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	<title>Know your customer - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-05-28T14:59:27Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Know_your_customer&amp;diff=1433869&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Aka: Abkürzung korrigiert, Kleinkram</title>
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		<updated>2026-03-31T10:56:45Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Abkürzung korrigiert, Kleinkram&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;Als &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Know your customer&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (&amp;#039;&amp;#039;KYC&amp;#039;&amp;#039;; deutsch: ‚kenne deinen Kunden‘) wird eine insbesondere für [[Kreditinstitut]]e und [[Versicherer|Versicherungen]] vorgeschriebene [[Legitimationsprüfung]] von bestimmten Neukunden zur Verhinderung von [[Geldwäsche]] bezeichnet.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Webarchiv|url=http://www.bosch-si.de/fileadmin/pdf/white-paper/KYC_DE.pdf |wayback=20120131102417 |text=Whitepaper: KYC -Know Your Customer}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Inzwischen erstrecken sich die gesetzlichen KYC-Pflichten auch auf den Nicht-Finanzsektor. Gemäß Geldwäschegesetz (GwG) gelten beispielsweise auch Güterhändler (wie Kraftfahrzeug-, Edelmetall- oder Kunsthändler) als Verpflichtete, sofern bestimmte Schwellenwerte für den Umgang mit Bargeld überschritten werden.&amp;lt;ref name=&amp;quot;:0&amp;quot;&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://autaxo.de/blog/kyc-bargeld-autohaus-gwg/ |titel=Anforderungen des Geldwäschegesetzes |hrsg=[Autaxo] (Deutschland) |zugriff=2026-03-18|autor=Fabian Rüter|werk=https://autaxo.de|datum=2026-02-08|sprache=de}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Hintergründe ==&lt;br /&gt;
Mit der Begründung, Geldwäsche, kriminelle Machenschaften sowie [[Wirtschaftskriminalität]] und den [[Terrorismus]] zu bekämpfen, wurden international Mindeststandards zur Identifizierung von Neukunden geschaffen. Diese Regeln sollen verhindern, dass zum Beispiel über Scheinfirmen Gelder hin und her verschoben werden. Mit dem KYC-Prinzip muss so vor der Begründung einer Geschäftsbeziehung (z.&amp;amp;nbsp;B. Eröffnung eines [[Konto]]s oder Erstellen eines Angebots; jeweils bei Neukunden) geprüft werden, wer der Kunde ist, wie das Geschäftsmodell aussieht und woher die Finanzströme stammen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Rechtsgrundlage ===&lt;br /&gt;
Maßgebliche Grundlage für das KYC-Erfordernis europäischer Finanzunternehmen sind in Deutschland die §§&amp;amp;nbsp;10 bis 17 des Geldwäschegesetzes&amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/GwG.pdf Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz)] (PDF; 224&amp;amp;nbsp;kB)&amp;lt;/ref&amp;gt; (Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kunden), die europarechtlich auf den Artikel 10 bis 29 der 4. EU-Anti-Geldwäsche-Richtlinie&amp;lt;ref&amp;gt;{{EU-Richtlinie|2015|849|titel=des Europäischen Paralementes und des Rates vom 20. Mai 2015 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2006/70/EG der Kommission}}&amp;lt;/ref&amp;gt;, ergänzt durch die 5. EU-Anti-Geldwäsche-Richtlinie,&amp;lt;ref&amp;gt;{{EU-Richtlinie|2018|843|titel=des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 30. Mai 2018 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung und zur Änderung der Richtlinien 2009/138/EG und 2013/36/EU}}&amp;lt;/ref&amp;gt; beruhen. Von der generellen Prüfung ausgeschlossen werden können „Standard-Kleinkunden“, die weder besonders umfangreiche noch besonders außergewöhnliche Geschäfte tätigen wollen und vorab in eine entsprechend sichere [[Risikoklasse]] eingeteilt wurden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Prüfungen sind auch unter dem Gesichtspunkt verschiedenster Gesetze und Regelungen zur [[Terrorismusbekämpfung]] und [[Compliance (BWL)|Compliance]] wichtig. Insbesondere verbieten verschiedenste Ländergesetze und Regelungen von internationalen Organisationen Geschäfte mit bestimmten Personen und Ländern. Sollten zum Beispiel die speziellen Regelungen der [[Vereinigte Staaten|Vereinigten Staaten von Amerika]] nicht eingehalten werden, so drohen den Finanzunternehmen von empfindlichen Geldstrafen über Haftstrafen für die leitende Mitarbeiter bis hin zur Entziehung der gesamten Geschäftserlaubnis in den USA. Daneben ist das [[Reputationsrisiko]], das durch Negativschlagzeilen bei mangelnder Kontrolle entstehen kann, nicht zu unterschätzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Zu erfassende Informationen ===&lt;br /&gt;
Bei [[Natürliche Person|natürlichen Personen]] müssen insbesondere die Art der Berufstätigkeit und der Zweck der [[Geschäftsbeziehung]] erfasst werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei [[Juristische Person|juristischen Personen]] müssen unter anderem Art der Gesellschaft, Tätigkeit, Branche, Branchencode, Anzahl der Mitarbeiter, Besitzverhältnisse und Firmenstruktur sowie die wichtigsten (erwarteten) Finanzkennziffern erfasst werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weiterhin muss generell die Herkunft von Geldern und Vermögen geklärt werden. Auch die Details der geplanten Kundenbeziehung wie Umfang und z. B. Zahlungsverkehrsarten müssen erfasst werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei [[Politisch exponierte Person|politisch exponierten Personen (PEP)]] muss auch die Funktion samt Ausübungsort dieser festgehalten werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle an der Erstellung des KYCs maßgeblich mitwirkenden Personen sowie spätere Änderungen an dem KYC-Hauptdokument müssen ebenfalls protokolliert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== KYC im Güterhandel ===&lt;br /&gt;
Neben dem klassischen Finanzsektor sind zunehmend Güterhändler zur Durchführung von Know-Your-Customer-Maßnahmen verpflichtet. In Deutschland greifen diese erweiterten Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz insbesondere dann, wenn Händler Barzahlungen ab einer Höhe von 10.000 Euro tätigen oder entgegennehmen. Praxisrelevante Anwendungsfälle hierfür finden sich beispielsweise im Kraftfahrzeughandel.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://autaxo.de/blog/kyc-bargeld-autohaus-gwg/ |titel=Bargeld ab €10.000: GwG-Prüfung kostenlos – Splitting-Check |datum=2026-02-08 |sprache=de |abruf=2026-03-18}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu den wesentlichen Maßnahmen in diesem Sektor gehören:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Legitimationsprüfung:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; Vor Abschluss eines Vertrages oder der Übergabe eines Gutes ist die Identität des Vertragspartners festzustellen. Handelt eine Person für ein Unternehmen, muss neben der Vertretungsbefugnis (z.&amp;amp;nbsp;B. durch Handelsregisterauszug oder Vollmacht) auch die handelnde Person selbst identifiziert werden.&amp;lt;ref name=&amp;quot;:0&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Ermittlung des wirtschaftlichen Berechtigten (UBO: Ultimate Beneficial Owner):&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; Bei Geschäftspartnern, die als juristische Personen auftreten, ist der tatsächliche wirtschaftlich Berechtigte zu ermitteln und zu dokumentieren.&amp;lt;ref name=&amp;quot;:0&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Verbundene Transaktionen (Splitting):&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; Die Bargeldgrenze gilt auch für sogenannte verbundene Transaktionen. Wird ein Betrag von über 10.000 Euro in mehreren kleineren, zeitlich zusammenhängenden Raten bar bezahlt, greifen die KYC-Pflichten dennoch in vollem Umfang für die Gesamtsumme.&amp;lt;ref name=&amp;quot;:0&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Dokumentation und Löschung:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; Die im Rahmen von KYC erhobenen Daten unterliegen in der Regel einer Aufbewahrungsfrist von fünf Jahren. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird in der Praxis häufig das Trennungsprinzip angewandt, bei dem KYC-relevante Unterlagen separat von steuerlichen Belegen (die oftmals längeren Aufbewahrungsfristen unterliegen) verwaltet und fristgerecht gelöscht werden.&amp;lt;ref name=&amp;quot;:0&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Wirtschaftskriminalität]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Schattenwirtschaft]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Bankwesen]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Versicherungswesen]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Aka</name></author>
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