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	<title>Generalunternehmer - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-06-24T09:01:49Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Generalunternehmer&amp;diff=356675&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Darkking3: /* Unternehmer-Einsatzformen */</title>
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		<updated>2026-04-01T14:12:11Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;span class=&quot;autocomment&quot;&gt;Unternehmer-Einsatzformen&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;{{Lückenhaft|Dieser Artikel erläutert den Generalunternehmer im Bauwesen. Generalunternehmer sind jedoch auch in anderen Bereichen zu finden.}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Generalunternehmer (GU)&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; erbringt in der Regel sämtliche [[Bauleistung]]en für die Errichtung eines [[Bauwerk]]es. Das Bauwerk wird somit vom GU meistens schlüsselfertig erstellt ([[Schlüsselfertigbau]]). Diese Form des [[Bauvertrag]]es als ein Typ des [[Werkvertrag]]es wird als Generalunternehmervertrag bezeichnet.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/generalunternehmer-32175 Definition im Wirtschaftslexikon Gabler] zuletzt abgerufen am 16. April 2019.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Überblick ==&lt;br /&gt;
Im Gegensatz zum [[Alleinunternehmer]] hat der Generalunternehmer mit dem [[Bauherr]]n vereinbart, dass er (Teil-)Leistungen weiter an [[Subunternehmen|Sub- oder Nachunternehmer]] vergeben darf.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/da/service/glossar/generalunternehmer-gu/ Definition im Deutschen Ausschreibungsblatt] zuletzt abgerufen am 16. April 2019.&amp;lt;/ref&amp;gt; Dies ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Generalunternehmer einziger Vertragspartner des Bauherrn ist und die volle Verantwortung für die Gesamtleistung zu tragen hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der GU im engeren Sinne muss dabei zumindest einen Teil der Bauleistungen im eigenen Unternehmen erbringen. Die übrigen Leistungen kann er an Subunternehmer weitergeben. Nicht zum Umfang der GU-Leistung gehören hingegen [[Bauplanung|Planungsleistung]]en.&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;Umgangssprachlich&amp;#039;&amp;#039; werden auch oft die folgenden Unternehmereinsatzformen als GU bezeichnet:&lt;br /&gt;
Soweit ein Unternehmer alle Leistungen vergibt und somit nichts im eigenen Betrieb erstellt, spricht man vom [[Generalübernehmer]]. Werden zusätzlich die Planungsleistungen übernommen, spricht man vom [[Totalunternehmer]] (mit Eigenleistung) oder [[Totalübernehmer]] (ohne Eigenleistung).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bauleistungen werden beim Generalunternehmervertrag häufig funktional ausgeschrieben. Außerdem wird die [[Bauvertrag (Deutschland)#Vergütungsformen, Preisarten|Vergütung]] beim Generalunternehmervertrag regelmäßig pauschaliert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Teil-Generalunternehmer ==&lt;br /&gt;
Meistens wird beim Generalunternehmervertrag der Generalunternehmer mit der gesamten schlüsselfertigen Erstellung eines Bauwerkes beauftragt. Falls nur mehrere Gewerke an einen Generalunternehmer vergeben werden, spricht man auch vom Teil-Generalunternehmer. Ein Beispiel ist die Vergabe von Baukonstruktion sowie Dach und Fassade an einen Unternehmer. Auch die gesamte Haustechnik oder verschiedene Fassadengewerke werden häufig in Teil-Generalunternehmerverträgen gebündelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vorteile ==&lt;br /&gt;
Für den Bauherrn bietet der GU-Einsatz den Vorteil, dass er bzw. der von ihm beauftragte Planer die Koordination der einzelnen [[Gewerk]]e nicht übernehmen muss. Auch bei Mängeln, die beim gewerksweisen Unternehmereinsatz nicht eindeutig zugeordnet werden können, braucht er sich nur an den GU zu wenden.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.gelbeseiten.de/branchenbuch/branche/bauunternehmen#ueber-Bauunternehmen-in-Deutschland &amp;quot;Wie funktioniert das Prinzip Generalunternehmer?&amp;quot;] im Ratgeber &amp;quot;Bauunternehmen - Baufirmen finden und beauftragen&amp;quot; auf gelbeseiten.de; zuletzt abgerufen am 16. April 2019.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Nachteile ==&lt;br /&gt;
Als Nachteil der Generalunternehmervergabe wird häufig ein höheres Preisniveau angegeben. Zweifellos benötigt der Generalunternehmer eine zusätzliche Vergütung für seine Koordinierungsleistungen. In der Regel wird der Generalunternehmer daher die Preise der von ihm beauftragten Subunternehmer durch einen so genannten GU-Zuschlag beaufschlagen. Häufig wird angegeben, dass der GU-Vertrag durch diesen Zuschlag zwischen 10 % und 15 % teurer wäre als die Vergütung, die sich aus der Summe aller Verträge an einzelne Unternehmer ergibt. Dem ist aber entgegenzuhalten, dass sich der Bauherr nicht unbeträchtliche Koordinierungsaufgaben erspart und Risiken (Terminrisiken, Koordinierungsrisiken, Schnittstellenrisiken) an den Generalunternehmer überträgt. Diese sind kostenmäßig zu bewerten. Außerdem ist zu beachten, dass der Generalunternehmer häufig eine größere Markterfahrung als der Auftraggeber (Bauherr) hat und daher im Allgemeinen solche Subunternehmen binden kann, die die Leistung kostengünstiger erstellen können. Dieser Einkaufsvorteil wird in der Regel an den Auftraggeber weitergereicht. Ob eine Generalunternehmervergabe den Bauherrn teurer oder billiger kommt, lässt sich nur projektspezifisch abschätzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Unternehmer-Einsatzformen ==&lt;br /&gt;
{{Linkbox Einsatzformen Baugewerbe}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch in anderen [[Wirtschaftszweig]]en spielen ähnliche Werk- oder Liefervertragskonstruktionen eine Rolle. Allgemein spricht man außerhalb des [[Baugewerbe]]s von einem Hauptunternehmer, der einen Teil seiner gegenüber dem Auftraggeber oder Besteller zu erbringenden Werkleistung an Nach- oder Subunternehmer vergibt (etwa in der [[Güterverkehr|Transportbranche]]), oder von einem Hauptzulieferer, der Komponenten, Waren und Dienstleistungen, die er für die Erfüllung eines Auftrags benötigt, zum Teil von Unterlieferanten bezieht, die unter Umständen keine direkte Geschäftsbeziehung zum Besteller haben (etwa in der [[Automobilindustrie]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
* [[Generalübernehmer]]&lt;br /&gt;
* [[Totalunternehmer]]&lt;br /&gt;
* [[Totalübernehmer]]&lt;br /&gt;
* [[Bauvertrag]]&lt;br /&gt;
* [[Zenekon]]&lt;br /&gt;
* [[Zunft]]meister&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references/&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4133671-9}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Bauwirtschaft (Deutschland)]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Bauvertragsrecht (Deutschland)]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Unternehmensart]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Darkking3</name></author>
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