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	<title>Globale Mehrausgabe - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-06-23T02:30:35Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Globale_Mehrausgabe&amp;diff=407196&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Aka: https, Kleinkram</title>
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		<updated>2021-06-25T18:21:50Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;https, Kleinkram&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Globale Mehrausgaben&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; sind eine nicht zweckgebundene Ausgabeermächtigung in einem [[Haushaltsplan]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sie bezeichnen [[Haushaltsrecht|haushaltsrechtlich]] im Haushaltsplan pauschal veranschlagte Ausgaben, bei denen es sich ebenso wie bei den [[Globale Minderausgabe|globalen Minderausgaben]] um eine Ausnahme vom [[Haushaltsgrundsätze#Die einzelnen Grundsätze|Einzelveranschlagungsprinzip]] handelt.&amp;lt;ref&amp;gt; [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-mehrausgaben-globale.html &amp;#039;&amp;#039;Mehrausgaben, globale&amp;#039;&amp;#039;] HaushaltsSteuerung.de, abgerufen am 11. Februar 2016&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Abgrenzung ==&lt;br /&gt;
Globale Mehrausgaben sind von den über- und außerplanmäßigen Ausgaben ({{§|37|bho|juris}} [[Bundeshaushaltsordnung|BHO]])&amp;lt;ref&amp;gt; [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-ausgaben-ausserplanmaessige.html &amp;#039;&amp;#039;Ausgaben, außerplanmäßige&amp;#039;&amp;#039;] HaushaltsSteuerung.de, abgerufen am 11. Februar 2016&amp;lt;/ref&amp;gt; und den in einem [[Nachtragshaushalt|Nachtrags-]] oder Ergänzungshaushalt ausgewiesenen Ausgaben zu unterscheiden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Über- und außerplanmäßige Ausgaben sind in einem [[Einzelplan]] bereits für einen bestimmten Zweck veranschlagt und dürfen nur bei einem unvorhergesehenen und unabweisbaren Mehrbedarf für einen anderen Zweck verwendet werden. Sie sollen durch Einsparungen bei anderen Ausgaben in demselben Einzelplan ausgeglichen werden (§ 37 Abs. 3 BHO). Einer Planänderung bedarf es nicht, jedoch der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen (§ 37 Abs. 1 BHO). Über- und außerplanmäßige Ausgaben sind im Hinblick auf das parlamentarische [[Budgetrecht]] außerdem dem Bundestag und dem Bundesrat zumindest vierteljährlich mitzuteilen und dürfen die im Einzelplan veranschlagten Ausgaben nicht überschreiten (§ 37 Abs. 4 und Abs. 5 BHO).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit einem Nachtragshaushalt können dagegen nachträglich durch das Parlament Teile eines bestehenden, bereits verabschiedeten Haushalts abgeändert werden, mit dem Ergänzungshaushalt ein erst im Entwurfsstadium befindlicher Plan.&amp;lt;ref&amp;gt; [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-nachtragshaushalt.html &amp;#039;&amp;#039;Nachtragshaushalt&amp;#039;&amp;#039;] HaushaltsSteuerung.de, abgerufen am 11. Februar 2016&amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;ref&amp;gt; [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-ergaenzungshaushalt.html &amp;#039;&amp;#039;Ergänzungshaushalt&amp;#039;&amp;#039;] HaushaltsSteuerung.de, abgerufen am 11. Februar 2016&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Möglichkeit, rechtzeitig einen Nachtragshaushalt zu verabschieden oder die Ausgabe bis zum nächsten Haushaltsgesetz aufzuschieben, geht den über- und außerplanmäßigen Ausgaben vor.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Konjunkturpolitische Maßnahmen ==&lt;br /&gt;
Globale Mehrausgaben sind außerdem zu unterscheiden von dem in den Bundeshaushaltsplan einzustellenden Leertitel, der für [[Konjunktur|konjunkturpolitisch]] veranlasste Ausgaben zur Förderung des [[Magisches Viereck|gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts]] vorgesehen ist (§ 8 [[Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft|Stabilitätsgesetz]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
* [[Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg]]: [https://www.gpabw.de/fileadmin/user_upload/pdf/GPA_Mitteilungen/2004/MIT132004.pdf &amp;#039;&amp;#039;Überplanmäßige Ausgaben; Zuständigkeit und Etatrecht des Gemeinderats&amp;#039;&amp;#039;] GPA-Mitteilung 13/2004&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Haushaltsrecht (Deutschland)]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Wirtschaftspolitik]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Konjunktur]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Aka</name></author>
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