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	<title>Innerparteiliche Demokratie - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-06-08T13:40:28Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Innerparteiliche_Demokratie&amp;diff=260743&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Aka: https, Kleinkram</title>
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		<updated>2021-01-16T20:22:35Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;https, Kleinkram&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Innerparteiliche Demokratie&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ist die Praxis der [[Demokratie]] in den politischen Parteien, bei der die [[Partei]]mitglieder durch Informationsfluss, Versammlungen und Abstimmungen an der Entscheidungsfindung über Richtungsfragen und Personalpolitik beteiligt werden. Der politische Wille der Mehrheit der Parteimitglieder soll dabei durch [[Wahl]]en und [[Abstimmung]]en in Einzelentscheidungen und Programme ([[Parteiprogramm|Grundsatzprogramme]], Wahlprogramme, Regierungsprogramme) der betreffenden Partei einfließen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Innerparteiliche Demokratie in Deutschland ==&lt;br /&gt;
Juristisch fassbar ist innerparteiliche Demokratie in Deutschland durch eine Maßgabe des [[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland|Grundgesetzes (GG)]] an die [[Politische Partei|Parteien]]. In {{Art.|21|gg|juris}} Abs.&amp;amp;nbsp;1 Satz&amp;amp;nbsp;3 GG heißt es: &amp;#039;&amp;#039;Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen.&amp;#039;&amp;#039; Im [[Gesetz über die politischen Parteien|Parteiengesetz]] (PartG) von 1967 ist dies näher ausgeführt: Das oberste [[Organ (Recht)|Organ]] einer Partei ist die Mitglieder- oder Vertreterversammlung ({{§|9|partg|juris}} Abs.&amp;amp;nbsp;1 PartG), die den [[Vorstand]] wählt ({{§|9|partg|juris}} Abs.&amp;amp;nbsp;3 PartG) und ihn entlastet ({{§|9|partg|juris}} Abs.&amp;amp;nbsp;5 PartG). Ferner haben alle Parteimitglieder bzw. Vertreter gleiches Stimmrecht ({{§|10|partg|juris}} PartG). Die Willensbildung geschieht durch Mehrheitsbeschluss ({{§|15|partg|juris}} PartG). Instrumente der innerparteilichen Demokratie sind auch [[Parteitag]]e und Delegiertenkonferenzen, z.&amp;amp;nbsp;B. Wahlkreis-Delegiertenkonferenzen, die allein dem Zweck dienen, den Direktkandidaten der Partei für eine [[Landesparlament|Landtags-]] oder [[Bundestagswahl]] im betreffenden Wahlkreis zu nominieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben diesen Bestimmungen sind Parteien vom PartG auch dazu verpflichtet, Regeln über ihre Finanzierung einzuhalten und über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft abzulegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Innerparteiliche Demokratie in Österreich ==&lt;br /&gt;
In [[Österreich]] ist innerparteiliche Demokratie nicht vorgeschrieben. Die Kandidaten der [[ÖVP]] zur [[Nationalratswahl 2017]] wurden von Parteichef [[Sebastian Kurz]] selbst gewählt und gereiht, ebenso die [[Team Stronach]] Kandidaten in der [[Nationalratswahl 2013]] durch [[Frank Stronach]]. Im Team Stronach fanden keine Wahlen zum Parteichef statt. Der Parteivorstand wurde von Stronach ernannt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Probleme ==&lt;br /&gt;
In der politischen Praxis ist die Umsetzung der Grundidee, dass die Mehrheit der Amtsinhaber in einer Partei (d.&amp;amp;nbsp;h. Vorstandsmitglieder, Delegierte zu Parteitagen und Delegiertenversammlungen sowie in Vertretungsorganen von [[Gebietskörperschaft]]en gewählte [[Abgeordnete]]) dasselbe befürworten sollte wie die Mehrheit der Parteimitglieder, oftmals schwierig, da oberhalb der Ebene des [[Ortsverein]]s bzw. -verbands in der Regel [[Direkte Demokratie|direktdemokratische]] Verfahren (z.&amp;amp;nbsp;B. die Urwahl des Spitzenpersonals für Landtags- oder Bundestagswahlen) eher selten angewandt werden. Da in Parteien die Vorstände oft sehr aktiv sind, die Mehrheit der Mitglieder sich hingegen (wenn überhaupt) nur sporadisch am Willensbildungsprozess innerhalb der Parteien beteiligt, sind Entscheidungsprozesse, bei denen der Wille &amp;#039;&amp;#039;aller&amp;#039;&amp;#039; Parteimitglieder berücksichtigt werden soll, schwierig. Dies kann über aufwändige Mitgliederversammlungen (zu denen zumeist nicht alle Mitglieder erscheinen) oder Parteitage ohne Delegierte geschehen, sofern nicht Methoden der [[Liquid Democracy]] (im Rahmen des nach dem Parteiengesetz Zulässigen) praktiziert werden. Durch Wahrung von Einladungsfristen und die Einhaltung anderer Formvorschriften verstreicht bei traditionellen Mitentscheidungsverfahren Zeit, was den Entscheidungsprozess schwerfällig macht. Auch deshalb (und nicht deshalb, weil das Parteiengesetz Instrumente wie Urwahlen verbieten würde) erfolgt Willensbildung in Parteien in der Regel über Methoden der [[Repräsentative Demokratie|repräsentativen Demokratie]]. Demnach treffen der gewählte Vorstand bzw. andere legitimierte Führungsgremien ([[Parteitag]]e, kleine Parteitage, [[Parteirat]] o.&amp;amp;nbsp;ä.) die meisten wichtigen Entscheidungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach §&amp;amp;nbsp;15 Abs.&amp;amp;nbsp;3 PartG gibt es kein [[imperatives Mandat]] innerhalb von Parteien. Kein Amtsinhaber ist, juristisch betrachtet, „an Beschlüsse anderer Organe“ gebunden, also auch nicht an Beschlüsse der „Basis“. Diese kann allenfalls Amtsinhaber aufgrund eines „Fehlverhaltens“ abwählen. Eine verbindliche direktdemokratische Beteiligung über Mechanismen wie [[Delegated Voting]] ist demnach derzeit nicht mit dem PartG zu vereinbaren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Praxis geraten innerparteiliche Wahlen oft dadurch zur [[Farce (Theater)|Farce]], dass sich die Kandidaten im Vorhinein abgesprochen haben oder gerade so viele Kandidaten wie zu verteilende Posten zur Verfügung stehen. Insbesondere die Position des Parteivorsitzenden wird auf allen Ebenen selten mittels [[Sprengkandidatur|Kampfkandidatur]] besetzt. Dies liegt aber auch daran, dass einfache Parteimitglieder solche Verhaltensweisen dulden (wozu sie nicht verpflichtet sind).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Innerparteiliche Demokratie und Parlamentsfraktionen ==&lt;br /&gt;
Auch gemäß dem Grundsatz der [[Parlamentarisches Regierungssystem|parlamentarischen Demokratie]] gibt es kein imperatives Mandat für Repräsentanten der Parteien, die von den Bürgern in Vertretungsorgane von Gebietskörperschaften gewählt wurden: Die Abgeordneten eines [[Parlament]]s ([[Deutscher Bundestag]], [[Landesparlament]], [[Kreistag]], [[Stadtvertretung]]), die derselben Partei angehören, bilden normalerweise eine [[Fraktion (Politik)|Fraktion]]. Der Grundsatz des [[Freies Mandat|freien Mandats]] nach&lt;br /&gt;
{{Art.|38|gg|juris}} Abs.&amp;amp;nbsp;1 GG verhindert, dass die Abgeordneten an die demokratisch getroffenen [[Parteitagsbeschluss|Beschlüsse]] der Partei gebunden sind. Der Abgeordnete ist bei der Entscheidungsfindung demnach nur seinem Gewissen unterworfen. Der im Zusammenhang mit den genannten Volksvertretungen oft diskutierte so genannte [[Fraktionszwang]] existiert also wörtlich genommen nicht; allerdings wird das freie Mandat in der parlamentarischen Praxis durch eine [[Fraktionsdisziplin]] eingeschränkt. Dies bedeutet, dass die bei fraktionsinternen Abstimmungen unterlegene Minderheit sich im Interesse eines geschlossenen Auftretens der Fraktion bei der Abstimmung im [[Plenum]] des Parlaments der fraktionsinternen Mehrheit beugt und ebenso wie diese abstimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die durch die fraktionsinternen Abstimmungen erzielten Entscheidungsfindungen müssen nun aber nicht notwendigerweise mit den politischen Festlegungen übereinstimmen, die ein Parteitag der jeweiligen Partei für dieses Themengebiet getroffen hat. Ein Hauptgrund für die Abweichung von Grundsatz- und Wahlprogrammen sowie von Parteitagsbeschlüssen ist bei Regierungsparteien die Notwendigkeit, Regelungen einzuhalten, die in einem [[Koalitionsvertrag]] mit dem Koalitionspartner in einer gemeinsamen [[Regierung]] vereinbart wurden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
* Thomas Läufer (Hrsg.): &amp;#039;&amp;#039;Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland&amp;#039;&amp;#039;. Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 1995, ISBN 3-89331-222-6.&lt;br /&gt;
* [[Wolfgang Rudzio]]: &amp;#039;&amp;#039;Das politische System der Bundesrepublik Deutschland&amp;#039;&amp;#039;. 6. überarbeitete Auflage. Leske + Budrich, Opladen 2003, ISBN 3-8100-3887-3, (&amp;#039;&amp;#039;UTB für Wissenschaft&amp;#039;&amp;#039;, &amp;#039;&amp;#039;Uni-Taschenbücher&amp;#039;&amp;#039;: &amp;#039;&amp;#039;Politikwissenschaft&amp;#039;&amp;#039; 1280), S. 117–196, (Auch: 7. aktualisierte und erweiterte Auflage. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2006, ISBN 3-531-14790-0).&lt;br /&gt;
* Stefan Berger: Kommunisten, Sozialdemokraten und das Demokratiedefizit in der Arbeiterbewegung, in: [[Jahrbuch für Forschungen zur Geschichte der Arbeiterbewegung]], Heft II/2006.&lt;br /&gt;
* [https://www.bpb.de/lernen/grafstat/grafstat-bundestagswahl-2013/144943/mb-02-07-innerparteiliche-willensbildung-und-organisation Bundeszentrale für politische Bildung (2012): &amp;#039;&amp;#039;Innerparteiliche Willensbildung und Organisation&amp;#039;&amp;#039;]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4137582-8}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Demokratieform]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Parteiensystem]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Aka</name></author>
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