<?xml version="1.0"?>
<feed xmlns="http://www.w3.org/2005/Atom" xml:lang="de">
	<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?action=history&amp;feed=atom&amp;title=Indexmiete</id>
	<title>Indexmiete - Versionsgeschichte</title>
	<link rel="self" type="application/atom+xml" href="https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?action=history&amp;feed=atom&amp;title=Indexmiete"/>
	<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Indexmiete&amp;action=history"/>
	<updated>2026-06-03T21:29:15Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
	<generator>MediaWiki 1.43.8</generator>
	<entry>
		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Indexmiete&amp;diff=324483&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Ripperdort: Hinweis zur Gestgebungsgeschichte mit Nachweis</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Indexmiete&amp;diff=324483&amp;oldid=prev"/>
		<updated>2026-02-09T20:06:01Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Hinweis zur Gestgebungsgeschichte mit Nachweis&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;{{Staatslastig|DE}}&lt;br /&gt;
Die &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Indexmiete&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ist eine variable, von der [[Inflation]]srate abhängige [[Immobiliarmiete]]&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.sparkasse.de/pk/ratgeber/wohnen/mieten/indexmiete.html |titel=Indexmiete: Wenn Ihre Miete von der Inflation abhängt |hrsg=[[Sparkassen- und Giroverband]] |sprache=de |abruf=2025-01-15}}&amp;lt;/ref&amp;gt; (Wohnung, Gewerberaum). Für Mietverhältnisse über [[Wohnraum]] ist sie geregelt in {{§|557b|bgb|juris}} [[Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Indexmiete handelt es sich um eine [[Wertsicherungsklausel]], denn der Mietpreis ist nicht dauerhaft auf einen festen Wert bestimmt, sondern wird, ausgehend von einer Basismiete, nach von beiden [[Vertrag]]sparteien nachvollziehbaren [[Kennzahl|Parametern]] an einen [[Preisindex]] gekoppelt (→&amp;amp;nbsp;[[Indexierung (Wirtschaft)]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die wirksame Vereinbarung einer Indexmiete bei Wohnraum ist es Voraussetzung, dass&lt;br /&gt;
* die Bezugsgrundlage der vom [[Statistisches Bundesamt|Statistischen Bundesamt]] herausgegebene [[Verbraucherpreisindex für Deutschland]] (VPI) ist (Bezeichnung im Gesetz: „Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland“),&lt;br /&gt;
* die Miete jeweils für ein Jahr unverändert bleibt,&lt;br /&gt;
* die Mieterhöhung jeweils zumindest in [[Textform]] geltend gemacht wird (§&amp;amp;nbsp;557b Absatz 3 Satz 1 BGB),&lt;br /&gt;
* die Berechnung der neuen Mietforderung offengelegt wird,&lt;br /&gt;
* eine Erhöhung wegen Modernisierung nur auf diejenigen Fälle beschränkt ist, in denen der Vermieter durch gesetzliche oder behördliche Auflagen zur Modernisierung veranlasst wurde (z.&amp;amp;nbsp;B. zur Einhaltung von Abgaswerten)&lt;br /&gt;
* weitere Mieterhöhungen bis zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete nach {{§|558|bgb|juris}} BGB ausgeschlossen sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anders als für Mieterhöhungen nach §&amp;amp;nbsp;558 BGB vorgesehen, ist bei der Indexmiete für Wohnräume keine Einverständniserklärung durch den Mieter für die Höhe der berechneten Erhöhung erforderlich. Die Zulässigkeit kann im Rahmen einer [[Leistungsklage]] festgestellt werden. Die neue angepasste Miete wird ab dem übernächsten Monat nach dem Zugang der Anpassungserklärung fällig. Bei Gewerberäumen sind andere Bezugsgrößen und kürzere Anpassungsfristen unter Vorbehalt zulässig. Maßstab ist, dass es sich nicht um einen einseitigen Nachteil zu Lasten des Mieters handelt. Die Indexmiete schließt Erhöhungen aus anderen Gründen allerdings aus.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.ohne-makler.net/ratgeber/vermietung/indexmiete/ |titel=Indexmiete: Was ist zu beachten? |werk=ohne-makler.net |datum=2025-01-16 |sprache=de |abruf=2025-01-16}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Vermieter können beispielsweise nach einer Modernisierung keine zusätzliche Mieterhöhung verlangen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Gewerberaummietverhältnissen ist das Verbot in {{§|1|prkg|juris}} PrKG zu beachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine variable Miete mit vertraglich festgelegter Steigerung (z.&amp;amp;nbsp;B. 50 Euro Steigerung pro Jahr) ist keine Index-, sondern eine [[Staffelmiete]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Vergleich mit der sonst für Wohnraum vorgesehenen Begrenzung einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach {{§|558|bgb|juris}} BGB stellt sich die Frage, wie sich die Lebenshaltungskosten oder eine andere Bezugsgröße im Verhältnis zur ortsüblichen Vergleichsmiete entwickeln. Diese Abweichung ist im Rahmen der Wertermittlung zu berücksichtigen, da Indexmieten, als besonders langfristig angelegt, zu deutlichen Abweichungen zwischen Lebenshaltungskosten und damit der Miete von der ortsüblichen Vergleichsmiete führen könnten. Bis Anfang der 2020er-Jahre waren Indexmietverträge für Mieter jedoch häufig günstiger, da die Mietpreise überproportional gewachsen sind. Erst bei einer hohen Inflationsrate oder sehr niedrigen Mietpreissteigerungen gehen diese Verträge zulasten der Mieter. Die Anzahl der Indexmietverräge ist in Deutschland mit unter 10 Prozent eher zu vernachlässigen.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.iwkoeln.de/presse/iw-nachrichten/ralph-henger-christian-oberst-nur-22-prozent-haben-eine-indexmiete-abgeschlossen.html |titel=Nur 2,2 Prozent haben eine Indexmiete abgeschlossen |werk=[[Institut der Deutschen Wirtschaft]] |datum=2025-01-16 |sprache=de |abruf=2025-01-16}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Regelfall dürfte eine Indexmiete (z.&amp;amp;nbsp;B. durch den Einfluss der besonders schnell steigenden Energiekosten) über der Mietpreisentwicklung liegen,&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=Nicolas Peerenboom |url=https://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Indexmiete-Inflationsausgleich-zu-Lasten-der-Mieter,indexmieten106.html |titel=Vor- und Nachteile von Indexmietverträgen |hrsg=[[Norddeutscher Rundfunk]] |datum=2024-10-17 |sprache=de |abruf=2025-01-15}}&amp;lt;/ref&amp;gt; die jedoch Maßstab für den langfristigen Wert einer Immobilie ist. Bei Anwendung eines [[Ertragswertverfahren]]s kann mit Rücksicht auf die mögliche Mieterfluktuation eine Minderung angemessen sein. Alternativ ist zu erwägen, von vornherein eine Mietanpassung mit Bezug auf die ortsübliche Vergleichsmiete zu vereinbaren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Position des Mieterbundes ==&lt;br /&gt;
Da der Vermieter bei Indexmietverträgen die Miete abhängig von der [[Inflationsrate]] erhöhen kann, können bei den hohen Indexentwicklungen der Jahre 2022 und 2023 extreme Mietsteigerungen zustande kommen.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=Lutz Reiche |url=https://www.manager-magazin.de/finanzen/immobilien/deutscher-mieterbund-indexmieten-sind-eine-gelddruckmaschine-fuer-vermieter-sagt-lukas-siebenkotten-a-aeafc594-e5b0-48ad-bac4-788483faa80d |titel=„Indexmieten sind eine Gelddruckmaschine für Vermieter“: Mieterbund-Präsident Lukas Siebenkotten zur Wohnungsnot |werk=[[Manager Magazin]] |datum=2023-02-17 |sprache=de |abruf=2025-01-15}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Der [[Deutscher Mieterbund|Deutsche Mieterbund]] fordert daher eine Abschaffung der Indexmieten.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=Marius Rudolph |url=https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/indexmiete-mietvertrage-abschaffung-linke-100.html |titel=Mieterbund und Linke fordern Abschaffung von Indexmietverträgen {{!}} MDR.DE |werk=[[Mitteldeutscher Rundfunk]] |sprache=de |abruf=2025-01-15}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Position der Politik ==&lt;br /&gt;
Im Dezember 2025 wurde bekannt, dass die deutsche Bundesjustizministerin, [[Stefanie Hubig]] ([[Sozialdemokratische Partei Deutschlands|SPD]]), beabsichtigt, mittels Änderungen im Mietrecht eine Grenze für Indexmieten einzuführen sowie Kurzzeitmieten und möblierte Wohnungen stärker zu [[Marktregulierung|regulieren]].&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/hubig-indexmieten-104.html |titel=Hubig will Anstieg von Indexmieten deckeln |werk=[[tagesschau.de]] |hrsg=[[Norddeutscher Rundfunk]] |datum=2025-12-20 |abruf=2025-12-20}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Im Februar 2026 legte ihr Ministerium einen entsprechenden Gesetzentwurf vor. Hiernach soll die jährliche Index-Mietsteigerung auf 3,5 % begrenzt werden.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz |url=https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/0208_Miete_II.html |titel=Pressemitteilung Nr. 09/2026 |abruf=}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.deutschlandfunk.de/bundesjustizministerium-legt-gesetzentwurf-vor-anstieg-von-indexmieten-soll-begrenzt-werden-104.html |titel=Bundesjustizministerium legt Gesetzentwurf vor – Anstieg von Indexmieten soll begrenzt werden |werk=Deutschlandfunk |datum=2026-02-08 |abruf=2026-02-09}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Damit folgt der Gesetzentwurf einer Bundesratsinitiative, die vom rot-grünen [[Senat der Freien und Hansestadt Hamburg|Senat Hamburgs]] angestoßen worden war.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=Philipp Deschermeier, Ralph Henger |Titel=Ja, es besteht Reformbedarf! |Sammelwerk=Wirtschaftsdienst |Band=103 (2023) |DOI=10.2478/wd-2023-0004 |Seiten=6}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
* Kai-Jochen Neuhaus: &amp;#039;&amp;#039;Handbuch der Geschäftsraummiete – Recht Praxis Verwaltung&amp;#039;&amp;#039; Luchterhand, 4. Aufl. 2011, 1572 Seiten mit CD-ROM, ISBN 978-3-472-07998-9.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Mietrecht (Deutschland)]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Wohnungsmarkt]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Wertermittlung]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Ripperdort</name></author>
	</entry>
</feed>