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	<title>Hadler Stände - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-06-20T15:15:12Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<title>imported&gt;Karsten11: HC: Ergänze Kategorie:Historische subnationale Legislative (Deutschland)</title>
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		<updated>2026-02-15T17:04:39Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;a href=&quot;/index.php?title=WP:HC&amp;amp;action=edit&amp;amp;redlink=1&quot; class=&quot;new&quot; title=&quot;WP:HC (Seite nicht vorhanden)&quot;&gt;HC&lt;/a&gt;: Ergänze &lt;a href=&quot;/index.php?title=Kategorie:Historische_subnationale_Legislative_(Deutschland)&amp;amp;action=edit&amp;amp;redlink=1&quot; class=&quot;new&quot; title=&quot;Kategorie:Historische subnationale Legislative (Deutschland) (Seite nicht vorhanden)&quot;&gt;Kategorie:Historische subnationale Legislative (Deutschland)&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;Die &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Hadler Stände&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; waren die [[Landstände]] der historischen [[Bauernrepublik]] [[Land Hadeln]], vom Mittelalter bis zu ihrer Auflösung 1884. Im Gegensatz zur sonst üblichen mittelalterlichen [[Ständeordnung]] von [[Klerus]], [[Adel]] und [[Bürger]]n, handelte es sich hierbei um einen politischen Zusammenschluss aller örtlichen [[Kirchspiel]]e (heute [[Gemeinde]]n) zu einer gemeinschaftlichen Vertretung. Ebenso ungewöhnlich ist der Umstand, dass es sich bei den Angehörigen der politischen Elite fast ausschließlich um [[Bauernstand|Großbauern]] handelte, die in anderen europäischen [[Ständegesellschaft]]en nur sehr selten, meist gar nicht, vertreten waren. Da alle Hadler Kirchspiele ihrem jeweiligen Landesherrn gemeinsam gegenübertraten, ließen sich alte Privilegien und sonstige Rechte meist erfolgreich durchsetzen, und die Ständeverfassung überdauerte fast unverändert bis ins 19.&amp;amp;nbsp;Jahrhundert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Hadler Stände waren also nicht nach gesellschaftlichen Gruppen geteilt, sondern geographisch, und zwar in folgende drei Kurien:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* I. Stand, die sieben Kirchspielen des Hadler Hochlandes mit [[Altenbruch]], [[Lüdingworth]], [[Neuenkirchen (Land Hadeln)|Neuenkirchen]], [[Nordleda]], [[Osterbruch]] sowie Osterende- und Westerende-Otterndorf&lt;br /&gt;
* II. Stand, die fünf Kirchspiele des [[Sietland]]es mit Osterende- und Westerende-[[Ihlienworth]], [[Odisheim]], [[Steinau (Niedersachsen)|Steinau]] sowie [[Wanna]] mit [[Süderleda]]&lt;br /&gt;
* III. Stand, das [[Weichbild]] bzw. der [[Flecken (Ort)|Flecken]] [[Otterndorf]], der seit 1400 [[Stadtrecht]] genoss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Geschichte ==&lt;br /&gt;
Der erste Beleg für einen Zusammenschluss von Hadler Kirchspielen, die als &amp;#039;&amp;#039;universi Hadelerie inhabitantes&amp;#039;&amp;#039; (= sämtliche Einwohner des Landes Hadeln) gemeinschaftlich auftraten, stammt von 1298. Zu besonderen Anlässen hielten sie einen [[Landtag (historisch)|Landtag]] unter freiem Himmel auf dem [[Warningsacker]] zwischen Otterndorf und Altenbruch ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Spätestens ab Mitte des 15.&amp;amp;nbsp;Jahrhunderts werden die drei Hadler Stände in Urkunden greifbar, sowie in der Kirchenordnung von 1529 und im [[Hadler Landrecht]] (abgeschlossen 1583). Die fünf Kirchspiele des Sietlandes versammelten sich ursprünglich wohl getrennt in ihrem Vorort Ihlienworth. Spätestens seit dem ersten Drittel des 16.&amp;amp;nbsp;Jahrhunderts schickten sie jedoch ihre [[Schultheiß|Schulzen]] und [[Landschöffe]]n ebenfalls zu den Landtagen auf dem Warningsacker. Die gewöhnlichen Beratungen und Arbeitsversammlungen fanden seit 1584 im [[Ständehaus]] in Otterndorf statt, das dafür eine freie [[Krugrecht|Schankgerechtigkeit]] erhielt. Explizit genannt werden die drei Stände aber erst 1616, anlässlich der [[Erbhuldigung]] für einen neuen Regenten, den [[Herzogtum Sachsen-Lauenburg|Herzog von Sachsen-Lauenburg]]. Von 1621 bis 1623 kam es zu scharfen Auseinandersetzungen zwischen dem Herzog und den Hadler Ständen über das [[Patronatsrecht]] und die [[Visitation]]en. Zwar wurden die Streitigkeiten mehr oder wenig gütlich beigelegt, der angesehene Gräfe und Syndikus starb jedoch ruiniert und verbittert im Stader Exil. Bald darauf erlitt auch das Land Hadeln die Lasten des [[Dreißigjähriger Krieg|Dreißigjährigen Krieges]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach dem Aussterben der Herzöge trat 1689 an die Stelle des herzöglichen Gräfen (Statthalter) ein kaiserlicher Kommissar, der im Namen [[Leopold I. (HRR)|Leopolds I.]] die alten Privilegien bestätigte. In der Folge werden den Hadler Ständen aber immer häufiger neue Sonderabgaben abgenötigt. Als der Kommissar 1722 noch weitere Abgaben forderte, wandten sich die Hadler Stände direkt an den Kaiser, jedoch vergeblich. Die Macht der Hadler Stände begann von nun an stetig zu schwinden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als das Land Hadeln 1731 an [[Kurhannover]] fiel, hofften die Hadler zunächst auf eine Besserung, aber stattdessen verlangte die Regierung 1759 die Aushebung von Rekruten. Diesmal widersetzten sich die Hadler Stände noch ein Mal. Sie pochten auf ihren „Hauptprivilegen“ aus lauenburgischen Zeiten und kauften sich mit einer einmaligen Kriegssteuer frei; 1762 wurde die Rekrutierung von Truppen jedoch unter militärischem Druck erzwungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Laufe der [[Koalitionskriege|napoleonischen Kriegen]] wurde das Land Hadeln von den Franzosen besetzt und annektiert, und die Hadler Stände waren von 1810 bis 1813 aufgelöst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als das [[Königreich Hannover]] in vergrößertem Umfang neu erstand und sich eine neue Verwaltungsstruktur gab, wurde auch das Land Hadeln wiederhergestellt. Dabei erhielt es nicht den Status eines gewöhnlichen Amtes, wie es seiner Größe nach angemessen gewesen wäre, sondern den einer eigenen Provinz, gleichberechtigt z.&amp;amp;nbsp;B. mit der weit größeren Provinz [[Herzogtum Bremen-Verden]]. Folglich bezeichneten sich die Hadler Stände nun auch als „Provinzialstände“. Allerdings wurde von der reaktionären bremisch-verdener [[Ritterschaft]] weiterhin die Angliederung Hadelns betrieben, was die Einwohner in die [[Liberalismus|liberale]] Opposition zur Regierung trieb. 1852 wurden bei einer Reform des Justizwesens die weltlichen Obergerichte in Hadeln abgeschafft, später fielen wichtige Kompetenzen der Kirchspielsgerichte an das [[Amtsgericht]] in Otterndorf. 1866 wurde das Königreich Hannover von Preußen annektiert, und auch das Land Hadeln gelangte unter preußische Verwaltung. Das Ende der Hadler Selbstverwaltung kam aber erst 1884 mit der Auflösung der Hadler Stände, und des Hadler [[Konsistorium]]s an [[Severikirche (Otterndorf)|St. Severi]], ein Jahr später.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Aufgaben ==&lt;br /&gt;
Die Hadler Stände erledigten vor allem die gemeinsamen [[Verwaltung]]sangelegenheiten und wirkten bei der [[Gesetzgebung]] mit. Sie konnten selbst neue Gesetze vorschlagen, oder [[Verordnung]]en des Landesherren entweder genehmigen oder ablehnen. Sie bewilligten die [[Steuer]]n und verteilten sie auf die einzelnen Kirchspiele.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sie besaßen das Mitbesetzungsrecht beim [[Kirchengericht]] (Konsistorium) in Otterndorf, dessen Mitglieder (zwei herrschaftliche [[Beamtentum|Beamte]], zwei [[Superintendent]]en, der [[Bürgermeister]] von Otterndorf, sowie die beiden präsidierenden Schultheißen des Hoch- und des Sietlandes) die Oberaufsicht über alle Kirchen, Schulen und Armenstiftungen führten, und für die Wahl der [[Pastor]]en im Land Hadeln zuständig waren, außerdem bei den höheren [[Landgericht|Land-]] und [[Kriminalgericht]]en der einzelnen Kirchspiele. Neben den gewählten Schultheißen (in Otterndorf dem Bürgermeister) saßen diesen Gerichten ebenfalls vom Landesherrn ernannte Beamte vor. Die Untergerichte wurden hingegen ausschließlich mit gewählten Schultheißen und [[Landschöffe]]n besetzt (in Otterndorf mit dem Stadtrat).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der „engere Ausschuss“ der Hadler Stände, also die Schultheiße aller Kirchspiele und der Bürgermeister, kümmerte sich um den Bau und die Erhaltung der Deiche und Schleusen, sowie die Entwässerung, erhob die [[Deichrecht|Deich-]] und [[Wasserlast]]en, und wies diese den Empfängern zu. Ferner waren sie für die eventuelle Versorgung der Hadler Landwehr oder die [[Einquartierung]] landesfremder Soldaten zuständig. Ansprechpartner für den Landesherrn war bei Anfragen oder Regierungsaufträgen der Präsident, oder [[Syndikus]] der Hadler Stände.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
* Eduard Rüther: „Hadler Chronik. Quellenbuch zur Geschichte des Landes Hadeln.“ 1932. Neu heraus gegeben Bremerhaven 1979&lt;br /&gt;
* Rudolf Lembcke (Hrsg.): „Kreis Land Hadeln“ Geschichte und Gegenwart. Otterndorf 1976&lt;br /&gt;
* Chronik der Gemeinde Nordleda, Sonderdruck der Volksbank Cuxhaven-Hadeln eG, Nordleda 12/1995, 242 Seiten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
* [https://cuxpedia.de/index.php?title=St%C3%A4nde_des_Landes_Hadeln Stadtwiki Cuxhaven – Stände des Landes Hadeln]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Otterndorf]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Rechtsgeschichte (Niedersachsen)]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Geschichte (Landkreis Cuxhaven)]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Historische subnationale Legislative (Deutschland)]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Karsten11</name></author>
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