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	<title>Handelsabkommen - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-06-04T12:55:12Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Handelsabkommen&amp;diff=829176&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Horst Gräbner: Änderungen von ~2026-93388-2 (Diskussion) auf die letzte Version von Einsenkungsmarke zurückgesetzt</title>
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		<updated>2026-02-11T09:50:35Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Änderungen von &lt;a href=&quot;/index.php/Spezial:Beitr%C3%A4ge/~2026-93388-2&quot; title=&quot;Spezial:Beiträge/~2026-93388-2&quot;&gt;~2026-93388-2&lt;/a&gt; (&lt;a href=&quot;/index.php?title=Benutzer_Diskussion:~2026-93388-2&amp;amp;action=edit&amp;amp;redlink=1&quot; class=&quot;new&quot; title=&quot;Benutzer Diskussion:~2026-93388-2 (Seite nicht vorhanden)&quot;&gt;Diskussion&lt;/a&gt;) auf die letzte Version von &lt;a href=&quot;/index.php?title=Benutzer:Einsenkungsmarke&amp;amp;action=edit&amp;amp;redlink=1&quot; class=&quot;new&quot; title=&quot;Benutzer:Einsenkungsmarke (Seite nicht vorhanden)&quot;&gt;Einsenkungsmarke&lt;/a&gt; zurückgesetzt&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;Ein &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Handelsabkommen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ist ein [[völkerrechtlicher Vertrag]] zwischen mindestens zwei [[Staat]]en, in welchem die Vertragspartner die [[Handelsbeziehung]]en des [[Außenhandel]]s bei wechselseitigen [[Import]]en und [[Export]]en für einen bestimmten Zeitraum regeln.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Allgemeines ==&lt;br /&gt;
Zur [[Außenhandelspolitik]] eines Staates gehört auch der Abschluss von Handelsabkommen und [[Freihandelsabkommen]]. Diese gelten als erste Vorstufe der [[Wirtschaftliche Integration|wirtschaftlichen Integration]] von [[Volkswirtschaft]]en.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://books.google.de/books?id=b9jnBQAAQBAJ&amp;amp;pg=PA569&amp;amp;dq=Handelsbeziehungen+Handelsabkommen&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ved=0ahUKEwjhlLTopevXAhXCBsAKHZfVABgQ6AEISTAG#v=onepage&amp;amp;q=Handelsbeziehungen%20Handelsabkommen&amp;amp;f=false Katja Gelbrich/Stefan Müller, &amp;#039;&amp;#039;Handbuch Internationales Management&amp;#039;&amp;#039;, 2011, S. 569]&amp;lt;/ref&amp;gt; Sie sind damit ein wichtiger Baustein für die Entwicklung des [[Welthandel]]s. Handelsabkommen sind meist langfristig angelegt und erleichtern den Außenhandel. Dieser setzt sich aus den einzelnen [[Geschäft (Wirtschaft)|Geschäften]] der beteiligten [[Exporteur]]e und [[Importeur]]e zusammen, die auf den im Handelsabkommen beschlossenen Grundsätzen beruhen müssen. Zwar ist ein Export oder Import auch ohne zugrunde liegendes Handelsabkommen möglich, doch gestaltet sich die Abwicklung jedes einzelnen Geschäfts als sehr umständlich (beispielsweise [[Zollkontrolle]]n). So wickelten beispielsweise die USA und Kanada im Jahre 1972 ihren gesamten Osthandel ohne Handelsabkommen ab, das galt auch für den deutschen [[Chinahandel]] oder für einen großen Teil des japanischen Osthandels jener Zeit.&amp;lt;ref&amp;gt;Klaus-Heinrich Standke, &amp;#039;&amp;#039;Der Handel mit dem Osten: die Wirtschaftsbeziehungen mit den Staatshandelsländern&amp;#039;&amp;#039;, 1972, S. 52&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Arten ==&lt;br /&gt;
Es gibt bilaterale und multilaterale Handelsabkommen:&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;Bilaterale Handelsabkommen&amp;#039;&amp;#039; werden zwischen zwei Staaten geschlossen. Sie vereinbaren ein gegenseitiges Handelsabkommen, das andere Handelsabkommen mit Drittstaaten auf der Grundlage des [[Meistbegünstigungsprinzip]]s berücksichtigen kann – aber nicht muss. &amp;#039;&amp;#039;Regionale Handelsabkommen&amp;#039;&amp;#039; gelten als bilaterale, weil sie zwischen einem Staat und einem [[Staatenbund]] oder [[Staatenverbund]] – die als eine Partei auftreten – abgeschlossen werden (etwa CETA, TTIP).&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;Multilaterale Handelsabkommen&amp;#039;&amp;#039; existieren zwischen mindestens drei Staaten wie das [[Freihandelsabkommen EU-Schweiz]], dem [[Handelsvertrag der Völker]], [[Nordamerikanisches Freihandelsabkommen|Nafta]], [[Mercosur]] oder dem [[ASEAN-China-Freihandelsabkommen]].&lt;br /&gt;
Damit beruhen sämtliche Handelsabkommen auf vertraglicher Grundlage, wobei meist [[internationales Recht]] gilt. Bilaterale Handelsabkommen sind leichter zu schließen, weil die Zahl der [[Verhandlung]]spartner und deren Interessenlagen überschaubarer ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Inhalt ==&lt;br /&gt;
Die Vertragspartner regeln auf der Grundlage der [[Gegenseitigkeit (Völkerrecht)|Gegenseitigkeit]] den [[Freihandel]] und verzichten damit auf gegenseitige [[Handelshemmnis]]se wie [[Zoll (Abgabe)|Zölle]], [[Einfuhrkontingent]]e oder [[Ausfuhrgenehmigung]]en, [[Handelssanktion]]en und Verbote wie [[Embargo]]. Handels- und Zahlungsabkommen regeln zusätzlich die [[Zahlungsbedingungen]] oder den [[internationaler Kreditverkehr|internationalen Kreditverkehr]] und die Höhe eines etwaigen [[Swing (Wirtschaft)|Swing]].&amp;lt;ref&amp;gt;Katja Gelbrich/Stefan Müller, &amp;#039;&amp;#039;Handbuch Internationales Management&amp;#039;&amp;#039;, 2011, S. 569&amp;lt;/ref&amp;gt; Auch [[Investitionsschutzabkommen]] können Gegenstand von Handelsabkommen sein. Der [[Inhalt]] jedes Handelsabkommens muss in Deutschland den Vorschriften des {{§|4|awg_2013|juris}} [[Außenwirtschaftsgesetz|AWG]] und {{§|5|awg_2013|juris}} AWG entsprechen, die Handelsbeschränkungen (beispielsweise für [[Waffe]]n, [[Munition]] und sonstige [[Rüstung (Militär)|Rüstungsgüter]]) auferlegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Geschichte ==&lt;br /&gt;
Die weltweit ersten bilateralen Handelsabkommen des [[Altertum]]s diskriminierten die hiervon nicht begünstigen Staaten. In den schon 348 [[vor Christus]] abgeschlossenen Handelsabkommen zwischen [[Rom]] und [[Karthago]] ging es hauptsächlich um die Erhaltung der karthagischen Vormachtstellung im Mittelmeerhandel und Rom war, da handelspolitische Interessen damals nicht im Vordergrund standen, zu weitgehenden Zugeständnissen an Karthago bereit gewesen.&amp;lt;ref&amp;gt;Candida Ten Brink, &amp;#039;&amp;#039;Die Begründung der Marktwirtschaft in der Römischen Republik&amp;#039;&amp;#039;, 1994, S. 12&amp;lt;/ref&amp;gt; Einziges Ziel Karthagos war die Ausschaltung wirtschaftlicher Konkurrenten. Auch noch im zweiten Vertrag von 306 mussten die Römer wesentlich ungünstigere Bedingungen (Fahrtverbote für römische Schiffe) auf sich nehmen.&amp;lt;ref&amp;gt;Gerhard Dulckeit, &amp;#039;&amp;#039;Römische Rechtsgeschichte&amp;#039;&amp;#039;, 1966, S. 15&amp;lt;/ref&amp;gt; Seit etwa 120 v. Chr. bestanden Handelsabkommen zwischen Rom und [[Noricum]].&amp;lt;ref&amp;gt;Peter Pleyel, &amp;#039;&amp;#039;Das römische Österreich&amp;#039;&amp;#039;, 2002, S. 91&amp;lt;/ref&amp;gt; Um 408 [[nach Christus]] gab es zwischen Rom und [[Perserreich|Persien]] ein Handelsabkommen. Nach den Überlieferungen schlossen die arabischen Händler der [[Quraisch]]iten Handelsabkommen mit den Römern und den syrischen [[Ghassaniden]], den [[Negus]] (Äthiopien), Persien und den [[Himyariten]] in Jemen.&amp;lt;ref&amp;gt;Mouhamed Fouaed Nanah, &amp;#039;&amp;#039;Freigebigkeit und Geiz in der Vorstellungswelt der vorislamischen arabischen Dichter&amp;#039;&amp;#039;, 1987, S. 6&amp;lt;/ref&amp;gt; Von einem gescheiterten Handelsabkommen berichtete [[Prokopios von Caesarea]] für das Jahr 531. Kaiser [[Justinian I.]] schloss mit [[Äthiopien]] ein Handelsabkommen, wonach das Land Seide aus Indien beziehen und an Rom weiterverkaufen solle. Äthiopien habe den Vertrag jedoch nicht erfüllen können,&amp;lt;ref&amp;gt;Johann Heinrich Feltz/Johann N. Schulmeister, &amp;#039;&amp;#039;Excerpta controversiarum illustrium, de patria potestate II&amp;#039;&amp;#039;, 1706, S. 13&amp;lt;/ref&amp;gt; denn die äthiopischen Händler hätten in Indien keine Seide einkaufen können, da ihnen die persischen Kaufleute überall zuvorgekommen seien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein berühmtes Handelsabkommen gab es 1189 zwischen dem Fürsten [[Liste der Fürsten von Nowgorod#Republik Nowgorod|Jaroslaw von Nowgorod]] und niederdeutschen Russlandfahrern. Mit dem [[Fürstentum Smolensk|Smolensker Fürsten]] schlossen die deutschen Bewohner 1229 einen Handelsvertrag, der die Rechte der Deutschen im Handel mit den Russen regelte. [[Moldawien|Moldau]] und [[England]] schlossen 1588 ein Handelsabkommen. Der [[Methuenvertrag]] zwischen England und [[Portugal]] vom Dezember 1703 sah vor, dass England ohne Hindernisse und zu Vorzugszöllen [[Textilie]]n nach Portugal und die [[Portugiesische Kolonialgeschichte|portugiesischen Kolonien]] exportieren durfte, während Portugal ebenso ungehindert seine Produkte nach England ausführen konnte, insbesondere [[Portwein]] und [[Wein]]. König [[Rama IV.]] von [[Siam]] unterzeichnete im Mai 1855 ein bilaterales Handelsabkommen mit England. [[Leo von Caprivi]]s außenpolitisches Interesse galt vor allem dem Abschluss von Handelsabkommen mit Nachbarstaaten. Angesichts des Konjunkturrückgangs, schlechter Ernten und steigender Getreidepreise handelte er ab 1891 eine Reihe von Handelsabkommen mit [[Österreich-Ungarn]], [[Belgien]], [[Italien]] und der [[Schweiz]] aus,&amp;lt;ref&amp;gt;Adolf Weber/Adolf Lampe/Alfons Schmitt, &amp;#039;&amp;#039;Volkswirtschaftslehre: Bd. Handels- und Verkehrspolitik (Binnenhandel-Verkehr-Außenhandel) Wirtschaftspolitik II&amp;#039;&amp;#039;, 1933, S. 416&amp;lt;/ref&amp;gt; bei denen für die Partner die Einfuhrzölle auf Weizen und Roggen gesenkt wurden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die [[Weltwirtschaftskrise]] ab Oktober 1929 veranlasste viele Staaten, wegen der [[Rezession]] gegenseitig [[Einfuhrbeschränkung]]en einzuführen oder vorhandene zu verschärfen. Das wiederum ließ andere Staaten zu Gegenmaßnahmen greifen, wodurch sich die Weltwirtschaftskrise noch verstärkte. Aus diesem [[Protektionismus]] zog man international nach dem [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkrieg]] die Konsequenzen. Zwar kam es nicht zur Gründung der 1944 geplanten [[Internationale Handelsorganisation|Internationalen Handelsorganisation]] (ITO), doch folgte im Januar 1948 das [[Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen|Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen GATT]] als erstes bedeutendes multilaterales Handelsabkommen. Es baute auf dem Prinzip der [[Gleichbehandlung]] auf, bei der allen Handelspartnern eines Staates gleiche Zollvergünstigungen gewährt werden. Es verbot die [[Diskriminierung]], bei der erlassene Ausnahmen vom Verbot mengenmäßiger Beschränkungen für alle Mitglieder gelten mussten. Dem Abkommen trat die [[Bundesrepublik Deutschland]] erst im Oktober 1951 bei. Zuvor hatte sie beispielsweise im September 1948 ein bilaterales Handelsabkommen mit [[Finnland]] geschlossen. Die [[Welthandelsorganisation]] (WTO) löste GATT im Januar 1995 ab. Die Zahl der bei der WTO gemeldeten und in Kraft getretenen regionalen Handelsabkommen stieg von zwei im Jahre 1958 auf 37 im Jahr 1993, 2008 lag die Zahl bereits bei 213, 2015 stieg die Anzahl bereits auf 406.&amp;lt;ref&amp;gt;World Trade Organization, April 2015, o. S.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die WTO lädt zu multilateralen Handelsgesprächen mit bestimmtem Themenschwerpunkten ein, die als „[[Welthandelsrunde]]“ bezeichnet werden. Die [[Uruguay-Runde]] vom September 1986 beschloss den Ersatz des GATT durch die WTO, was im April 1994 unterschriftlich bestätigt wurde. Die folgende Seattle-Runde im November 1999 brachte zwar die Rekord-Teilnahme von 135 Staaten, doch scheiterte sie am Widerstand der [[Entwicklungsland|Entwicklungsländer]]. Durch das Scheitern auch der seit November 2001 tagenden [[Doha-Runde]] sahen sich viele WTO-Mitglieder veranlasst, bilaterale Handelsabkommen zu schließen. Derzeit sind 406 regionale und bilaterale Abkommen in Kraft. Bilaterale Abkommen behindern den Welthandel, weil sie lediglich den betroffenen Vertragspartnern den [[Marktzugang]] erlauben und [[Drittstaat]]en diskriminieren.&amp;lt;ref&amp;gt;Eckart Koch, &amp;#039;&amp;#039;Globalisierung: Wirtschaft und Politik&amp;#039;&amp;#039;, 2017, S. 199&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit dem [[Vertrag von Lissabon]] vom Dezember 2009 verfügt die [[Europäische Union]] gemäß {{Art.|207|aeuv|dejure}} [[Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union|AEUV]] über die ausschließliche [[Kompetenz (Organisation)|Befugnis]] zum Abschluss von Zoll- und Handelsabkommen für die [[Mitgliedstaaten der Europäischen Union|EU-Mitgliedstaaten]]. Das gilt auch für das umstrittene und seit Dezember 1995 konzipierte [[Transatlantisches Freihandelsabkommen|TTIP]]-Handelsabkommen mit den [[Vereinigte Staaten|USA]], das im Verdacht steht, Europas Sozialstandards und Umweltstandards zu bedrohen. Dagegen konnte das [[Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen|CETA]]-Abkommen mit [[Kanada]] im Oktober 2016 geschlossen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
{{Wiktionary}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4158980-4}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Vertragstyp (Völkerrecht)]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Außenhandelspolitik]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Welthandelsrecht]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Horst Gräbner</name></author>
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