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	<title>Hochschuldozentur - Versionsgeschichte</title>
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	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<title>imported&gt;Telefonicus: /* DDR */Link raus</title>
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		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;span class=&quot;autocomment&quot;&gt;DDR: &lt;/span&gt;Link raus&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;Die &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Hochschuldozentur&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ist heute eine Stelle im Lehrkörper einer [[Baden-Württemberg|baden-württembergischen]] [[Hochschule]]. Die [[Amtsbezeichnung]] der Stelleninhaber ist „Hochschuldozent“. In der [[Deutsche Demokratische Republik|DDR]] gab es ebenfalls die Dozentur an Universitäten und Hochschulen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Beschreibung ==&lt;br /&gt;
=== Baden-Württemberg ===&lt;br /&gt;
Hochschuldozenten werden gemäß der [[Besoldung]]sgruppe [[Besoldungsordnung W|W]]2 [[Beamter (Deutschland)|verbeamtet]] oder mit einer entsprechenden Vergütung angestellt. Die Dozentur kann befristet sein. Voraussetzung für die Ernennung zum Hochschuldozenten ist in der Regel eine positiv evaluierte [[Juniordozentur]] bzw. [[Juniorprofessur]] oder eine [[Habilitation]]. Diese Position in der Gruppe der [[Hochschullehrer]] wurde 2007 mit einer Novelle des [[Landeshochschulgesetz]]es&amp;lt;ref&amp;gt; {{Webarchiv|text=Änderungsgesetz vom 7. November 2007 |url=http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/1000/14_1967_d.pdf |wayback=20100729105722  }} (PDF-Datei; 120,8 kB)&amp;lt;/ref&amp;gt; eingeführt. Mit diesem Amt sollte das Konzept einer [[Lehrprofessur]] umgesetzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Unterschied zu allen übrigen deutschen Bundesländern, in denen die Besoldungsgruppe W2 für planmäßige [[Professor]]en ohne [[Lehrstuhl]] oder in [[Kleines Fach|kleinen Fächern]] vorgesehen ist, werden Universitätsprofessoren in Baden-Württemberg fast ausnahmslos nach W3 besoldet. An die Stelle der W2-Professuren treten hier daher die Hochschuldozenturen: Das Hochschulgesetz des Landes weist sie der Gruppe der [[Hochschullehrer]] zu, zu der auch Professoren und Juniorprofessoren gehören. Hochschuldozenten haben aber ein deutlich höheres [[Lehrdeputat]] als Professoren und sind im Unterschied zu diesen nicht berechtigt, einen besonderen, mit ihrem Amt verbundenen Titel zu führen. Insbesondere dürfen sie sich nicht als „Professoren“ bezeichnen. Das Hochschulgesetz ermöglicht lediglich die Verleihung des Professorentitels im Rahmen einer [[Professur#Außerplanmäßige Professoren|außerplanmäßigen Professur]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== DDR ===&lt;br /&gt;
Die Hochschullehrerberufungsverordnung (HBVO) der DDR kannte als Hochschullehrer „Hochschuldozenten“ und „Ordentliche Professoren“, die an Universitäten und wissenschaftlichen Hochschulen auf zugehörige Planstellen unbefristet berufen und in zwei abgestuften Gehaltsgruppen bezahlt wurden.&amp;lt;ref&amp;gt;Hochschullehrerberufungsverordnung (HBVO) vom 6. November 1968, veröffentlicht im Gesetzblatt der DDR, Teil II, S. 997–1003.&amp;lt;/ref&amp;gt; Hochschuldozenten der DDR sind berechtigt, den besonderen akademischen Titel „Hochschuldozent“ zu führen (abgekürzt: Dozent; Doz.). Jedoch dürfen sie sich nicht als „Professoren“ bezeichnen, aber die HBVO ermöglichte die Verleihung des Professorentitels im Rahmen einer „außerplanmäßigen Professur“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Nachweise ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;references/&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Hochschulsystem]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Telefonicus</name></author>
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