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	<title>Interessenvertretung - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-06-03T12:30:02Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Interessenvertretung&amp;diff=122937&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Itti: Zurück auf 1. Feb.</title>
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		<updated>2026-01-01T11:17:26Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Zurück auf 1. Feb.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;Eine &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Interessenvertretung&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (auch &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Interessengruppe&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;, seltener &amp;#039;&amp;#039;Interessensvertretung&amp;#039;&amp;#039; oder &amp;#039;&amp;#039;Interessensgruppe&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.duden.de/rechtschreibung/ Duden, Stichwort: &amp;#039;&amp;#039;Interessenvertretung&amp;#039;&amp;#039;] und [https://www.duden.de/rechtschreibung/ Interessengruppe]&amp;lt;/ref&amp;gt;) ist eine [[Person]], [[soziale Gruppe|Gruppe]] oder [[Institution]], die [[Interesse (Politikwissenschaft)|Interessen]] einer bestimmten [[Soziale Gruppe|Gesellschafts-]], [[Wirtschaftszweig|Wirtschafts-]] oder [[Berufsgruppe]] definieren und vertreten soll. Interessenvertretungen werden auch – nicht selten negativ konnotiert – als [[Lobbyismus|Lobbys]] bezeichnet.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/das-junge-politik-lexikon/320738/lobby-lobbyismus Lobby/Lobbyismus]. In: Gerd Schneider, Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2021.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Oft treten solche Vertretungen in Konfliktsituationen als &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Pressure Groups&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; auf, die versuchen, Druck auf Entscheidungsträger auszuüben. Je höher die Wahrscheinlichkeit ist, dass ein solcher Druck zum Erfolg führt, desto mächtiger ist die Interessenvertretung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Grundgedanke ==&lt;br /&gt;
Der Begriff des [[Interessenverband]]es ist definiert als: „Ein freiwilliger oder durch verschiedene Formen des Zwanges erfolgter Zusammenschluss von natürlichen oder juristischen Personen, der zu einem Mindestmaß verfasst ist, um Interessen der Mitglieder entweder selbst zu verwirklichen oder durch Mitwirkung oder Einwirkung auf Gemeinschaftsentscheidungen durchzusetzen, ohne selbst die Übernahme politischer Verantwortung anzustreben.“&amp;lt;ref&amp;gt;Zit. nach Heinz Sahner: &amp;#039;&amp;#039;Vereine und Verbände in der modernen Gesellschaft.&amp;#039;&amp;#039; In: Heinrich Best (Hrsg.): &amp;#039;&amp;#039;Vereine in Deutschland. Vom Geheimbund zur freien gesellschaftlichen Organisation.&amp;#039;&amp;#039; Bonn 1993, S. 11–118, dort S. 26.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundgedanke der Interessenvertretung ist immer die [[Mitbestimmung]], das heißt, Menschen und Unternehmen, die von gesellschaftlichen oder anderen Entscheidungen und Entwicklungen betroffen sind, die Gelegenheit der Mitsprache und darüber hinaus der Beteiligung an Entscheidungen zu geben. Dies dient dem [[Sozialer Frieden|sozialen Frieden]] und ist meist [[zweck]]bezogen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da aber nicht alle mit allen zugleich beraten und verhandeln können, ist es in der Regel erforderlich, dass die vertretenen [[Person]]en innerhalb der Interessenvertretung die Möglichkeit haben, gemeinschaftlich und [[Demokratie|demokratisch]] eine einheitliche Position zu entwickeln, die dann von den Mitgliedern getragen und von den Vertretern nach außen artikuliert wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Formenvielfalt ==&lt;br /&gt;
Die Interessen leiten sich meistens direkt oder indirekt aus den [[Grundrechte]]n ab. Nach diesen Interessenfeldern lassen sich die Interessenvertretungen gliedern (zum Beispiel Arbeit, Verbraucher usw.). In der Demokratie werden sie durch [[Versammlungsfreiheit]], [[Vereinigungsfreiheit]] usw. geschützt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Manche Interessenvertretungen werden durch gesetzliche Grundlagen ausdrücklich untermauert (zum Beispiel Betriebsräte durch das [[Betriebsverfassungsgesetz]]), andere beruhen ausschließlich auf privater Initiative (z.&amp;amp;nbsp;B. [[ADAC]], [[Bürgerinitiative]]n). Wenn sie als Vereinigung oder Körperschaft eine relevante Größe und Rechtsform (zum Beispiel [[Verein]]) erreicht haben, spricht man von [[Interessenverband|Interessenverbänden]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Interessenvertretung zählen aber auch [[Betriebsrat|Betriebsräte]], [[Personalrat|Personalräte]], [[Schülervertretung|Schülerräte]], [[Fachschaftsrat|Fachschaftsräte]], [[Elternversammlung]]en in Schulen und Kindergärten, Heimräte in Seniorenanlagen und viele mehr im Bereich der [[Selbstverwaltung]] und Mitbestimmung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im politischen Kontext fasst man unter Interessenvertretungen die [[Berufsverband|berufsständischen Vertretungen]], [[Unternehmerverband|Unternehmer-]] und [[Wirtschaftsverband|Wirtschaftsbünde]] (dafür verwendet man auch den Ausdruck &amp;#039;&amp;#039;[[Sozialpartnerschaft]]&amp;#039;&amp;#039;), die Regionalvertreter ([[Kommunalpolitik|Kommunen]], [[Regionalverband|Regionalverbände]]) gegenüber den gesamtstaatlichen Organen, [[Fachverband|Fachverbände]] und ähnliche zusammen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Strategien der Einflussnahme ==&lt;br /&gt;
Die Strategie der Einflussnahme sind vielfältig. Während die &amp;#039;&amp;#039;outside strategy&amp;#039;&amp;#039; sich primär an die Öffentlichkeit richtet und zu deren Mobilisierung dient, bezeichnet die &amp;#039;&amp;#039;inside strategy&amp;#039;&amp;#039; eine eher traditionelle Form des [[Lobbyismus]], welcher meist von wirtschaftlichen Interessen getragen wird. Beide Strategien versuchen an verschiedenen Punkten des [[Politikzyklus]] anzusetzen.&amp;lt;ref&amp;gt;Willems, von Winter (2007): &amp;#039;&amp;#039;Interessenverbände als intermediäre Organisationen. Zum Wandel ihrer Strukturen, Funktionen, Strategien und Effekte in einer veränderten Umwelt&amp;#039;&amp;#039;, S. 35.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Öffentlichkeitsarbeit ===&lt;br /&gt;
Jede Interessenvertretung muss sich insbesondere der Kritik der anderen Seite stellen, weil es gesellschaftliche Gruppen mit entgegengesetzten Interessen gibt (Interessenkonflikt). Die Auseinandersetzungen werden in der Regel auch über die [[Massenmedien|Medien]] und die Öffentlichkeit ausgetragen. Eine [[Öffentlichkeitsarbeit]] nach außen und auch nach innen (Information der Mitglieder) ist demzufolge notwendiger Bestandteil einer Interessenvertretung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der institutionell verankerten Interessenvertretung ist auch zu berücksichtigen, dass zum Beispiel Informationen aus der Mitwirkung in einem [[Verwaltungsrat (Deutschland)|Verwaltungsrat]] oftmals dem [[Amtsgeheimnis]] unterliegen (vgl. [[Verwaltungsverfahrensgesetz]]), im Betriebsrat [[Schweigepflicht]] über die Beratungen mit Mitarbeitern einzuhalten ist und im Personalrat bei [[Schwebendes Verfahren|schwebenden Verfahren]] Stillschweigen gilt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Lobbyismus ===&lt;br /&gt;
Ein wesentliches Merkmal des [[Lobbyismus]] ist sein [[Projekt]]charakter.&amp;lt;ref&amp;gt;Leif, Speth (2006): &amp;#039;&amp;#039;Die fünfte Gewalt. Lobbyismus in Deutschland.&amp;#039;&amp;#039; S. 14.&amp;lt;/ref&amp;gt; Im Gegensatz zur Öffentlichkeitsarbeit der Interessenverbände, welche als dauerhafte Austauschbeziehung mit der [[Politik]] verstanden werden kann, erfolgt Lobbyismus punktuell, innerhalb spezifischer Rahmenbedingungen und mit dem Ziel, die Chancen zur Durchsetzung einzelner Interessen zu erhöhen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Stellungnahme ===&lt;br /&gt;
In Deutschland gibt es für Interessenverbände durch die [[Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien]] eine Möglichkeit der Interessenvertretung, die sich zwischen Öffentlichkeitsarbeit und Lobbyismus bewegt. § 47 GGO schafft eine Grundlage für die Beteiligung betroffener Verbände im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Webarchiv|text=Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien |url=http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Veroeffentlichungen/ggo.pdf?__blob=publicationFile |wayback=20120916135830 }}&amp;lt;/ref&amp;gt; Das jeweils zuständige Fachministerium ist gehalten, betroffene Verbände zu einer Stellungnahme aufzufordern. Allerdings gibt es für die Verbände keinen Rechtsanspruch auf Übernahme ihrer Argumente in die Regelung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Probleme ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;!-- Wenn Interessenvertretungen eine [[Soziale Position|Position]] erreicht haben, in der sie über Gespräche hinaus auch an [[Verhandlung]]en teilhaben können, besteht die Gefahr der [[Monopolisierung]] und der anschließenden [[Instrumentalisierung]]. So kann es zum Beispiel in einzelnen Betrieben passieren, dass der Betriebsratsvorsitzende plötzlich nur noch die Interessen des [[Arbeitgeber]]s vertritt, während der [[Streik]] am Betriebsrat vorbei kaum noch möglich ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[Unverständliche Argumentation:&lt;br /&gt;
1. Das Problem im genannten Fall besteht nicht darin, dass es in einer Branche nur eine Gewerkschaft gibt, sondern darin, dass der Betriebsratsvorsitzende zu mächtig ist. Er allein entscheidet im angeführten Fall, welche Position der Betriebsrat vertritt. DADURCH ist er als Objekt von KORRUPTION (bei Anwälten würde man von „Parteienverrat“ sprechen) für den Arbeitgeber interessant. Die Frage, ob es eine oder mehrere Gewerkschaften oder sonstige Gruppen von Arbeitnehmervertretern im Betrieb gibt, ist im Hinblick auf den Korruptionsvorgang nicht von entscheidender Bedeutung.&lt;br /&gt;
2. Abgesehen davon werden Streiks nicht von Betriebsräten organisiert. Spannend ist die Frage, was die Leitung einer „Monopolgewerkschaft“ mit Streikbrechern in der Position des Betriebsratsvorsitzenden macht, die im Namen ihrer Gewerkschaft für diese Position kandidiert haben.&lt;br /&gt;
3. Aus Arbeitnehmersicht ist es kein „Problem“, wenn ihre Vertreter nicht bloß ein Anhörungs-, sondern auch ein Mitentscheidungsrecht haben.] --&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Grundproblem kann sich entwickeln, wenn eine Interessenvertretung ohne Einbezug ihrer Basis agiert, d.&amp;amp;nbsp;h. des Personenkreises, den sie vertreten sollen und der sie z.&amp;amp;nbsp;T. gewählt hat. Eine Meinung, von der nicht sichergestellt ist, dass sie von der eigenen Basis mehrheitlich gewünscht, verstanden und getragen wird, ist in der Regel auch nach außen unglaubwürdig und beschädigt das Ansehen und die Macht der Interessenvertretung. &amp;lt;!-- Es gibt auch andere Auffassungen vom Wesen eines Repräsentativsystems: Wer gewählt ist, hat das Recht, das zu tun, was er für richtig hält, allerdings bei Gefahr der baldigen Abwahl. --&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ferner können sich auch Interessenvertretungen entwickeln, die zwar die ökonomischen Bedürfnisse ihrer wirtschaftlich oder politisch starken Mitglieder wahren, aber den Interessen der [[Gesellschaft (Soziologie)|Gesellschaft]] gegebenenfalls schaden können. Ursachen können fehlendes [[Bewusstsein]] für die gesellschaftliche [[Verantwortung]] und die möglicherweise schadhaften Auswirkungen des eigenen Handelns auf andere oder auch ein Beharren auf [[Ideologie]]n sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In [[totalitär]]en Staaten widerfährt den Interessenvertretungen die [[Gleichschaltung]] und Kontrolle durch den Staat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In diesem Zusammenhang steht die Frage, ob sich Interessenvertretungen eng an ihre &amp;lt;!-- wo verbindlich festgelegte? --&amp;gt; eigentliche Zweckbestimmung halten müssen, oder ob ihre gesellschaftliche Verantwortung es zugleich sogar verlangt, dass sie zu anderen politischen Themen Stellung nehmen. Zum Beispiel ist an den Hochschulen das [[Allgemeinpolitisches Mandat|Allgemeinpolitische Mandat]] umstritten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Rechtsgrundlagen ==&lt;br /&gt;
{{Staatslastig|DE}}&lt;br /&gt;
=== Deutschland ===&lt;br /&gt;
Eine gesetzliche Grundlage für die Bildung von Interessengruppen wurde 1869 mit der [[Gewerbefreiheit]] sowie 1867 mit der Festlegung der [[Koalitionsfreiheit]] geschaffen. Im preußischen Kaiserreich und der Weimarer Republik herrschte oftmals eine sehr enge Parteibindung zwischen den Verbänden und den politischen Parteien vor.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Rechtsgrundlage für Betriebsräte ist im Betriebsverfassungsgesetz festgelegt. Schon 1920 gab es das [[Betriebsrätegesetz]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Personalräte folgten in den 1920er Jahren. Die Arbeit der Personalräte ist in den [[Mitbestimmungsgesetz]]en der Länder geregelt, zum Beispiel im Landespersonalvertretungsgesetz Berlin (LPersVG).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch die Allgemeinen Studierendenausschüsse ([[AStA]]) entstanden in den 1920er Jahren. Ihre Arbeit ist den [[Landeshochschulgesetz|Hochschulgesetzen]] der Länder geregelt. In Bayern gibt es jedoch keine Regelungen. Dort arbeiten provisorisch die Unabhängigen Studierendenausschüsse ([[UStA]]) an den Hochschulen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch die Mitbestimmung in [[Seniorenheim]]en ist gesetzlich geregelt ([[Heimgesetz|Heimmitwirkungsverordnung]]). In [[Studentenwohnheim]]en ergaben sich Rechtsgrundlagen nur aus den Förderbestimmungen (zum Beispiel [[Bundesjugendplan]]). Die Schaffung von Mieterbeiräten im [[Sozialer Wohnungsbau|sozialen Wohnungsbau]] wurden Anfang der 1980er Jahre von der [[Sozialliberale Koalition|sozialliberalen Koalition]] diskutiert, aber es wurden keine Rechtsgrundlagen dafür geschaffen. Trotz des Fehlens rechtlich verbindlicher Vorgaben hat der [[Berliner Senat]] seine landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften verpflichtet, bei den Unternehmen demokratisch gewählte Mieterbeiräte zur Vertretung der Mieterinteressen zu bilden und Leitlinien für die Zusammenarbeit vereinbart. Zur Stärkung der Mietermitbestimmung hat er zum 1. Januar 2016 die Bildung von Mieterräten bei diesen Unternehmen beschlossen.&amp;lt;ref&amp;gt;[[Berliner Wohnraumversorgungsgesetz]] - WoVG Bln - GVBl. Nr. 25 vom 5. Dezember 2015, Seite 422–426.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Europäische Union ==&lt;br /&gt;
{{Hauptartikel|Europäische Interessenvertretung}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der [[Europäische Union|Europäischen Union]] besteht eine umfassende Praxis der Einbindung von Interessenvertretern. Im Artikel 11 des [[Vertrag über die Europäische Union|Vertrags über die Europäische Union]]&amp;lt;ref&amp;gt;[https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:12016ME/TXT amtlicher Text]&amp;lt;/ref&amp;gt; sind Grundsätze für Konsultation und Partizipation festgelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
* [[Politikberatung]]&lt;br /&gt;
* [[Verband (Recht)]]&lt;br /&gt;
* [[Liste von Industrieverbänden]]&lt;br /&gt;
* [[Verbändevereinbarung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
* [[Marco Althaus]], Sven Rawe, u.&amp;amp;nbsp;a. (Hrsg.): &amp;#039;&amp;#039;Public Affairs Handbuch&amp;#039;&amp;#039;.&lt;br /&gt;
* Florian Busch-Janser: &amp;#039;&amp;#039;Staat und Lobbyismus – Eine Untersuchung der Legitimation und der Instrumente unternehmerischer Einflussnahme.&amp;#039;&amp;#039; ISBN 3-938456-00-0.&lt;br /&gt;
* Alexander Classen: &amp;#039;&amp;#039;Interessenvertretung in der Europäischen Union. Zur Rechtmäßigkeit politischer Einflussnahme.&amp;#039;&amp;#039; Springer VS, Wiesbaden 2014, ISBN 978-3-658-05410-6.&lt;br /&gt;
* Steffen Dagger; Manuel Lianos: &amp;#039;&amp;#039;Neues Spiel, neues Glück – Public Affairs in Brüssel.&amp;#039;&amp;#039; In: &amp;#039;&amp;#039;Politik &amp;amp; Kommunikation&amp;#039;&amp;#039; Nr. 21, 11/2004 ([http://www.euractiv.de/pa/public-affairs-brssel-neues-spiel-altes-glck/article-133219 pdf]).&lt;br /&gt;
* Steffen Dagger: &amp;#039;&amp;#039;Energiepolitik &amp;amp; Lobbying: Die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2009&amp;#039;&amp;#039;, ibidem-Verlag, Stuttgart 2009, ISBN 3-8382-0057-8.&lt;br /&gt;
* [[Willi Dickhut]]: &amp;#039;&amp;#039;Gewerkschaften und Klassenkampf.&amp;#039;&amp;#039; Verlag Neuer Weg, Düsseldorf 1988, ISBN 3-88021-169-8.&lt;br /&gt;
* Thomas Leif, Rudolf Speth (Hrsg.): &amp;#039;&amp;#039;Die fünfte Gewalt. Lobbyismus in Deutschland.&amp;#039;&amp;#039; Wiesbaden 2006.&lt;br /&gt;
* Mirco Milinewitsch: &amp;#039;&amp;#039;Professionalisierung der Interessenvermittlung durch externes Public Affairs Management.&amp;#039;&amp;#039; ISBN 3-938456-50-7.&lt;br /&gt;
* [[Adi Ostertag]], K. Buchholz, K. Klesse, R. Schmidt: &amp;#039;&amp;#039;Mitbestimmung und Interessenvertretung. Qualifizierte Mitbestimmung in Theorie und Praxis.&amp;#039;&amp;#039; Bund-Verlag, Köln 1981, ISBN 3-7663-0504-2.&lt;br /&gt;
* Martin Schwarz-Kocher, Eva Kirner, Jürgen Dispan, Angela Jäger, Ursula Richter, Bettina Seibold, Ute Weißfloch: &amp;#039;&amp;#039;Interessenvertretungen im Innovationsprozess. Der Einfluss von Mitbestimmung und Beschäftigtenbeteiligung auf betriebliche Innovationen.&amp;#039;&amp;#039; Edition Sigma, Berlin 2011, ISBN 978-3-8360-8725-4.&lt;br /&gt;
* Ulrich Willems, Thomas von Winter: &amp;#039;&amp;#039;Interessenverbände als intermediäre Organisationen. Zum Wandel ihrer Strukturen, Funktionen, Strategien und Effekte in einer veränderten Umwelt.&amp;#039;&amp;#039; In Dieselben (Hrsg.): &amp;#039;&amp;#039;Interessenverbände in Deutschland.&amp;#039;&amp;#039; Wiesbaden 2007, S. 13–50.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
{{Wiktionary}}&lt;br /&gt;
* {{DNB-Portal|4120500-5}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4120500-5|LCCN=sh85106541|NDL=00560408}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Organisation (Politik)|!]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Lobbyismus]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Itti</name></author>
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