. Für die Lieferanten liegt der mögliche Vorteil in der Einsparung von Kosten und Lagerfläche. Insbesondere Automobilhersteller konnten aufgrund ihrer starken Marktstellung LLZ mit Lagermieten durchsetzen. Andere EU-Länder benutzen abweichende Verfahren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Abgrenzung ==&lt;br /&gt;
Konsignationslager werden von &amp;#039;&amp;#039;Kommissionslagern&amp;#039;&amp;#039; abgegrenzt. Während bei Konsignationslagern der Lieferant das Lager für den Verbraucher (Kunden) führt, wird das Kommissionslager von einem Agenten ([[Kommissionär]]) geführt, dem Ware von einem Lieferanten zur Verfügung gestellt wird, welche zum Verkauf an Dritte bestimmt ist ([[Kommissionsgeschäft]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
* [[Konsignation]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
* Schulte, Christof: &amp;#039;&amp;#039;Logistik. Wege zur Optimierung der Supply Chain&amp;#039;&amp;#039;. 5. Auflage. Verlag Franz Vahlen GmbH (2008): München. ISBN 3-8006-3516-X&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;ref name=&amp;quot;Beck2010&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Erwin Herzing (2010) &amp;#039;&amp;#039;[https://rsw.beck.de/cms/?toc=BC.5301&amp;amp;docid=303723 Warenlieferungen in und aus Konsignationslagern]&amp;#039;&amp;#039;; abgerufen am 11. November 2016.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;/references&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Material- und Lagerwirtschaft]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>~2025-29419-14</name></author>
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