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	<title>Individualreise - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-06-03T13:44:30Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Individualreise&amp;diff=575549&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Wheeke: HC: Entferne Kategorie:Tourismus</title>
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		<updated>2025-10-13T17:10:17Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;a href=&quot;/index.php?title=WP:HC&amp;amp;action=edit&amp;amp;redlink=1&quot; class=&quot;new&quot; title=&quot;WP:HC (Seite nicht vorhanden)&quot;&gt;HC&lt;/a&gt;: Entferne &lt;a href=&quot;/index.php/Kategorie:Tourismus&quot; title=&quot;Kategorie:Tourismus&quot;&gt;Kategorie:Tourismus&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;Die &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Individualreise&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ist im [[Reiserecht]] eine [[Reise]], die der [[Reisender|Reisende]] entweder in [[Selbstorganisation (Betriebswirtschaft)|Selbstorganisation]] vornimmt, lediglich eine Reiseleistung bei einem [[Reisevermittler]] [[Buchung (Reise)|bucht]] oder die Reise ganz ohne solche Buchungen antritt.&lt;br /&gt;
Die Individualreise ist eine Reiseform, bei welcher der Reisende die Selbstorganisation der Reise vorzieht und die Organisation nicht einem [[Reiseveranstalter]] in Form der [[Fremdorganisation]] überlässt.&amp;lt;ref&amp;gt;Harald Bartl, &amp;#039;&amp;#039;Reise- und Freizeitrecht&amp;#039;&amp;#039;, dtv Verlagsgesellschaft, 1985, S. 22; ISBN 978-3423052467&amp;lt;/ref&amp;gt; Er will selbst über Reiseleistungen und deren zeitlichem Einsatz entscheiden und keine fremdorganisierte [[Pauschalreise]] durchführen. Reiseleistungen sind gemäß {{§|651a|bgb|juris}} Abs. 3 [[Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]] die [[Personenbeförderung]] (mit Kraftfahrzeug, Eisenbahn, Flugzeug, Schiff), [[Beherbergungsbetrieb|Beherbergung]] (außer zu Wohnzwecken) sowie andere touristische Leistungen (etwa [[Ausflug|Ausflüge]], [[Sightseeing]]). Benutzt der Reisende für seine Reise das eigene Kraftfahrzeug und bucht vor Reiseantritt über ein [[Reisebüro]] lediglich ein Hotel, liegt eine Individualreise vor. Das gilt auch, wenn der Reisende keine Reiseleistung bucht, sondern sich erst nach Ankunft am Reiseziel die Unterkunft aussucht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Rechtsfragen ==&lt;br /&gt;
Dadurch grenzt sich die Individualreise von der Pauschalreise und der [[verbundene Reiseleistungen|verbundenen Reiseleistung]] ab. Die verbundene Reiseleistung besteht gemäß {{§|651w|bgb|juris}} BGB aus mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise. Das bedeutet, dass hierbei zwar im Reisebüro ein einheitlicher [[Zahlung|Bezahlvorgang]] vorliegen kann, die einzelnen Leistungsträger ([[Fluggesellschaft]], [[Hotel]], [[Leihwagen|Mietwagen]]firma) jedoch getrennte [[Rechnung]]en ausstellen. Dadurch geht der Reisende ein [[Rechtsverhältnis]] zu jeden einzelnen Leistungsträger ein. Dies ist bei der Pauschalreise gerade nicht der Fall. Sie ist zwar auch eine Gesamtheit von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise ({{§|651a|bgb|juris}} Abs. 2 BGB), doch geht der Reisende ein Rechtsverhältnis lediglich zum Reiseveranstalter ein, auch wenn mehrere Leistungsträger wie Fluggesellschaft, Hotel oder Mietwagenunternehmen beteiligt sind. Bei der Individualreise wird auch kein einheitlicher [[Reisevertrag]] geschlossen, sondern die vom Leistungsträger abhängigen Vertragstypen ([[Dienstvertrag (Deutschland)|Dienst-]], [[Werkvertrag (Deutschland)|Werk-]] oder [[Mietvertrag (Deutschland)|Mietvertrag]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Buchung der Einzelleistungen – auch verschiedener Anbieter – über dasselbe Reisebüro soll nach einer Entscheidung des [[Europäischer Gerichtshof|Europäischen Gerichtshofs]] (EuGH) unter bestimmten Umständen bereits eine Pauschalreise vorliegen, zu deren [[Veranstalter]] das Reisebüro wird. Dies ist dann der Fall, wenn das Reisebüro nicht als [[Reisevermittler]] auftritt, sondern die Reiseleistungen im eigenen Namen erbringt – die eigentlichen Leistungserbringer werden dem Kunden dabei nicht genannt.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.jurion.de/urteile/eugh/2002-04-30/c-400_00/ EuGH, Urteil vom 30.&amp;amp;nbsp;April 2002, Az.: Rs. C-400/00 – Club Tour, Viagens e Turismo SA/Alberto Carlos Lobo Gonçalves Garrido]&amp;lt;/ref&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Rechtsfolgen ==&lt;br /&gt;
Der Reisende muss die Reiseleistungen terminlich selbst koordinieren. Sein Vertragspartner ist der jeweilige Leistungsträger. Treten [[Reisemangel|Reisemängel]] auf, so gilt das [[Gewährleistungsrecht#Übersicht der Mängelrechte|Gewährleistungsrecht]] des BGB und nicht das verbraucherfreundlichere [[Reiserecht]]. Der Individualreisende besitzt demnach einen Anspruch auf [[Nacherfüllung]] ({{§|439|BGB|juris}} BGB), [[Rücktritt (Zivilrecht)|Rücktrittsrecht]] ({{§|440|bgb|juris}} BGB, {{§|323|bgb|juris}} BGB, {{§|326|bgb|juris}} Abs. 5 BGB), [[Minderung]] ({{§|441|bgb|juris}} BGB), [[Aufwendungsersatz]] ({{§|284|bgb|juris}} BGB) oder [[Schadensersatz]] ({{§|437|bgb|juris}} BGB). Diese Rechte muss er beim Leistungsträger durchzusetzen versuchen. Sind Leistungsträger und Reisender in unterschiedlichen Staaten ansässig, stellt sich stets die Frage, welche nationale [[Rechtsordnung]] anwendbar ist. Sie ist je nach den Umständen des Einzelfalls anhand des [[Internationales Privatrecht|Internationalen Privatrechts]] zu beantworten. [[Reiseleitung]]en stehen ihm als Ansprechpartner nicht zur Verfügung. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wirtschaftliche Aspekte ==&lt;br /&gt;
Die [[Marktanteil]]e der Individualreisen am gesamten deutschen Reisemarkt wiesen seit 2005 eine steigende Tendenz zu Lasten der Pauschalreisen auf. Während im Jahre 2005 die Individualreisen auf einen Marktanteil von 56 % aller Reisen über 5 Tage kamen, lag der Anteil dieses [[Marktsegment]]s 2015 bereits bei 61 %.&amp;lt;ref&amp;gt;FUR Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen e.&amp;amp;nbsp;V., &amp;#039;&amp;#039;Reiseanalyse 2016&amp;#039;&amp;#039;, S. 5&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Regelfall ist – bei gleichen Reiseleistungen, gleicher Reisedauer und gleichem Reiseziel – die Individualreise preisgünstiger als die Pauschalreise.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://books.google.de/books?id=C-jnBQAAQBAJ&amp;amp;pg=PA374&amp;amp;dq=Individualreise&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ved=0ahUKEwitzKefirDdAhWRKVAKHbXMC5QQ6AEIMzAC#v=onepage&amp;amp;q=Individualreise&amp;amp;f=false Wolfgang Fuchs/Jörn W. Mundt/Hans-Dieter Zollondz (Hrsg.), &amp;#039;&amp;#039;Lexikon Tourismus&amp;#039;&amp;#039;, 2008, S. 374]&amp;lt;/ref&amp;gt; Der Individualtourist erspart nämlich die [[Gewinnmarge]] des Reiseveranstalters und die [[Avalprovision]] für den [[Reisesicherungsschein]]. Nur im [[Massentourismus]] (etwa nach Mallorca) kann dieser Vorteil durch die dem Reiseveranstalter möglichen niedrigeren Hotelpreise ([[Verhandlungsmacht]]) überkompensiert werden. Je nach [[Destination (Tourismus)|Reiseziel]] und [[Reisezeit]] sind daher Preisvorteile sowohl bei der Individualreise als auch bei der Pauschalreise erzielbar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vor- und Nachteile ==&lt;br /&gt;
Zentraler Vorteil einer Individualreise ist die größere Flexibilität. Der Kunde kann die Reise maßgeschneidert nach seinen Wünschen und Bedürfnissen zusammenstellen, die zu besuchenden Reiseorte selbst auswählen und den Zeitplan selbst bestimmen. Insbesondere erlangt er so auch Zugang zu Orten, die im Rahmen von Pauschalreisen mangels [[Nachfrage]] oder wegen schwerer Durchführbarkeit nicht angeboten werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Andererseits trägt der Reisende den Organisationsaufwand und die Verantwortung für das Gelingen selbst. Kann er etwa einzelne Leistungen deshalb nicht nutzen, weil andere ausfallen, so muss er sie ggf. trotzdem bezahlen. Auch hat er keinen zentralen Ansprechpartner, sondern muss sich mit einer Vielzahl von Akteuren auseinandersetzen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
* {{DNB-Portal|4161546-3}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4161546-3}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Planung und Organisation]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Reise]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Reiserecht]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Wheeke</name></author>
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