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	<title>Inhalt - Versionsgeschichte</title>
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	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Inhalt&amp;diff=22239&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Phzh: Form, typo</title>
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		<updated>2026-01-31T13:44:24Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Form, typo&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;{{Dieser Artikel|behandelt den allgemeinen Begriff. Für den mathematischen Begriff siehe [[Inhalt (Maßtheorie)]]. Für den Begriff im Strafrecht siehe [[Inhalt (Strafrecht)]].}}&lt;br /&gt;
Ein &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Inhalt&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ({{enS|content}}) ist etwas, das sich entweder in einem füllbaren [[Behältnis]] befindet oder von einer [[Formgebung|Form]] umschlossen bzw. in ihr enthalten ist. Der Begriff umfasst sowohl [[Körper (Physik)|physische]] Inhalte (beispielsweise der [[Wein]] in einer [[Weinflasche]]), [[Messbarkeit (Messtechnik)|messbare]] Eigenschaften (beispielsweise die [[Kubatur]] eines [[Bauwerk]]s) als auch nicht physische (abstrakte) Inhalte (beispielsweise der Inhalt eines [[Buch]]es, eines [[Schriftstück]]s oder eines [[Datenspeicher]]s). Physische Inhalte sind [[Materielles Gut|materielle Güter]], die sich in einem [[Behälter]] befinden, etwa zur [[Lagerhaltung|Lagerung]] oder für den [[Güterverkehr|Transport]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei nicht-physischen Inhalten handelt es sich meist um [[Daten]], [[Information]]en oder um [[Wissen]], [[Erfahrung]]en und [[Meinung]]en. Sie können beispielsweise in einer [[Datei]], [[Nachricht]] oder einem [[Bild (Fotografie)|Bild]] enthalten sein oder auch durch [[Literatur]] oder ein [[Kunstwerk]] vermittelt werden. [[Medieninhalt]]e, insbesondere die der [[Neue Medien|Neuen Medien]], erfassen den Informationsgehalt, für den auch der [[Anglizismus]] „[[Webinhalt|Content]]“ ({{enS|für „Inhalt, Gehalt“}}) benutzt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wortherkunft ==&lt;br /&gt;
Das Wort &amp;#039;&amp;#039;Inhalt&amp;#039;&amp;#039; existierte im [[Mittelhochdeutsch]]en noch nicht, sondern kann erst im [[14. Jahrhundert]] nachgewiesen werden, als es am 30. Januar 1393 „nach inhaldung diesz brieffes“ vorkam.&amp;lt;ref&amp;gt;Preußische Archivverwaltung: &amp;#039;&amp;#039;Publikationen aus den preußischen Staatsarchiven.&amp;#039;&amp;#039; Band 69, 1965, S. 562.&amp;lt;/ref&amp;gt; Danach erschien es als „innehalt“ in einer Verkaufsurkunde des [[Riedesel]] [[Bellersheim (Adelsgeschlecht)|Bellersheim]] aus dem Jahre 1440.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Deutsches Wörterbuch |Lemma=Inhalt |Band=10 |Sp=2118–2119}}&amp;lt;/ref&amp;gt; In einer Urkunde aus 1448 des Kurfürsten [[Friedrich II. (Sachsen)|Friedrich II.]] ist von „Inhaldung“ die Rede.&amp;lt;ref&amp;gt;Eduard Fidicin: &amp;#039;&amp;#039;Berlinische Urkunden von 1261 bis 1550.&amp;#039;&amp;#039; 1837, S. 202.&amp;lt;/ref&amp;gt; Im Ostfriesischen [[Urkundenbuch]] von 1492 wird es als Urkundeninhalt erwähnt („des in orkonde … synt hyrup gemaket 2 nottulen gelicks inneholdes“).&amp;lt;ref&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;Ostfriesisches Urkundenbuch.&amp;#039;&amp;#039; Band II, 1492, S. 373.&amp;lt;/ref&amp;gt; Der „jnhalt“ eines Vertrags kam erstmals 1499 in den Urkunden zur Geschichte des [[Schwäbischer Bund|Schwäbischen Bundes]] vor.&amp;lt;ref&amp;gt;Karl Klüpfel (Hrsg.): &amp;#039;&amp;#039;Urkunden zur Geschichte des Schwäbischen Bundes.&amp;#039;&amp;#039; Band 1, 1846, S. 394.&amp;lt;/ref&amp;gt; Zunächst schien sich der Begriff mit seinen verschiedenen Wortformen &amp;#039;&amp;#039;inhalt, inhald, innehaldt, innehold, inholde&amp;#039;&amp;#039; in der [[Rechtssprache]] für den Inhalt eines [[Brief]]es oder einer [[Urkunde]] zu spezialisieren, wobei diese Wortformen auf eine gemeinsame Wurzel mit dem Ausdruck „inne halten“ hindeuten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Friedrich Esaias Pufendorf]] erwähnte 1770 den „inhold“ im Zusammenhang mit der Renovierung der Religion durch die Reformation.&amp;lt;ref&amp;gt;Friedrich Esaias Pufendorf: &amp;#039;&amp;#039;Observationes Jvris Vniversi: quibus praecipue res iudicatae summi tribunalis regii et electoralis continentur.&amp;#039;&amp;#039; 1770, S. 114.&amp;lt;/ref&amp;gt; Ersichtlich erwähnte erstmals der [[Lexikografie|Lexikograf]] [[Johann Christoph Adelung]] im Jahre 1775 die verschiedenen Bedeutungsvarianten.&amp;lt;ref&amp;gt;Johann Christoph Adelung: &amp;#039;&amp;#039;Versuch eines vollständigen grammatisch-kritischen Wörterbuchs der Hochdeutschen Mundart.&amp;#039;&amp;#039; Band 2, 1775, Sp. 1379&amp;amp;nbsp;f.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Heutige Begriffsbedeutung und Begriffsverwendung ==&lt;br /&gt;
Der Inhalt ist ein [[Abstrakter Begriff|abstrakter]], [[Polysemie|polysemer]] Begriff mit verschiedenen [[Mehrdeutigkeit|mehrdeutigen]] Bedeutungsvarianten. Neben seinen physischen, messbaren oder nicht physischen Varianten kann auch der [[Qualität|qualitative]] und der [[Quantität|quantitative]] Aspekt eine Rolle spielen. Beim qualitativen Aspekt ist die Frage nach dem wesentlichen [[zweck]]bestimmten Inhalt zu beantworten ([[Rangordnung]]), beim quantitativen steht die Frage der [[Menge (Mathematik)|Inhaltsmenge]] im Vordergrund. Inhalte sind für Interessenten unzureichend, wenn die Qualität und/oder Quantität nicht den [[Anforderung (Heuristik)|Anforderungen]] entspricht, und überflüssig, wenn sie entsprechend die Anforderungen übersteigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Häufig ist mit dem Inhalt die [[Bedeutung]] im Gegensatz zur äußerlichen [[Gestalt|Form]] gemeint. Diese ideelle Art von Inhalt wird unter Umständen auch als [[Aussage]], [[Gegenstand]] oder [[Diskussion#Themen und Arten der Diskussion|Thema]] bezeichnet. Die Reduktion des Inhalts auf seinen wesentlichen Kern führt zum [[Aristoteles|aristotelischen]] Begriff der [[Wesen (Philosophie)|Essenz]] und insbesondere der [[Quintessenz (Philosophie)|Quintessenz]] („Kernaussage“). Die Frage, welches der wesentliche Inhalt ist, hängt stark vom [[Kontext (Sprachwissenschaft)|Kontext]], speziell dem [[Interesse (Psychologie)|Interesse]] und Vorwissen des Fragenden ab. Die Frage nach dem &amp;#039;&amp;#039;eigentlichen&amp;#039;&amp;#039; Inhalt im Allgemeinfall ist unter anderem Gegenstand der [[Philosophie]]. Die Antwort ist eng verbunden mit der Frage nach der Bedeutung und [[Wertung|Bewertung]] des Inhalts. In der [[Ästhetik]] stellt sich beispielsweise die Frage nach dem Verhältnis zwischen Inhalt und Form:&lt;br /&gt;
{{Zitat&lt;br /&gt;
 |Text=kommt bei dem Werte eines Kunstwerkes als solchen etwas wesentlich auf die Beschaffenheit des Inhaltes, den es darstellt, den Wert der Idee, die sich darin ausspricht, nicht vielmehr Alles auf die Form an, in welcher der Inhalt sich darstellt&lt;br /&gt;
 |Quelle=[[Gustav Theodor Fechner]]: [https://psychologie.lw.uni-leipzig.de/wundt/opera/fechner/vrschul2/VAesth21.htm &amp;#039;&amp;#039;Vorschule der Ästhetik.&amp;#039;&amp;#039;] Verlag von Breitkopf &amp;amp; Härtel, 1876, Kapitel XXI.}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gelegentlich sind mit dem Inhalt auch ein Fassungsvermögen (etwa die [[elektrische Kapazität]]), eine [[Physikalische Größe|Größe]] ([[Umfang (Geometrie)|Umfang]]) oder ein Anteil gemeint. Diese Inhalte lassen sich exakt definieren, der entsprechende Zweig in der Mathematik ist die [[Maßtheorie]]. In der [[Geometrie]] steht &amp;#039;&amp;#039;Inhalt&amp;#039;&amp;#039; oft kurz für den [[Flächeninhalt]] (die Fläche) einer ebenen [[Geometrische Figur|Figur]] oder den [[Rauminhalt]] (das [[Volumen]]) eines Körpers. In der mathematischen Fachsprache unterscheidet man in diesem Zusammenhang zwischen dem [[Jordansche Regel|Jordanschen Inhalt]] (siehe auch [[Riemann-Integral]]) und dem allgemeiner anwendbaren [[Lebesgue-Integral]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die [[adjektiv]]ische Verwendung &amp;#039;&amp;#039;inhaltlich&amp;#039;&amp;#039; zielt auf eine Unterscheidung zur äußeren Form ab &amp;#039;&amp;#039;(formal&amp;#039;&amp;#039; oder &amp;#039;&amp;#039;äußerlich)&amp;#039;&amp;#039;. Als &amp;#039;&amp;#039;inhaltslos&amp;#039;&amp;#039; oder &amp;#039;&amp;#039;inhaltsleer&amp;#039;&amp;#039; wird etwas Bedeutungsloses ohne wesentliche Aussage bezeichnet, &amp;#039;&amp;#039;inhaltsschwer&amp;#039;&amp;#039; sind dagegen die mit (zu) viel Inhalt versehenen [[Text]]e.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Beschreibung von Begriffen ==&lt;br /&gt;
In [[Wissenschaft]], [[Technik]], [[Wirtschaft]], [[Verwaltung]] und im [[Alltag]] erleichtern Begriffe die Verständigung. Für die Beschreibung von Begriffen sind &amp;#039;&amp;#039;Begriffsinhalt&amp;#039;&amp;#039; und &amp;#039;&amp;#039;Begriffsumfang&amp;#039;&amp;#039; von grundlegender Bedeutung.&amp;lt;ref name=&amp;quot;Arntz–Schmitz&amp;quot;&amp;gt;Reiner Arntz, Heribert Picht, Klaus-Dirk Schmitz: &amp;#039;&amp;#039;Einführung in die Terminologiearbeit.&amp;#039;&amp;#039; 2014, S. 52 ([https://books.google.de/books?id=6ma_DQAAQBAJ&amp;amp;pg=PA52&amp;amp;dq=begriffsinhalt&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;redir_esc=y#v=onepage&amp;amp;q=begriffsinhalt&amp;amp;f=false books.google.de]).&amp;lt;/ref&amp;gt; Nach DIN 2342 (2011-08) beschreibt in der [[Terminologielehre]] der Begriffsinhalt ([[Extension und Intension|Intension]]) die Gesamtheit der [[Merkmal]]e eines Begriffs. So besteht beispielsweise der Begriffsinhalt des [[Parallelogramm]]s aus den Merkmalen „[[Viereck]]“ und „[[Parallelität (Geometrie)|parallele]], gegenüberliegende Seiten“. Zu einem gegebenen Zeitpunkt kann die Anzahl der Begriffsmerkmale nicht verändert werden, ohne auch gleichzeitig den Begriff zu verändern. Dadurch ermöglicht die Gesamtheit der Merkmale auch die Abgrenzung eines Begriffs gegenüber anderen Begriffen mit größerem, kleineren oder abweichenden Begriffsinhalt.&amp;lt;ref name=&amp;quot;Arntz–Schmitz&amp;quot; /&amp;gt; Je größer der Begriffsinhalt ist, umso genauer ist er spezifiziert und umso kleiner ist sein Begriffsumfang und umgekehrt. Nach DIN 2342 ist der Begriffsumfang (Extension) die Gesamtheit der Unterbegriffe eines Begriffs auf derselben Hierarchiestufe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Begriffsinhalt ist „ungenügend“, wenn er weniger, und „übertrieben“, wenn er mehr Merkmale enthält als zu seiner ausreichenden [[Definition]] gehört. Da jeder Begriff durch seinen Begriffsinhalt in eindeutiger Weise definiert wird, kann kein Begriff mehr als eine einzige Definition besitzen.&amp;lt;ref&amp;gt;Jakob Goldschmied: &amp;#039;&amp;#039;Handbuch der voraussetzungslosen Fundamentalwissenschaft.&amp;#039;&amp;#039; 1915, S. 64.&amp;lt;/ref&amp;gt; Ideologisch polyseme Begriffe im politischen Wortschatz der DDR und BRD zeigten, dass sich die semantische Differenz auf den Begriffsinhalt ([[Denotation]]) oder die Bewertung der Sachvorstellung ([[Konnotation]]) oder beides erstrecken kann:&amp;lt;ref&amp;gt;Walther Dieckmann: &amp;#039;&amp;#039;Sprache in der Politik.&amp;#039;&amp;#039; 1974, S. 213.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
* Unterschiedlicher Begriffsinhalt bei gleichzeitig unterschiedlicher Bewertung: wie in [[Diktatur]] oder [[Parteilichkeit]],&lt;br /&gt;
* unterschiedlicher Begriffsinhalt bei gleicher Bewertung: wie in [[Freiheit]] oder [[Demokratie]],&lt;br /&gt;
* gleicher oder annähernd gleicher Begriffsinhalt bei unterschiedlicher Bewertung: wie in [[Kommunismus]] oder [[Revolution]].&lt;br /&gt;
Diese Begriffe hatten in beiden deutschen Wirtschaftssystemen verschiedene Denotationen und/oder Konnotationen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Inhalt im Recht ==&lt;br /&gt;
Die normlogische Schule der [[Rechtswissenschaft]]&amp;lt;ref&amp;gt;Normlogik sind die logischen Zusammenhänge zwischen [[Rechtssatz|Rechtssätzen]].&amp;lt;/ref&amp;gt; versteht unter „Rechtsinhalt“ das [[Ontologische Differenz|ontisch]]-[[Kausalität (Recht)|kausale]] [[Sein]] im Gegensatz zum [[Axiologie (Philosophie)|axiologischen]] [[Sollen]], das sich auf das Sein bezieht. Diese Terminologie ist allerdings nicht ganz zutreffend; denn das ontisch-kausale Sein ist niemals mit dem Rechtsinhalt identisch, es kann ihm allenfalls entsprechen.&amp;lt;ref&amp;gt;Reinhold Horneffer: &amp;#039;&amp;#039;Die Entstehung des Staates: eine staatstheoretische Untersuchung.&amp;#039;&amp;#039; 1933, S. 45.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Rechtswissenschaft sind [[Form (Recht)|Form]] und Rechtsinhalt wesentliche Kriterien für die [[Rechtswirksamkeit]]. Die Rechtswissenschaft befasst sich mit der [[Auslegung (Recht)|Auslegung]] von Inhalten der [[Rechtsnorm]]en, [[Vertrag|Verträge]] und [[Willenserklärung]]en, wenn ihr Sinn nicht eindeutig ist. Die [[Rechtssubjekt]]e und der [[Gesetzgeber]] sind deshalb verpflichtet, Inhalte ([[Rechtssatz|Rechtssätze]]) so zu formulieren, dass sie unzweifelhaft und umfassend für Dritte den [[Wille]]n wiedergeben. Ein Rechtsinhalt erweist sich als nicht umfassend, wenn [[Gesetzeslücke|Gesetzes-]] oder [[Vertrag]]slücken vorhanden sind. Der [[Inhaltsirrtum]] beschreibt Willensmängel, bei denen der Erklärende subjektiv eine fehlerhafte Vorstellung vom objektiven (gegebenenfalls durch Auslegung zu ermittelnden) Inhalt oder der Tragweite der von ihm abgegebenen Willenserklärung hat.&amp;lt;ref&amp;gt;Alpmann Brockhaus: &amp;#039;&amp;#039;Fachlexikon Recht.&amp;#039;&amp;#039; 2005, S. 723.&amp;lt;/ref&amp;gt; [[Allgemeine Geschäftsbedingungen]] unterliegen nach den §{{§|307|bgb|juris}} bis {{§|309|bgb|juris}} [[Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]] einer [[Inhaltskontrolle]] durch die Gerichte, die die [[Klausel (Recht)|Klauseln]] dieser Vertragsbedingungen im Streitfall untersuchen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von besonderer Bedeutung für [[Verbraucher]] ist der Inhalt der [[Packungsbeilage]]n, [[Gebrauchsanleitung]]en, [[Inhaltsangabe]]n oder [[Inhaltsverzeichnis]]se.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Kontrolle von Inhalten ==&lt;br /&gt;
Insbesondere bei Stoffen, die auf [[Gesundheit]] oder [[Umwelt]] schädlich sein können, ist sicherzustellen, dass Inhalte nicht unkontrolliert entweichen. Beim Transport von [[Gefahrgut]] müssen dafür besondere Vorkehrungen getroffen werden. Ist die Verpackung beispielsweise durch ein [[Hohlraum|Loch]] beschädigt oder durchlässig, so dass der Inhalt austreten kann, spricht man bei größeren Systemen auch von einem [[Leck]]. Die Abgabe von Inhaltsstoffen kann allerdings zum Beispiel bei [[Arzneimittel]]n auch gewollt erfolgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch bei [[Information]]en kann eine Kontrolle der Inhalte gewollt ([[Zensur (Informationskontrolle)|Zensur]], [[Datenschutz]]) oder nicht gewollt ([[Informationsfreiheit]], [[Auskunftspflicht]]) sein. Vor allem bei nicht-physischen Inhalten lässt sich die Frage stellen, ob [[Eigentum]]srecht in Form von immateriellen Monopolrechten ([[geistiges Eigentum]]) an ihnen geltend gemacht werden können oder nicht. Dort, wo Inhalte in allgemeiner Form Teil der [[Rechtsprechung]] sein können, muss in [[Gesetz]]en klar geregelt werden, was als Inhalt zu verstehen ist und was nicht. Im bundesdeutschen [[Teledienstegesetz|Gesetz über die Nutzung von Telediensten]] (TDG) werden unter Inhalten beispielsweise alle [[Daten]] verstanden, die beim [[Nutzer]] eines [[Teledienst]]es ankommen, außer denen, die mit dem [[Datenübertragung|Übertragungsvorgang]] an sich zusammenhängen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Inhaltsanalyse und -kennzeichnung ==&lt;br /&gt;
[[Inhaltsanalyse]]n sind eine wissenschaftliche Forschungsmethode und helfen bei der Auswertung von mehr oder weniger komplexen [[Sachverhalt]]en. Es handelt sich um eine empirische Methode zur systematischen, intersubjektiv nachvollziehbaren Beschreibung inhaltlicher und formaler Merkmale von Informationen.&amp;lt;ref&amp;gt;Werner Früh: &amp;#039;&amp;#039;Inhaltsanalyse: Theorie und Praxis.&amp;#039;&amp;#039; 2015, S. 29 ([https://books.google.de/books?id=bp-eDQAAQBAJ&amp;amp;pg=PA5&amp;amp;dq=inhalt+inhaltsanalyse&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;redir_esc=y#v=onepage&amp;amp;q=inhalt%20inhaltsanalyse&amp;amp;f=false books.google.de]).&amp;lt;/ref&amp;gt; Insbesondere in den [[Kommunikationswissenschaft|Kommunikations-]] und [[Medienwissenschaft]]en bedient man sich der Inhaltsanalyse, aber auch die [[Psychologie]] (Auswertung von [[Test]]protokollen), [[Psychiatrie]] (Analyse von [[Interview|Patienteninterviews]]) oder [[Sozialpsychologie]] ([[Lesbarkeit]]) wenden sie an.&amp;lt;ref&amp;gt;Werner Früh: &amp;#039;&amp;#039;Inhaltsanalyse: Theorie und Praxis.&amp;#039;&amp;#039; 2015, S. 14.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Teilweise lassen sich bereits Schlüsse von der äußeren Form eines Behälters (z.&amp;amp;nbsp;B. einer [[Verpackung]]) oder von einer [[Bezeichnung]] auf den eigentlichen Inhalt ziehen. Dies kann allerdings auch zu Fehlschlüssen führen. Beispielsweise soll mit [[Mogelpackung]]en ein anderer Inhalt vorgegaukelt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Kennzeichnung von Inhalten dienen [[Metadaten]], also Informationen über den Inhalt. Beispiele hierfür sind [[Packungsbeilage|Beipackzettel]] und [[Inhaltsverzeichnis]]se, die die einzelnen [[Bestandteil]]e eines Stoffes auflisten. Inhaltsstoffe können [[Wirkstoff]]e sein, also [[Substanz]]en, die auf einen [[Organismus]] eine spezifische [[Wirkung (Pharmakologie)|Wirkung]] ausüben. Die [[Internationale Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe]] regelt die korrekte Angabe der Inhaltsstoffe bei [[Kosmetik]]a.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Lebensmittel ===&lt;br /&gt;
Die [[Lebensmittelchemie]] befasst sich unter anderem mit der stofflichen Inhaltsanalyse von [[Lebensmittel]]n, um deren [[Lebensmittel#Inhaltsstoffe|Inhaltsstoffe]] zu ermitteln.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Angabepflichten durch die [[Hersteller]] ergeben sich für Lebensmittel aus der [[EU-Lebensmittelinformationsverordnung]]. Als Inhaltsstoffe gelten im Lebensmittelrecht jene [[Zutat]]en, die gemäß Art. 2 Abs. 2f {{EU-Verordnung|2011|1169|titel=des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011}} in einer [[Zutatenliste]] aufzuführen sind.&lt;br /&gt;
{{Siehe auch|Nährwertkennzeichnung}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
* Daniel Alder u. a. (Hrsg.): &amp;#039;&amp;#039;Inhalt. Perspektiven einer categoria non grata im philologischen Diskurs.&amp;#039;&amp;#039; Königshausen &amp;amp; Neumann, Würzburg 2015, ISBN 978-3-8260-5656-7.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
{{Wikiquote}}&lt;br /&gt;
{{Wiktionary}}&lt;br /&gt;
* {{dwds.de |Stichwort=Inhalt}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4161729-0}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Abstraktum]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Phzh</name></author>
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