<?xml version="1.0"?>
<feed xmlns="http://www.w3.org/2005/Atom" xml:lang="de">
	<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?action=history&amp;feed=atom&amp;title=Gewinn</id>
	<title>Gewinn - Versionsgeschichte</title>
	<link rel="self" type="application/atom+xml" href="https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?action=history&amp;feed=atom&amp;title=Gewinn"/>
	<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Gewinn&amp;action=history"/>
	<updated>2026-06-02T07:32:21Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
	<generator>MediaWiki 1.43.8</generator>
	<entry>
		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Gewinn&amp;diff=25241&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Georg Hügler: /* Sprachliches */</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Gewinn&amp;diff=25241&amp;oldid=prev"/>
		<updated>2026-03-11T08:08:59Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;span class=&quot;autocomment&quot;&gt;Sprachliches&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;{{Begriffsklärungshinweis}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Gewinn&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; oder &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Ergebnis&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ist in der [[Wirtschaftswissenschaft]] der Überschuss der [[Ertrag|Erträge]] über die [[Aufwand|Aufwendungen]] eines [[Unternehmen]]s – etwaiger [[Positive und negative Zahlen|negativer]] Gewinn wird als &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Verlust&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; bezeichnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Allgemeines ==&lt;br /&gt;
Der Begriff des Gewinns ist in der [[Betriebswirtschaftslehre]] nicht eindeutig definiert, sondern hängt vom jeweiligen Definitionszweck ab.&amp;lt;ref&amp;gt;Wolfram Scheffler: [https://books.google.de/books?id=giMMhVKFbwIC&amp;amp;pg=PA43&amp;amp;dq=Gewinn+begriff&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ei=Qs9kVaGBOYG9UtnDgWA&amp;amp;ved=0CDMQ6AEwBA#v=onepage&amp;amp;q=Gewinn%20begriff&amp;amp;f=false &amp;#039;&amp;#039;Besteuerung von Unternehmen III&amp;#039;&amp;#039;], 2010, S. 43.&amp;lt;/ref&amp;gt; Das ist problematisch, da [[unternehmer]]ische [[Sachziel]]e wie [[Gewinnmaximierung]] oder die [[Gewinnerzielungsabsicht]] eine genaue Definition benötigen. Bei der [[Bilanztheorie#Kapital- und Substanzerhaltung|Nominalkapitalerhaltung]] liegt Gewinn immer dann vor, wenn das [[Eigenkapital]] vermehrt wurde; hierauf bauen das [[Handelsrecht (Deutschland)|Handels-]] und [[Steuerrecht (Deutschland)|Steuerrecht]] auf. Die Realkapitalerhaltung hingegen setzt voraus, dass das Eigenkapital um mehr als die [[Inflationsrate]] gestiegen sein muss. Die absolute Substanzerhaltung spricht nur dann von Gewinn, wenn der als [[Barwert]] der künftigen [[Cashflow]]s ermittelte [[Unternehmenswert]] gestiegen ist.&amp;lt;ref&amp;gt;Röver &amp;amp; Partner: [https://books.google.de/books?id=UNBlBMASAf0C&amp;amp;pg=PA29&amp;amp;dq=gewinnbegriff&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ei=H3ZlVbvtB4T9ULWJgfgK&amp;amp;ved=0CEYQ6AEwCDgK#v=onepage&amp;amp;q=gewinnbegriff&amp;amp;f=false &amp;#039;&amp;#039;IFRS-Leitfaden Mittelstand&amp;#039;&amp;#039;], 2007, S. 29.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rechnungswesen ist die Gewinndefinition weitgehend unumstritten. Die Gewinnerzielungsabsicht der [[Kaufmann|Kaufleute]] wird durch den erzielten Gewinn verwirklicht. Zur Ermittlung des Gewinns wird gesetzlich verlangt, dass der [[Kaufmann (HGB)|Kaufmann]] am Schluss des Geschäftsjahres ([[Bilanzstichtag]]) die Aufwendungen und Erträge in einer [[Gewinn- und Verlustrechnung]] gegenüberzustellen hat ({{§|242|hgb|juris}} Abs. 2 [[Handelsgesetzbuch|HGB]]). Der Gewinn gab der Gewinn- und Verlustrechnung ihren Namen. Rechnerisch ergibt sich aus dieser Gegenüberstellung ein Gewinn, sofern die Aufwendungen niedriger sind als die Erträge:&lt;br /&gt;
:&amp;lt;math&amp;gt;\text{Gewinn: }  \text{Aufwendungen} &amp;lt; \text{Erträge}&amp;lt;/math&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Andernfalls entsteht ein Verlust:&lt;br /&gt;
:&amp;lt;math&amp;gt;\text{Verlust: }  \text{Aufwendungen} &amp;gt; \text{Erträge}&amp;lt;/math&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begrifflich ist die &amp;#039;&amp;#039;Verwendung&amp;#039;&amp;#039; des Gewinns von dem Gewinn als solchem zu unterscheiden, was in dem entsprechenden Sprachverständnis ausgedrückt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Geschichte ==&lt;br /&gt;
Der [[Philosoph]] [[Christian Wolff (Aufklärer)|Christian von Wolff]] definierte den Gewinn in seinem Todesjahr 1754 wie folgt: „Der Gewinn ({{laS|&amp;#039;&amp;#039;lucrum&amp;#039;&amp;#039;}}) wird die Sache genannt, welche zu unseren Gütern hinzukommt, ohne dass sie dadurch vermindert werden, oder wodurch wir reicher werden“.&amp;lt;ref&amp;gt;Christian von Wolff: [https://books.google.de/books?id=KtUGAAAAcAAJ&amp;amp;pg=RA1-PA52&amp;amp;dq=gewinn+lucrum&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ei=3pRlVYSdCoz5UPjtg8gK&amp;amp;ved=0CDoQ6AEwBQ#v=onepage&amp;amp;q=gewinn%20lucrum&amp;amp;f=false &amp;#039;&amp;#039;Grundsätze des Natur- und Völkerrechts&amp;#039;&amp;#039;], 1754, S. 52.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für [[Kapitalgesellschaft]]en hat sich ein besonderes Begriffsverständnis entwickelt. Das [[Aktiengesetz (Deutschland)|deutsche Aktienrecht]] (AktG), das im Juli 1884 einem grundlegenden Wandel unterworfen wurde, sieht vor, dass die [[Aktionär]]e über die &amp;#039;&amp;#039;Verwendung&amp;#039;&amp;#039; des Gewinns zu entscheiden haben. Dabei wird abweichend vom Gewinnbegriff der [[Jahresüberschuss]] definiert. So heißt es: „Die [[Hauptversammlung]] kann im Beschluss über die Verwendung des [[Bilanzgewinn]]s weitere Beträge in [[Gewinnrücklage]]n einstellen oder als Gewinn vortragen. Sie kann ferner … die Verteilung unter die Aktionäre beschließen“.&amp;lt;ref&amp;gt;Diese Vorschrift ist noch heute Kern des {{§|58|aktg|juris}} Abs. 1 AktG&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Betriebswirtschaftslehre begnügte man sich nicht mit einem bloßen Güterzuwachs. [[Eugen Schmalenbach]] sah 1921 den Gewinn als gegeben, nachdem die Kaufkraft des Eigenkapitals erhalten wurde (Realkapitalerhaltung).&amp;lt;ref&amp;gt;Eugen Schmalenbach: &amp;#039;&amp;#039;Geldwertausgleich in der bilanzmäßigen Erfolgsrechnung.&amp;#039;&amp;#039; In: &amp;#039;&amp;#039;ZfhF.&amp;#039;&amp;#039; Jg. 15, 1921, S. 401–417.&amp;lt;/ref&amp;gt; Für ihn wird [[Bilanzierung|bilanziert]], um den erzielten Gewinn zu ermitteln.&amp;lt;ref&amp;gt;Eugen Schmalenbach: &amp;#039;&amp;#039;Grundlagen dynamischer Bilanzlehre.&amp;#039;&amp;#039; 1919, S. 6.&amp;lt;/ref&amp;gt; [[Karl Hax]] befasste sich 1926 mit dem Diskussionsstand des Gewinnbegriffs in seiner [[Dissertation]], die große Beachtung in der Wissenschaft fand.&amp;lt;ref&amp;gt;Karl Hax: &amp;#039;&amp;#039;Der Gewinnbegriff in der Betriebswirtschaftslehre.&amp;#039;&amp;#039; ZfhF 5. Ergänzungsband, 1926.&amp;lt;/ref&amp;gt; [[Fritz Schmidt (Betriebswirt)|Fritz Schmidt]] sah 1929 den Gewinn als die Differenz zwischen dem Veräußerungspreis eines [[Produkt (Wirtschaft)|Produkts]] und seinem Wiederbeschaffungspreis am Veräußerungstag.&amp;lt;ref&amp;gt;Fritz Schmidt: &amp;#039;&amp;#039;Die organische Tageswertbilanz.&amp;#039;&amp;#039; 1929, S. 244 ff.&amp;lt;/ref&amp;gt; Damit favorisierte er einen [[stromgröße]]norientierten Gewinnbegriff. „Die Ausschüttbarkeit des Gewinnes gehört zu den wichtigsten Merkmalen des echten Gewinnes“.&amp;lt;ref&amp;gt;Fritz Schmidt: &amp;#039;&amp;#039;Die organische Tageswertbilanz.&amp;#039;&amp;#039; 1929, S. 141.&amp;lt;/ref&amp;gt; Auch [[Erich Gutenberg]] vertrat die reale Kapitalerhaltung: „Erst wenn feststeht, dass die durch das Anfangskapital der Periode repräsentierte [[Kaufkraft (Währung)|Kaufkraft]] des Kapitals erhalten geblieben ist, kann ein Geldüberschuss als Gewinn angesehen werden“.&amp;lt;ref&amp;gt;Erich Gutenberg: [https://books.google.de/books?id=Zao5RTDsHyUC&amp;amp;pg=PA166&amp;amp;dq=gewinnbegriff+gutenberg&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ei=aINlVdHUKsn0UJGpgMAG&amp;amp;ved=0CE0Q6AEwCA#v=onepage&amp;amp;q=gewinn&amp;amp;f=false &amp;#039;&amp;#039;Einführung in die Betriebswirtschaftslehre&amp;#039;&amp;#039;], 1958, S. 171.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das [[Einkommensteuergesetz (Deutschland)|Einkommensteuergesetz]] hat sich 1934 in einer [[Legaldefinition]] für einen bilanziellen Gewinnbegriff entschieden. Nach {{§|4|estg|juris}} Abs. 1 Satz 1 EStG ist Gewinn der „Unterschiedsbetrag zwischen dem [[Betriebsvermögen]] am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres, vermehrt um den Wert der [[Entnahme]]n und vermindert um den Wert der [[Einlage (Bilanzrecht)|Einlagen]]“. Unter Betriebsvermögen ist hierbei Eigenkapital zu verstehen. Das Eigenkapital ist mithin um die getätigten Entnahmen und Einlagen zu korrigieren, da sie keine betriebliche Ursache haben.&amp;lt;ref&amp;gt;Jochen Thiel/Alexander Lüdtke-Handjery: [https://books.google.de/books?id=Lxgjx7tuGmQC&amp;amp;pg=PA4&amp;amp;dq=gewinnbegriff&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ei=H3ZlVbvtB4T9ULWJgfgK&amp;amp;ved=0CD8Q6AEwBzgK#v=onepage&amp;amp;q=gewinnbegriff&amp;amp;f=false &amp;#039;&amp;#039;Bilanzrecht: Handelsbilanz, Steuerbilanz&amp;#039;&amp;#039;], 2005, S. 4.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Sprachliches ==&lt;br /&gt;
Gewinn (wie &amp;#039;&amp;#039;Gewinnen&amp;#039;&amp;#039; von „gewinnen“ im Sinne von ‚bekommen‘ oder ‚erhalten‘,&amp;lt;ref&amp;gt;[[Bernhard Schnell]]: &amp;#039;&amp;#039;Der deutsche „Macer“: Vulgatfassung. Mit einem Abdruck des lateinischen Macer floridus ‘De viribus herbarum’ kritisch herausgegeben.&amp;#039;&amp;#039; Niemeyer, Tübingen 2003 (= &amp;#039;&amp;#039;Texte und Textgeschichte. Würzburger Forschungen.&amp;#039;&amp;#039; Band 50), ISBN 3-484-36050-X, S. 388 (zu mittelhochdeutsch &amp;#039;&amp;#039;gewinnen&amp;#039;&amp;#039;).&amp;lt;/ref&amp;gt; von althochdeutsch &amp;#039;&amp;#039;giwinnan&amp;#039;&amp;#039; ‚durch Mühe, Arbeit oder [[Sieg]] zu etwas gelangen‘&amp;lt;ref&amp;gt;[[Friedrich Kluge]], [[Alfred Götze (Philologe)|Alfred Götze]]: &amp;#039;&amp;#039;[[Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache]].&amp;#039;&amp;#039; 20. Auflage. Herausgegeben von [[Walther Mitzka]]. De Gruyter, Berlin / New York 1967; Neudruck („21. unveränderte Auflage“) ebenda 1975, ISBN 3-11-005709-3, S. 256 (&amp;#039;&amp;#039;gewinnen&amp;#039;&amp;#039;).&amp;lt;/ref&amp;gt;) wird auch als [[Profit]] bezeichnet,&amp;lt;ref&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;Duden Wirtschaft A bis Z.&amp;#039;&amp;#039; 3. Auflage, Dudenverlag, Mannheim 2008, S. 20 f.&amp;lt;/ref&amp;gt; oft im abwertenden Sinn.&amp;lt;ref&amp;gt;Duden: &amp;#039;&amp;#039;Vom deutschen Wort zum Fremdwort: Wörterbuch zum richtigen Fremdwortgebrauch.&amp;#039;&amp;#039; Dudenverlag, 2003, ISBN 341171641X, S. 494.&amp;lt;/ref&amp;gt; Für [[Karl Marx]] war der Begriff des Profits ein Zentralbegriff seiner Theorien. Danach ist der Profit die Aneignung eines Teils des gesamtgesellschaftlichen, in Geld verwandelten [[Mehrwert (Marxismus)|Mehrwerts]] durch die [[Unternehmen]]. Dieses Begriffsverständnis stammt jedoch aus einer Zeit, in der die Gewinnverwendung in vielen Ländern noch nicht gesetzlich geregelt war. Marx starb 1883, und 1884 trat die 2. Aktienrechtsnovelle in Kraft, die als Geburtsjahr der modernen deutschen Aktiengesellschaft gilt – insbesondere hinsichtlich der &amp;#039;&amp;#039;[[Gewinnverteilung]]&amp;#039;&amp;#039;.&amp;lt;ref&amp;gt;Gesetz, betreffend die Kommanditgesellschaften auf Aktien und die Aktiengesellschaften. Vom 18. Juli 1884, Artikel 186.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im [[Ideologie|ideologischen]] Sprachgebrauch der [[Deutsche Demokratische Republik|Deutschen Demokratischen Republik]] bezeichnete Gewinn die Erlösüberschüsse in [[Sozialismus|sozialistischen]] Betrieben, wohingegen in [[Kapitalismus|kapitalistischen]] Unternehmen diese auch als [[Profit]] bezeichnet&amp;lt;ref&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;Lexikologie: Ein internationales Handbuch zur Natur und Struktur von Wortern und Wortschatzen.&amp;#039;&amp;#039; Band 21, Verlag [[Walter de Gruyter]], 2005, ISBN 3110171473, Stichwort: Differenzierungstendenzen zwischen der ehemaligen DDR und BRD, S. 1206.&amp;lt;/ref&amp;gt; und mit der [[Konnotation]] „ausbeuterisch, geldgierig“ verbunden wurden.&amp;lt;ref name=&amp;quot;Good&amp;quot;&amp;gt;Colin Good: &amp;#039;&amp;#039;Sprache im totalitären Staat – Der Fall DDR, in Sprache im Konflikt: zur Rolle der Sprache in sozialen, politischen und militärischen Auseinandersetzungen&amp;#039;&amp;#039;, Band 5 von Sprache, Politik, Öffentlichkeit, herausgegeben von Ruth Reiher, Verlag Walter de Gruyter, 1995, ISBN 3110139588, S. 269.&amp;lt;/ref&amp;gt; [[Arbeit (Philosophie)#Spätes 20. und 21. Jahrhundert|Arbeit]], mit der man „Gewinn erwirtschaften“ (= „lukrieren“) kann, wird als „lukrativ“ bezeichnet. Das ist auf das lateinische Wort &amp;#039;&amp;#039;Lucrum&amp;#039;&amp;#039; (Gewinn, Vorteil) zurückzuführen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Gewinn in der Ökonomie ==&lt;br /&gt;
Der Gewinn ist der Teil der [[Wertschöpfung (Wirtschaft)|Wertschöpfung]], der den Eigentümern ([[Gesellschafter]]n / [[Anteilseigner]]n) des [[Unternehmen]]s als [[Einkommen]] bzw. [[Vermögen (Wirtschaft)|Vermögenssteigerung]] zuwächst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Gewinnermittlung in der Betriebswirtschaft ==&lt;br /&gt;
Als allgemeiner Oberbegriff für alle unterschiedlichen (konkreten) Gewinnbegriffe wird in der Betriebswirtschaftslehre der Begriff des Erfolgs bevorzugt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Ermittlung des Gewinns erfolgt in den als [[Erfolgsrechnung]] bezeichneten Systemen des [[Rechnungswesen]]s. Je nach Zweck und Ausgestaltung der Erfolgsrechnung wandelt sich der konkrete Inhalt des jeweils verwendeten Gewinnbegriffs. Umgekehrt wird der Gewinnbegriff erst durch die Ermittlungsregeln der Erfolgsrechnung konkretisiert und damit operationalisiert (messbar gemacht). Die Erfolgsrechnung gehört zu den wichtigsten und anspruchsvollsten Gebieten der [[Betriebswirtschaftslehre]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Arten der Erfolgsrechnung sind die [[Periodenerfolgsrechnung]], die Stückerfolgsrechnung ([[Kalkulation]]) sowie die [[Investitionsrechnung]]. Während die Periodenerfolgsrechnung die Ermittlung des Erfolgs einer Wirtschaftsperiode (z.&amp;amp;nbsp;B. [[Geschäftsjahr]]) zum Ziel hat, wird mit der Stückerfolgsrechnung der Gewinnbeitrag einer einzelnen Produkteinheit bzw. eines einzelnen Auftrages ermittelt. Die Investitionsrechnung ähnelt insofern der Stückerfolgsrechnung, als sie den Erfolgsbeitrag eines Investitionsobjektes (etwa eine Produktionsanlage) über dessen gesamte Nutzungsdauer hinweg ermittelt. Zentrales Problem der Periodenerfolgsrechnung ist die Zurechnung der positiven (Ertrag bzw. Erlös) und negativen (Aufwand bzw. Kosten) Komponenten des Erfolges auf die jeweilige Betrachtungsperiode. Zu diesem Zwecke sind wirtschaftliche Erfolgskomponenten, die sich eigentlich auf mehrere Perioden beziehen, durch sog. zeitliche Interdependenzschnitte aufzuspalten und so einzelnen Perioden zurechenbar zu machen (Periodisierung). Da die Investitionsrechnung die gesamte (mehrperiodige) wirtschaftliche Nutzungsdauer eines Objekts betrachtet, hat diese zwar kein Periodisierungsproblem, dafür aber das Problem der Zurechenbarkeit von Erfolgskomponenten auf das betrachtete Investitionsobjekt (sog. sachliche Interdependenzschnitte).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Gewinn in der Kostenrechnung ===&lt;br /&gt;
Die Aussagekraft des Gewinns als [[betriebswirtschaftliche Kennzahl]] ist zunächst gering, solange kein Bezug zu anderen Größen hergestellt wird, z.&amp;amp;nbsp;B. der Höhe des [[Kapital]]s, das zur Erzielung des Gewinns diente. Die Aussagekraft wird auch dadurch geschmälert, dass der ausgewiesene Gewinn (formal im Gesetz als [[Jahresüberschuss]] nach {{§|275|hgb|juris}} Abs. 2 Nr. 17 HGB bezeichnet) zumeist nicht das Ergebnis der tatsächlichen Geschäftstätigkeit reflektiert, weil gesetzliche Bestimmungen und [[Bilanzpolitik]] dies erschweren oder verhindern (siehe [[Rücklage]]n, [[Niederstwertprinzip]], [[Stille Reserven]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der [[Kosten- und Leistungsrechnung]] (KLR) bezeichnet der Gewinn die Differenz zwischen [[Erlös]] bzw. [[Leistung (Rechnungswesen)|Leistungen]] und [[Kosten]]:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;math&amp;gt;G = E - K&amp;lt;/math&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
mit&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;math&amp;gt;G&amp;lt;/math&amp;gt;: Gewinn&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;math&amp;gt;E&amp;lt;/math&amp;gt;: Erlös bzw. Leistungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;math&amp;gt;K&amp;lt;/math&amp;gt;: Kosten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alternativ:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;math&amp;gt;G = DB - K_\mathrm{f}&amp;lt;/math&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
mit&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;math&amp;gt;DB&amp;lt;/math&amp;gt;: [[Deckungsbeitrag]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;math&amp;gt;K_\mathrm{f}&amp;lt;/math&amp;gt;: [[Fixkosten]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die KLR dient in erster Linie der internen Informationsbereitstellung für die kurzfristige (operative) Planung von Kosten und Erlösen sowie deren Kontrolle anhand von Plan-, Soll- und Istdaten (siehe auch [[Controlling]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Systeme der Periodenerfolgsrechnung ===&lt;br /&gt;
Den verschiedenen Systemen der Periodenerfolgsrechnung kommt besondere Bedeutung zu, da [[Unternehmen]] periodenbezogen über das [[Gewinn- und Verlustrechnung|Ergebnis]] ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit gegenüber Dritten (Staat, Kapitalgeber und sonstigen [[Stakeholder]]n) Rechenschaft abzulegen haben (Externes Rechnungswesen) oder für bestimmte interne Zwecke der Unternehmenslenkung, die über das Alltagsgeschäft im [[Controlling]] hinausgehen, die Wirtschaftlichkeit der vielfältig verflochtenen Aktivitäten des Betriebes in einer Periode transparent machen wollen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Relativ unproblematisch ist die Periodisierung dort, wo eine Vielzahl von Einzelaktivitäten zum Periodenerfolg beitragen und die zeitliche Erstreckung eines einzelnen Geschäftsprozesses im Verhältnis zur Länge der Bezugsperiode kurz ist (kurzzyklische Sorten- und [[Serienfertigung]]). Dort aber, wo eine längerfristige und projektweise Leistungserbringung vorherrscht – bspw. im Anlagenbau – ist die Zurechnung von Erträgen und Aufwendungen auf einzelnen Perioden oft schwierig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Gewinnermittlung (deutsches Handelsrecht) ==&lt;br /&gt;
Da die Gewinnermittlung im Externen Rechnungswesen zum Schutz der Gläubiger, zur Information der Anteilseigner, zur Ermittlung eines ausschüttungsfähigen Jahresüberschusses sowie zur Ermittlung steuerlicher Bemessungsgrundlagen nicht in das Belieben der Unternehmen gestellt werden kann, existieren entsprechend detaillierte Ermittlungsvorschriften, die sich im deutschen Recht, insbesondere im [[Handelsgesetzbuch]] sowie in den [[Steuergesetz]]en finden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die handelsrechtliche [[Gewinn- und Verlustrechnung]] ist nach § 242 Abs. 2 [[Handelsgesetzbuch|HGB]] eine Gegenüberstellung der [[Aufwand|Aufwendungen]] und [[Ertrag|Erträge]] des Geschäftsjahres. Die Begriffe Aufwand und Ertrag beziehen sich deshalb stets auf den handelsrechtlichen Gewinn bzw. Verlust und sind in der betriebswirtschaftlichen Fachsprache nur so zu benutzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Gewinnermittlung (deutsches Steuerrecht) ==&lt;br /&gt;
Gewinn ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen.&lt;br /&gt;
Folgende Gewinnermittlungsarten werden unterschieden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* [[Betriebsvermögensvergleich]] nach {{§|4|estg|juris}} Abs. 1 [[Einkommensteuergesetz (Deutschland)|EStG]] (unvollständiger Betriebsvermögensvergleich) sowie nach {{§|5|estg|juris}} [[Einkommensteuergesetz (Deutschland)|EStG]] (vollständiger Betriebsvermögensvergleich).&lt;br /&gt;
* [[Einnahmenüberschussrechnung|Einnahmen-Überschussrechnung]] nach {{§|4|estg|juris}} Abs. 3 [[Einkommensteuergesetz (Deutschland)|EStG]] (sogenannte „4/3-Rechnung“).&lt;br /&gt;
* Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gemäß § 13a Abs. 3–6 EStG.&lt;br /&gt;
* Gewinnermittlung bei Betrieben mit Handelsschiffen im internationalen Verkehr nach der im Betrieb geführten Tonnage nach § 5a EStG.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern der Finanzbehörde eine Ermittlung oder Berechnung der Besteuerungsgrundlagen nicht möglich ist, hat sie nach § 162 AO die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen. Das Ergebnis dieser Schätzung wird dann als Gewinn einer der Gewinnermittlungsarten nach §§ 4 bis 5a EStG behandelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gewinn beim [[Kapitalvermögen]] ist gemäß {{§|20|estg|juris}} Abs. 4 EStG der Unterschied zwischen den Einnahmen aus der [[Veräußerung]] nach Abzug der Aufwendungen, die im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft stehen, und den [[Anschaffungskosten]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Gewinnermittlung (Sonstige) ==&lt;br /&gt;
=== Gewinnermittlung nach Internationalen Rechnungslegungsstandards ===&lt;br /&gt;
Im internationalen Rechnungswesen ist keine rechtliche Festlegung gegeben, vielmehr werden internationale Rechnungslegungsstandards – geprägt durch angelsächsische Traditionen – von privaten Verbänden gesetzt (sog. „Standard setter“). Diese Standards erlangen Verbindlichkeit erst durch die Forderung etwa der Börsenaufsicht und anderer Institutionen, dass die Übereinstimmung vorzulegender Jahresabschlüsse mit den geltenden Standards von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu testieren ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da insbesondere Großunternehmen ihren Jahresüberschuss zunehmend nach internationalen Standards ermitteln, namentlich nach dem US-amerikanischen Rechnungslegungsstandards ([[US-GAAP]]) oder nach den [[International Financial Reporting Standards]] ([[IFRS]]), werden auch immer häufiger die entsprechenden angelsächsischen Gewinnbegriffe verwendet. Dies ist insbesondere das sogenannte [[EBIT]] (&amp;#039;&amp;#039;earnings before interest and taxes&amp;#039;&amp;#039;, Kapitalgewinn) sowie das [[EBITDA]] (&amp;#039;&amp;#039;earnings before interest, taxes, depreciation, and amortisation&amp;#039;&amp;#039;, Brutto-Cash-Flow). Die nach angelsächsischen Standards ermittelten Gewinne weichen durchaus vom handelsrechtlichen Gewinn ab, da diese Regelwerke anderen Traditionen und Verhältnissen entspringen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Kalkulatorischer Gewinn des Internen Rechnungswesens ===&lt;br /&gt;
Das Interne Rechnungswesen dient den internen Steuerungszwecken und kann von den Unternehmen prinzipiell frei ausgestaltet werden, obwohl sich faktisch auch hier gewisse Standards herausgebildet haben. Im Internen Rechnungswesen wird zur Vermeidung von Missverständnissen auch nicht vom Gewinn, sondern vom Betriebsergebnis gesprochen. Das Betriebsergebnis wird als Differenz zwischen Leistungen und Kosten ermittelt. Kosten und Leistungen weichen in der Ermittlung und damit möglicherweise auch in der Höhe von den entsprechenden Aufwendungen und Erträgen desselben Betriebes ab. Sofern die Aufwendungen nicht auch Kosten sind, wird von neutralem Aufwand gesprochen. Abweichungen der Kosten von den Aufwendungen werden als kalkulatorische Kosten bezeichnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Ökonomischer Gewinn des Shareholder-Value-Ansatzes ===&lt;br /&gt;
Der Ansatz des [[Shareholder Value]] will eine kapitalmarktorientierte Steuerung des Unternehmens durch eine an geeigneten Erfolgsgrößen ausgerichtete Strategie des Unternehmens erreichen. Der Shareholder-Value-Ansatz verbindet deshalb Ansätze der Kapitalmarkttheorie, der Strategieplanung und des Rechnungswesens. Da der Gewinn des externen Rechnungswesen (aller Systeme) durch externe Regeln verzerrt ist, wird er für Steuerungszwecke als unzureichend geeignet angesehen. Dies gilt auch für die auf den Periodengewinn aufbauenden Rentabilitätskennzahlen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Konzept des [[Discounted Cash Flow]] (DCF) wendet sich deshalb von der Periodenerfolgsrechnung ab und stützt sich auf Zahlungsüberschüsse (Cash-flows) und die Verfahren der dynamischen Investitionsrechnung. Hiermit gelingt es Strategiealternativen hinsichtlich ihres Wertsteigerungspotentials für die Eigentümer (Shareholder) zu quantifizieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für eine nachträgliche Beurteilung des in einer Periode geschaffenen Unternehmenswertes und für die Fundierung entsprechender Anreizsysteme eignet sich das DCF-Modell indessen nicht. Die Beratungsgesellschaft „Stern und Stewart“ hat deshalb ein alternatives Konzept entwickelt, das sich auf die Daten des externen Rechnungswesens nach internationalen Standards stützt, diese aber im Hinblick auf das betriebswirtschaftliche Steuerungsanliegen korrigiert. Der so korrigierte Gewinn wird als NOPAT (Net operating Profit after Tax) bezeichnet. Eine Wertsteigerung ist nach diesem Konzept aber mit einem positiven NOPAT allein noch nicht verbunden, erst wenn die Kosten des eingesetzten Kapitals verdient wurden, trägt ein darüber hinausgehender Periodenüberschuss ([[Übergewinn]]) zur Steigerung des [[Unternehmenswert]]es bei. Diese Differenz zwischen dem NOPAT und den [[Kapitalkosten]] wird als „Ökonomischer Gewinn“ oder als [[Economic Value Added]] (EVA) bezeichnet. EVA berücksichtigt zahlreiche der Korrekturen, die auch den Unterschied zwischen den Periodenerfolgsgrößen des Internen und Externen Rechnungswesens ausmachen; namentlich die Auskopplung betriebsfremder, periodenfremder und außerordentlicher Aufwendungen. Darüber hinaus werden aber auch Investitionen in immaterielle Vermögenswerten (Ausbildung, Forschung und Entwicklung, Markterschließung) als solche (und nicht als Aufwand der Zahlungsperiode) behandelt. Da EVA aber insbesondere einen kapitalmarkttheoretisch begründeten [[Kapitalkostensatz]] berücksichtigt, wird mit diesem Konzept eine deutliche Kapitalmarktorientierung erzielt, wie sie von den traditionellen Konzepten des Internen Rechnungswesens ([[kalkulatorische Zinsen]], [[Wagniskosten]]) nicht geleistet werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Formeln zur Gewinnermittlung ==&lt;br /&gt;
[[Datei:Gewinnschwelle 1.1.svg|mini|340px|[[Gewinnschwelle]] aus [[Erlös]] und [[Kosten]]]]&lt;br /&gt;
Gewinn = Nettogewinn (Gegensatz: Bruttogewinn = [[Deckungsbeitrag]])&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;math&amp;gt;G = E - K&amp;lt;/math&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;math&amp;gt;G = \text{Deckungsbeitrag} - \text{Fixe Kosten}&amp;lt;/math&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Abgrenzung ==&lt;br /&gt;
Die Gewinn- und Verlustrechnung endet aber nicht – wie man erwarten könnte – mit Gewinn/Verlust, sondern mit Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag. Der Gewinn/Verlust ist jedoch nicht immer mit dem Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag identisch. Das ist insbesondere der Fall, wenn das bilanzierende Unternehmen seinen Jahresüberschuss als [[Tochterunternehmen]] an die [[Muttergesellschaft]] abführen muss oder von ihr Jahresfehlbeträge ausgeglichen bekommt. Diese Erträge oder Aufwendungen aus [[Gewinnabführungsvertrag|Gewinnabführungsverträgen]] müssen irreführenderweise in einer Position vor dem Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag ausgewiesen werden ({{§|277|hgb|juris}} Abs. 3 HGB),&amp;lt;ref&amp;gt;Helmut Weber: &amp;#039;&amp;#039;Rentabilität, Produktivität und Liquidität.&amp;#039;&amp;#039; 1998, S. 28.&amp;lt;/ref&amp;gt; führen jedoch keinesfalls zur wirtschaftlich korrekten Darstellung von Gewinnen/Verlusten bei der Tochtergesellschaft. Gewinnabführungsverträge sorgen in der Regel dafür, dass der [[Bilanzgewinn]] „Null“ ist. In Wirklichkeit hat das Unternehmen jedoch Gewinne/Verluste erwirtschaftet, die von der Muttergesellschaft abgeschöpft oder ausgeglichen wurden. Das geschieht über die „Aufwendungen aus abgeführten Gewinnen“ und „Erträge aus Verlustübernahmen“, die nach § 277 Abs. 3 Satz 2 HGB gesondert auszuweisen sind. Sie bilden den Korrekturposten für die tatsächlich entstandenen Gewinne/Verluste.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
* [[Gewinnschwelle]] (&amp;#039;&amp;#039;break-even point&amp;#039;&amp;#039;)&lt;br /&gt;
* [[Gewinn vor Steuern]]&lt;br /&gt;
* [[Bilanzverlust]]&lt;br /&gt;
* [[Betriebsergebnis]]&lt;br /&gt;
* [[Residualgewinn]]&lt;br /&gt;
* [[Entgangener Gewinn]]&lt;br /&gt;
* [[Kursgewinn]]&lt;br /&gt;
* [[Verwertungsüberschuss]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
* [[Adolf Moxter]]: &amp;#039;&amp;#039;Bedeutung und Methodik betriebswirtschaftlicher Gewinnermittlung.&amp;#039;&amp;#039; In: &amp;#039;&amp;#039;Die Betriebswirtschaft.&amp;#039;&amp;#039; 36.&amp;amp;nbsp;Jahrgang, 1983, S.&amp;amp;nbsp;133–134.&lt;br /&gt;
* Klaus Chmielewicz: &amp;#039;&amp;#039;Rechnungswesen.&amp;#039;&amp;#039; Band 2: &amp;#039;&amp;#039;Pagatorische und kalkulatorische Erfolgsrechnung.&amp;#039;&amp;#039; 4. Auflage. Bochum 1994.&lt;br /&gt;
* [[Adolf G. Coenenberg]] u.&amp;amp;nbsp;a.: &amp;#039;&amp;#039;Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse.&amp;#039;&amp;#039; 21. Auflage. Schäffer-Poeschel Verlag, Stuttgart 2009, ISBN 3791027700.&lt;br /&gt;
* P. J. Kroupa: &amp;#039;&amp;#039;Gewinn in der Planwirtschaft&amp;#039;&amp;#039; ([http://www.gesellschaft-und-visionen.de/PDF/Wirtschaft/Gewinn%20in%20der%20Planwirtschaft.pdf PDF]; 318,7&amp;amp;nbsp;kB).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
{{Wiktionary}}&lt;br /&gt;
{{Wikiquote}}&lt;br /&gt;
* {{DNB-Portal|4020903-9}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references responsive /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4020903-9|LCCN=sh85032907}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Mikroökonomie]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Rechnungswesen]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Einkommen]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Georg Hügler</name></author>
	</entry>
</feed>