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	<title>Gleichstellungsbeauftragte - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-06-09T02:53:10Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Gleichstellungsbeauftragte&amp;diff=114797&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;18quirl08: Literatur sortiert</title>
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		<updated>2025-11-07T18:29:22Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Literatur sortiert&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;{{Deutschlandlastig}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine gewählte oder [[Bestellung (Amt)|bestellte]] &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Gleichstellungsbeauftragte&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (auch &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Beauftragte für Chancengleichheit&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;) ist eine Funktion innerhalb einer Behörde, einer sozialen Einrichtung, einer Gemeinde oder eines Unternehmens, die sich mit der Förderung und Durchsetzung der [[Chancengleichheit]], [[Gleichberechtigung]] und [[Gleichstellung der Geschlechter|Gleichstellung]] von Frauen, Männern und [[Divers|Diversen]] befasst und für die jeweilige Institution oder das jeweilige Unternehmen interne Aufgaben wahrnimmt. Als &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Diversitätsbeauftragte&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; trägt sie teilweise auch generell zur [[Diversität (Soziologie)|Vielfalt]] in der Organisation bei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der deutschen [[Bundesverwaltung (Deutschland)|Bundesverwaltung]] ist diese Funktion gemäß {{§|19|bgleig_2015|juris}} [[Bundesgleichstellungsgesetz]] auf [[Frau|Frauen]] beschränkt (in solchen Fällen teils auch explizit als &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Frauenbeauftragte&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; oder &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Frauenvertreterin&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; bezeichnet). Entsprechende Regelungen finden sich auch in den jeweiligen [[Landesgleichstellungsgesetz]]en in [[Verwaltungsvorschrift]]en und in manchen [[Gemeindeordnungen in Deutschland|kommunalen Verfassungen]].&amp;lt;ref&amp;gt;Beispielsweise: [https://www.mi.niedersachsen.de/download/61951/Niedersaechsisches_Kommunalverfassungsgesetz_NKomVG_.pdf Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz], §&amp;amp;nbsp;8: „Kommunen, die nicht Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden sind, haben eine Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen.“&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Gleichstellungsbeauftragte nach dem Bundesgleichstellungsgesetz ==&lt;br /&gt;
Die Gleichstellungsbeauftragte nach dem [[Bundesgleichstellungsgesetz]] (BGleiG) hat allgemein die Aufgabe, die Beschäftigten vor Benachteiligungen aufgrund ihres Geschlechtes zu schützen und das [[Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz|Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz]] durchzusetzen.&amp;lt;ref&amp;gt;{{§|25|bgleig_2015|juris|text=36}} Abs. 1 BGleiG.&amp;lt;/ref&amp;gt; Um diese Aufgabe möglichst ohne organisatorische Einflussnahme erfüllen zu können, gehört die Gleichstellungsbeauftragte der Personalverwaltung an und ist bei der Ausübung ihrer Tätigkeit weisungsfrei.&amp;lt;ref&amp;gt;{{§|24|bgleig_2015|juris|text=36}}.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In jeder Dienststelle mit mindestens 100 Beschäftigten ist aus dem Kreis der weiblichen Beschäftigten, nach geheimer Wahl durch die weiblichen Beschäftigten, eine Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. Gleichstellungsbeauftragte nach dem BGleiG kann also nur eine Frau werden. Das Verfahren für die Durchführung der Wahl ist in der Gleichstellungsbeauftragtenwahlverordnung geregelt.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.gesetze-im-internet.de/gleibwv_2015/GleibWV.pdf Verordnung über die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen in Dienststellen des Bundes (Gleichstellungsbeauftragtenwahlverordnung – GleibWV)]. Abgerufen am 5. Dezember 2019.&amp;lt;/ref&amp;gt; Für jede Gleichstellungsbeauftragte ist eine Stellvertreterin zu wählen und zu bestellen. Auch dieses Verfahren wird durch die o.&amp;amp;nbsp;g. Wahlverordnung geregelt. Das Amt der Stellvertreterin ist grundsätzlich als Abwesenheitsvertretung angelegt, eine Aufgabenübertragung durch die Gleichstellungsbeauftragte ist aber möglich. Die Amtszeit der Gleichstellungsbeauftragten beträgt vier Jahre. Zur Durchführung ihrer Aufgaben hat die Gleichstellungsbeauftragte einen gesetzlichen Mindestanspruch auf Entlastung von anderweitigen dienstlichen Tätigkeiten. Die Entlastung soll mindestens die Hälfte der allgemeinen regelmäßigen Arbeitszeit, in Dienststellen mit mehr als 600 Beschäftigten die volle regelmäßige Arbeitszeit betragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Bundesverwaltung hat die Gleichstellungsbeauftragte die Aufgabe, den Vollzug des BGleiG und des [[Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz|Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes]] (AGG – teilweise, hinsichtlich Benachteiligungen wegen des Geschlechts und wegen sexueller Belästigung) zu fördern und zu überwachen. Sie wirkt bei allen Maßnahmen ihrer Behörde mit, die die Gleichstellung von Frauen und Männern, die [[Vereinbarkeit von Familie und Beruf]] sowie den Schutz vor [[Sexuelle Belästigung|sexueller Belästigung]] am Arbeitsplatz betreffen. Sie ist an Personalmaßnahmen (z.&amp;amp;nbsp;B. Einstellungen), organisatorischen und sozialen Angelegenheiten frühzeitig zu beteiligen. Darüber hinaus berät und unterstützt sie Frauen in ihrem beruflichen Fortkommen bzw. in Fällen von Benachteiligung. Sie wirkt bei der Erstellung des [[Gleichstellungsplan]]s mit. Sie gehört der Personalverwaltung an und ist unmittelbar der Dienststellenleitung zugeordnet, ist aber in der Ausübung ihrer Tätigkeit weisungsfrei. Im Rahmen der Zugehörigkeit wird sie frühzeitig in Personalangelegenheiten beteiligt. Sie hat Akteneinsichtsrecht, welches sich auch auf Personalakten erstreckt und sich auf die entscheidungsrelevanten Teile bezieht. In diesen Fällen bedarf es nicht der Zustimmung der Betroffenen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Dienststellenleitung gegenüber hat sie unmittelbares Vortragsrecht und Vortragspflicht und wird von dieser bei der Durchführung ihrer Aufgaben unterstützt. Das BGleiG gilt für die unmittelbare und mittelbare Bundesverwaltung, die Gerichte des Bundes und die privatrechtlich organisierten Einrichtungen der Bundesverwaltung (z.&amp;amp;nbsp;B. Bundesstiftungen, eingetragene Vereine). Die Bundesländer haben jeweils vergleichbare Regelungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Landesgleichstellungsgesetze ==&lt;br /&gt;
Zur weiteren Konkretisierung und Umsetzung der Gleichberechtigung auch in den Behörden der Länder und Kommunen sind in allen Bundesländern [[Landesgleichstellungsgesetz]]e (LGG) in Kraft getreten (allerdings mit unterschiedlichen Bezeichnungen und unterschiedlichen Befugnissen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es verstößt nicht gegen das AGG, ausschließlich Frauen als Gleichstellungsbeauftragte vorzusehen.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/8-azr-214-23/ &amp;#039;&amp;#039;BAG, U. v. 17.10.2024 - 8 AZR 214/23&amp;#039;&amp;#039;].&amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/panorama/bundesarbeitsgericht-urteil-frauen-gleichstellungsbeauftragte-100.html &amp;#039;&amp;#039;Urteil des Bundesarbeitsgerichts: Frauen können als Gleichstellungsbeauftragte bevorzugt werden&amp;#039;&amp;#039;], mdr.de vom 2. Januar 2025.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Gleichstellungsbeauftragte auf kommunaler Ebene ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch auf kommunaler Ebene ist die Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten teilweise vorgesehen. Ihre Bestellung ist aber grundsätzlich fakultativ.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&amp;amp;menu=1&amp;amp;bes_id=6784&amp;amp;anw_nr=2&amp;amp;aufgehoben=N&amp;amp;det_id=427816 § 5 GemO-NRW]. Nicht aber z.&amp;amp;nbsp;B. in Rheinland-Pfalz.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
* [[Sabine Berghahn]], Ulrike Schultz (Hrsg.): &amp;#039;&amp;#039;Rechtshandbuch für Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte. Recht von A–Z für Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte in der Öffentlichen Verwaltung, Unternehmen und Beratungsstellen&amp;#039;&amp;#039; (2 Bände), [[Verlag Dashöfer]] 2013 (aktueller Aktualisierungsstand), ISBN 978-3-931832-44-5.&lt;br /&gt;
* Eva Blome, Alexandra Erfmeier; Nina Gülcher, Sandra Smykalla: &amp;#039;&amp;#039;Handbuch zur Gleichstellungspolitik an Hochschulen. Von der Frauenförderung zum Diversity Management?&amp;#039;&amp;#039; Springer VS Verlag, 2. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage 2014, ISBN 978-3-531-17567-6.&lt;br /&gt;
* {{Literatur |Autor=Christopher Liebscher |Titel=Die Gleichstellungsbeauftragte nach Bundesgleichstellungsgesetz |Sammelwerk=Zeitschrift für das öffentliche Arbeits- und Tarifrecht |Nummer= |Datum=2016 |ISSN=1869-9367| Seiten=244 ff.}}&lt;br /&gt;
* Lisa Erzinger, Tessa Hillermann, &amp;#039;&amp;#039;Gleichstellungsgesetze in Deutschland.&amp;#039;&amp;#039; In: Verwaltungsrundschau 12/2016, S. 403.&lt;br /&gt;
* {{Literatur |Autor=Helmut Lopacki |Titel=Personalrat und Gleichstellungsbeauftragte |Sammelwerk=Die Personalvertretung |Nummer=10/11 |Datum=2018 |ISSN=0476-3475| Seiten=374–383}}&lt;br /&gt;
* {{Literatur |Autor=Tessa Maria Hillermann |Titel=Die Gleichstellungsbeauftragte. Verwaltungs- und rechtswissenschaftliche Standortbestimmung |Auflage=1 |Verlag=Nomos |Ort=Baden-Baden |Datum=2022 |ISBN=978-3-8487-8706-7 |Reihe=Schriften zum öffentlichen Dienstrecht |BandReihe=11 |Umfang=291}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
{{Wiktionary|Gleichstellungsbeauftragter}}&lt;br /&gt;
* [https://www.frauenbeauftragte.org/ Bundesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauenbüros und Gleichstellungsstellen (BAG)]&lt;br /&gt;
* [https://www.spiegel.de/panorama/das-ist-deutschlands-erster-maennerbeauftragter-a-1106310.html Erster Männerbeauftragter Deutschlands: „Auch Männer werden in Deutschland diskriminiert“ (Der Spiegel)]&lt;br /&gt;
* [https://www.deutschlandfunkkultur.de/gleichstellungsstelle-warum-nuernberg-einen-100.html Gleichstellungsstelle: Warum Nürnberg einen Männerbeauftragten hat (Deutschlandfunk Kultur)]&lt;br /&gt;
* [https://www.nuernberg.de/internet/frauenbeauftragte/maenner.html Ansprechpartner für Männer: Gleichstellungsstelle der Stadt Nürnberg (Nuernberg.de)]&lt;br /&gt;
* [https://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Nuernberg-Maennerbeauftragter-fordert-Wir-brauchen-Maennerhaeuser-id55082251.html Nürnberg: Männerbeauftragter fordert: „Wir brauchen Männerhäuser!“ (Augsburger Allgemeine)]&lt;br /&gt;
* [https://www.welt.de/regionales/bayern/article194161983/Maennerbeauftragte-Gemeinsames-Sorgerecht-fuer-Unverheiratete.html Bayern: Männerbeauftragte: Gemeinsames Sorgerecht für Unverheiratete (Welt.de)]&lt;br /&gt;
* [https://www.nordbayern.de/politik/mannerbeauftragter-fordert-gemeinsames-sorgerecht-fur-unverheiratete-1.8940245/7.3910039 Männerbeauftragter fordert gemeinsames Sorgerecht für Unverheiratete (Nordbayern.de)]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
* [[Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann]]&lt;br /&gt;
* [[Gleichstellung der Geschlechter]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4125418-1}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Sozialpolitik (Deutschland)]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Beruf oder berufliche Tätigkeit des Öffentlichen Dienstes]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Anti-Diskriminierung]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Beruf (Personalwesen)]]&lt;/div&gt;</summary>
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