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	<title>Guthaben - Versionsgeschichte</title>
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	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Guthaben&amp;diff=350543&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Nina am 26. Dezember 2024 um 20:13 Uhr</title>
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		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Guthaben&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ist die Sammelbezeichnung für [[Forderung]]en eines [[Gläubiger]]s, der eine [[Gegenleistung]] eines [[Schuldner]]s erwarten darf.&lt;br /&gt;
Aus der Sicht des Gläubigers ist das Guthaben eine Geldforderung gegenüber dem Schuldner,&amp;lt;ref&amp;gt;[[Gerhard Köbler]], &amp;#039;&amp;#039;Etymologisches Rechtswörterbuch&amp;#039;&amp;#039;, 1995, S. 174&amp;lt;/ref&amp;gt; aus Sicht des Schuldners liegt eine [[Verbindlichkeit]] vor. Es hängt von dem [[Schuldverhältnis]] zwischen beiden ab, ob und wann das Guthaben [[Fälligkeit|fällig]] ist, ob eine [[Verzinsung]] vereinbart ist, ob eine [[Barauszahlung]] dieses [[Buchgeld]]es möglich ist oder lediglich ein vertragsgemäßer [[Verbrauch]] für bestimmte Zwecke vorgesehen ist. Guthaben unterliegen einem [[Vorleistung (Recht)|Vorleistungsrisiko]], weil der Schuldner in [[Insolvenz]] geraten kann ([[Gegenparteiausfallrisiko]]) oder vorsätzlich nicht leisten will ([[Erfüllungsbetrug]]), wodurch der Gläubiger einen [[Forderungsverlust]] erleidet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Arten ==&lt;br /&gt;
Die Sammelbezeichnung Guthaben bezieht sich konkret auf &lt;br /&gt;
* alle [[Saldo|Habensalden]] auf [[Konto|Konten]]:&lt;br /&gt;
** [[Bankguthaben]] als [[Buchgeld]] auf [[Bankkonto|Bankkonten]]: [[Sichteinlage|Sicht-]], [[Termingeld|Termin-]] und [[Spareinlage]]n.&lt;br /&gt;
** Bankguthaben als [[Bilanzposition]] von [[Nichtbank]]en gemäß {{§|266|hgb|juris}} Abs. 2 lit B IV [[Handelsgesetzbuch|HGB]] oder von [[Kreditinstitut]]en gegenüber anderen Kreditinstituten ({{§|14|rechkredv|juris}} [[RechKredV]]).&lt;br /&gt;
** [[Bausparguthaben]]: Die in der Sparphase von [[Bausparvertrag|Bausparverträgen]] durch den Bausparer anzusammelnden Guthaben bei einer [[Bausparkasse]].&lt;br /&gt;
* Unverbrauchte [[Vorauszahlung]]en bei [[Guthabenkarte#Einzahlung des Guthabens|Guthabenkarten]] oder [[GeldKarte]]n, auf denen das Guthaben elektronisch gespeichert ist und für einen bestimmten Zweck (etwa [[Telefonkarte (Deutschland)|Telefonkarten]]) verbraucht werden kann.&lt;br /&gt;
* Unverbrauchte Guthaben aus [[Gutschein]]en.&lt;br /&gt;
* Bei [[Bonussystem]]en (wie [[Payback (Bonusprogramm)|Payback]] oder [[Vielfliegerprogramm]]en) entstehen Guthaben in einem bestimmten Verhältnis zum [[Kaufpreis]] und fallen in einer virtuellen Einheit (wie verfallbare [[Bonusmeile]]n oder Bonuspunkten) an, die ab einer bestimmten Summe auf einen neuen Kaufpreis angerechnet oder auch zur [[Barauszahlung]] verwendet werden können.  &lt;br /&gt;
* Überzahlungen bei Vorauszahlungen: insbesondere Steuerguthaben oder Guthaben aus [[Nebenkostenabrechnung]]en; siehe [[Gutschrift]] und [[ungerechtfertigte Bereicherung]].  &lt;br /&gt;
* [[Gesellschaftsrecht (Deutschland)|Gesellschaftsrecht]]:&lt;br /&gt;
** [[Auseinandersetzung (Zivilrecht)|Auseinandersetzungsguthaben]] bei der [[Auflösung (Gesellschaftsrecht)|Auflösung]] von [[Gesellschaft (Gesellschaftsrecht)|Gesellschaften]].&lt;br /&gt;
** [[Geschäftsguthaben]] (Rechtsbegriff: &amp;#039;&amp;#039;Geschäftsanteil&amp;#039;&amp;#039;) der [[Mitglied]]er einer [[Genossenschaft]] ({{§|7|geng|juris}} Nr. 1 [[Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften|GenG]]), also [[Eigenkapital]].&lt;br /&gt;
Bis auf das Geschäftsguthaben stellen alle Guthaben eine Forderung dar, die einer Rückzahlungspflicht durch den Schuldner unterliegt. Einer strengen [[Zweckbindung]] unterworfen sind Bausparguthaben, Geschäftsguthaben, Gutscheine, Spareinlagen und Vorauszahlungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Rechtsfragen ==&lt;br /&gt;
Guthaben sind Forderungen, die einer vertraglichen [[Tilgung (Geldverkehr)|Rückzahlungspflicht]] gemäß {{§|488|bgb|juris}} Abs. 1 Satz 2 [[Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]] durch den Schuldner unterliegen. Diese Rückzahlungspflicht hängt von der vertraglich vereinbarten [[Laufzeit (Wirtschaft)|Laufzeit]] oder [[Fälligkeit]] ab. Eine Rückzahlungspflicht entfällt, wenn der Schuldner die versprochene Gegenleistung erbringt. Bei Guthabenkarten ohne Laufzeitbeschränkung [[Verjährung (Deutschland)|verjähren]] ganz oder teilweise unverbrauchte, unbefristete Guthaben in drei Jahren&amp;lt;ref&amp;gt;BGH, Urteil vom 11. März 2010, Az. III ZR 178/09 = {{Rspr|BGH NJW 2010, 1956}} - Telefonkarten der Telekom&amp;lt;/ref&amp;gt; nach ihrer [[Aussteller (Urkunde)|Ausstellung]] ({{§|195|bgb|juris}} BGB), gerechnet vom 31. Dezember des Ausstelljahres ({{§|199|bgb|juris}} BGB). Etwas anderes gilt nur, wenn die Guthabenkarte befristet ist und die Frist nach den Gepflogenheiten des jeweiligen Geschäftszweiges ihrerseits „angemessen“ ist; ist diese Frist jedoch zu kurz bemessen, richtet sich die Gültigkeit nach den allgemeinen Verjährungsregeln (drei Jahre). Dies gilt auch für Gutscheine. Die Restguthaben bei einer Kartensperrung dürfen nicht ersatzlos verfallen.&amp;lt;ref&amp;gt;BGH, Urteil vom 24. Januar 2008, Az.: III ZR 79/07 = {{Rspr|BGH NJW-RR 2008, 562}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
  &lt;br /&gt;
== Guthabensicherung ==&lt;br /&gt;
Alle Bankguthaben der Nichtbanken sind durch [[Einlagensicherung]] abgesichert, wobei es betragliche Begrenzungen gibt. Der Einlagensicherung unterliegen gemäß {{§|2|einsig|juris}} Abs. 3 [[Einlagensicherungsgesetz|EinSiG]] alle Einlagen, also Bankguthaben, die sich aus auf einem [[Konto]] verbuchten Beträgen im Rahmen von [[Bankgeschäft]]en ergeben und von den Instituten aufgrund vertraglicher Bedingungen zurückzuzahlen sind. Der Einlagenschutz umfasst konkret alle Spar-, Termin- und Sichteinlagen sowie auf den Namen lautende [[Sparbrief]]e. Als Einlagen gelten auch [[Verbindlichkeit]]en aus [[Wertpapier]]geschäften eines Kreditinstituts, sofern die Verbindlichkeiten des Kreditinstituts darin bestehen, den Kunden [[Besitz]] oder [[Eigentum]] an [[Geld]] zu verschaffen. Gedeckt sind Einlagen auch in [[Fremdwährung]], wobei die Entschädigung in [[Euro]] gewährt wird. Vorauszahlungen jeder Art sind unbesichert ebenso wie Geschäftsguthaben, die Eigenkapital darstellen und damit einem [[Unternehmerrisiko]] unterliegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
{{Wiktionary|}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4565070-6}}   &lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Buchführung]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Kundeneinlage]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Bankwesen]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Zahlungsverkehr]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Nina</name></author>
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