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	<title>Gleitzeit - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-05-23T17:50:54Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Gleitzeit&amp;diff=158261&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;SchlurcherBot: Bot: http → https</title>
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		<updated>2025-07-11T07:13:33Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Bot: http → https&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;Als &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Gleitzeit&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (Abkürzung: GLZ, oder &amp;#039;&amp;#039;gleitende Arbeitszeit&amp;#039;&amp;#039;, GLAZ, oder &amp;#039;&amp;#039;variable Arbeitszeit&amp;#039;&amp;#039;, VARAZ; {{enS|flexitime}}, [[amerikanisches Englisch]] &amp;#039;&amp;#039;flextime&amp;#039;&amp;#039;) wird eine Form der [[Flexible Arbeitszeit|flexiblen Arbeitszeit]] verstanden, die den [[Arbeitnehmer]]n eine weitgehend [[Eigenverantwortung|eigenverantwortliche]] Verteilung der [[Arbeitszeit]] ermöglicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Allgemeines ==&lt;br /&gt;
Die am weitesten verbreitete Form der flexiblen Arbeitszeit ist das [[Arbeitszeitmodell]] der Gleitzeit.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://books.google.de/books?id=oSohAAAAQBAJ&amp;amp;pg=PA210&amp;amp;dq=gleitzeit+bgb&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ved=0ahUKEwipssjSwuLoAhVDDewKHT5zBhsQ6AEIJzAA#v=onepage&amp;amp;q=gleitzeit%20bgb&amp;amp;f=false Harald Schliemann (Hrsg.), &amp;#039;&amp;#039;Das Arbeitsrecht im BGB: Kommentar&amp;#039;&amp;#039;, 2002, S. 209]&amp;lt;/ref&amp;gt; Bei ihr sind die Arbeitnehmer nicht an einen starren Arbeitsbeginn oder ein starres Arbeitsende gebunden, zwischen denen die Arbeitszeit liegt; vielmehr können sie innerhalb gewisser Grenzen selbst über Beginn und Ende entscheiden.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://books.google.de/books?id=5YUfBAAAQBAJ&amp;amp;pg=PA272&amp;amp;dq=gleitzeit+%C2%A7+615+bgb&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ved=0ahUKEwilqpDt-uDoAhXL4KYKHav8At0Q6AEIJzAA#v=onepage&amp;amp;q=gleitzeit%20%20&amp;amp;f=false Wolfgang Hromadka/Frank Maschmann, &amp;#039;&amp;#039;Arbeitsrecht, Band 1: Individualarbeitsrecht&amp;#039;&amp;#039;, 2005, S. 204]&amp;lt;/ref&amp;gt; Mit Arbeitsbeginn muss der Arbeitnehmer seine [[Arbeitsleistung]] während der [[Arbeitszeit]] erbringen und bis zum Arbeitsende fortsetzen, lediglich unterbrochen durch [[Arbeitspause]]n. Damit verbunden sein kann im Regelfall ein Ansparen oder Nachholen von Arbeitszeit, was wie der tatsächliche Arbeitsbeginn und das tatsächliche Arbeitsende auf einem &amp;#039;&amp;#039;Arbeitszeitkonto&amp;#039;&amp;#039; festgehalten wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Keine Gleitzeitregelung stellt die [[Vertrauensarbeitszeit]] dar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Arten ==&lt;br /&gt;
Allgemein werden zwei Gleitzeit-Arten unterschieden:&amp;lt;ref&amp;gt;Harald Schliemann (Hrsg.), &amp;#039;&amp;#039;Das Arbeitsrecht im BGB: Kommentar&amp;#039;&amp;#039;, 2002, S. 209&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
* Bei der &amp;#039;&amp;#039;einfachen Gleitzeit&amp;#039;&amp;#039; ist der Arbeitnehmer an die tägliche Arbeitszeitmenge und Arbeitszeitdauer gebunden. Ihm steht es lediglich frei, seine Arbeitszeit innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens zu erbringen.&lt;br /&gt;
* Bei der &amp;#039;&amp;#039;qualifizierten Gleitzeit&amp;#039;&amp;#039; darf der Arbeitnehmer nicht nur über die zeitliche Lage seiner täglichen Arbeitszeit, sondern auch über deren tägliche Dauer und die Herbeiführung eines Ausgleichs zum Erreichen des Durchschnitts der geschuldeten Arbeitszeit innerhalb eines vorgegebenen Zeitrahmens entscheiden.&lt;br /&gt;
Kernarbeitszeiten und [[Arbeitszeitkonto|Arbeitszeitkonten]] sind lediglich bei der einfachen Gleitzeit erforderlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die gleitende Arbeitszeit setzt sich zusammen aus der &amp;#039;&amp;#039;Gleitspanne&amp;#039;&amp;#039; (beispielsweise Arbeitsbeginn von 07:00 Uhr bis 09:00 Uhr und Arbeitsende von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr) und der [[Kernarbeitszeit]] zwischen diesen Gleitspannen.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://books.google.de/books?id=j6whBAAAQBAJ&amp;amp;pg=PA57&amp;amp;dq=gleitzeit+lexikon&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ved=0ahUKEwj5hM6n1-LoAhVOzaQKHRKVBiAQ6AEIQjAD#v=onepage&amp;amp;q=gleitzeit%20lexikon&amp;amp;f=false Springer Fachmedien Wiesbaden (Hrsg.), &amp;#039;&amp;#039;Kompakt-Lexikon HR&amp;#039;&amp;#039;, 2013, S. 57]&amp;lt;/ref&amp;gt; Anwesenheits- und Arbeitspflicht besteht lediglich während der Kernarbeitszeit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Deutschland ==&lt;br /&gt;
In Deutschland liegt der Zweck der gleitenden Arbeitszeit dem [[Bundesarbeitsgericht]] (BAG) zufolge, „innerhalb der in der [[Dienstvereinbarung]] festgelegten Gleitzeit dem [[Angestellter|Angestellten]] zu ermöglichen, die zeitliche Lage der Arbeitsleistung in freier Selbstbestimmung nach seinen Bedürfnissen und Wünschen festzulegen“.&amp;lt;ref&amp;gt;BAG, Urteil vom 16. Dezember 1993, Az.: 6 AZR 236/93 = {{Rspr|BAGE 75, 231}}, 237&amp;lt;/ref&amp;gt; Dieses Urteil betraf einen Angestellten, doch können auch [[Arbeiter]] oder [[Beamter (Deutschland)|Beamte]] in den Genuss von Gleitzeitregelungen kommen. Die Arbeitszeit von Beamten ist durch die jeweilige [[Arbeitszeitverordnung]] (AZV) des Bundes oder Bundeslandes geregelt. Diese beinhaltet in {{§|2|azv|juris}} Nr. 5 AZV eine [[Legaldefinition]] der gleitenden Arbeitszeit als die „Arbeitszeit, bei der Beamtinnen und Beamte Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit in gewissen Grenzen selbst bestimmen können“. Inzwischen lassen viele dieser Regelungen auch die Einführung von gleitender Arbeitszeit für Beamte durch Dienstvereinbarungen zu.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Rechtsfragen ===&lt;br /&gt;
Gleitzeitfragen gehören zum [[Kollektives Arbeitsrecht|kollektiven Arbeitsrecht]] und werden im [[Tarifvertrag]] oder in einer [[Betriebsvereinbarung|Betriebs-]] oder [[Dienstvereinbarung]] geregelt. Dabei ist der gesetzlich vorgegebene Rahmen der Arbeitszeit zu berücksichtigen. Hierzu gehören die tägliche &amp;#039;&amp;#039;Höchstarbeitszeit&amp;#039;&amp;#039; von 10 Stunden ({{§|3|arbzg|juris}} [[ArbZG]]), [[Arbeitspause]]n und [[Arbeitspause#Abgrenzung|Ruhezeiten]] ({{§|4|arbzg|juris}} ArbZG und {{§|5|arbzg|juris}} ArbZG) sowie die Aufzeichnung der Arbeitszeit ({{§|16|arbzg|juris}} Abs. 2 ArbZG). [[Personal]], auf welches das ArbZG nicht anwendbar ist ({{§|18|arbzg|juris}} ArbZG bis {{§|21|arbzg|juris}} ArbZG wie [[leitender Angestellter|leitende Angestellte]], [[Behördenleiter]], [[Luftfahrtpersonal#Fliegendes Personal|fliegendes Personal]] und [[Schiffsbesatzung]]en) ist im Regelfall auch von der Gleitzeit ausgeschlossen. Sonderregelungen gibt es nach dem [[JArbSchG]] ({{§|8|jarbschg|juris}} Abs.&amp;amp;nbsp;1 JArbSchG) und beim [[Mutterschutz]] ({{§|4|muschg_2018|juris}} Abs.&amp;amp;nbsp;1 [[Mutterschutzgesetz|MuSchG]]). Gleitzeit ist auch nicht bei jeder Art von Tätigkeit möglich. [[Schichtdienst]], [[Rufbereitschaft]] oder [[Weiterbildung]]en erfordern meist, dass alle Beteiligten zur gleichen Zeit anwesend sind. Dem [[Betriebsrat]] steht bei Gleitzeitfragen ein [[Mitbestimmungsrecht]] zu ({{§|87|betrvg|juris}} Abs. 1 Nr. 2 [[BetrVG]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Arbeitszeitkonto hält zunächst fest, in welchem zeitlichen Umfang der Arbeitnehmer seine [[Hauptleistungspflicht]] nach {{§|611|bgb|juris}} Abs. 1 [[Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]] erbracht hat oder aufgrund eines [[Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall|Entgeltfortzahlungstatbestands]] nicht erbringen musste.&amp;lt;ref&amp;gt;BAG, Urteil vom 21. März 2012, Az.:5 AZR 676/11 = {{Rspr|BAGE 141, 88}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Es dokumentiert, sofern es ein Gleitzeitguthaben aufweist, in welchem Umfang der Arbeitnehmer zukünftig noch Freizeitausgleich nehmen kann. Umgekehrt stellt eine „Minus“ (ein negativer Saldo, Arbeitszeitschuld) einen [[Vorschuss (Wirtschaft)#Arbeitsrecht|Lohn- oder Gehaltsvorschuss]] dar, der mit einem [[Guthaben]] verrechnet werden darf.&amp;lt;ref&amp;gt;BAG, Urteil vom 13. Dezember 2000, Az.:5 AZR 334/99 = {{Rspr|NZA 2002, 390}}&amp;lt;/ref&amp;gt; [[Mehrarbeit]] ist bei Gleitzeit nicht eindeutig abzugrenzen, so dass es einer Regelung bedarf, ab wann die Überschreitung eines bestimmten Gleitzeitguthabens als Mehrarbeit angesehen und vergütet wird. Meist ist in den Vereinbarungen auch die Höhe der Arbeitszeitschulden begrenzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das [[Leistungsbestimmungsrecht]] des [[Arbeitgeber]]s im Hinblick auf die Arbeitszeit wird bei der qualifizierten Gleitzeit auf den Arbeitnehmer übertragen, bei der einfachen Gleitzeit verbleibt es beim Arbeitgeber.&amp;lt;ref&amp;gt;Ulrich Preis/Lale Necati, &amp;#039;&amp;#039;Innovative Arbeitsformen&amp;#039;&amp;#039;, 2005, S. 202 f.&amp;lt;/ref&amp;gt; Der Arbeitnehmer kann bei der qualifizierten Gleitzeit autonom entscheiden, wann er seiner [[Arbeitspflicht (Arbeitsrecht)|Arbeitspflicht]] nachkommt. Er kann beispielsweise an manchen [[Arbeitstag]]en gar nicht zur Arbeit erscheinen („Gleitzeittag“) oder auch nur halbtags arbeiten.&amp;lt;ref&amp;gt;Ulrich Preis/Lale Necati, &amp;#039;&amp;#039;Innovative Arbeitsformen&amp;#039;&amp;#039;, 2005, S. 201&amp;lt;/ref&amp;gt; Gleitzeittage sind weder [[Urlaub]] nach dem [[Bundesurlaubsgesetz]] noch [[Sonderurlaub]], sondern ein Freizeitausgleich durch entsprechende Gleitzeitguthaben in Höhe eines Arbeitstages. Nach § 2 Nr. 6 AZV ist der Gleittag ein mit Zustimmung der oder des unmittelbaren [[Vorgesetzter|Vorgesetzten]] gewährter ganztägiger Zeitausgleich im Abrechnungszeitraum bei Gleitzeit, dabei gelten tägliche Arbeitszeiten von weniger als zwei Stunden als Gleittag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In {{§|615|bgb|juris}} BGB ist für den Fall des [[Annahmeverzug]]s des Arbeitgebers geregelt, dass der Arbeitnehmer nicht nacharbeiten ([[Nacherfüllung]]) muss, selbst wenn er nacharbeiten könnte. Der Satz „[[ohne Arbeit kein Lohn]]“ kehrt sich hierdurch um in „Lohn auch ohne Arbeit“.&amp;lt;ref&amp;gt;Wolfgang Hromadka/Frank Maschmann, &amp;#039;&amp;#039;Arbeitsrecht, Band 1: Individualarbeitsrecht&amp;#039;&amp;#039;, 2005, S. 272 f.&amp;lt;/ref&amp;gt; Allerdings ist eine Kürzung des [[Arbeitsentgelt]]s dann gestattet, wenn bei der Gleitzeit dem Arbeitnehmer eine Dispositionsfreiheit hinsichtlich der Arbeitszeitverteilung eingeräumt worden ist, er jedoch nicht in ausreichendem Umfang die erforderliche Arbeitsleistung erbracht hat.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://books.google.de/books?id=wJPTeXZHM_cC&amp;amp;pg=RA3-PA19&amp;amp;dq=gleitzeit+615+bgb&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ved=0ahUKEwiulsrazeLoAhVLy6QKHbZ-BtQQ6AEIOjAC#v=onepage&amp;amp;q=gleitzeit%20615%20bgb&amp;amp;f=false Sebastian Hopfner/Reinhardt Seifert, &amp;#039;&amp;#039;Tarifverträge für die private Versicherungswirtschaft – Kommentar&amp;#039;&amp;#039;, 2006, S. 19]&amp;lt;/ref&amp;gt; Die Anwendung des {{§|616|bgb|juris}} BGB scheidet während der Gleitzeit regelmäßig aus, um den Arbeitnehmer nicht vollständig mit den Konsequenzen der fremdbestimmten Arbeitszeitverteilung zu belasten.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://books.google.de/books?id=aZh4DwAAQBAJ&amp;amp;pg=PA86&amp;amp;dq=gleitzeit+bgb&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ved=0ahUKEwipssjSwuLoAhVDDewKHT5zBhsQ6AEILzAB#v=onepage&amp;amp;q=gleitzeit%20bgb&amp;amp;f=false Lena-Marie Schauß, &amp;#039;&amp;#039;Der Beitrag des Pflegezeitgesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf&amp;#039;&amp;#039;, 2017, S. 86]&amp;lt;/ref&amp;gt; Der Arbeitgeber hat durch die Gleitzeit den Vorteil, dass die gemäß § 616 BGB zu vergütenden [[Dienstbefreiung]]en für Behördengänge oder Arztbesuche weitgehend entfallen und die [[Pünktlichkeit]] des Arbeitnehmers auf den Beginn der Kernarbeitszeit minimiert wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Nichtarbeit während der vereinbarten Arbeitszeit ist – ohne Gleitzeitregelung – eine [[Unmöglichkeit (BGB)|Unmöglichkeit]], nicht jedoch ein [[Schuldnerverzug (Deutschland)|Verzug]]. Bei der Vereinbarung von Gleitzeit stellt sich die [[Rechtsfrage]] von Unmöglichkeit oder Verzug nicht, solange sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens befinden.&amp;lt;ref&amp;gt;Wolfgang Hromadka/Frank Maschmann, &amp;#039;&amp;#039;Arbeitsrecht, Band 1: Individualarbeitsrecht&amp;#039;&amp;#039;, 2005, S. 272&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verstöße gegen die Aufzeichnungspflicht durch [[Stempeluhr]]en oder andere [[Personalzeiterfassung]]sgeräte sind in der Regel mit erheblichen arbeitsrechtlichen Sanktionen von der [[Abmahnung (deutsches Arbeitsrecht)|Abmahnung]] bis zu einer [[Kündigung (Deutschland)#Außerordentliche Kündigung|außerordentlichen verhaltensbedingten Kündigung]] verbunden, weil hierbei ein so genannter „Arbeitszeitbetrug“ begangen wird, der für den Arbeitgeber zu Nachteilen führen kann und der Arbeitnehmer sich hier auf Kosten des Arbeitgebers bereichert, indem er für nicht geleistete Arbeit bezahlt wird.&amp;lt;ref&amp;gt;BAG, Urteil vom 24. November 2005, Az. 2 AZR 39/05 = {{Rspr|NJW 2006, 1545}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Daher kann bei [[Vorsatz (Recht)|Vorsatz]] auch der [[Straftat (Deutschland)|Straftatbestand]] des [[Betrug (Deutschland)|Betrugs]] ({{§|263|stgb|juris}} [[Strafgesetzbuch (Deutschland)|StGB]]) gegeben sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Langzeitkonten ===&lt;br /&gt;
In neueren [[Tarifvertrag|Tarifverträgen]] sind auch langfristige Regelungen, von Jahresarbeitszeit- bis zu Lebensarbeitszeitkonten geregelt (z.&amp;amp;nbsp;B. im [[öffentlicher Dienst|öffentlichen Dienst]] durch {{§|10|tv_d|juris}} [[Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst|TVöD]]). Diese sind dann durch Betriebs- oder Dienstvereinbarungen zu konkretisieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Österreich ==&lt;br /&gt;
In [[Österreich]] ist in Betrieben, in denen ein Betriebsrat errichtet ist, die gleitende Arbeitszeit durch Betriebsvereinbarung festzulegen. Besteht kein Betriebsrat, muss mit dem einzelnen Arbeitnehmer eine [[Schriftform|schriftliche]] Gleitzeitvereinbarung im Rahmen eines Arbeitsvertrages getroffen werden. Dabei darf seit September 2018 die tägliche Normalarbeitszeit bis zu 12 Stunden verlängert werden, wenn die Gleitzeitvereinbarung vorsieht, dass ein Zeitguthaben ganztägig verbraucht werden kann, also Gleittage in Anspruch genommen werden können und der Verbrauch des Zeitguthabens im Zusammenhang mit einer wöchentlichen Ruhezeit nicht ausgeschlossen ist, die Gleittage also so gelegt werden können, dass verlängerte Wochenenden möglich sind.&amp;lt;ref&amp;gt;[[Wirtschaftskammer Österreich]] vom 1. Januar 2020, &amp;#039;&amp;#039;Gleitende Arbeitszeit: Allgemeine Voraussetzungen ab 1. September 2018&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Schweiz ==&lt;br /&gt;
Entsteht in der [[Schweiz]] ein Gleitzeitguthaben, liegen grundsätzlich keine [[Überstunden]] im Sinne von  {{Art.|321c|OR|ch}} [[Obligationenrecht (Schweiz)|OR]] vor. Unverschuldet fehlende Arbeitszeit muss nicht ausgeglichen werden. Bei unverschuldeten Minusstunden ist der Arbeitgeber regelmäßig nach {{Art.|324a|OR|ch}} OR zur Lohnfortzahlung trotz fehlender Arbeitsleistung verpflichtet. Dem [[Bundesgericht (Schweiz)|Schweizer Bundesgericht]] zufolge liegt der Sinn der Gleitzeit „gerade darin begründet, dass der Arbeitnehmende in deren Rahmen zeitautonom bestimmen kann, die Sollarbeitszeit zu über- oder zu unterschreiten. … Es liege daher auch in seinem Verantwortungsbereich, fristgerecht für den Ausgleich zu sorgen. Das ‚Abschneiden‘ von Plusstunden ist also grundsätzlich zulässig.“&amp;lt;ref&amp;gt;BGE 123 III 468&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wirtschaftliche Aspekte ==&lt;br /&gt;
Gleitzeitsysteme weisen regelmäßig eine Kernarbeitszeit auf, während der Anwesenheits- und Arbeitspflicht besteht. Die eigentliche Gleitzeit ist der Kernarbeitszeit mit einem festgelegten Zeitrahmen vor- und nachgelagert, der die früheste und späteste Erfassung der täglichen Arbeitszeit festlegt.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://books.google.de/books?id=svrNBgAAQBAJ&amp;amp;pg=PA166&amp;amp;dq=gleitzeit+lexikon&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ved=0ahUKEwj5hM6n1-LoAhVOzaQKHRKVBiAQ6AEIJzAA#v=onepage&amp;amp;q=gleitzeit%20lexikon&amp;amp;f=false Ulrich Büdenbender/Hans Strutz, &amp;#039;&amp;#039;Gabler Lexikon Personal&amp;#039;&amp;#039;, 1996, S. 166]&amp;lt;/ref&amp;gt; Die Kernarbeitszeit sorgt dafür, dass der harmonisierte [[Arbeitsablauf]] weitgehend ungestört bleibt, weil die betriebliche [[Kooperation|Zusammenarbeit]] durch Anwesenheitspflicht aller [[Mitarbeiter]] gewährleistet ist. Außerhalb der Kernarbeitszeit kann es jedoch zu Störungen der [[Kundenkontaktmanagement|Kundenkontakte]] und der innerbetrieblichen [[Kommunikation]] kommen. Mit Hilfe der Gleitzeit kann auch der [[Arbeitsvolumen|Arbeitsanfall]] mit der Anwesenheit des Personals besser koordiniert werden.&amp;lt;ref&amp;gt;Ulrich Büdenbender/Hans Strutz, &amp;#039;&amp;#039;Gabler Lexikon Personal&amp;#039;&amp;#039;, 1996, S. 167&amp;lt;/ref&amp;gt; Die Gleitzeit kann zu einer Entlastung des [[Berufsverkehr]]s in [[Ballungsraum|Ballungsräumen]] beitragen und ermöglicht dem einzelnen Arbeitnehmer eine individuellere Gestaltung seiner [[Freizeit]].&amp;lt;ref&amp;gt;Springer Fachmedien Wiesbaden (Hrsg.), &amp;#039;&amp;#039;Kompakt-Lexikon HR&amp;#039;&amp;#039;, 2013, S. 57&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
* [[Zeitwertkonto]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
* [https://www.boeckler.de/index_betriebsvereinbarung.htm Archiv von Betriebs- und Dienstvereinbarungen der Hans-Böckler-Stiftung]&lt;br /&gt;
* [http://www.arbeitsratgeber.com/gleitzeit_0227.html &amp;#039;&amp;#039;Arbeitsrechtsratgeber Gleitzeit – mit Gerichtsentscheidungen.&amp;#039;&amp;#039;] In: &amp;#039;&amp;#039;arbeitsratgeber.com&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
* Lale Necati: [http://www.arbeitsratgeber.com/support-files/Gleitzeit.pdf &amp;#039;&amp;#039;Gleitzeit; vertiefende Darstellung der verschiedenen Gleitzeitregelungen aus dem Jahre 2004.&amp;#039;&amp;#039;] In: &amp;#039;&amp;#039;arbeitsratgeber.com&amp;#039;&amp;#039; (PDF; 175&amp;amp;nbsp;kB)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
* {{Literatur| Autor = Michael Bachner, Micha Heilmann| Titel = Die Betriebsvereinbarung. Handbuch mit Mustervereinbarungen auf CD-ROM| Verlag = Bund-Verlag| Ort = Frankfurt am Main| ISBN = 978-3-7663-6002-1| Auflage = 5., vollständig neu bearbeitete|Datum=2011}}&lt;br /&gt;
* {{Literatur| Autor = Ingo Hamm| Titel = Flexible Arbeitszeiten in der Praxis| Verlag = Bund-Verlag| Ort = Frankfurt am Main| ISBN =3-7663-3269-4| Auflage = 2.|Datum=2001}}&lt;br /&gt;
* Sabrine Klaesberg: &amp;#039;&amp;#039;Die Dienstvereinbarung.&amp;#039;&amp;#039; In: &amp;#039;&amp;#039;Der Personalrat.&amp;#039;&amp;#039; 6/2008, S. 255.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4157575-1}}&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Arbeitsrecht (Deutschland)]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Arbeitsrecht (Österreich)]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Arbeitsrecht (Schweiz)]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Schuldrecht (Deutschland)]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Arbeitszeit]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;SchlurcherBot</name></author>
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