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	<title>Grauer Kapitalmarkt - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-06-24T04:41:26Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Grauer_Kapitalmarkt&amp;diff=181969&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Sebastian Lorenz32: /* Geschichte */ Deutsche Investmentzertifikate waren nie praktisch risikolos, sie waren reguliert, aber mit einem Marktrisiko versehen</title>
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		<updated>2023-08-11T11:29:13Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;span class=&quot;autocomment&quot;&gt;Geschichte: &lt;/span&gt; Deutsche Investmentzertifikate waren nie praktisch risikolos, sie waren reguliert, aber mit einem Marktrisiko versehen&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;Als &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;grauer Kapitalmarkt&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; wird umgangssprachlich ein [[Kapitalmarkt]] in der Form des [[grauer Markt|grauen Markts]] verstanden, bei dem die [[Kapitalangebot|Anbieter]] und/oder [[Handelsobjekt]]e nicht der [[Finanzmarktaufsicht]] unterliegen und nur wenige oder keine gesetzliche Anforderungen erfüllen müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Allgemeines ==&lt;br /&gt;
Eine gesetzliche Definition des Begriffs besteht nicht. Allgemein ist ein grauer Markt dadurch gekennzeichnet, dass auf ihm Handelsobjekte gehandelt werden, deren [[Vertriebsweg]]e weder durch die [[Hersteller]] noch durch die [[Absatzkette]]n [[Autorisierung|autorisiert]] sind.&amp;lt;ref name=&amp;quot;Hoepner&amp;quot;&amp;gt;{{Internetquelle |autor=Gert A. Hoepner |url=https://www.wirtschaftswiki.fh-aachen.de/index.php?title=Graumarkt |titel=Graumarkt |werk=Hoepner-Marketing-Lexikon |hrsg=Wirtschaftswiki der FH Aachen |abruf=2019-08-24}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Übertragen auf den grauen Kapitalmarkt bedeutet dies, dass die [[Finanzprodukt]]e oder [[Finanzinstrument]]e weder durch die [[Emittent (Finanzmarkt)|Emittenten]] noch durch [[Kreditinstitut]]e angeboten oder nachgefragt werden. Der graue Kapitalmarkt ist deshalb nicht Teil des [[Bankenmarkt]]s. Die Bundesregierung unterrichtete den Bundestag im September 1999 darüber, dass sie als &amp;#039;&amp;#039;grauen Kapitalmarkt&amp;#039;&amp;#039; einen nicht-regulierten bzw. nicht [[spezialgesetz]]lich regulierten Teil des Kapitalmarkts ansieht.&amp;lt;ref&amp;gt;{{BT-Drs|14|1633}} vom 17. September 1999, &amp;#039;&amp;#039;Bericht der Bundesregierung zum &amp;quot;Grauen Kapitalmarkt&amp;quot;&amp;#039;&amp;#039;, S. 2&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Geschichte ==&lt;br /&gt;
In Deutschland standen als klassische, weitgehend risikolose [[Kapitalanlage]] lange Zeit das [[Sparkonto]], [[Termineinlage]]n und [[Bundeswertpapier]]e zur Verfügung. Darüber hinaus gab es die regulierten, aber mit einem Marktrisiko versehene [[Investmentzertifikat]]e deutscher [[Investmentgesellschaft]]en. Der US-amerikanische [[Offshoring|Offshore]]-[[Investmentfonds]] [[Investors Overseas Services]] (IOS) vertrieb seine Investmentzertifikate aggressiv mittels [[Strukturvertrieb]]s auch ab 1966 in Europa. Im September 1967 gewann IOS den ehemaligen deutschen Vizekanzler [[Erich Mende]] als prominente [[Galionsfigur]], der als [[Verwaltungsrat (Deutschland)|Verwaltungsratsvorsitzender]] der deutschen [[Tochtergesellschaft]] fungierte.&amp;lt;ref&amp;gt;Peter Balsiger/Frank B. Werner, &amp;#039;&amp;#039;Die Erfolgsgeheimnisse der Börsenmillionäre&amp;#039;&amp;#039;, 2016, S. 49&amp;lt;/ref&amp;gt; Durch dessen unermüdliche Werbearbeit mit vielen öffentlichen Auftritten kamen damals rund 200.000 Anleger zur IOS. Bis zum Herbst 1969 gelang es, mit so genannten [[Anlageberatung|Anlageberatern]] bis zu vier Milliarden [[Deutsche Mark|DM]] Anlegergelder in diese Investmentfonds umzuleiten, die zuvor bei Kreditinstituten angelegt waren. Als Mende die IOS im Juli 1970 verließ, befand sich die IOS-Gruppe bereits in einer die Kapitalanleger gefährdenden [[Unternehmenskrise]]. Im November 1969 gab es für den IOS „Fund of Funds“ in Deutschland ein Verkaufsverbot; dennoch getätigte Verkäufe waren illegal. Diese verbotenen Verkäufe fanden auf dem neu aufgekommenen Begriff des „grauen Kapitalmarkts“ statt. Im Dezember 1973 musste IIT als Teil des [[Finanzkonglomerat]]s IOS [[Insolvenz]] anmelden.&amp;lt;ref&amp;gt;CRR Publishing Company (Hrsg.), &amp;#039;&amp;#039;Bankruptcy Court Decisions&amp;#039;&amp;#039;, Band 2, 1976, S. 273&amp;lt;/ref&amp;gt; Deren [[Vertriebssystem]] überlebte jedoch und legte den Grundstein vieler neuer Kapitalanlagen. Die dadurch entstandene Trennung des deutschen Kapitalmarkts in einen organisierten und einen nichtorganisierten Teil ist in dieser Form und Ausprägung weltweit einzigartig und besteht bis heute als &amp;#039;&amp;#039;grauer Kapitalmarkt&amp;#039;&amp;#039; fort.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor= |url=https://www.bundestag.de/resource/blob/421708/a45bb50053238a482bce6bef79f6e612/WD-5-137-08-pdf-data.pdf |titel=Grauer Kapitalmarkt |titelerg=Ausarbeitung WD 5 - 3000 - 137/08 |werk= |hrsg=Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages |datum=2008-10-06 |abruf=2020-12-09 |sprache=}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Geschlossener Investmentfonds|Geschlossene Investmentfonds]] gehörten bis Juni 2012 ebenfalls zum grauen Kapitalmarkt. Durch die Novelle des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts sind sie nunmehr zu [[Finanzinstrument]]en im Sinne des {{§|1|kredwg|juris}} Abs. 1 Nr. 5 [[Kreditwesengesetz|KWG]] und {{§|1|wphg|juris}} Abs. 4 Nr. 2 [[WpHG]] geworden, unterliegen also in allen [[EU-Mitgliedstaaten]] der [[Bankenaufsicht]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Heutige Situation ==&lt;br /&gt;
Auf dem Kapitalmarkt gibt es innerhalb des unreglementierten Kapitalmarkts den [[Handel (Finanzwirtschaft)|Handel]] mit [[Stille Beteiligung|stillen Beteiligungen]],&amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.google.de/books/edition/Gabler_Kompakt_Lexikon_Wirtschaft/tOaO9mqka7UC?hl=de&amp;amp;gbpv=1&amp;amp;dq=Produktionstheorie+lexikon&amp;amp;pg=PA187&amp;amp;printsec=frontcover Springer Fachmedien Wiesbaden (Hrsg.), &amp;#039;&amp;#039;Gabler Kompakt-Lexikon Wirtschaft&amp;#039;&amp;#039;, 2013, S. 187]&amp;lt;/ref&amp;gt; ausländischen [[Warentermingeschäft]]en, [[Private Equity]]&amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.google.de/books/edition/Der_Graue_Kapitalmarkt/e0N-ejiGEIoC?hl=de&amp;amp;gbpv=1&amp;amp;dq=grauer+markt+kapitalmarkt&amp;amp;printsec=frontcover Thomas Werner/Ralf Burghardt, &amp;#039;&amp;#039;Der Graue Kapitalmarkt: Chancen und Risiken&amp;#039;&amp;#039;, 2006, S. 45 f.]&amp;lt;/ref&amp;gt; oder [[Venture Capital]]. Diese [[Finanzinstrument]]e oder [[Finanzkontrakt]]e fallen nicht unter den [[Anlegerschutz]] des [[Kreditwesengesetz]]es (KWG), [[Kapitalanlagegesetzbuch]]s (KAGB) oder [[Wertpapierhandelsgesetz]]es (WpHG) und werden auf dem grauen Kapitalmarkt weder von ihren [[Emittent (Finanzmarkt)|Emittenten]] noch von [[Kreditinstitut]]en angeboten oder nachgefragt. Damit findet der graue Kapitalmarkt außerhalb des regulierten [[Bankenmarkt]]s für [[Finanzprodukt]]e statt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Graumarktprodukte klassifiziert die [[Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht]] (BaFin) [[Kapitalbeteiligung|Unternehmensbeteiligungen]], [[Genussrecht]]e, [[Namensschuldverschreibung]]en, [[Nachrangiges Darlehen|Nachrangdarlehen]], [[Partiarisches Darlehen|partiarische Darlehen]] und [[Direktinvestitionen]]. Sie empfiehlt bei entsprechenden [[Kapitalanlage]]n besondere Vorsicht.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=Annette von Diest |url=https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2020/fa_bj_2011_Graumarktstudie.html |titel=Wer setzt auf Grau? |werk= |hrsg=Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) |datum=2020-11-16 |abruf=2020-12-08 |sprache=}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einordnung ==&lt;br /&gt;
Im Hinblick auf die Sicherheit und Regulierung einer Kapitalanlage werden Produkte oder Anbieter [[Marktsegment]]en zugeordnet, die als weiß, schwarz oder grau gekennzeichnet sind. Der &amp;#039;&amp;#039;weiße Kapitalmarkt&amp;#039;&amp;#039; umfasst durch die Bankenaufsicht überwachte Kreditinstitute, Finanzdienstleister, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Versicherungsunternehmen, die für ihre Tätigkeiten über eine [[Banklizenz|Erlaubnis]] nach den jeweils einschlägigen Aufsichtsgesetzen verfügen. Relevant sind das [[Kreditwesengesetz]] (KWG), das [[Kapitalanlagegesetzbuch]] (KAGB), das [[Versicherungsaufsichtsgesetz (Deutschland)|Versicherungsaufsichtsgesetz]] (VAG) und das [[Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz]] (ZAG). Diese Unternehmen unterstehen einer laufenden Aufsicht durch die BaFin. Komplementär dazu steht der illegale &amp;#039;&amp;#039;schwarze Kapitalmarkt&amp;#039;&amp;#039;. Seine Akteure üben erlaubnispflichtige Geschäfte ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin aus oder betreiben verbotene Geschäfte. Der &amp;#039;&amp;#039;graue Kapitalmarkt&amp;#039;&amp;#039; umfasst [[Marktteilnehmer]] und Angebote, die keine Erlaubnis der BaFin benötigen und folglich nicht ihrer Aufsicht unterliegen.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor= |url=https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/GeldanlageWertpapiere/Investieren/GrauerKapitalmarkt/grauer_kapitalmarkt_node.html |titel=Grauer Kapitalmarkt |werk= |hrsg=Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht |datum=2014-04-02 |abruf=2020-12-08 |sprache= |archiv-url=https://web.archive.org/web/20201117160424/https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/GeldanlageWertpapiere/Investieren/GrauerKapitalmarkt/grauer_kapitalmarkt_node.html |archiv-datum=2020-11-17 |offline=ja |archiv-bot=2022-11-09 13:30:44 InternetArchiveBot }}&amp;lt;/ref&amp;gt; Hier ist eine gewisse Wechselwirkung mit dem &amp;#039;&amp;#039;weißen Kapitalmarkt&amp;#039;&amp;#039; zu beobachten: Je stärker dieser reguliert ist, desto häufiger weichen Anbieter auf Anlageangebote aus, die ihrer Ansicht nach nicht erlaubnispflichtig sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Merkmale ==&lt;br /&gt;
Mit der Zeichnung einer nicht [[Verbriefung|verbrieften]] Vermögensanlage erwerben Anleger keine [[Vermögensgegenstand|Vermögenswerte]], sondern verpflichten sich, Teile ihres Vermögens einem Dritten zukommen oder von ihm verwalten zu lassen. Im Gegenzug erhalten sie ein Renditeversprechen, das später einzulösen ist. Aus diesem Grund ist Vertrauen ein zentraler Pfeiler des &amp;#039;&amp;#039;Grauen Kapitalmarkts&amp;#039;&amp;#039;. Angebote aus diesem Marktsegment zeichnen sich häufig dadurch aus, dass Anbieter mit hohen Zinsen oder Renditen über dem allgemeinen Marktniveau locken oder mit der vermeintlichen Sicherheit der Kapitalanlage geworben wird. Zum Teil geben sie vor, zweistellige Renditen in gleicher Weise wie institutionelle Anleger erzielen zu können, oder sie versuchen Anlageentscheidungen durch positiv besetzte oder ethisch korrekte Investitionsobjekte zu beeinflussen. Investoren legen sie nahe, ihre bisherigen Anlagen aufzulösen, um aus vermeintlichen Sicherheits- oder Renditegründen neu zu investieren.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor= |url=https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2014/fa_bj_1403_grauer_kapitalmarkt.html |titel=Grauer Kapitalmarkt: Rendite und Risiko - Marktabgrenzung, Regulierung und Verantwortung des Anlegers |werk= |hrsg=Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht |datum=2014-03-04 |abruf=2020-12-08 |sprache=}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== „Graue“ Finanzprodukte ==&lt;br /&gt;
Die Angebote am &amp;#039;&amp;#039;grauen Kapitalmarkt&amp;#039;&amp;#039; sind vielfältig. Einerseits erhalten dort kapitalschwache Unternehmen wie innovative [[Start-Up]]s einen Zugang zu Gründungskapital oder werben beispielsweise Investitionen für die [[Energiewende]] ein, andererseits werden die niedrigen (bzw. nicht vorhandenen) regulatorischen Hürden auch von dubiosen Produktanbietern ausgenutzt. Neben klassischen [[Kapitalbeteiligung|Unternehmensbeteiligungen]] kommen gängige Investitionsmöglichkeiten in Betracht:&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor= |url=https://markteinblicke.de/142750/2020/01/und-ewig-lockt-der-graue-kapitalmarkt/ |titel=Und ewig lockt der Graue Kapitalmarkt |werk=marktEINBLICKE |hrsg= |datum=2020-01-29 |abruf=2020-12-08 |sprache=}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Genussrechte und andere hybride Anleiheformen ===&lt;br /&gt;
Der [[Bundesgerichtshof]] umschreibt [[Genussrecht]]e als „[[Dauerschuldverhältnis]]se eigener Art, die keine gesellschaftsrechtlich geprägten Mitgliedschaftsrechte begründen, sondern sich in einem bestimmten geldwerten Anspruch [des Genussrechtsinhabers] erschöpfen“.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=Bundesgerichtshof |url=https://www.iww.de/quellenmaterial/id/9316 |titel=Urteil vom 21.07.2003 – II ZB 109/02 |werk= |hrsg=IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft |datum=2003-09-16 |abruf=2020-12-08 |sprache=}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Diese Ansprüche können auch in veräußerbaren Wertpapieren, den Genussscheinen, verbrieft werden. Da die rein schuldrechtlichen Genussrechte dem [[Inhaber]] nicht die Stellung eines [[Gesellschafter]]s verleihen, kommen ihm auch nicht automatisch die Informations- und Kontrollrechte eines Gesellschafters nach {{§|233|hgb|juris}} [[Handelsgesetzbuch|HGB]] zu. Die [[Vertragspartei]]en vereinbaren üblicherweise jedoch einzelne Beteiligungselemente, die denen von Gesellschaftern ähneln, wie etwa eine Beteiligung am laufenden Verlust, Rangrücktrittsklauseln für den Fall der Insolvenz oder der Liquidation des Genussrechtsemittenten und sonstige Rechte und Pflichten, die typischerweise Gesellschaftern zustehen.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=Bundesgerichtshof |url=https://research.wolterskluwer-online.de/document/3d7b3bc0-262e-4045-bd42-b3b7e4c0edca |titel=Urteil vom 05.10.1992, II ZR 172/91 |titelerg=Genußscheinbedingung; Genußkapital; Grundkapital; Rückstellung; Genußrecht ; Aktionäre; Mitgliedschaftliche Beteiligung; Aktiengleichheit; Inhaltskontrolle; Schuldrechtliches Gläubigerrecht |werk=BGH (Zivilsachen) |hrsg=Wolters Kluwer |datum=1992-10-05 |abruf=2020-12-08 |sprache=}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Orderschuldverschreibung ===&lt;br /&gt;
[[Orderschuldverschreibung]]en (sogenannte „gekorene [[Orderpapier]]e“ nach {{§|363|hgb|juris}} Abs. 1 HGB) sind [[Anleihe]]n, die auf den Namen einer bestimmten Person lauten. Die Schuldnerin verpflichtet sich, an einen bestimmten, namentlich genannten, Gläubiger zu zahlen. Eine Orderschuldverschreibung wird durch [[Indossament]], [[Einigung]] und [[Übergabe (Sachenrecht)|Übergabe]] des Wertpapiers übertragen.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor= |url=https://www.gabler-banklexikon.de/definition/orderschuldverschreibung-60334 |titel=Orderschuldverschreibung |werk=Gabler Banklexikon |hrsg=Springer Gabler |datum= |abruf=2020-12-08 |sprache=}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Crowdfunding/Crowdinvesting ===&lt;br /&gt;
Schwarmfinanzierung ([[Crowdfunding]]) bezeichnet eine Finanzierungsform, bei der ein konkretes Projekt von einer Vielzahl von Geldgebern finanziert wird. Meist werden die Gelder [[online]] über Crowdfunding-Plattformen gesammelt. Viele Start-Up-Unternehmen nutzen diese Form der Startfinanzierung, wenn sie die Anforderungen für herkömmliche Finanzmarktinstrumente – wie geprüfte Jahresabschlüsse oder Sicherheiten – nicht erfüllen können. In Deutschland wird [[Crowdinvesting]] teilweise durch das [[Kleinanlegerschutzgesetz]] vom 3. Juli 2015 geregelt. Es gewährt [[Anleger (Finanzmarkt)|Anlegern]] Zugang zu Informationen über Finanzprodukte des &amp;#039;&amp;#039;grauen Kapitalmarkts&amp;#039;&amp;#039; und verschärft die Sanktionsmöglichkeiten gegen Anbieter und Vermittler von Vermögensanlagen.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor= |url=https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Verordnungen/2015-07-09-kleinanlegerschutzgesetz.html |titel=Kleinanlegerschutzgesetz |werk=Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015  Teil I Nr. 28 |hrsg=Bundesanzeiger Verlag |datum=2015-07-09 |zugriff=2020-12-08 |sprache=}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Im Hinblick auf die [[Prospekthaftung]] gibt es entsprechende Befreiungstatbestände. Daher besteht oft ein [[Finanzrisiko]], wie sich am Beispiel der insolventen Frankfurter Coa Holding GmbH zeigte.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=Inga Janovic |url=https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/anlageform-crowdfunding-auf-die-falsche-kueche-gesetzt-16854185.html |titel=Auf die falsche Küche gesetzt |werk= |hrsg=Frankfurter Allgemeine Zeitung |datum=2020-07-10 |abruf=2020-10-08 |sprache=}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Ein historisches Beispiel für ein Crowdfunding-Projekt ist die Finanzierung des Podests der [[Freiheitsstatue]] in New York, die 1885 über eine von [[Joseph Pulitzer]] initiierte Spendenaktion bewerkstelligt wurde und an der sich 120.000 Menschen mit durchschnittlich weniger als einem &amp;lt;abbr&amp;gt;US&amp;lt;/abbr&amp;gt;-Dollar beteiligten.&amp;lt;ref name=&amp;quot;:0&amp;quot;&amp;gt;{{Internetquelle |autor= |url=https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2014/fa_bj_1406_crowdfunding.html |titel=Crowdfunding: Aufsichtsrechtliche Pflichten und Verantwortung des Anlegers |werk= |hrsg=Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht |datum=2014-06-02 |abruf=2020-12-08 |sprache=de}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Kryptowährungen ===&lt;br /&gt;
Finanzprodukte auf Basis von [[Kryptowährung]]en und ähnlichen Systemen werden häufig ebenfalls dem &amp;#039;&amp;#039;grauen Kapitalmarkt&amp;#039;&amp;#039; zugerechnet, da weder eine Regulierung noch Anlegerschutz besteht.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor= |url=https://www.boersen-zeitung.de/index.php?li=1&amp;amp;artid=2014042001 |titel=Anfang vom Ende von Bitcoin |werk=Börsen-Zeitung |hrsg= |datum=2014-03-01 |abruf=2020-12-08 |sprache=}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor= |url=https://www.fr.de/ratgeber/geld/kryptowaehrungen-bleiben-riskant-10960354.html |titel=Kryptowährungen bleiben riskant |werk=Frankfurter Rundschau |hrsg= |datum=2018-11-05 |abruf=2020-12-08 |sprache=}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vertriebsform ==&lt;br /&gt;
Die Angebote des &amp;#039;&amp;#039;grauen Kapitalmarktes&amp;#039;&amp;#039; werden über unterschiedliche Vertriebswege beworben: Postalische [[Prospekt (Werbung)|Prospektwerbung]], [[Unerwünschte telefonische Werbung|ungebetene Anrufe]], [[Anzeige (Medien)|Anzeigen]], [[E-Mail]], [[Fax]], [[Netzwerk-Marketing]] oder [[Strukturvertrieb]]. Aus der Vertriebsform allein kann zwar kein Rückschluss auf die Seriosität eines Angebotes gezogen werden, doch bedienen sich problematische Anbieter oft der unaufgeforderten Telefonwerbung, erzeugen Zeitdruck, versprechen [[Rendite]]n weit über den marktüblichen oder locken mit Investments auf Probe.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor= |url=https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/GeldanlageWertpapiere/UnserioeseAnbieter/unserioese_anbieter_erkennen_artikel.html |titel=Geldanlage – Wie Sie unseriöse Anbieter erkennen |werk= |hrsg=Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht |datum=2020-09-02 |abruf=2020-12-09 |sprache=}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Nach Angabe der Verbraucherzentrale bestand bei 70 Prozent der abgeschlossenen Verträge über Graumarktprodukte, die als Schadensfall in den Beratungen erfasst wurden, eine enge geschäftliche oder private Beziehung zwischen Verbraucher und Vermittler.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor= |url=https://www.verbraucherzentrale.de/marktbeobachtung/schadensfaelle-auf-dem-grauen-kapitalmarkt-40630 |titel=Schadensfälle auf dem Grauen Kapitalmarkt |werk= |hrsg=Verbraucherzentrale |datum=2020-11-12 |abruf=2020-12-09 |sprache=}}&amp;lt;/ref&amp;gt; In einer 2020 von der BaFin in Auftrag gegebene Graumarktstudie gaben 40 Prozent der befragten Graumarktkunden an, das Produkt online im Direktvertrieb erworben zu haben. Bei 32 Prozent ging der Vertrieb über Banken, bei 19 Prozent über freie Berater und bei 8 Prozent über Online-Portale.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=Annette von Diest |url=https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2020/fa_bj_2011_Graumarktstudie.html |titel=Wer setzt auf Grau? |werk= |hrsg=BaFin-Referat Verbrauchertrendanalyse und Verbraucheraufklärung |datum=2020-11-16 |abruf=2020-12-09 |sprache=}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Seriosität ==&lt;br /&gt;
Der &amp;#039;&amp;#039;graue Kapitalmarkt&amp;#039;&amp;#039; spielt laut [[Bundeskriminalamt (Deutschland)|Bundeskriminalamt]] (BKA) im Zusammenhang mit Anlage- und Finanzierungsdelikten (bspw. [[Kapitalanlagebetrug]] nach {{§|264a|stgb|juris}} [[Strafgesetzbuch (Deutschland)|StGB]] und [[Kreditbetrug]] nach {{§|265b|stgb|juris}} StGB) eine bedeutende Rolle. In diesem Marktsegment ist der Anteil der problematischen bzw. unseriösen Anbieter deutlich höher als im regulierten Kapitalmarkt. So veröffentlicht die [[Stiftung Warentest]] regelmäßig eine Warnliste mit „dubiosen, unseriösen oder sehr riskanten Geldanlageangeboten“.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor= |url=https://www.test.de/Warnliste-Geldanlage-Unserioese-Firmen-und-Finanzprodukte-1131965-0/ |titel=Warnliste Geldanlage. Unseriöse Firmen und Finanzprodukte |werk= |hrsg=Stiftung Warentest |datum= |abruf=2020-12-08 |sprache=}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Das [[Bundeskriminalamt (Deutschland)|Bundeskriminalamt]] bezifferte den Schaden durch Wirtschaftskriminalität in 2017 auf 3,7 Milliarden Euro, von denen sich 1,6 Milliarden Euro auf Betrug oder Untreue im Zusammenhang mit Kapitalanlagedelikten und weitere 1,6 Milliarden Euro auf Anlage- und Finanzierungsdelikte bezogen.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor= |url=https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/Wirtschaftskriminalitaet/wirtschaftskriminalitaetBundeslagebild2017.pdf |titel=Wirtschaftskriminalität {{!}} Bundeslagebild 2017 |werk= |hrsg=Bundeskriminalamt |datum=2018 |abruf=2020-12-08 |sprache=}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Nach Angaben der Bundesregierung gibt es keine Datenerhebung zu den Verlusten, die durch Produkte des &amp;#039;&amp;#039;grauen Kapitalmarkts&amp;#039;&amp;#039; entstehen. Die [[Polizeiliche Kriminalstatistik (Deutschland)|Polizeiliche Kriminalstatistik]] schlüsselt Fälle von Anlagebetrug nicht nach Anbieter oder Finanzinstrument auf.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor= |url=http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/049/1904954.pdf |titel=Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Fabio De Masi, Heidrun Bluhm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. |werk= |hrsg=Deutscher Bundestag |datum=2018-10-12 |abruf=2020-12-09 |sprache=}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Viele Anleger verwenden auf diesem Markt steuerentwidmetes Geld ([[Geldwäsche]], [[Steuerhinterziehung (Deutschland)|Steuerhinterziehung]]) und scheuen die staatliche Aufklärung. In solchen Fällen wird auch im Betrugsfall meist auf eine Anzeige verzichtet. Des Weiteren ist oft die Anlageentscheidung derart irrational gewesen, dass sie aus Scham dem sozialen Umfeld nicht bekannt werden soll. Für den Anleger ist oft absehbar, dass keine Aussicht auf Rückerhalt des Geldes besteht. Auf eine Anzeige wird verzichtet, weil sie den Ärger über die [[Fehlentscheidung]] unnötig verlängert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen informiert, dass jährlich rund 30 Milliarden Euro durch Immobilien- und Aktiengeschäfte, die keiner ausreichenden Kontrolle unterliegen, verloren gehen: Diese Kapitalanlagen in der Grauzone verursachen gesamtwirtschaftlich betrachtet einen hohen Kapitalverlust und vernichten Ersparnisse, die oft für die Altersvorsorge bestimmt waren. Viele Betroffene wurden finanziell ruiniert, da sie bei solchen Anlagegeschäften ihr eingesetztes Kapital überwiegend oder sogar vollständig verloren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Risiken einzelner Produkte ==&lt;br /&gt;
Einige Beispiele für typische Angebote des &amp;#039;&amp;#039;grauen Kapitalmarktes&amp;#039;&amp;#039; sind [[Unternehmensbeteiligung]]en, [[Steuersparmodell]]e aller Art, Immobilienbeteiligungen, aber auch [[Glücksspiel]]beteiligungen, [[Diamant#Handel|Diamantenhandel]], [[Termingeschäft]]e oder [[Schiffsfonds|Schiffs-]] und [[Immobilienfonds]]. Ein wachsendes Segment sind Vermögensanlagen, die als besonders nachhaltig und ökologisch korrekt vermarktet werden. Verbraucherschützer beanstanden, dass Kunden oftmals nicht ausreichend informiert werden, Risikohinweise nicht deutlich genug hervorgehoben werden und unverhältnismäßig hohe Provisionen anfallen.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=Thomas Öchsner |url=https://www.sueddeutsche.de/geld/grauer-kapitalmarkt-geldanlage-regulierung-1.4571024 |titel=So unsicher ist der Graue Kapitalmarkt |werk=Süddeutsche Zeitung |hrsg= |datum=2019-08-22 |abruf=2020-12-09 |sprache=}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
* Bei &amp;#039;&amp;#039;[[Immobilie]]n-Anlagen&amp;#039;&amp;#039; ist die Problematik meist die Aufblähung der Preise und eine [[Vertragsgestaltung]] mit versteckten [[Finanzrisiko|Finanzrisiken]] ([[Schrottimmobilie]]n), oft bedingt durch Absichten der steuerlichen Optimierung ([[Steuersparmodell|Steuerspar-]] oder [[Steuerstundungsmodell]]e). Eine hohe [[Fremdfinanzierung]] kann die Überteuerung verdecken. Die Objekte sind dann nachhaltig defizitär, bieten also das Gegenteil einer erwarteten Immobiliensicherheit.&lt;br /&gt;
* Der &amp;#039;&amp;#039;Erwerb von [[Kapitalbeteiligung]]en&amp;#039;&amp;#039; an Immobilienfonds im Zuge des steuerlich subventionierten Baubooms in Ost- und West-Deutschland nach der Wiedervereinigung war häufig durch Schrottimmobilien gekennzeichnet.&lt;br /&gt;
* Bei &amp;#039;&amp;#039;[[Schmuckstein|Edelsteinen]]&amp;#039;&amp;#039; ist es die Problematik der oft weit überhöhten Preise für den Endkäufer und teilweise auch Verkauf von völlig wertlosen Steinen. Ein Kapitalanlageeffekt liegt nicht vor, sofern die Preise beim [[Wiederverkäufer|Wiederverkauf]] nicht mindestens den ursprünglichen [[Kaufpreis]] erbringen.&lt;br /&gt;
* Bei &amp;#039;&amp;#039;[[Termingeschäft]]en des grauen Kapitalmarktes&amp;#039;&amp;#039; ist nicht die bankmäßige institutionelle Vertriebsform gemeint, sondern eine Vermittlertätigkeit, die insbesondere über unaufgeforderte [[Telefonwerbung]] arbeitet. Hierbei wird versucht, mit hohen Gewinnen zu locken. Ein [[Schneeballsystem]] kann vorliegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wirtschaftliche Aspekte ==&lt;br /&gt;
Der „graue Kapitalmarkt“ weist den geringsten [[Organisationsgrad]] aller [[Finanzmarkt|Finanzmärkte]] auf, es fehlt an vorgeschriebenen oder zugelassenen [[Marktteilnehmer]]n, [[Finanzmarktaufsicht|Marktaufsicht]], [[Marktordnung]] und [[Publizität]]svorschriften.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.google.de/books/edition/Kapitalmarktrecht/PkyqW_qpr9YC?hl=de&amp;amp;gbpv=1&amp;amp;dq=grauer+markt+kapitalmarkt&amp;amp;pg=PA47&amp;amp;printsec=frontcover Petra Buck-Heeb, &amp;#039;&amp;#039;Kapitalmarktrecht&amp;#039;&amp;#039;, 2009, S. 47]&amp;lt;/ref&amp;gt; Die hieraus resultierende geringe [[Markttransparenz]] verringert den [[Informationsgrad]] der Anleger und kann die Finanzrisiken erhöhen. [[Finanzinstrument]]e oder [[Finanzkontrakt]]e des &amp;#039;&amp;#039;grauen Kapitalmarkts&amp;#039;&amp;#039; versprechen meist über der Marktrendite liegende Renditen und überproportionale Gewinne, die jedoch nicht erzielt werden können und weisen deshalb die schlechteste [[Anlageklasse|Anlage-]] und [[Risikoklasse]] auf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
* {{Literatur&lt;br /&gt;
   |Autor=Thomas Werner, Ralf Burghardt&lt;br /&gt;
   |Titel=Der Graue Kapitalmarkt. Chancen und Risiken&lt;br /&gt;
   |Verlag=Gabler Verlag&lt;br /&gt;
   |Ort=Wiesbaden&lt;br /&gt;
   |Datum=2006&lt;br /&gt;
   |ISBN=3-8349-0009-5}}&lt;br /&gt;
* Michael H. Hagemann: &amp;#039;&amp;#039;„Grauer Kapitalmarkt“ und Strafrecht&amp;#039;&amp;#039; (= &amp;#039;&amp;#039;Osnabrücker Abhandlungen zum gesamten Wirtschaftsstrafrecht&amp;#039;&amp;#039;. Bd. 3). V&amp;amp;R unipress, Göttingen 2005, ISBN 978-3-89971-239-1.&lt;br /&gt;
* {{Literatur&lt;br /&gt;
   |Autor=Martin Klaffke&lt;br /&gt;
   |Titel=Anlagebetrug am Grauen Kapitalmarkt. Theoriebasierte empirische Analyse aus ökonomischer Perspektive&lt;br /&gt;
   |Verlag=Deutscher Universitäts-Verlag&lt;br /&gt;
   |Ort=Wiesbaden&lt;br /&gt;
   |Datum=2002&lt;br /&gt;
   |ISBN=3-8244-0662-4&lt;br /&gt;
   |Kommentar=zugleich: Univ. Bamberg, Diss., 2002}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4203862-5}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Bankwesen]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Finanzmarkt]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Finanzmarktgeschäft]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Marktpsychologie]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Steuerdelikt]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[en:Grey market]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Sebastian Lorenz32</name></author>
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