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	<title>Hessischer Rechnungshof - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-06-12T02:51:03Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Hessischer_Rechnungshof&amp;diff=2829783&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Aka: /* Präsidenten */ Halbgeviertstrich</title>
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		<updated>2025-07-10T11:14:41Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;span class=&quot;autocomment&quot;&gt;Präsidenten: &lt;/span&gt; Halbgeviertstrich&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
{{Infobox Deutsche Behörde&lt;br /&gt;
|behörden_bezeichnung  = &lt;br /&gt;
|behörden_abkürzung    = HRH&lt;br /&gt;
|behörden_logo         = [[Datei:Coat of arms of Hesse.svg|zentriert|100px]]&lt;br /&gt;
|staatliche_ebene      = [[Land (Deutschland)|Land Hessen]]&lt;br /&gt;
|stellung              = [[Landesbehörde|Oberste Landesbehörde]]&lt;br /&gt;
|hauptsitz             = [[Darmstadt]]&lt;br /&gt;
|behördenleiter        = [[Uwe Becker (Politiker)|Uwe Becker]]&lt;br /&gt;
|leiter_bezeichnung    = Präsident&lt;br /&gt;
|anz_mitarbeiter       = 239&lt;br /&gt;
|homepage              = [https://rechnungshof.hessen.de/ www.rechnungshof.hessen.de]&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
[[Datei:Hessischer Rechnungshof, Darmstadt.jpg|mini|Hessischer Rechnungshof]]&lt;br /&gt;
Der &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Hessische [[Rechnungshof]]&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;HRH&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;) hat seinen Sitz in [[Darmstadt]] und ist eine oberste [[Landesbehörde]]. Er ist unabhängig und hat entsprechend der [[Verfassung des Landes Hessen|Hessischen Verfassung]] den Auftrag, die öffentliche [[Finanzkontrolle]] der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes [[Hessen]] sicherzustellen.&amp;lt;ref&amp;gt;{{cite web|url=http://www.hessen.de/irj/hessen_Internet?cid=b2f887d0278a6c490d489a71f36c1698|title=Hessischer Rechnungshof|publisher=Hessische Landesregierung|accessdate=2013-01-13|offline=yes|archiveurl=https://web.archive.org/web/20121121010834/http://www.hessen.de/irj/hessen_Internet?cid=b2f887d0278a6c490d489a71f36c1698|archivedate=2012-11-21 }}&amp;lt;/ref&amp;gt; Der Rechnungshof versteht sich nicht nur als Prüfer und Mahner, sondern zunehmend auch als zukunftsorientierter Berater von [[Parlament]] und [[Verwaltung]].&amp;lt;ref name=&amp;quot;Aufgaben&amp;quot;&amp;gt;{{cite web |url=http://www.rechnungshof-hessen.de/fileadmin/veroeffentlichungen/sonstige/flyer_2008.pdf |title=Hessischer Rechnungshof – Prüfung und Beratung – Aufgaben des Rechnungshofs |publisher=Hessischer Rechnungshof |accessdate=2013-01-13 |format=PDF; 625&amp;amp;nbsp;kB  |offline=yes }}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
Anders als Verwaltungsbehörden, besitzt der Rechnungshof eine [[Kollegialverfassung]]. Wichtige Entscheidungen werden durch das sog. Kollegium getroffen, das aus den Mitgliedern des Rechnungshofs besteht. Der Rechnungshof und das untergeordnete [[Rechnungsprüfungsamt|Prüfungsamt in Kassel]]&amp;lt;ref&amp;gt;[https://rechnungshof.hessen.de/ueber-uns/hessischer-rechnungshof Hessischer Rechnungshof: Über Uns. Das Prüfungsamt in Kassel]&amp;lt;/ref&amp;gt; beschäftigen derzeit 239 Mitarbeiter ([[Rechtswissenschaft]]ler, [[Wirtschaftswissenschaft]]ler, [[Ingenieur]]e, Fachhochschulabsolventen verschiedener Richtungen und Fachleute aus allen Verwaltungsbereichen).&amp;lt;ref&amp;gt;{{cite web|url= http://www.rechnungshof-hessen.de/index.php?id=9|title=Einführung |publisher= Hessischer Rechnungshof |accessdate=2013-01-13}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Rechtsgrundlage ==&lt;br /&gt;
Wesentliche Rechtsgrundlagen der Tätigkeit des Hessischen Rechnungshofs sind Art. 144 der Hessischen Verfassung:&lt;br /&gt;
{{Zitat|&amp;#039;&amp;#039;Die Rechnungen über den [[Haushaltsplan]] werden vom Rechnungshof geprüft und festgestellt. Die allgemeine Rechnung über den Haushalt jedes Jahres und eine Übersicht der [[Staatsschulden]] werden mit den Bemerkungen des Rechnungshofs und der Stellungnahme der Landesregierung zu deren Entlastung dem [[Hessischer Landtag|Landtage]] vorgelegt.&amp;#039;&amp;#039;}}&lt;br /&gt;
sowie die {{§§|URL|2=http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?t=155748216432499975&amp;amp;sessionID=47308407395103332&amp;amp;chosenIndex=Dummy_nv_68&amp;amp;templateID=document&amp;amp;source=context&amp;amp;source=context&amp;amp;highlighting=off&amp;amp;xid=146197,1|3=§§&amp;amp;nbsp;88 ff.}}  der Landeshaushaltsordnung (LHO) und das {{§§|URL|2=http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=169557,1|3=Rechnungshofgesetz}}.&amp;lt;ref name=&amp;quot;Aufgaben&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Daneben sind auch die {{§§|URL|2=https://www.gesetze-im-internet.de/hgrg/index.html|3=§§&amp;amp;nbsp;53-56}} des Haushaltsgrundsätzegesetzes (HGrG), der {{§§|URL|2=https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-SchuldAufnGHE2012pP6 |3=§&amp;amp;nbsp;6 Abs.&amp;amp;nbsp;2}} des Hessischen Landesschuldengesetzes (LSchuldG) sowie das  {{§§|URL|2=https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-KomK%C3%9CPrRGHErahmen |3=Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG)}} und das {{§§|URL|2=https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-GemFinAusstGHErahmen |3=Gesetz zur Sicherstellung der Finanzausstattung von Gemeinden und Gemeindeverbänden}} für den Rechnungshof bedeutend.&amp;lt;ref&amp;gt;{{cite web|url= http://www.rechnungshof-hessen.de/index.php?id=19|title=Rechtsgrundlagen |publisher= Hessischer Rechnungshof |accessdate=2013-01-13}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Kollegium ==&lt;br /&gt;
Der Rechnungshof besitzt eine sog. Kollegialverfassung. Das Kollegium des Rechnungshofs trifft die wichtigen Entscheidungen, die für die Behörde von grundlegender Bedeutung sind. Es besteht aus den Mitgliedern des Rechnungshofs (Präsident, Vizepräsident und Direktoren beim Rechnungshof). Präsident und Vizepräsident werden auf Vorschlag der Landesregierung für eine [[Amtszeit]] von 12 Jahren durch den Landtag gewählt. Die Mitglieder sind unabhängige Beamte, besitzen [[Richterliche Unabhängigkeit#Die richterliche Unabhängigkeit|richterliche Unabhängigkeit]] und sind nur dem Gesetz unterworfen.&amp;lt;ref name=&amp;quot;Aufgaben&amp;quot; /&amp;gt; Das Amt des Präsidenten übt derzeit [[Uwe Becker (Politiker)|Uwe Becker]] ([[CDU]]) aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Aufgaben ==&lt;br /&gt;
Zu den Aufgaben des Rechnungshofs gehört sowohl die klassische Prüfungstätigkeit als auch die Beratung des [[Hessischer Landtag|Hessischen Landtags]] und der [[Hessische Landesregierung|Hessischen Landesregierung]]. Jährlich legt der Hessische Rechnungshof dem Hessischen Landtag die sog. &amp;#039;&amp;#039;Bemerkungen&amp;#039;&amp;#039; vor.&amp;lt;ref&amp;gt;{{cite web|url= http://www.rechnungshof-hessen.de/index.php?id=9|title=Einführung |publisher= Hessischer Rechnungshof |accessdate=2013-01-13}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Prüfung hessischer Behörden ===&lt;br /&gt;
Prüfungsmaßstäbe sind&lt;br /&gt;
* [[Rechtmäßigkeit]],&lt;br /&gt;
* Ordnungsmäßigkeit und&lt;br /&gt;
* [[Wirtschaftlichkeit]].&lt;br /&gt;
Art und Zeit der Prüfungen bestimmen der Rechnungshof sowie sein Prüfungsamt selbst. Sie können vor Ort Erhebungen vornehmen; Akten, Belege und Daten sind dabei uneingeschränkt offenzulegen. Ziel der Prüfungstätigkeit ist es, einen aussagekräftigen Überblick über die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes zu gewinnen und dabei prüfungsfreie Räume zu vermeiden. Über Festlegung von Prüfungsvorhaben wird im Rahmen der jährlichen Arbeitsplanung entschieden.&amp;lt;ref name=&amp;quot;Aufgaben&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Prüfungsbereiche ===&lt;br /&gt;
* [[Verwaltung]]en, [[Landesbetrieb (Deutschland)|Landesbetriebe]] und [[Extrahaushalt|Sondervermögen]] sowie die Betätigung des Landes bei privatrechtlichen Unternehmen, an denen es beteiligt ist, wie z.&amp;amp;nbsp;B. [[Fraport]] AG, [[Messe Frankfurt]] GmbH&lt;br /&gt;
* Landesunmittelbare [[Juristische Person#Juristische Person des öffentlichen Rechts|juristische Personen des öffentlichen Rechts]] ([[Körperschaft]]en, [[Anstalt des öffentlichen Rechts|Anstalten]], [[Stiftung]]en) einschließlich der Landesunternehmen in dieser [[Rechtsform]]&lt;br /&gt;
* Stellen außerhalb der Landesverwaltung, sofern sie Mittel des Landes erhalten (insbesondere [[Zuwendung]]en) oder Landesvermögen verwalten.&amp;lt;ref name=&amp;quot;Aufgaben&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Prüfungsarten und -ziele ===&lt;br /&gt;
Es werden verschiedene Prüfungsarten mit jeweils verschiedenen Prüfungszielen unterschieden:&amp;lt;ref name=&amp;quot;Prüfungen&amp;quot;&amp;gt;{{cite web|url= http://www.rechnungshof-hessen.de/index.php?id=32|title=Prüfungen |publisher= Hessischer Rechnungshof |accessdate=2013-01-13}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! Prüfungsart !! Prüfungsziel&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Allgemeine Prüfung || Kontrolle der Haushalts- und Wirtschaftsführung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Schwerpunktprüfung || Kontrolle der Haushalts- und Wirtschaftsführung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Querschnittsprüfung || Kontrolle der Haushalts- und Wirtschaftsführung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| System- und Programmprüfung || Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit bestimmter Verwaltungsverfahren und Regelwerke&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Begleitende Prüfung || Prüfung parallel zu einem noch laufenden Vorgang mit dem Ziel, diesen gegebenenfalls noch beeinflussen zu können&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Maßnahmenprüfung || Gegenwärtige Prüfung abgeschlossener Planungen (z.&amp;amp;nbsp;B. große Bauvorhaben)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Orientierungsprüfung || Pilotprojekt für Schwerpunkt- und Querschnittsprüfungen&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Kontrollprüfung|| Überprüfung, ob beanstandete Mängel abgestellt wurden&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Prüfungsablauf ===&lt;br /&gt;
Zunächst erfolgt in einem jährlichen Arbeitsplan die Festlegung der vorgesehenen Prüfungsschwerpunkte. Mit einer Prüfungsankündigung des Rechnungshofs erfolgt die Information der zu prüfenden Behörden, bevor (ggf. vor Ort) die notwendigen Erhebungen durchgeführt werden. Die geprüfte Stelle oder die zuständige [[Aufsichtsbehörde]] erhalten eine Prüfungsmitteilung des Rechnungshofs. Die Verwaltung gibt gegenüber dem Rechnungshof eine Stellungnahme ab. Teilt sie die Auffassung des Rechnungshofs, trägt sie den Prüfungsergebnissen in der Folge Rechnung. Teilt sie die Auffassung des Rechnungshofs nicht, erfolgt eine nochmalige Überprüfung durch den Rechnungshof, der daraufhin entweder die Stellungnahme der Verwaltung akzeptiert oder bei Nicht-Akzeptanz unter Umständen eine Aufnahme in die an den Landtag zu richtenden jährlichen Bemerkungen (s. u.) vornimmt.&amp;lt;ref name=&amp;quot;Aufgaben&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Bemerkungen an den Landtag ===&lt;br /&gt;
Jährlich hat der Rechnungshof dem Landtag die sog. Bemerkungen vorzulegen. Die Bemerkungen beinhalten ausgewählte Prüfungsergebnisse. Sie sind Basis für das Verfahren zur Entlastung der Landesregierung durch den Landtag. Der Rechnungshof kann sich zudem jederzeit mit wichtigen Prüfungsergebnissen an Landtag und Landesregierung wenden.&amp;lt;ref name=&amp;quot;Aufgaben&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Neue Prüfungsfelder ===&lt;br /&gt;
Das Land Hessen möchte mit der sog. [[Neue Verwaltungssteuerung|Neuen Verwaltungssteuerung]] (NVS) das Verwaltungshandeln wirtschaftlicher und transparenter gestalten. Kennzeichnend sind insbesondere eine stärkere Bürgerorientierung und eine dezentrale Zusammenführung von Fach- und Ressourcenverantwortung. Während für den Rechnungshof früher durch die Rahmenbedingungen der Kameralistik insbesondere Einnahmen und Ausgaben betrachtet wurden ([[Produktionsfaktor|Inputorientierung]]), steht nun der Nutzen einer Maßnahme und damit die [[Produkt (Wirtschaft)|Outputorientierung]] im Mittelpunkt der Betrachtung. Bedeutsam werde damit kaufmännische [[Steuerungsinstrument]]e wie die [[Doppik|doppelte Buchführung]], die [[Kosten- und Leistungsrechnung]] einschließlich [[Controlling]]. Schon diese Aufzählung verdeutlicht neue Prüfungsfelder des Rechnungshofs. Inzwischen ist es auch Aufgabe des Rechnungshofs, die [[Jahresabschluss|Jahresabschlüsse]] der übrigen obersten Landesbehörden festzustellen.&amp;lt;ref name=&amp;quot;Aufgaben&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften ===&lt;br /&gt;
Die kommunalen Körperschaften in Hessen (Städte, [[Gemeinde (Deutschland)|Gemeinden]], [[Landkreis]]e und [[Zweckverband (Deutschland)|Zweckverbände]]), werden vergleichend untersucht. Die Überörtliche Prüfung gewinnt dadurch ein breites Spektrum an Kenntnissen und Erfahrungen aus der kommunalen Praxis. Daraus erwachsen Informationen über Erfolge kommunalen Handelns, werden Schwachstellen aufgedeckt und werden Leistungsverbesserungen und Sparpotenziale aufgezeigt. Die Überörtliche Prüfung wurde dem Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs übertragen. Sie unterstützt durch ihre Tätigkeit die kommunalen Entscheidungsträger, ohne [[Rechtsaufsicht|Rechts-]] oder [[Fachaufsicht]] zu sein.&amp;lt;ref name=&amp;quot;Aufgaben&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Landesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung ===&lt;br /&gt;
Analog zur bundesstaatlichen Praxis wurde der Präsident des Hessischen Rechnungshofs von der Landesregierung auch als [[Landesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung]] bestellt. Er wirkt u.&amp;amp;nbsp;a. durch Vorschläge, Gutachten oder Stellungnahmen auf eine wirtschaftliche Erfüllung der Landesaufgaben und eine dementsprechende Organisation der Landesverwaltung hin.&amp;lt;ref name=&amp;quot;Aufgaben&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Präsidenten ==&lt;br /&gt;
* 1946–1962: [[Wilhelm Boll]] (bis 1949 kommissarisch)&lt;br /&gt;
* 1963–1972: [[Gustav Höchsmann]]&lt;br /&gt;
* 1972–1978: [[Bodo Helmholz]]&lt;br /&gt;
* 1978–1986: [[Otto Rudolf Pulch]]&lt;br /&gt;
* 1986–1989: [[Wolfgang Maaß (Jurist)|Wolfgang Maaß]]&lt;br /&gt;
* 1989–2001: [[Udo Müller (Jurist, 1943)|Udo Müller]]&lt;br /&gt;
* 2001–2013: [[Manfred Eibelshäuser]]&lt;br /&gt;
* 2013–2025: [[Walter Wallmann junior]]&lt;br /&gt;
* seit 2025: [[Uwe Becker (Politiker)|Uwe Becker]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vorläufer und Geschichte ==&lt;br /&gt;
Für das Jahr 1779 enthält der Hessen-Darmstädtische Adresskalender einen Eintrag über die [[Hofkammer|Rentkammer]] in Darmstadt, nach der ihr ein mit Rechnungs-Justifikatoren und [[Interne Revision|Revisoren]] besetztes Rechnungsdepartment angegliedert ist. Nach Änderungen in Status und Aufgabenbereich des Rechnungsprüfungswesens wurde 1852 die seit 1821 bestehende Rechnungskammer in eine Oberrechnungskammer umgewandelt und 1879 in ihren Befugnissen aufgewertet. 1937 verlor die Oberrechnungskammer ihre eigenständige Tätigkeit. Auf Länderebene trat (mit Ausnahme [[Preußen]]s) der [[Rechnungshof des Deutschen Reiches]] in [[Potsdam]] mit mehreren Außenstellen an die Stelle der obersten Rechnungsprüfungsinstitutionen. Im Juni 1946 nahm der Hessische Rechnungshof in den Räumen des ehemaligen Standort[[lazarett]]es in der Eschollbrücker Straße 27 in Darmstadt seine Tätigkeit auf. Mit Art. 144 HV wurde am 1. Dezember 1946 die institutionelle Garantie für den Bestand des Rechnungshofs festgeschrieben. 1970 beschloss der Hessische Landtag das erste Gesetz über den Hessischen Rechnungshof, das 1986 neu gefasst und zuletzt im Jahr 2009 geändert wurde.&amp;lt;ref&amp;gt;{{cite web|url= http://www.rechnungshof-hessen.de/index.php?id=21|title=Geschichte |publisher= Hessischer Rechnungshof |accessdate=2013-01-13}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
* [http://www.rechnungshof-hessen.de/ Website des Hessischen Rechnungshofs]&lt;br /&gt;
* {{HessBib |PPN=116305630|GND=2169709-7}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Navigationsleiste Behörden des Landes Hessen}}&lt;br /&gt;
{{Navigationsleiste Rechnungshöfe}}&lt;br /&gt;
{{Navigationsleiste Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs}}&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=k|GND=2169709-7|LCCN=n/2018/026155|VIAF=143946868}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Behörde (Hessen)]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Finanzbehörde (Deutschland)]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Organisation (Darmstadt)]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Behördengründung 1946]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Rechnungshof]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Aka</name></author>
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