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	<title>Kaufehe - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-06-05T12:05:59Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Kaufehe&amp;diff=2649772&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Wruedt: Abschnittlink korrigiert</title>
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		<updated>2019-07-26T19:02:46Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Abschnittlink korrigiert&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;{{Belege}}&lt;br /&gt;
Als &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Kaufehe&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; wird eine Ehe bezeichnet, in der die Ehefrau eine dem Ehemann untergeordnete Stellung hat, die den Charakter einer Magd hat. Entsprechend gering sind auch ihre Rechte. Die Kaufehe kam in unterschiedlichen Kulturen vor.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Im [[Römisches Recht|römischen]] Familienrecht hatte das [[Pater familias|Familienoberhaupt]] eine besondere Gewalt über alle Familienangehörigen, insbesondere über die Ehefrau. Im [[Libralakt]] zahlt der zukünftige Ehemann in Anwesenheit von fünf Zeugen einen symbolischen „Kaufpreis“ von einem [[As (Einheit)|As]] an den Vater. In frührömischer Zeit wurde die Ehe vermutlich tatsächlich als Kauf vollzogen. In der Zeit der [[Römische Republik|Republik]] wurde diese als [[Ehe im Römischen Reich#Coemptio („Kauf“)|&amp;#039;&amp;#039;coemptio&amp;#039;&amp;#039;]] (Kauf) bezeichnete Form der [[Manusehe]] immer seltener praktiziert. Spätestens in der [[Römische Kaiserzeit|Kaiserzeit]] kam die Manusehe ganz außer Gebrauch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Aus [[Assyrien]] sind privatrechtliche [[Keilschriftrecht#Assyrien 2|Keilschrift-Urkunden]] über die Rechtsinstitute der [[Keilschriftrecht#Ehe|Ehe]] und des Kaufes sowie über das Schuldrecht belegt, darunter auch Kaufehen. Die Wissenschaftler sind sich allerdings nicht einig, ob es sich dabei um einen Brautpreis im Sinne des römischen Rechts gehandelt habe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Bei den alten [[Prußen#Frühzeit|Prußen]] hatte die Ehefrau eine geringe Stellung inne. Sie wurde wie eine Magd behandelt, die nicht am Tisch des Mannes speiste. Nach dem Tode des Ehemannes fiel die Witwe dem Sohne zu, wie anderes Erbgut. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Auf [[Eherecht (Schweiz)#Geschichte|Schweizer Gebiet]] war die Kaufehe bereits im [[Germanen|germanischen]] Stammesrecht geregelt: Der Mann erwarb die Verfügungsgewalt über die Frau mittels Kaufpreis.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Eheform]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Wruedt</name></author>
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