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	<title>Jedermann-Konto - Versionsgeschichte</title>
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	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Jedermann-Konto&amp;diff=403505&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;ShuaiXuesheng: Links geprüft und aktualisiert, Update zur Anzahl der Bürgerkonten bei Sparkassen</title>
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		<updated>2026-04-28T12:25:06Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Links geprüft und aktualisiert, Update zur Anzahl der Bürgerkonten bei Sparkassen&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;{{Staatslastig|DE}}&lt;br /&gt;
Der Begriff &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Jedermann-Konto&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (auch &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Basiskonto&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; oder &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Mindestkonto&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;) bezeichnet ein [[Girokonto]] auf Guthabenbasis, für dessen Errichtung jedermann bei einer [[Bank]] seiner Wahl berechtigt ist, um [[Bargeldloser Zahlungsverkehr|bargeldlose Zahlungen]] zu tätigen. Dieses Recht wurde in Deutschland mit dem [[Postscheckverkehr|Postscheckdienst]] im Jahre 1909 eingeführt. Allerdings bestand seit der Privatisierung der [[Postbank]] 1995 kein Rechtsanspruch mehr.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=wissenschaft.de |url=https://www.wissenschaft.de/zeitpunkte/einfuehrung-des-postschecks/ |titel=Einführung des Postschecks: Virtualisierung des Geldes seit 1909 |datum=2004-01-05 |sprache=de |abruf=2026-04-28}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1995 unterwarf sich in Deutschland die im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) – heute [[Die Deutsche Kreditwirtschaft]] (DK) – zusammengefassten [[Kreditinstitut]]e zunächst einer freiwilligen Selbstverpflichtung für ein &amp;#039;&amp;#039;Girokonto für jedermann&amp;#039;&amp;#039;. Demnach handelte es sich um ein Girokonto auf Guthabenbasis (umgangssprachlich &amp;#039;&amp;#039;Guthabenkonto&amp;#039;&amp;#039;), bei dem keine [[Überziehung]] zugelassen war. Zweck der Selbstverpflichtung war offenbar, ein damals vom [[Gesetzgeber]] geplantes allgemeines Recht für jedermann auf ein Girokonto zu verhindern.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=Deutscher Bundestag |url=https://www.bundestag.de/webarchiv/textarchiv/2011/36806738_kw48_sp_girokonto-207088 |titel=Recht auf ein Girokonto bleibt strittig |hrsg=bundestag.de |datum=2011-12-01 |sprache=de |abruf=2026-04-28}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit dem 19. Juni 2016&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=Presse- und Informationsamt der Bundesregierung |url=https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/10/2015-10-28-recht-auf-ein-konto-fuer-jedermann.html |titel=Jeder hat das Recht auf ein Konto |datum=2016-06-17 |archiv-url=https://web.archive.org/web/20160528062021/https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/10/2015-10-28-recht-auf-ein-konto-fuer-jedermann.html |archiv-datum=2016-05-28 |sprache=de |abruf=2026-04-28}} &amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge (DIP) |url=http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/701/70169.html |titel=Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen |hrsg=Deutscher Bundestag |sprache=de |abruf=2026-04-28}} &amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Titel=Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (Zahlungskontengesetz – ZKG) |Sammelwerk=[[Bundesgesetzblatt (Deutschland)|Bundesgesetzblatt]] |Band=Teil I |Nummer=16 |Datum=2016-04-11 |Seiten=720–741 |Online=https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;amp;jumpTo=bgbl116s0720.pdf |Abruf=2026-04-28}}&amp;lt;/ref&amp;gt; begründet {{§|31|ZKG|buzer}} des Zahlungskontengesetzes (ZKG), das die [[Zahlungskonten-Richtlinie]] der EU umsetzt, für alle Verbraucher, die sich rechtmäßig in der [[Europäische Union|Europäischen Union]] aufhalten einschließlich Personen ohne festen Wohnsitz, [[Asylbewerber]]n und [[Duldung (Aufenthaltsrecht)|Geduldeten]] einen Rechtsanspruch auf Führung eines Basiskontos für die Ausführung von Zahlungsvorgängen auch bei [[Private Bank|Privat]]- sowie [[Genossenschaftsbank|Volks- und Raiffeisenbanken]].&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2015-10-28-basiskonto.html |titel=Fragen und Antworten zum Zahlungskontengesetz/Basiskonto |werk=bundesfinanzministerium.de |hrsg=[[Bundesministerium der Finanzen]] |datum=2015-10-28 |archiv-url=https://web.archive.org/web/20190718233341/http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2015-10-28-basiskonto.html |archiv-datum=2019-07-18 |abruf=2026-04-28}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/Bank/Produkte/Basiskonto/basiskonto_node.html |titel=Basiskonto |hrsg=[[Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht]] (BaFin) |datum=2017-06-01 |sprache=de |abruf=2026-04-28}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Rechtsanspruch für EU-Bürger ==&lt;br /&gt;
Das [[Europäisches Parlament|Europäische Parlament]] beschloss am 15. April 2014 für alle EU-Bürger – auch ohne festen Wohnsitz – einen gesetzlichen Anspruch ([[Kontrahierungszwang]]) auf ein Basis-[[Girokonto]], damit allen Bürgern die vollständige Teilnahme am wirtschaftlichen und sozialen Leben einer modernen Gesellschaft möglich ist.&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20140411IPR43466/html/Ein-Girokonto-für-jeden-EU-Bürger Europäisches Parlament: Ein Girokonto für jeden EU-Bürger] Pressemitteilung vom 15. April 2014&amp;lt;/ref&amp;gt; Die EU-Mitgliedstaaten setzten die [[Zahlungskonten-Richtlinie]] (RL 2014/92/EU) bis zum 18. September 2016 in nationales Recht um.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch das Jedermann-Konto soll auch Menschen ein Girokonto garantiert werden, denen wegen [[Kontopfändung]]en, negativen [[Schufa]]-Einträgen oder aus anderen Gründen das bisherige Girokonto gekündigt wurde oder die Einrichtung eines neuen Girokontos verweigert wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Pfändungsschutzkonto ==&lt;br /&gt;
Das Jedermann-Konto ist (wie andere Konten auch) durch Gläubiger [[Pfändung|pfändbar]]. Zum Schutz eines pfändungsfreien (Grund-)Freibetrags (dient der Umsetzung des [[Sozialstaatsgebot]]s, also der Sicherung des [[soziokulturelles Existenzminimum|soziokulturellen Existenzminimums]]) kann es – wie jedes herkömmliche Girokonto einer [[Natürliche Person|natürlichen Person]] – in ein [[Pfändungsschutzkonto]] umgestellt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Praktische Umsetzung ==&lt;br /&gt;
=== Verweigerung des Jedermann-Kontos ===&lt;br /&gt;
Trotz der ZKA-Selbstverpflichtung der Banken auf Einrichtung des Jedermann-Kontos wurde bisher in der Praxis manchen Kunden ein Girokonto verweigert. Ein Grund dafür ist insbesondere, dass Geldinstitute vor der Kontoeröffnung Auskünfte über die betreffende Person bei der [[Schufa]] einholen und erst anhand dieser Daten eine Entscheidung treffen. In anderen EU-Ländern gibt es zur Schufa vergleichbare [[Auskunftei|Auskunfteien]], etwa [[Experian]] in [[Irland]]. Angeblich führte unter anderem diese deutsche Verweigerungspraxis auch maßgeblich zu dem Beschluss des EU-Parlaments im April 2014 zur Einführung eines gesetzlich verankerten Rechtsanspruchs auf ein Girokonto. Allerdings gab es auch zu diesem Zeitpunkt nur Schätzungen über die Anzahl von Menschen ohne Girokonto. In Deutschland sollen es damals ungefähr 500.000 gewesen sein. Laut [[EU-Kommission]] hatten 2014 ungefähr 58 Millionen EU-Verbraucher im Alter von über 15 Jahren kein Girokonto.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=Europäische Kommission |url=http://europa.eu/rapid/press-release_STATEMENT-14-123_en.htm |titel=The right to a basic bank account for all European citizens: Commission welcomes European Parliament adoption |werk=Press Release Database (Rapid) |datum=2014-04-15 |sprache=en |abruf=2026-04-28}} &amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Schuldnerberatung]]sstellen haben immer wieder betont, dass die Banken den Überschuldeten vielfach die Kontoführung verweigern. Hingegen erklärte der ZKA, dass das &amp;#039;&amp;#039;Girokonto für jedermann&amp;#039;&amp;#039; erfolgreich sei und von jedermann eingerichtet werden könne. Eine Umfrage der Schuldnerberatungsstellen aus dem Jahr 2005 ergab für Berlin-Brandenburg, dass hier 10 % aller [[Arbeitslos]]en ein Girokonto verweigert wurde. Die [[Bundesagentur für Arbeit]] bietet Arbeitslosen und Kindergeldempfängern, die über kein Girokonto verfügen, eine &amp;#039;&amp;#039;Zahlungsanweisung zur Verrechnung&amp;#039;&amp;#039; (ZzV) als Auszahlungsmöglichkeit an. Sofern die Leistungsempfänger kein Konto haben, obwohl die Unzumutbarkeitsregeln nicht gelten, ist diese Zahlart kostenlos. Im Januar 2006 mussten 1,36 % der Zahlungen auf diesem Weg erfolgen.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=Deutscher Bundestag |url=http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/022/1602265.pdf |titel=Drucksache 16/2265: Antrag – Teilhabe am bargeldlosen Zahlungsverkehr sichern – Rechtsanspruch auf ein Girokonto für jedermann schaffen |hrsg=Deutscher Bundestag |datum=2006-07-19 |sprache=de |abruf=2026-04-28}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Allerdings sind hier weder Überweisungen auf Sparkonten noch Überweisungen auf fremde Konten enthalten. Solche Zahlen können daher nur als Grundlage für Schätzungen zur Zahl der Bürger dienen, denen ein Girokonto verweigert wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Gründe der Verweigerung ===&lt;br /&gt;
Als Grund wird angegeben, dass die Kontoführungsgebühren eines Jedermann-Kontos die Kosten des Girokontos im Rahmen der [[Kosten-Nutzen-Analyse]] nicht decken. Kostendeckend werden Girokonten durch Guthaben, die Kunden mit entsprechendem [[Vermögen (Wirtschaft)|Vermögen]] und [[Einkommen]] unterhalten, und die Funktion des Girokontos als sogenanntes [[Ankerprodukt]] für den Vertrieb weiterer Bankprodukte ([[Cross-Selling]]) an die Kontoinhaber. Zur Kostendeckung tragen zum Beispiel Erträge aus der Inanspruchnahme von [[Dispokredit]]en bei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich verursachen überschuldete Kunden den Banken höhere Kosten als andere Kunden. Sie verursachen deutlich mehr [[Lastschrift]]rückgaben und Konto[[pfändung]]en. Bei Kunden mit geringem Einkommen, die nur ein Konto auf Guthabenbasis führen können, besteht zudem meist wenig Aussicht, dass sie später weitere Leistungen der Bank wie etwa Kredite in Anspruch nehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als bei der Kür zum [[Wort des Jahres|Unwort des Jahres]] 1994 der Begriff „[[Peanuts]]“ ausgewählt wurde, rügte die Jury in diesem Zusammenhang auch den Begriff „Schalterhygiene“.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=FAZ.net |url=https://www.faz.net/aktuell/politik/chronik-soviel-wortmuell-war-nie-unwoerter-von-1991-bis-2003-113734.html |titel=Chronik: Soviel Wortmüll war nie - Unwörter von 1991 bis 2003 |datum=2004-01-19 |archiv-url=https://web.archive.org/web/20210412064635/https://www.faz.net/aktuell/politik/chronik-soviel-wortmuell-war-nie-unwoerter-von-1991-bis-2003-113734.html |archiv-datum=2021-04-12 |sprache=de |abruf=2026-04-28}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=Redaktion draußen! |url=http://www.strassenmagazin-draussen.de/artikelarchiv/2008_Artikel/0812Artikel01.pdf |titel=Kein Konto für Arme |werk=draußen! – Das Straßenmagazin für Münster und das Münsterland |datum=2008-12 |archiv-url=https://web.archive.org/web/20160315221127/http://www.strassenmagazin-draussen.de/artikelarchiv/2008_Artikel/0812Artikel01.pdf |archiv-datum=2016-03-15 |sprache=de |abruf=2026-04-28}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Diese sollte die Praxis vieler Banken beschreiben, bestimmten Personengruppen die Eröffnung eines Kontos zu verweigern oder zumindest massiv zu erschweren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Folgen ===&lt;br /&gt;
Bürger, die über kein Girokonto verfügen, werden von einem wichtigen Bereich des wirtschaftlichen Verkehrs ausgeschlossen. Dies löst oft eine Negativspirale aus. Bei Kontenpfändungen und Eröffnung eines Insolvenzverfahrens können Geldinstitute die Geschäftsverbindung beenden. Bereits Verschuldete geraten verstärkt in Probleme, wenn für Lohn-, Gehalts-, Mietzahlungen etc. kein Girokonto besteht und somit alles im Bargeldverkehr abgewickelt werden muss. Die Neueröffnung eines Kontos wird erschwert, weil die meisten Banken zunächst die [[Schufa]]-Einträge prüfen und dort Konten finden, die allerdings wegen Pfändung oder Kündigung für den Geldverkehr nicht mehr zur Verfügung stehen. Andererseits können die Bankgebühren für Bareinzahlungen nicht nur bei Personen mit Einkommen auf Höhe des [[Existenzminimum]]s eine hohe Belastung darstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Rechtspflicht ===&lt;br /&gt;
Die [[Öffentlich-rechtliches Kreditinstitut|öffentlich-rechtlichen]] [[Sparkasse]]n sind in einigen deutschen Bundesländern durch [[Sparkassengesetz]]e und -verordnungen rechtlich verpflichtet ([[Kontrahierungszwang]]), jedermann ein Konto auf Guthabenbasis zu eröffnen: In [[Bayern]], [[Brandenburg]], [[Mecklenburg-Vorpommern]], [[Hessen]], [[Nordrhein-Westfalen]], [[Rheinland-Pfalz]], [[Sachsen]], [[Sachsen-Anhalt]] und [[Thüringen]] besteht durch die Sparkassengesetze und -verordnungen ein Anspruch auf ein [[Girokonto]] auf Guthabenbasis.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für Bayern heißt es in der Sparkassenverordnung (SPKO) vom 21. April 2007 (Fundstelle: GVBl 2007, S. 332):&lt;br /&gt;
: § 5, Kontrahierungszwang&lt;br /&gt;
:&lt;br /&gt;
: (2) Die Sparkasse führt für natürliche Personen aus ihrem Geschäftsbezirk auf Antrag Girokonten auf Guthabenbasis.&lt;br /&gt;
:&lt;br /&gt;
: (3) […] Girokonten müssen nicht geführt werden, wenn das der Sparkasse im Einzelfall aus wichtigem Grund nicht zuzumuten ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Hessische Sparkassengesetz vom 10. November 1954 in der Fassung vom 24. Februar 1991&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=Land Hessen |url=https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-SparkGHErahmen |titel=Hessisches Sparkassengesetz (SpG) in der Fassung vom 1. Februar 2010 |hrsg=Bürgerservice Hessenrecht |sprache=de |abruf=2026-04-28}}&amp;lt;/ref&amp;gt; enthält eine Sollvorschrift:&lt;br /&gt;
: § 2, Aufgaben&lt;br /&gt;
:&lt;br /&gt;
: (4) Die Sparkassen sollen nach Maßgabe der Mustersatzung jeder Einwohnerin und jedem Einwohner im Gebiet ihres Trägers auf Verlangen ein Girokonto auf Guthabenbasis einrichten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einzelne deutsche erstinstanzliche [[Gericht]]e haben in Streitfällen eine angebliche rechtliche Verpflichtung der Banken (aus der freiwilligen Selbstverpflichtung des ZKA) zur Einrichtung eines Girokontos auf Guthabenbasis bejaht. Nach einem Urteil des [[Landgericht Bremen|Landgerichts Bremen]] vom 16. Juni 2005&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=LG Bremen |url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG%20Bremen&amp;amp;Datum=16.06.2005&amp;amp;Aktenzeichen=2%20O%20408/05 |titel=Urteil vom 16.06.2005 - 2 O 408/05 |titelerg=Anspruch auf Eröffnung eines Girokontos gegen Sparkasse |datum=2005-06-16 |sprache=de |abruf=2026-04-28}} &amp;lt;/ref&amp;gt; soll sich aus der freiwilligen Selbstverpflichtung des ZKA eine Pflicht der angeschlossenen Banken ergeben, allen Kunden auf Wunsch ein so genanntes „Girokonto für Jedermann“ einzurichten. Dieses Urteil wurde durch das [[Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen|Oberlandesgericht Bremen]] allerdings aufgehoben. Hinsichtlich des Vorhabens der Führung eines Girokontos auf Guthabenbasis hat der [[Senat der Freien Hansestadt Bremen]] im [[Bundesrat (Deutschland)|Bundesrat]] (unter Drucksache 653/08, vom 19. September 2008) den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreditwesengesetzes eingebracht, in dem das genannte Vorhaben umgesetzt werden soll. Der Antrag ist seitdem gegen die Stimmen aus Bremen, Berlin und Rheinland-Pfalz mehrmals vertagt worden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das [[Landgericht Berlin]], Urteil vom 8. Mai 2008, Az. 21 S 1/08, hat im Jahr 2008 in einem Einzelfall im Verfahren des [[Vorläufiger Rechtsschutz|einstweiligen Rechtsschutzes]] entschieden, dass ein Anspruch auf Abschluss eines Girokontos auch gegenüber einer Privatbank bestehen soll. Zwar besteht kein Anspruch aus der Selbstverpflichtung des ZKA, jedoch sei ausnahmsweise von einem Kontrahierungszwang auszugehen.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=LG Berlin |url=http://openjur.de/u/278075.html |titel=Urteil vom 08.05.2008 - 21 S 1/08 |titelerg=Auch ein privates Kreditinstitut muss einem &amp;quot;unerwünschten&amp;quot; Kunden ggf. ein Girokonto auf Guthabenbasis einrichten. |datum=2008-05-08 |sprache=de |abruf=2026-04-28}} &amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anlässlich des Weltverbrauchertages 2011 am 15. März 2011 kündigte [[Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen|Binnenmarktkommissar]] [[Michel Barnier]] u.&amp;amp;nbsp;a. die Schaffung eines europäischen Grundrechts auf ein Basisgirokonto und strengere Regeln für den Verbraucherschutz bei Hypothekendarlehen an.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=European Commission |url=https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/memo_11_168 |titel=World Consumer Rights Day: making financial services fairer for European consumers |datum=2011-03-15 |sprache=en |abruf=2026-04-28}} &amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Bürgerkonto ===&lt;br /&gt;
Mit einer am 29. September 2012 veröffentlichten &amp;#039;&amp;#039;Erklärung der deutschen Sparkassen zum Bürgerkonto&amp;#039;&amp;#039; beabsichtigten die 423 Sparkassen in Deutschland, ab Oktober 2012 jeder Privatperson in ihrem Geschäftsgebiet ein Guthabenkonto einzurichten.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=Deutscher Sparkassen- und Giroverband (DSGV) |url=http://www.dsgv.de/de/presse/pressemitteilungen/120926_PM_Buergerkonto_97.html |titel=Sparkassen haben bereits über 1,1 Millionen Bürgerkonten geführt |datum=2012-09-26 |archiv-url=https://web.archive.org/web/20130424005118/http://www.dsgv.de/de/presse/pressemitteilungen/120926_PM_Buergerkonto_97.html |archiv-datum=2013-04-24 |sprache=de |abruf=2026-04-28}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Nach den weiteren Angaben des [[Deutscher Sparkassen- und Giroverband|DSGV]] sollten Kunden mit einem Bürgerkonto am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen können, ohne sich dabei zu verschulden; dabei wurde angestrebt, dass für diese Kontomodelle keine höheren Entgelte als bei einem vergleichbaren Konto mit Überziehungsmöglichkeit anfallen.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=Bankverzeichnis.com |url=http://www.bankverzeichnis.com/das-buergerkonto-der-sparkassen/ |titel=Das Bürgerkonto der Sparkassen |datum=2012-07-20 |archiv-url=https://web.archive.org/web/20130707164742/https://www.bankverzeichnis.com/das-buergerkonto-der-sparkassen/ |archiv-datum=2013-07-07 |sprache=de |abruf=2026-04-28}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Zudem sahen die Leitlinien vor, dass Schlichtersprüche zum Bürgerkonto von den Sparkassen grundsätzlich als verbindlich anerkannt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der [[Ombudsmann]] des jeweiligen Bankenverbandes kann angerufen werden. Er prüft, sofern die Beschwerde zulässig ist, ob die ZKA-Empfehlung eingehalten wurde. Die Bank ist an den Schiedsspruch nicht gebunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ende 2014 gab es bei den Sparkassen mehr als 1,5 Millionen Bürgerkonten.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=Caspar Dohmen |url=https://www.deutschlandfunk.de/ein-konto-fuer-jedermann-alle-banken-sind-jetzt-in-der.724.de.html?dram:article_id=355031 |titel=Ein Konto für jedermann. Alle Banken sind jetzt in der Pflicht |werk=[[Deutschlandfunk]] |datum=2016-05-24 |sprache=de |abruf=2026-04-28}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Bis zum Jahr 2026 stieg diese Zahl auf insgesamt 1,7 Millionen Konten an, wovon über 250.000 für Geflüchtete geführt werden.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=Deutscher Sparkassen- und Giroverband (DSGV) |url=https://www.sparkasse.de/ueber-uns.html |titel=Unser gesellschaftliches Engagement |hrsg=Sparkasse.de |sprache=de |abruf=2026-04-28}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Auszahlung von Sozialleistungen ===&lt;br /&gt;
[[Sozialleistung|Geldleistungen]] sollen kostenfrei auf ein Konto des Empfängers oder, wenn der Empfänger es verlangt, kostenfrei an seinen Wohnsitz innerhalb der [[Europäische Union|Europäischen Union]] übermittelt werden ({{§|47|sgb_1|juris}} [[Erstes Buch Sozialgesetzbuch|SGB I]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Übermittlung von [[Arbeitslosengeld II]] an den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Leistungsberechtigten sind die dadurch veranlassten Kosten abzuziehen, es sei denn, der Leistungsberechtigte weist nach, dass ihm die Einrichtung eines Kontos bei einem Geldinstitut ohne eigenes Verschulden nicht möglich ist ({{§|42|sgb_2|juris}} [[Zweites Buch Sozialgesetzbuch|SGB II]]). Fälle, in denen ein Geldinstitut den Abschluss eines Basiskontovertrags aus den in §§ 35–37 ZKG genannten Gründen wegen eines bereits vorhandenen Zahlungskontos, einer vorsätzlichen Straftat zum Nachteil des kontoführenden Instituts oder wegen Zahlungsverzugs zu Recht ablehnt ({{§|34|zkg|buzer}} Abs. 1 ZKG), setzen in der Regel ein Verschulden des Antragstellers voraus und bleiben daher außer Betracht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Änderung der Rechtslage durch das Zahlungskontengesetz (ZKG) ===&lt;br /&gt;
Durch Inkrafttreten des Zahlungskontengesetzes zum 19. Juni 2016 wurde die Rechtslage in Deutschland im Hinblick auf das Jedermann-Konto grundlegend geändert:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Alle [[Verbraucher]] im Sinne des § 2 I ZKG haben Anspruch auf Abschluss eines Basiskontos ({{§|1|zkg|juris}}, {{§|31|zkg|juris}}). Verbraucher sind dabei alle natürlichen Personen mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU, [[Wohnungslosigkeit|Personen ohne festen Wohnsitz]] einschließlich [[Obdachlosigkeit|Obdachloser]] und Asylsuchender und im Inland Geduldete.&lt;br /&gt;
* Die Verpflichtung gilt (mit wenigen Ausnahmen) für alle [[CRR-Kreditinstitut]]e nach § 1 IIId KWG, sowie Zweigniederlassungen nach § 53b I 1, 2 KWG und Zweigstellen im Sinne des § 53 ZKG.&lt;br /&gt;
* Das Basiskonto muss grundsätzlich mindestens Bareinzahlungen und -auszahlungen, [[Überweisung (Zahlungsverkehr)|Überweisungen]], [[Lastschrift]]en und die Nutzung einer [[Zahlungskarte]] ermöglichen, ohne Beschränkung der Anzahl der Vorgänge ({{§|38|zkg|juris}}). Die Dienstleistungen müssen in dem Umfang ermöglicht werden, die das Institut Verbrauchern auch sonst „allgemein anbietet“ – wenn beispielsweise [[Electronic Banking]] allgemein angeboten wird, muss es auch mit dem Basiskonto nutzbar sein.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/sparen-und-anlegen/was-ist-ein-basiskonto-7897 |titel=Was ist ein Basiskonto? |hrsg=Verbraucherzentrale Bundesverband |datum=2019-10-04 |zitat=Bietet die Bank oder Sparkasse gemeinhin die Möglichkeit, ein Konto online zu führen, so muss sie dies auch für das Basiskonto anbieten. Die Bank darf angemessene Kontoführungsgebühren verlangen. |sprache=de |abruf=2026-04-28}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
* Das Kreditinstitut darf für das Basiskonto ein Entgelt berechnen. Das Entgelt muss aber „angemessen“ sein, insbesondere im Vergleich zu marktüblichen Entgelten. [[Vertragsstrafe]]n sind nicht zulässig ({{§|41|zkg|juris}}).&lt;br /&gt;
* Das Kreditinstitut darf das Basiskonto nicht grundlos kündigen. Zulässig ist eine Kündigung etwa wenn das Konto nicht genutzt wird, wenn der Verbraucher bereits ein anderes Zahlungskonto hat, bei erheblichem Zahlungsverzug oder bei Straftaten gegen das Kreditinstitut ({{§|42|zkg|juris}}).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Gebühren ===&lt;br /&gt;
Mit Urteil vom 30. Juni 2020 entschied der [[Bundesgerichtshof]] über die Höhe der zulässigen Gebühren für ein Basiskonto.&amp;lt;ref&amp;gt;BGH, Urteil vom 30. Juni 2020 - XI ZR 119/19.&amp;lt;/ref&amp;gt; Unwirksam ist danach eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kreditinstituts enthaltene Entgeltklausel, wenn bei der Bemessung des Entgelts das kontoführende Institut den mit der Führung von Basiskonten verbundenen Mehraufwand allein auf die Inhaber von Basiskonten umgelegt hat.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=Bundesgerichtshof |url=http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;amp;Art=en&amp;amp;Datum=Aktuell&amp;amp;nr=107401&amp;amp;linked=pm |titel=Pressemitteilung Nr. 084/2020: Unwirksame Entgeltklausel für Basiskonto |datum=2020-06-30 |archiv-url=https://web.archive.org/web/20200702070700/http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;amp;Art=en&amp;amp;Datum=Aktuell&amp;amp;nr=107401&amp;amp;linked=pm |archiv-datum=2020-07-02 |sprache=de |abruf=2026-04-28}} &amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
* {{Internetquelle |url=https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_VII/18_Legislaturperiode/2016-04-18-Zahlungskontenrichtlinie/3-Verkuendetes-Gesetz.pdf?__blob=publicationFile&amp;amp;v=3 |titel=Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (Zahlungskontengesetz – ZKG) |werk=bundesfinanzministerium.de |hrsg=[[Bundesministerium der Finanzen]] |format=PDF; 208 KB |datum=2016-04-11 |archiv-url=https://web.archive.org/web/20230814163919/https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_VII/18_Legislaturperiode/2016-04-18-Zahlungskontenrichtlinie/3-Verkuendetes-Gesetz.pdf?__blob=publicationFile&amp;amp;v=3 |archiv-datum=2023-08-14 |abruf=2026-04-28}}&lt;br /&gt;
* [https://www.zentraler-kreditausschuss.de/empfehlung-jedermann-konto/ Text der Empfehlung des ZKA zum Girokonto für Jedermann] bei zentraler-kreditausschuss.de&lt;br /&gt;
* {{Internetquelle |autor=[[Stiftung Warentest]] |url=http://www.test.de/Kreditkarte-mit-Girokonto-Fuer-jedermann-aber-teuer-1749320-0/ |titel=Kreditkarte mit Girokonto: Für jedermann, aber teuer |werk=test.de |datum=2009-01-20 |archiv-url=https://web.archive.org/web/20190918220107/http://www.test.de/Kreditkarte-mit-Girokonto-Fuer-jedermann-aber-teuer-1749320-0/ |archiv-datum=2019-09-18 |sprache=de |abruf=2026-04-28}}&lt;br /&gt;
* [https://www.fma.gv.at/konto/basiskonto/ Basiskonto in Österreich] – Aktueller Stand&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Bankwesen]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Unbarer Zahlungsverkehr]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;ShuaiXuesheng</name></author>
	</entry>
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