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	<title>Kaufpreisallokation - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-06-23T22:09:52Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Kaufpreisallokation&amp;diff=1376119&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Nassauer27: /* Bewertung der Abschreibungen auf immaterielles Vermögen */</title>
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		<updated>2021-06-25T08:39:35Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;span class=&quot;autocomment&quot;&gt;Bewertung der Abschreibungen auf immaterielles Vermögen&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;Die &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Kaufpreisallokation&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ({{enS|Purchase Price Allocation}}, &amp;#039;&amp;#039;PPA&amp;#039;&amp;#039;) ist eine Methode des betrieblichen [[Rechnungswesen]]s. Sie wird bei der erstmaligen Einbeziehung eines neu [[Unternehmensübernahme|erworbenen Unternehmens]] in den [[Konzernabschluss]] der [[Muttergesellschaft]] angewandt und dient dazu, den [[Kaufpreis]] auf die einzelnen übernommenen [[Vermögensgegenstand|Vermögenswerte]] und [[Schulden]] zu „verteilen“. Dabei werden Unterschiede zwischen dem Kaufpreis und dem [[Buchwert]] des übernommenen Unternehmens ausgeglichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Kaufpreisallokation findet auch bei direkter Übernahme der Vermögensgegenstände per [[Asset Deal]] statt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die genaue Vorgehensweise hängt vom angewandten [[Rechnungslegungsstandard]] wie z.&amp;amp;nbsp;B. [[IFRS]] oder [[Handelsgesetzbuch|HGB]] ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Kaufpreisallokation nach IFRS ==&lt;br /&gt;
Die IFRS-Kaufpreisallokation ist in [[IFRS 3]] geregelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Vorgehensweise ===&lt;br /&gt;
Zunächst muss der Kaufpreis für die Beteiligung bekannt sein. Dieser kann neben bereits erfolgten Zahlungen auch zukünftige Zahlungsverpflichtungen an den Verkäufer umfassen, z.&amp;amp;nbsp;B. [[Earn out|Earn Outs]],&amp;lt;ref&amp;gt;siehe zum Beispiel die Aktivierung von Earn Outs in den Konzernabschlüssen der [[Datagroup|Datagroup AG]]&amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;ref&amp;gt;Gegenbeispiel [[XING|Xing AG]]: zukünftige Zahlungsverpflichtungen aus einer Übernahme durften nicht aktiviert werden, siehe [http://www.dgap.de/news/all/_794370.htm Pressemeldung vom 27. März 2014]&amp;lt;/ref&amp;gt; während Erwerbsnebenkosten nach IFRS 3 nicht (mehr) [[Aktivierung (Rechnungswesen)|aktivierbar]] sind.&amp;lt;ref&amp;gt;Felix Hoehne: &amp;#039;&amp;#039;Veräußerung von Anteilen an Tochterunternehmen im IFRS-Konzernabschluss&amp;#039;&amp;#039;. 1. Auflage. Springer 2009, S. 203.&amp;lt;/ref&amp;gt; Mit dem Unternehmen übernommene [[Zahlungsmittel|Liquiditätsbestände]] werden zum Abzug gebracht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Kaufpreisallokation.png|mini|Beispiel für eine Neubewertungsbilanz]]&lt;br /&gt;
Im nächsten Schritt wird gemäß IFRS&amp;amp;nbsp;3.36 eine &amp;#039;&amp;#039;Neubewertungsbilanz&amp;#039;&amp;#039; des erworbenen Unternehmens erstellt, in der die einzelnen übernommenen Vermögensgegenstände, Schulden und [[Eventualschulden]] festgestellt („identifiziert“) und per IFRS&amp;amp;nbsp;3.37 nach ihren [[Fair Value|beizulegenden Zeitwerten]] bewertet werden. D.&amp;amp;nbsp;h., es werden alle bekannten [[Stille Reserven|Stillen Reserven und Lasten]] in der Bilanz der Beteiligung aufgedeckt. Hierzu kann auch [[Immaterieller Vermögensgegenstand|immaterielles Vermögen]] zählen, das bisher nicht aktiviert war wie z.&amp;amp;nbsp;B. der Wert von Kundenbeziehungen, Verträgen, Patenten oder Markennamen. Der Wertansatz kann von den erwarteten [[Synergie#Wirtschaft|Synergien]] durch den Unternehmenskauf abhängen.&amp;lt;ref name=&amp;quot;pwc&amp;quot;&amp;gt;Thomas Hartmann, Norbert Heinzelmann: {{Webarchiv |url=http://www.pw.wiso.uni-erlangen.de/pwc%20ppa%2023-1-2014.pdf |wayback=20140512221343 |text=&amp;#039;&amp;#039;Kaufpreisallokation nach IFRS 3&amp;#039;&amp;#039;}} (PDF) [[PricewaterhouseCoopers]], 23. Januar 2014; abgerufen am 11. Mai 2013.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;Unterschreitet&amp;#039;&amp;#039; der Kaufpreis den Buchwert der neu bewerteten Beteiligung – man spricht hier von einem negativen [[Geschäfts- oder Firmenwert]] (engl. &amp;#039;&amp;#039;Badwill&amp;#039;&amp;#039;) – so wird die Differenz als Ertrag verbucht und somit (nach Steuern) dem [[Eigenkapital]] zugeschlagen. Liegt der Kaufpreis dagegen &amp;#039;&amp;#039;über&amp;#039;&amp;#039; dem Buchwert, dann wird die Differenz als positiver Geschäfts- oder Firmenwert (engl. &amp;#039;&amp;#039;Goodwill&amp;#039;&amp;#039;) aktiviert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Ansatzvoraussetzungen ===&lt;br /&gt;
IFRS 3.37 legt fest, welche zusätzlichen Vermögenswerte und Schulden bei der Neubewertung angesetzt werden dürfen. Hierfür gelten folgende Kriterien:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Grundsätzlich muss der beizulegende Zeitwert der Position verlässlich bestimmbar sein.&lt;br /&gt;
* Bei materiellen Vermögenswerten muss es darüber hinaus wahrscheinlich sein, dass mit ihnen ein entsprechender zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen verbunden ist, der dem Erwerber zufließen wird.&lt;br /&gt;
* Bei immateriellem Vermögen sind auch die speziellen Ansatzkriterien für immaterielle Vermögenswerte gemäß [[IAS 38|IAS&amp;amp;nbsp;38]] zu beachten. Diese strenge Regelung trägt der Tatsache Rechnung, dass die Abgrenzung sonstiger immaterieller Vermögenswerte vom – ebenfalls immateriellen – Geschäfts- oder Firmenwert problematisch ist (siehe [[#Bewertungsmaßstäbe und -spielräume|unten]]).&lt;br /&gt;
* Hinsichtlich der [[Verbindlichkeit]]en und [[Rückstellungen]] (= Schulden) wird verlangt, dass die zugrundeliegenden [[Verpflichtung]]en wahrscheinlich zu einem entsprechenden Mittelabfluss führen werden. Gemäß IFRS 3.41 dürfen nur solche Schulden zum Ansatz kommen, die bereits zum Erwerbszeitpunkt beim Zielunternehmen bestanden.&lt;br /&gt;
* Für die Identifikation von Eventualschulden verweist IFRS 3 auf die Kriterien, welche in [[IAS 37|IAS&amp;amp;nbsp;37]].10 festgelegt sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Bewertungsmaßstäbe und -spielräume ===&lt;br /&gt;
Gemäß IFRS&amp;amp;nbsp;3 sind die einzelnen Bilanzpositionen mit ihrem [[Zeitwert]] anzusetzen. Dieser ist auf verschiedene Art und Weise ermittelbar. Gemäß Anhang&amp;amp;nbsp;B des IFRS&amp;amp;nbsp;3 ist der Einsatz von [[Barwert]]verfahren stets zulässig. Die mögliche Alternative der [[Marktwert|Marktbewertung]] scheidet in der Regel aus, da für die betreffenden immateriellen Vermögenswerte nur äußerst selten ein aktiver Markt besteht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hieraus erwächst einer der wesentlichen Kritikpunkte an der Kaufpreisallokation: Da das Barwertverfahren auf Schätzgroßen wie „Zahlungsüberschüssen“,  „Diskontierungszins“ und „Laufzeit“ beruht, kann die Kaufpreisallokation weitreichende Bilanzierungsspielräume eröffnen. Diese gilt insbesondere für den (erstmaligen) Ansatz von immateriellen Vermögenswerten bzw. dem Nicht-Ansatz durch Zuordnung zum Goodwill. Während Goodwill seit 2006 nicht mehr [[Abschreibung für Abnutzung|ratierlich abzuschreiben]] ist, mindern die planmäßigen Abschreibungen auf sonstige immaterielle Vermögensgegenstände den ausgewiesenen Gewinn in den nachfolgenden [[Geschäftsjahr]]en. Je höher der angesetzte Firmenwert, desto höher die Gewinne, aber auch das Risiko außerplanmäßiger [[Wertberichtigung]]en.&amp;lt;ref name=&amp;quot;pwc&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Zusammenhang mit [[Earn out|Earn Outs]] ergeben sich zusätzliche Spielräume für einen erhöhten Gewinnausweis: Werden diese Verpflichtungen zu einem höheren Schätzwert bilanziert, also ein erhöhter Kaufpreis und Firmenwert angesetzt, dann können sie in einem späteren Geschäftsjahr abgewertet und die damit verbundenen [[Rückstellung]]en gewinnerhöhend aufgelöst werden.&amp;lt;ref&amp;gt;vgl. Abwertung von Earn Outs in den Jahresabschlüssen 2011/12 und 2012/13 der Datagroup AG&amp;lt;/ref&amp;gt; Es verbleibt ein Wertberichtigungsrisiko im erhöhten Firmenwertansatz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Kaufpreisallokation nach deutschem Handelsgesetzbuch ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Vorgehensweise nach HGB ist vergleichbar mit IFRS, aber weniger detailliert geregelt: §&amp;amp;nbsp;301 HGB schreibt nur vor, dass die übernommenen Vermögensgegenstände, Schulden und [[Rechnungsabgrenzungsposten]] mit ihrem Zeitwert anzusetzen sind.&amp;lt;ref&amp;gt;[http://dejure.org/gesetze/HGB/301.html §&amp;amp;nbsp;301 HGB: Kapitalkonsolidierung] auf dejure.org, abgerufen am 11. Mai 2014&amp;lt;/ref&amp;gt; Ein wesentlicher Unterschied ergibt sich allerdings beim Geschäfts- oder Firmenwert:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein positiver Unterschiedsbetrag ist nach HGB zu aktivieren und anschließend – im Gegensatz zu IFRS – ratierlich abzuschreiben. Dies mindert die Auswirkungen der Bewertungsspielräume, da sämtliche „immateriellen Mehrwerte“ einer Abschreibung unterliegen. Ein negativer Unterschiedsbetrag ist dagegen per §&amp;amp;nbsp;301 Abs. 3 HGB separat als „Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung“ zu passivieren. Ergänzend schrieb §&amp;amp;nbsp;309 Abs. 2 HGB a.F. (vor dem 23. Juli 2015 geltenden Fassung) vor, dass er nur aufgelöst werden darf, wenn entweder die erwartete ungünstige Ertragsentwicklung bzw. Aufwendung eingetreten ist, oder wenn am Bilanzstichtag feststeht, dass der „Badwill“ einem realisierten Gewinn entspricht.&amp;lt;ref&amp;gt;[http://dejure.org/gesetze/HGB/309.html §&amp;amp;nbsp;309 HGB: Behandlung des Unterschiedsbetrags] auf dejure.org, abgerufen am 11. Mai 2014&amp;lt;/ref&amp;gt; In der heute geltenden Fassung des § 309 Abs. 2 HGB kann ein nach § 301 Absatz 3 auf der Passivseite auszuweisender Unterschiedsbetrag  ergebniswirksam aufgelöst werden, soweit ein solches Vorgehen den Grundsätzen der §§ 297 und 298 in Verbindung mit den Vorschriften des Ersten Abschnitts entspricht.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.buzer.de/gesetz/3486/al48129-0.htm |titel=Fassung § 309 HGB a.F. bis 23.07.2015 (geändert durch Artikel 1 G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1245) |abruf=2019-02-20}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Bewertung der Abschreibungen auf immaterielles Vermögen ==&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Kaufpreisallokation können auch Vermögenswerte wie [[Kundenstamm|Kundenstämme]] und [[Auftragsbestand|Auftragsbestände]] identifiziert werden, die im gewöhnlichen Geschäft nicht [[Aktivierung (Rechnungswesen)|aktivierbar]] sind. Infolgedessen entstehen gewinnmindernde Abschreibungen alleine durch den formalen Vorgang der Konzern-Konsolidierung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um [[Organisches Wachstum|intern und extern gewachsene]] Unternehmen vergleichen zu können, ist es bei der [[Unternehmensbewertung]] üblich, solche Abschreibungen zu bereinigen, d.&amp;amp;nbsp;h. dem Gewinn vor Steuern wieder zuzuschlagen. Gelegentlich wird hierfür die Kennzahl [[EBITA]] verwendet. Zusammen mit der Bereinigung weiterer „Sonder- und Einmaleffekte“ hat sich die Bezeichnung „Non-GAAP Earnings“ (nicht nach den allgemein anerkannten Rechnungslegungsprinzipien ermittelter Gewinn) eingebürgert.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Webarchiv |url=http://www.dvfa.de/konferenzen-foren/corporate-reporting/non-gaap-earnings-adjustments/ |wayback=20140512222822 |text=&amp;#039;&amp;#039;Non-GAAP-Earnings-Adjustments&amp;#039;&amp;#039;}} dvfa.de; abgerufen am 11. Mai 2014.&amp;lt;/ref&amp;gt; Davon abgeleitet spricht man auch von „Non-IFRS Earnings“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine solche Bereinigung der Abschreibungen aus Kaufpreisallokation neutralisiert auch die oben erwähnten Bewertungsspielräume. Sie birgt aber auch das Risiko einer Überbewertung, da Zahlungsmittelabflüsse durch überhöhte Kaufpreise ignoriert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Kaufpreisallokation als Dienstleistung ==&lt;br /&gt;
Unternehmensübernahmen finden häufig statt, und die Kaufpreisallokation kann Unternehmen aller Größen und Rechtsformen betreffen. Daher gehört die Kaufpreisallokation heute zu den Standarddienstleistungen von Beratungsunternehmen und Banken. Die [[Wirtschaftsprüfungsgesellschaft]]en haben hier aufgrund ihrer weitläufigen Branchenkenntnisse und ihres weitreichenden Know-how eine dominierende Stellung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Darüber hinaus werden auch Dienstleistungen im Rahmen der [[Folgebewertung]] solcher Unternehmenstransaktionen angeboten, wie etwa die Erstellung von jährlich erforderlichen [[Impairment-Test]]s beim aktivierten Goodwill.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
* {{Literatur&lt;br /&gt;
   |Hrsg=[[Wolfgang Ballwieser]], u.&amp;amp;nbsp;a.&lt;br /&gt;
   |Titel=Handbuch IFRS&lt;br /&gt;
   |Auflage=7&lt;br /&gt;
   |Verlag=Wiley-VCH Verlag&lt;br /&gt;
   |Ort=Weinheim&lt;br /&gt;
   |Datum=2011&lt;br /&gt;
   |ISBN=978-3-527-50587-6}}&lt;br /&gt;
* {{Literatur&lt;br /&gt;
   |Hrsg=[[Wolfgang Hefermehl]]&lt;br /&gt;
   |Titel=Handelsgesetzbuch&lt;br /&gt;
   |Auflage=55&lt;br /&gt;
   |Verlag=Deutscher Taschenbuch Verlag&lt;br /&gt;
   |Datum=2014&lt;br /&gt;
   |ISBN=978-3-423-05002-9}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Rechnungswesen]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Unternehmensübernahme]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Unternehmensbewertung]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Nassauer27</name></author>
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