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	<title>Gewinnmitnahme - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-06-09T01:15:44Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Gewinnmitnahme&amp;diff=514369&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Nina: keine sinnvolle Zwischenüberschrift, siehe WP:WSIGA#Überschriften und Absätze</title>
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		<updated>2026-02-02T16:56:08Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;keine sinnvolle Zwischenüberschrift, siehe &lt;a href=&quot;/index.php?title=WP:WSIGA&amp;amp;action=edit&amp;amp;redlink=1&quot; class=&quot;new&quot; title=&quot;WP:WSIGA (Seite nicht vorhanden)&quot;&gt;WP:WSIGA#Überschriften und Absätze&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Gewinnmitnahme&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (oder &amp;#039;&amp;#039;Gewinnrealisierung&amp;#039;&amp;#039;; {{enS|profit taking}}) ist im [[Jargon|Börsenjargon]] die [[Handelsstrategie]] eines [[Wirtschaftssubjekt]]s, [[Kursgewinn]]e oder positive [[Zinsdifferenz]]en aus dem [[Handel (Finanzwirtschaft)|Handel]] mit [[Wirtschaftsobjekt]]en zu erzielen. Gegensatz ist die &amp;#039;&amp;#039;Verlustbegrenzung&amp;#039;&amp;#039; ({{enS|[[Orderzusatz|stop loss]]}}). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als &amp;#039;&amp;#039;Wirtschaftsobjekte&amp;#039;&amp;#039; kommen [[Handelsobjekt]]e ([[Finanzinstrument]]e wie [[Aktie]]n oder [[Finanzprodukt]]e wie [[Zinsdifferenzgeschäft]]e) auf den [[Finanzmarkt|Finanzmärkten]] ([[Devisenmarkt|Devisen-]], [[Geldmarkt|Geld-]] oder [[Kapitalmarkt]], vor allem [[Wertpapierbörse]]) oder [[Commodities]] (wie [[Handelsware]]n an der [[Warenbörse]], [[Edelmetalle]] im [[Edelmetalle#Edelmetallhandel|Edelmetallhandel]]) in Betracht. &amp;#039;&amp;#039;Wirtschaftssubjekte&amp;#039;&amp;#039; sind [[Marktteilnehmer]] auf diesen [[Teilmarkt|Teilmärkten]], insbesondere [[Arbitrage]]ure, [[Spekulant]]en oder [[Trader]]. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um Gewinnmitnahmen nutzen zu können, muss zunächst der aktuelle [[Börsenkurs]], [[Marktpreis]] oder [[Marktzins]] über den bezahlten [[Kaufpreis]] steigen. Diese [[Kurssteigerung]] wird durch [[Veräußerung]] der Handelsobjekte ausgenutzt, der entstandene Kursgewinn ist die positive Differenz zwischen dem niedrigeren Kaufpreis und dem höheren Verkaufspreis eines Handelsobjekts:&lt;br /&gt;
:&amp;lt;math&amp;gt;\mbox{Kursgewinn} = {\mbox{Verkaufspreis} - \mbox{Kaufpreis}}&amp;lt;/math&amp;gt;.&lt;br /&gt;
Eine bloße [[Gewinnchance]] muss sich also tatsächlich in einer Kurssteigerung wiederfinden. Eine Gewinnmitnahme muss spätestens erfolgt sein, bevor sich der vorherrschende [[Kurstrend]] umkehrt ([[Turnaround]]). Dies ist der Fall, wenn eine Umkehrformation [[Technische Analyse|charttechnisch]] dies eindeutig signalisiert.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://books.google.de/books?id=m1C-5f5_X0oC&amp;amp;pg=PA763&amp;amp;dq=Gewinnmitnahme&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ei=a2biUta5JIbTswbiooGwCA#v=onepage&amp;amp;q=Gewinnmitnahme&amp;amp;f=false Rene Rose, &amp;#039;&amp;#039;Enzyklopädie der technischen Indikatoren&amp;#039;&amp;#039;, 2006, S. 763]&amp;lt;/ref&amp;gt; Gegenstand der Gewinnmitnahme sind lediglich Kursgewinne, nicht jedoch feststehende [[Dividende]]n oder [[Zinsertrag|Zinserträge]]. Bei [[Leerverkauf|Leerverkäufen]] verläuft die Gewinnmitnahme umgekehrt: Nicht durch die [[Veräußerung]], sondern erst durch die diese glattstellende [[Anschaffung]] wird der Kursgewinn realisiert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Motive ==&lt;br /&gt;
Das Motiv für Gewinnmitnahmen liegt in der [[Marktpsychologie|Meinung]] der Marktteilnehmer, dass sich der Aufwärtstrend eines Börsenkurses nicht mehr lange fortsetzen könnte oder wenn eine gesetzte Kursuntergrenze, das so genannte [[Orderzusatz|Stop-Loss-Limit]], unterschritten wird. Sie konnten bereits einen Teil der Aufwärtsbewegung des Handelsobjekts als latenten [[Buchgewinn]] verzeichnen und werden versuchen, ihren Buchgewinn zu realisieren, indem sie ihre Handelsobjekte verkaufen. Gewinnmitnahmen sind typisch für das kurzfristige Gewinnstreben der Arbitrageure, Spekulanten und Trader. Ihre Gewinnmitnahmen erfolgen mit der Sorge, dass die Kursgewinne bei sinkenden Kursen wieder verloren gehen könnten.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://books.google.de/books?id=IaJsDwAAQBAJ&amp;amp;printsec=frontcover&amp;amp;dq=Gewinnmitnahme&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ved=0ahUKEwinjJH9z-vfAhUPCuwKHdpuAOI4KBDoAQhaMAk#v=onepage&amp;amp;q=Gewinnmitnahmen&amp;amp;f=false Alfred B.J. Siebers/Martin Weigert (Hrsg.), &amp;#039;&amp;#039;Börsen-Lexikon&amp;#039;&amp;#039;, 1998, S. 176]&amp;lt;/ref&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Kursverlauf ==&lt;br /&gt;
Die Gewinnmitnahme kommt speziell bei [[Aktie]]n vor. Gewinnmitnahmen implizieren steigende Börsenkurse, die durch Gewinnrealisierungen wieder sinken können. Diese inverse Kursbewegung wird als &amp;#039;&amp;#039;technische Reaktion&amp;#039;&amp;#039; bezeichnet, die kurzfristig in die Gegenrichtung des vorherigen Kursanstiegs oder -abfalls führt und für die es keinen klar ersichtlichen Grund gibt.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://books.google.de/books?id=3pZExvPYAEEC&amp;amp;pg=PA36&amp;amp;dq=technische+reaktion&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ei=KR_mUrTeB8naswaLiIDACw#v=onepage&amp;amp;q=technische%20reaktion&amp;amp;f=false Pierre M. Daeubner, &amp;#039;&amp;#039;Alles was Sie über Technische Analyse wissen müssen&amp;#039;&amp;#039;, 2005, S. 36 f.]&amp;lt;/ref&amp;gt; Gewinnmitnahmen führen dann zu kurzfristigen Kursrückgängen, wenn für eine Aktie mehr Verkaufsumsätze als [[Wertpapierorder|Kauforders]] vorliegen. Motiv für die überwiegenden Verkaufsorders kann eine Gewinnmitnahme sein. Die nach einem Höchstkurs fallenden Kurse werden von Börsenkommentatoren häufig als Erklärungsversuch auf Gewinnmitnahmen zurückgeführt („technische Reaktion“), obwohl diese monokausale Betrachtungsweise von anderen möglichen Ursachen ablenken kann. Die technische Reaktion ist eine Gegenbewegung zum aktuellen Aufwärts-Trend und im Regelfall nur kurzfristiger Natur.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Realisierung von Gewinnen kann auch dazu führen, dass der Kurs eines Wertpapiers trotz positiver Bewertung oder anhaltendem Aufwärtstrend einbrechen kann. Besonders häufig tritt dieses auch als [[Mitnahmeeffekt]] bezeichnete Phänomen bei [[Emission (Wirtschaft)|Neuemission]]en von [[Aktie]]n auf, wenn deren Kurs am ersten Handelstag erheblich über dem [[Emissionskurs]] liegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei anhaltenden Kurssteigerungen ([[Hausse]]) wird [[Marktliquidität]] geschaffen, bei Kursverfall ([[Bullen- und Bärenmarkt|Baisse]]) wird Liquidität entzogen. Da Kursgewinne nur durch Gewinnmitnahmen in [[Geld]] umgewandelt werden können, ist ein hohes [[Handelsvolumen (Börse)|Handelsvolumen]] ein Maßstab für diese [[Marktentwicklung]].&amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.google.de/books/edition/Psychologie_des_B%C3%B6rsenhandels/QoiBBwAAQBAJ?hl=de&amp;amp;gbpv=1&amp;amp;dq=gewinnmitnahmen&amp;amp;printsec=frontcover Lars Tvede, &amp;#039;&amp;#039;Psychologie des Börsenhandels&amp;#039;&amp;#039;, 1991, S. 141]&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Gewinnmitnahmen im öffentlichen Recht ==&lt;br /&gt;
Gewinnmitnahmen sind auch Gegenstand des [[Öffentliches Recht|öffentlichen Rechts]]. Hier erhält jedoch der Begriff einen anderen Inhalt. Unter Gewinnmitnahmen werden hier die [[Gewinnabführungsvertrag|Gewinnabführungen]] [[Öffentliches Unternehmen|öffentlicher Unternehmen]] an die sie tragende [[Gebietskörperschaft (Deutschland)|Gebietskörperschaft]] oder sonstigen [[Träger (öffentliches Recht)|Träger]] verstanden. Derartige Unternehmen von Bund, Ländern oder Kommunen sind [[gemeinwohl]]orientiert und streben höchstens eine [[Kostendeckung]] an.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://books.google.de/books?id=SJrIgzoqcUsC&amp;amp;pg=RA4-PA35&amp;amp;dq=Gewinnmitnahme&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ei=N1riUtWPFY7Dswbn1oCgBg#v=onepage&amp;amp;q=Gewinnmitnahme&amp;amp;f=false Dirk Ehlers u.&amp;amp;nbsp;a. (Hrsg.): &amp;#039;&amp;#039;Besonderes Verwaltungsrecht Band 1&amp;#039;&amp;#039;, 2012, S. 35]&amp;lt;/ref&amp;gt; Kommt es jedoch zu Gewinnen, können diese an die tragende Körperschaft ausgeschüttet werden, wenn dies die [[Satzung (öffentliches Recht)|Satzung]] vorsieht. Die Zulässigkeit einer Gewinnmitnahme ergibt sich aus {{Art.|110|gg|juris}} Abs. 1 GG, der die „Ablieferung“ der Einnahmen von Bundesbetrieben regelt. Auch das Gemeindewirtschaftsrecht sieht über die Zulässigkeit wirtschaftlicher Beteiligungen Gewinnmitnahmen vor (etwa § 107 Abs. 1 und 2 GemO NW). Die Erzielung von Gewinnen durch wirtschaftliche Betriebe der Gemeinden ist zulässig, solange die Erfüllung des [[öffentlicher Zweck|öffentlichen Zwecks]] nicht beeinträchtigt wird (§§ 1, 7 [[Konzessionsabgabe]]nverordnung KAV). Gegen eine angemessene Gewinnmitnahme als Nebenziel eines rechtlich zulässigen Hauptziels bestehen keine rechtlichen Bedenken.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://books.google.de/books?id=_BMHpWgrwmcC&amp;amp;pg=PA21&amp;amp;dq=Gewinnmitnahme&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ei=N1riUtWPFY7Dswbn1oCgBg#v=onepage&amp;amp;q=Gewinnmitnahme&amp;amp;f=false Hans-Uwe Erichsen/Dirk Ehlers: &amp;#039;&amp;#039;Allgemeines Verwaltungsrecht&amp;#039;&amp;#039;, 2006, S. 21 f.]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;Gewinnmitnahme.&amp;#039;&amp;#039; In: Achim Pollert, Bernd Kirchner, Javier Morato Polzin: &amp;#039;&amp;#039;Das Lexikon der Wirtschaft. Grundlegendes Wissen von A bis Z&amp;#039;&amp;#039; (= &amp;#039;&amp;#039;Bundeszentrale für Politische Bildung. Schriftenreihe.&amp;#039;&amp;#039; Bd. 414). 2. Auflage, Lizenzausgabe. Bundeszentrale für Politische Bildung, Bonn 2004, ISBN 3-89331-503-9.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Börsenhandel]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Finanzwesen]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Finanzstrategie]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Marktpsychologie]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Nina</name></author>
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