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	<title>Kasse - Versionsgeschichte</title>
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	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Kasse&amp;diff=126270&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Mike Krüger: Abschnittslink korr.</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Kasse&amp;diff=126270&amp;oldid=prev"/>
		<updated>2026-01-12T07:45:31Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Abschnittslink korr.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;[[Datei:Florence - Giotto&amp;#039;s Bell Tower - Cash desk.jpg|mini|Kassiererin am Kassenschalter einer Sehenswürdigkeit in Florenz]]&lt;br /&gt;
[[Datei:AC BD Elisabethhalle Kasse.jpg|mini|Kassenhäuschen im städtischen Hallenbad [[Elisabethhalle]] in Aachen]]&lt;br /&gt;
[[Datei:Stetten Kasse.jpg|mini|Hölzerne „Casse“ einer alten Schusterwerkstatt, ausgestellt im [[Museum unter der Yburg]]]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Kasse&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (in [[Sprachgebrauch in Österreich|Österreich]] auch &amp;#039;&amp;#039;Kassa&amp;#039;&amp;#039;; {{enS|cash register, cash point}}) ist der Sammelbegriff für alle [[Gerät]]e, [[Funktion (Organisation)|Funktionen]], [[Konto|Konten]] oder [[Stelle (Organisation)|Stellen]] in [[Wirtschaftssubjekt]]en, die mit [[Zahlungsvorgang|Zahlungsvorgängen]] befasst sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Allgemeines ==&lt;br /&gt;
Das Wort Kasse ist der Bezeichnung für „Kasten, Kiste“ ({{laS|cassa}}) entlehnt, das wiederum aus dem Verb für „fassen, (in sich) aufnehmen“ ({{laS|capere}}) stammt.&amp;lt;ref&amp;gt;Ursula Hermann, &amp;#039;&amp;#039;Knaurs etymologisches Lexikon&amp;#039;&amp;#039;, 1983, S. 245; ISBN 3-426260743&amp;lt;/ref&amp;gt; Es wird heute nicht nur als [[Behälter]] für [[Bargeld]] verwendet, sondern der Begriff „Kasse“ ist ein Sammelbegriff für alle Funktionen, Konten, Stellen, [[Komposition (Grammatik)|Komposita]] (wie [[Krankenkasse]], [[Sparkasse]], [[Versorgungskasse]]) oder umgangssprachliche Formulierungen wie bei „Kasse machen“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wirtschaftssubjekte ([[Privathaushalt]]e, [[Unternehmen]], [[Behörde]]n) müssen organisatorische Vorkehrungen treffen, wenn sie häufig in Verbindung mit Bargeld stehen. Die Intensität der Bargeldzahlungen wird hierbei anhand der [[Geldangebot#Bargeldquote|Barzahlungsquote]] (Anteil der Barzahlungen an sämtlichen Zahlungen) gemessen. Am höchsten ist die Barzahlungsquote im [[Einzelhandel]] Deutschlands, wo 2016 insgesamt 51,3 % aller Zahlungen durch Bargeld geleistet wurden.&amp;lt;ref&amp;gt;[[Statista]] Das Statistik-Portal, &amp;#039;&amp;#039;Anteile von Zahlungsarten am Einzelhandelsumsatz in Deutschland in den Jahren 2016 und 2017&amp;#039;&amp;#039;, Statista 2019&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Organisation ==&lt;br /&gt;
Die Kasse als &amp;#039;&amp;#039;Gerät&amp;#039;&amp;#039; ist die [[Registrierkasse]], welche in ein [[Kassensystem]] eingebunden sein kann. Die &amp;#039;&amp;#039;mobile Kasse&amp;#039;&amp;#039; ist Teil eines Kassensystems, weil sie keine Bargeldbestände aufnehmen kann. Besondere Arten von Kassen sind die heute üblichen [[Scannerkasse]]n, unter anderem die kassiererlose SB-Kasse ([[Selbstbedienungskasse]]), bei welcher der Käufer die Waren selbst [[Barcode|einscannen]] muss ({{enS|self-scanning}}) und am Automaten bezahlt, wie auch die &amp;#039;&amp;#039;Schnellkasse&amp;#039;&amp;#039;, eine reservierte Kasse für Käufer mit einer geringen Anzahl von Warenartikeln.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;Funktional&amp;#039;&amp;#039; erfüllen die [[Kassierer]](innen) die [[Aufgabe (Pflicht)|Aufgabe]] der Kassenführung, indem sie mit Zahlungsvorgängen wie [[Barauszahlung]] oder [[Bareinzahlung]] (auch durch [[Geldkarte|Geld-]] und [[Kreditkarte]]n sowie [[Scheck]]s) betraut sind. Das Wort Kassierer(in) ist das aus Kasse gebildete [[Nomen Agentis]]. Im Einzelnen wird Bargeld entgegengenommen, geprüft, das Rückgeld oder gegebenenfalls auch [[Pfand auf Getränkebehälter|Pfandgeld]] herausgegeben und bis zur [[Abrechnung]] sicher aufbewahrt. Schecks werden geprüft und bis zur Abrechnung abgelegt. Geld- und Kreditkarten werden automatisch eingelesen, die [[Identität]] des Inhabers durch dessen [[Unterschrift]] oder [[Persönliche Identifikationsnummer|PIN]] geprüft. Nach Abschluss des Zahlungsvorgangs erhält der [[Kunde]] eine ausgedruckte [[Quittung]], auf der die [[Steuer]]&amp;lt;nowiki&amp;gt;anteile&amp;lt;/nowiki&amp;gt; ausgewiesen sind. Typische Bareinzahlungen sind die [[Gegenleistung]]en aus [[Geschäft (Wirtschaft)|Geschäften]] mit Kunden und Auffüllungen des Kassenbestandes, Barauszahlungen gibt es etwa bei [[Gutschrift]]en als Korrektur einer [[Rechnung]] zu Gunsten des Leistungsempfängers etwa infolge einer [[Mängelrüge]] ([[Minderung]] des [[Kaufpreis]]es).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die &amp;#039;&amp;#039;Stelle&amp;#039;&amp;#039; als [[Arbeitsplatz]] heißt schlicht „Kasse“, „Kassenhalle“ oder „Kassensaal“, bei [[Kreditinstitut]]en ist sie Teil des [[Schalter (Abfertigung)|Schalters]] ([[Autoschalter]], Kassenschalter). Das Kassenkonto heißt in der [[Bilanzierung]] [[Kassenbestand]] (eine [[Bilanzposition]] gemäß {{§|266|hgb|juris}} Abs. 2 lit. B IV [[Handelsgesetzbuch|HGB]]), einem [[Aktives Bestandskonto|aktiven Bestandskonto]], bei dem die [[Barauszahlung]] als Abgang und die [[Bareinzahlung]] als Zugang registriert wird. Hierüber wird ein [[Kassenbuch]] geführt, das als [[Hauptbuch]] sämtliche [[Transaktion (Wirtschaft)|Transaktionen]] festhält. Vor allem im [[Einzelhandel]] oder in der [[Gastronomie]] wird über Bareinzahlungen ein [[Kassenbon]] oder eine [[Quittung]] ausgestellt. Die ordnungsgemäße Kassenführung ist gemäß {{§|158|ao_1977|juris}} [[Abgabenordnung|AO]] auch Voraussetzung für die [[Besteuerung]]. Die [[Kassenaufsicht]] überwacht das ordnungsgemäße Funktionieren, dem [[Kassenprüfer]] obliegt die Aufgabe, den täglichen Endbestand des Kassenbuchs mit dem tatsächlichen Bargeldbestand zu vergleichen (&amp;#039;&amp;#039;Kassenprüfung&amp;#039;&amp;#039;). Besteht ein Unterschied zwischen beiden, spricht man von der [[Kassendifferenz]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im [[Selbstbedienung]]s-Einzelhandel dient die &amp;#039;&amp;#039;Kassenzone&amp;#039;&amp;#039; oftmals als bevorzugter [[Verkaufsort]] ({{enS|Point of Sale}}, abgekürzt POS) für kleinteilige Mitnahmeartikel wie [[Tabakwaren]] oder [[Quengelware]] wie Kaugummi oder Schokoriegel wegen des dort besonders wirksamen psychologischen [[Handelspsychologie|Reiz-Reaktions-Mechanismus]] und zur Diebstahlsvermeidung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Schwarze Kasse ==&lt;br /&gt;
Die „Schwarze Kasse“, „Sonderkasse“ oder „verdeckte Kasse“ ist ein umgangssprachlicher Ausdruck für eine [[Schattenwirtschaft]], bei der Bareinzahlungen und Barauszahlungen ohne [[Buchung (Buchführung)|Buchung]] und ohne [[Beleg (Rechnungswesen)|Beleg]] oder [[Buchgeld]]er mit Verschleierung des [[Auftraggeber]]s und/oder [[Zahlungsempfänger]]s vorkommen und in der [[Buchhaltung]] nicht oder manipuliert erscheinen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Begriff ===&lt;br /&gt;
Bereits im März 1937 definierte das [[Reichsgericht]] (RG): „Unter schwarzen Kassen werden gemeinhin vor der Öffentlichkeit, vor dem Vermögensinhaber selbst oder vor zuständigen Stellen geheim gehaltene Konten oder auch Bargeld verstanden, in denen Gelder des jeweiligen Vermögensträgers angesammelt werden, um im Anschluss im wirklichen oder vermeintlichen Interesse des Vermögensinhabers verwendet zu werden“.&amp;lt;ref&amp;gt;RG, Urteil vom 11. März 1937, Az.: 2 D 572/36 = {{Rspr|RGSt 71, 155}}, 157&amp;lt;/ref&amp;gt; Um eine schwarze Kasse handelt es sich, „wenn ein Täter ihm zur Verwaltung anvertraute Gelder pflichtwidrig auf ein Sonderkonto abzweigt und dieses vor dem Vermögensinhaber verborgen hält, um jedoch in Zukunft das geheime Vermögen im Interesse des Inhabers nutzbringend zu verwenden“.&amp;lt;ref&amp;gt;Klaus Bernsmann, &amp;#039;&amp;#039;Alles Untreue?&amp;#039;&amp;#039;, in: Goltdammer’s Archiv für Strafrecht, 2007, 219, 231&amp;lt;/ref&amp;gt; Bei der Führung schwarzer Kassen werden die Merkmale der [[Pflichtverletzung]], die [[Geheimhaltung]] der Kassen gegenüber Dritten und die [[Eigennutz|eigennützige]] Verwendung erfüllt. Eine schwarze Kasse besteht aus Geldern, die unter Missachtung bestimmter [[Pflicht (Recht)|Pflichten]] verborgen gehalten werden, und deren beabsichtigte Verwendung in Beziehung zur beruflichen oder sonst aufgabenbezogenen Tätigkeit desjenigen steht, der die Gelder verbirgt.&amp;lt;ref&amp;gt;Thomas Weimann, &amp;#039;&amp;#039;Die Strafbarkeit der Bildung sog. schwarzer Kassen gem. § 266 StGB (Untreue)&amp;#039;&amp;#039;, 1996, S. 12 f.&amp;lt;/ref&amp;gt; Sie umfasst alle Gelder, die zwecks Erlangung der alleinigen Verfügungsmacht vor dem [[Treuhänder|Treugeber]] verborgen werden, insbesondere Konten und [[Wertpapierdepot|Depotkonten]] aller Art oder „Geldspeicher“ bzw. „Geldreserven“, die außerhalb des [[Amt (Beamtenrecht)|Amts-]] oder [[Geschäftsbereich]]s des Täters bei [[Dritter|Dritten]] zu dessen Verfügung gehalten werden.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://books.google.de/books?id=Zx8T3x3tIrgC&amp;amp;pg=PA397&amp;amp;dq=%E2%80%9ESchwarze+Kasse%E2%80%9C&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ved=0ahUKEwi6tcHOs_LfAhUOK1AKHRKODwcQ6AEILTAB#v=onepage&amp;amp;q=%E2%80%9ESchwarze%20Kasse%E2%80%9C&amp;amp;f=false Frank Saliger, &amp;#039;&amp;#039;Parteiengesetz und Strafrecht.&amp;#039;&amp;#039; 2005, S. 398]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Täterkreis ===&lt;br /&gt;
Schwarze Kassen kommen in der [[öffentliche Verwaltung|öffentlichen Verwaltung]], bei [[Politische Partei|politischen Parteien]] oder [[Wirtschaftsunternehmen]] vor.&amp;lt;ref&amp;gt; [https://books.google.de/books?id=5nZQDwAAQBAJ&amp;amp;pg=PA134&amp;amp;dq=%E2%80%9ESchwarze+Kasse%E2%80%9C+%C3%B6ffentliche+verwaltung&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ved=0ahUKEwjrjuftxfLfAhXBqIsKHRuuBcAQ6AEIMDAB#v=onepage&amp;amp;q=%E2%80%9ESchwarze%20Kasse%E2%80%9C%20%C3%B6ffentliche%20verwaltung&amp;amp;f=false Steffen Evers, &amp;#039;&amp;#039;Das Verhältnis des Vermögensnachteils bei der Untreue (§ 266 StGB) zum Vermögensschaden beim Betrug (§ 263 StGB)&amp;#039;&amp;#039;, 2018, S. 134]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schwarze Kassen galten als eigenmächtige Zweckentfremdung (oder Zweckänderung) von Mitteln der [[Öffentliche Hand|öffentlichen Hand]].&amp;lt;ref&amp;gt;RGSt 71, 155&amp;lt;/ref&amp;gt; Sie entstanden ersichtlich erstmals im [[Öffentlicher Haushalt|Haushaltswesen]]. Der spektakuläre [[Kölner Müllskandal]]&amp;lt;ref&amp;gt;{{Rspr|BGHSt 50, 299}}&amp;lt;/ref&amp;gt; begann nach der [[Ausschreibung]] der Aufträge zum Bau einer Restmüllverbrennungsanlage, für die mehrere Firmen Angebote abgaben; sie stellten teilweise auch die Zahlung von [[Schmiergeld]]ern zwischen 2 % und 3 % des Auftragsvolumens bei Auftragsvergabe in Aussicht. Eine stadteigene Gesellschaft bezahlte die vereinbarte Auftragssumme (792 Mio. DM) einschließlich des darin enthaltenen Schmiergeldanteils (21,6 Mio. DM) bis August 2000 fast vollständig an den Ausschreibungsgewinner, der die Schmiergelder weiterleitete. Ein Geschäftsführer einer GmbH und ein Vorstand einer AG können sich wegen Untreue strafbar machen, wenn sie unter Verstoß gegen {{§|43|gmbhg|juris}} Abs. 1 [[Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung|GmbHG]] bzw. {{§|93|aktg|juris}} Abs. 1 [[Aktiengesetz (Deutschland)|AktG]] und unter Verletzung von Buchführungsvorschriften eine schwarze Kasse im Ausland einrichten.&amp;lt;ref&amp;gt;BGH, Urteil vom 27. August 2010, Az.: 2 StR 111/09 = {{Rspr|BGHSt 55, 266}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Täter war der Vorstand [[Hellmut Trienekens]], der zur Finanzierung so genannter „nützlicher Aufwendungen“ beschloss, außerhalb der Buchhaltung des Trienekens-Konzerns eine „Kriegskasse“ bei einer [[Briefkastengesellschaft]] in der Schweiz einzurichten.&amp;lt;ref&amp;gt;BGHSt 55, 266, 269&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die im Oktober 2017 aufgedeckte schwarze Kasse in der [[Deutsche Botschaft Paris|deutschen Botschaft in Paris]] repräsentierte ein „System nicht deklarierter Barzahlungen“. Die schwarze Kasse diente dazu, Überstunden von Hauspersonal ohne Abzüge zu bezahlen. Gezahlt wurde stets dann, wenn Unternehmen oder sonstige Kunden Räume des [[Hôtel Beauharnais]] – der noblen Botschafter-Residenz – für Empfänge mieteten und das botschaftseigene Personal dazu Dienst tat.&amp;lt;ref&amp;gt;[[Kölner Stadtanzeiger]] vom 12. November 2017, Thorsten Knuf: &amp;#039;&amp;#039;„Schwarze Kasse“: Berlin gibt Unregelmäßigkeiten an deutscher Botschaft in Paris zu&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/ref&amp;gt; Zuweilen werden auch [[Schattenhaushalt]]e als schwarze Kassen tituliert, weil sie die tatsächliche Haushaltslage verschleiern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die [[Parteienfinanzierung (Deutschland)|Parteienfinanzierung]] erfolgt unter anderem aus [[Parteispende]]n, welche im [[Parteiengesetz (Deutschland)|Parteiengesetz]] (PartG) ausdrücklich erlaubt sind ({{§|25|partg|juris}} Abs. 1 PartG). Sie sind im [[Rechenschaftsbericht]] zu erwähnen ({{§|24|partg|juris}} Abs. 4 PartG), bei mehr als 10.000 Euro im Kalenderjahr ist eine namentliche Nennung des Zuwenders erforderlich und bei über 50.000 Euro ist eine unverzügliche Anzeige an den [[Bundestagspräsident]]en zu erstatten ({{§|25|partg|juris}} Abs. 4 PartG). Soll dabei die Anonymität des Zuwenders gewahrt bleiben, ist dieses [[Dilemma]] die Grundlage für [[Spendenaffäre]]n. Die [[Spendenaffäre der Frankfurter SPD]] beispielsweise begann im Dezember 1972 mit einer Barspende über 200.000 DM eines libanesischen Kaufmanns, der daraufhin die Konzession zum Betrieb von Tiefgaragen auf dem [[Flughafen Frankfurt Main]] erhielt. Als [[CDU-Spendenaffäre]] ist im Jahre 1983 die Verbringung der Parteigelder auf Schweizer Konten bekannt geworden, ihre Überführung in das Vermögen der anonymen Zaunkönig-Stiftung und ihre fortlaufende Verheimlichung gegenüber der CDU Hessen. Dies stellte dem [[Bundesgerichtshof]] (BGH) zufolge eine Untreue gemäß § 266 StGB zum Nachteil des CDU-Landesverbandes dar, die erst mit der Rückführung der Gelder im Jahre 2000 beendet war. Der [[Vermögensnachteil]] lag nach Ansicht des BGH in einer konkreten Vermögensgefährdung, die durch Bildung einer „schwarzen Kasse“, „verbunden mit der Intention der Angeklagten, zwar im Interesse der Partei, letztlich aber nach eigenem Gutdünken hierüber zu verfügen“, eingetreten sei.&amp;lt;ref name=&amp;quot;BGH-Az2&amp;quot;&amp;gt;BGH, Urteil vom 18. Oktober 2006, Az.: 2 StR 499/05 = {{Rspr|BGHSt 51, 100}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der [[Privatwirtschaft]] werden aus schwarzen Kassen [[Schmiergeld]]zahlungen oder [[Kick-back]]s gezahlt. Beispielhaft ist die [[Siemens#Korruptionsaffären|Siemens-Korruptionsaffäre]], die im November 2006 begann. Im Geschäftsbereich der Siemens-Power Generation (SPG) existierte ein etabliertes System zur Zahlung von Bestechungsgeldern, wobei die hierfür vorgesehenen Mittel auf verborgenen Konten im Ausland lagen und in der offiziellen Buchhaltung des Geschäftsbereichs SPG keinen Niederschlag gefunden hatten.&amp;lt;ref name=&amp;quot;BVerGE126&amp;quot;&amp;gt;BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2010, Az.: 2 BvR 2559/08 = {{Rspr|BVerGE 126, 170}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Im Rahmen der [[Akquise|Akquirierung]] zweier Aufträge in den Jahren 1999 und 2000 veranlasste der Täter, dass an Funktionsträger des Auftraggebers Schmiergelder in Millionenhöhe überwiesen wurden, nachdem die SPG die Aufträge entsprechend vorher getroffener Absprachen erhalten hatte. Das [[Bundesverfassungsgericht]] (BVerfG) stellte klar, dass der Untreuetatbestand in seiner geltenden Fassung mit dem [[Strafrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz (Deutschland)|Bestimmtheitsgebot]] des {{Art.|103|gg|juris}} Abs. 2 GG noch zu vereinbaren ist, denn er lässt ein [[Rechtsgut]] ebenso klar erkennen wie die besonderen Gefahren, vor denen der Gesetzgeber dieses mit Hilfe des [[Tatbestand]]s schützen will.&amp;lt;ref name=&amp;quot;BVerGE126&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der BGH bejaht in [[ständige Rechtsprechung|ständiger Rechtsprechung]] bei [[Kick-back]]-[[Zahlung]]en die Erfüllung des Untreuetatbestands, wenn der Täter die Möglichkeit eines besonders vorteilhaften Vertragsabschlusses des Vermögensinhabers mit einem Dritten dadurch vereitelt, dass er sich von dem Dritten für den Fall des Vertragsschlusses eine [[Zuwendung]] versprechen lässt, die der Dritte aus dem vom Vermögensinhaber zu leistenden – entsprechend erhöhten – Entgelt bestreitet.&amp;lt;ref&amp;gt;BGH, Urteil vom 2. Dezember 2005, Az.: 5 StR 119/05 = {{Rspr|BGHSt 50, 299}}, 314 f.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Rechtsfolgen ===&lt;br /&gt;
[[Strafrecht (Deutschland)|Strafrechtlich]] sind schwarze Kassen ein Unterfall der [[Untreue (Deutschland)|Untreue]] ({{§|266|stgb|juris}} Abs. 1 [[Strafgesetzbuch (Deutschland)|StGB]]).&amp;lt;ref name=&amp;quot;BGH-Az2&amp;quot; /&amp;gt; Schon das Entziehen und Vorenthalten erheblicher [[Vermögenswert]]e unter Einrichtung von verdeckten Kassen durch [[Leitender Angestellter|leitende Angestellte]] eines Unternehmens führt dem BGH zufolge zu einem endgültigen Nachteil im Sinne von § 266 Abs. 1 StGB; auf die Absicht, das Geld im wirtschaftlichen Interesse des Treugebers zu verwenden, kommt es nicht an.&amp;lt;ref&amp;gt;BGH, Urteil vom 29. August 2008, Az.: 2 StR 587/07 = {{Rspr|BGHSt 52, 323}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Mit der Untreue sind für [[Straftäter]] oft auch in [[Tateinheit]] die Straftaten der [[Vorteilsannahme]] ({{§|331|stgb|juris}} StGB), [[Vorteilsgewährung]] ({{§|333|stgb|juris}} StGB), die Bestechung von [[Amtsträger]]n ({{§|334|stgb|juris}} StGB) und die [[Bestechung]] und [[Bestechlichkeit]] im geschäftlichen Verkehr ({{§|299|stgb|juris}} StGB) sowie [[Steuerhinterziehung (Deutschland)|Steuerhinterziehung]] {{§|331|ao_1977|juris}} AO verbunden. Für Unternehmen sind als Sanktionen eine [[Geldbuße (Verwaltungsrecht)|Geldbuße]] nach {{§|30|owig_1968|juris}} Abs.&amp;amp;nbsp;1 [[Gesetz über Ordnungswidrigkeiten|OWiG]] sowie die Abschöpfung der Gewinne und Vorteile aus der rechtswidrigen Tat durch [[Verfall (deutsches Recht)|Verfall]] ({{§|73a|stgb|juris}} StGB) vorgesehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Verletzung der [[Haushaltsgrundsätze]] kann als „Haushaltsuntreue“ (ein Unterfall der Untreue) geahndet werden. Der BGH hatte 1997 allerdings klargestellt, dass es keinen Tatbestand der „Haushaltsuntreue“ gebe, der „alleine die Pflichtwidrigkeit haushaltswidriger Verfügungen mit Strafe bedroht.“&amp;lt;ref&amp;gt;{{Rspr|BGHSt 43, 293}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Der Verstoß gegen geltendes [[Haushaltsrecht]] oder die Haushaltsgrundsätze ist daher nicht ohne weiteres nach § 266 Abs.&amp;amp;nbsp;1 StGB strafbar. Vielmehr ist zu beweisen, dass der öffentlichen Hand durch die pflichtwidrige Handlung ein Vermögensnachteil entstanden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== {{Anker|Handkasse|Portokasse}} Weitere Arten ==&lt;br /&gt;
[[Datei:Mobile Gastronomie Kasse mit geöffnetem Tisch (AmadeusKasse).png|mini|alternativtext=Eine Gastronomiekasse mit geöffnetem Tisch und vier bereits bestellten Getränken| Mobile Gastronomie Kasse (AmadeusKasse) mit geöffnetem Tisch und vier bonnierten Getränken]]&lt;br /&gt;
[[Datei:Kaffeekasse.jpg|mini|Kaffeekasse]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die vor allem in der [[Gastronomie]] eingesetzte [[Kassensystem#Mobile Kassen|mobile Kasse]] besitzt keinen Kassenbestand und ist daher dem Kassensystem zuzuordnen. Eine &amp;#039;&amp;#039;Handkasse&amp;#039;&amp;#039; ist eine Kasse im Unternehmen, die Geld für allgemeine kleinere Barausgaben bereithält. Geringfügige Beträge, die zunächst von Mitarbeitern bar bezahlt wurden, können aus der Handkasse erstattet werden. In ihrer Funktion erfüllt sie darüber hinaus häufig eine Pufferfunktion für geringfügige Anschaffungen, wie etwa [[Büromaterial]]; Geld wird als [[Vorkasse]] bar entnommen und quittiert. Der durch den Kauf entstandene Beleg ersetzt bzw. ergänzt die Auszahlungsquittung und wird durch die Buchhaltung kontiert. Die &amp;#039;&amp;#039;Portokasse&amp;#039;&amp;#039; ist eine Handkasse, die ausschließlich für [[Postsendung#Entgelte|Postgebühren]] vorgesehen ist und auch bereits erworbene [[Postwertzeichen]]/[[Freimachung]] enthalten kann. Da darin enthaltene Beträge eher klein sind, wurde diese Kasse generell zum [[Synonymie|Synonym]] für eine Kasse mit geringem Inhalt und findet Ausdruck in diversen Redensarten, unter anderem „Das zahlt jemand aus der Portokasse“: die Summe ist für den [[Schuldner]] eine [[Lappalie]] und von der Höhe unbedeutend. Aufgrund der modernen Formen der mechanischen und elektronischen [[Frankierung]] befindet sich die Portokasse in Unternehmen und Behörden auf dem Rückzug. Hand- und Portokassen werden über den betrieblichen Kassenbestand abgerechnet und gehören zum [[Betriebsvermögen]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dagegen gibt es die &amp;#039;&amp;#039;Abteilungskasse&amp;#039;&amp;#039;, &amp;#039;&amp;#039;Geburtstagskasse&amp;#039;&amp;#039; oder &amp;#039;&amp;#039;Kaffeekasse&amp;#039;&amp;#039; für Privatausgaben der Belegschaft eines Unternehmens für Betriebsfeste, Geburtstagsgeschenke, Kaffee oder Ähnliches. Die Belegschaft zahlt in diese Gemeinschaftskasse nach bestimmten Modalitäten mit eigenem Bargeld ein. Auch [[Trinkgeld]]er zufriedener Kunden wandern manchmal in diese Kasse, die zum gemeinschaftlichen [[Privatvermögen]] der Belegschaft gehört und die einen [[Kassenführung|Kassenführer]] zur Verwaltung bestimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Kassen als Ämter ==&lt;br /&gt;
Bei Behörden gibt es [[Abteilung (Organisation)|Abteilungen]], die zentral den [[Zahlungsverkehr]] für [[Steuer]]n und [[Gebühr]]en verwalten ([[Gemeindekasse]], [[Kreiskasse]]), bei der [[Finanzverwaltung (Deutschland)|Finanzverwaltung]] heißen sie &amp;#039;&amp;#039;Finanzkasse&amp;#039;&amp;#039;. Über die [[Bankverbindung]] eingehende Zahlungen ordnen sie dem im [[Bescheid]] vergebenen &amp;#039;&amp;#039;Kassenzeichen&amp;#039;&amp;#039; zu.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese teilen sich zumeist in zwei Aufgabengebiete auf, die [[Buchhaltung]] und die [[Vollstreckungsbehörde]]. In der Kasse als Buchhaltung wird der komplette Zahlungsverkehr der Verwaltung abgewickelt sowie die Einnahmen gebucht. Ferner werden von dort die Einhaltung von Fälligkeiten/Ratenzahlungen überwacht und ggf. das öffentlich-rechtliche [[Mahnverfahren]] abgewickelt. In den zumeist den Kassen angegliederten Vollstreckungsbehörden werden öffentlich-rechtliche Forderungen mit Zwangsmitteln beigetrieben bzw. für zivilrechtliche Forderungen das Mahnverfahren eingeleitet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Aufgaben werden bei [[Regiebetrieb (Gebietskörperschaft)|Regiebetrieben]] der Verwaltungen (zum Beispiel Abfallwirtschaftsbetrieben) häufig von sogenannten &amp;#039;&amp;#039;Sonderkassen&amp;#039;&amp;#039; wahrgenommen. Deren Aufgabenspektrum unterscheidet sich je nach Einzelfall sehr stark. Sie nehmen jedoch zumeist für einzelne Ämter einer Verwaltung die Aufgaben der allgemeinen Kasse wahr. Darüber hinaus werden ihnen inzwischen häufig auch Aufgaben der Vollstreckungsbehörde übertragen. Diese Praxis hat sich bislang vor allem dort bewährt, wo die Trennung zwischen allgemeiner Verwaltung und Fachämtern besonders stark ausgeprägt ist, also dort, wo Aufgaben unter teilweise privatwirtschaftlichen Gesichtspunkten wahrgenommen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Volkswirtschaftslehre ==&lt;br /&gt;
In der volkswirtschaftlichen [[Geldnachfrage]]theorie steht die [[Kassenhaltung]] als Synonym für die Geldhaltung von Bargeld und Buchgeld im Besitz der Wirtschaftssubjekte.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://books.google.de/books?id=h4raAgAAQBAJ&amp;amp;pg=PA596&amp;amp;dq=kassenhaltung&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ei=oE9jVZDOHIGyU-iugegL&amp;amp;ved=0CD8Q6AEwBjgU#v=onepage&amp;amp;q=kassenhaltung&amp;amp;f=false Sybille Brunner/Karl Kehrle, &amp;#039;&amp;#039;Volkswirtschaftslehre&amp;#039;&amp;#039;, 2014, S. 585]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Kasse in der Umgangssprache ==&lt;br /&gt;
Das Wort Kasse kommt in Komposita wie Krankenkasse oder Sparkasse vor. Hierbei ist das Grundwort „Kasse“ lediglich für eine Institution gemeint, auch wenn bei der Sparkasse die Einzahlung von Ersparnissen in eine dort vorhandene echte Kasse geschichtlich für die Wortbildung überliefert ist. Umgangssprachliche Formulierungen wie „Kasse machen“ haben nichts mit der Kasse zu tun, sondern sollen signalisieren, dass jemand einen Gewinn realisiert oder eine Zahlung eingefordert hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Sonstiges ==&lt;br /&gt;
Im [[Mittelalter]] und der [[Frühe Neuzeit|Frühen Neuzeit]] gab es ein sogenanntes [[Kassengewölbe]], wo hohe Geldbeträge gesichert wurden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
* [[Kassensicherungsverordnung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
{{Wiktionary}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4163392-1}}&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Barer Zahlungsverkehr]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Bilanzrecht]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Buchführung]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Geldbehälter]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Rechnungswesen]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Mike Krüger</name></author>
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