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	<title>Geheimprozess - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-06-06T13:46:56Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Geheimprozess&amp;diff=662918&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Mittelhesse: /* Geschichte */ fehlender Buchstabe</title>
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		<updated>2024-02-05T16:15:38Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;span class=&quot;autocomment&quot;&gt;Geschichte: &lt;/span&gt; fehlender Buchstabe&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;Ein &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Geheimprozess&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ist ein [[Gerichtsverfahren]], das durch Ausschluss der [[Öffentlichkeit]] und die dadurch mögliche rechtliche Benachteiligung des Angeklagten gekennzeichnet ist. Geheimprozesse sind ein wesentliches Merkmal [[Autoritärer Staat|autoritär regierter Staaten]] und von [[Diktatur]]en. In modernen [[Rechtsstaat]]en sind Geheimprozesse gesetzlich ausgeschlossen, in Deutschland beispielsweise durch die [[Strafprozessordnung (Deutschland)|Strafprozessordnung]]. In vielen totalitären Staaten gehören Geheimprozesse auch heute noch zur staatlichen [[Unterdrückung]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Charakteristik ==&lt;br /&gt;
Ein Geheimprozess dient in der Regel nicht der Gerechtigkeitsfindung, sondern der Durchsetzung der Interessen der herrschenden Gruppierung gegenüber politischen oder sonstigen Gegnern. Er ist im Allgemeinen weder für die [[Öffentlichkeit]] zugänglich, noch wird darüber in den Medien berichtet. Das [[Urteil (Rechtswissenschaft)|Urteil]] bzw. die Urteilsbegründung werden häufig nicht veröffentlicht. Oft gibt es auch keine formelle [[Anklage]] oder der Angeklagte erhält keinen Einblick in die Klageschrift. Häufig wird dem Angeklagten rechtlicher Beistand durch einen [[Rechtsanwalt]] verweigert oder ihm ein [[Pflichtverteidiger]] zur Seite gestellt, der ineffektiv oder sogar im Sinne der Anklage handelt. Er kann auch keine Zeugen zu seiner Entlastung benennen. Üblicherweise hat der Verurteilte keine Chance, gegen das Urteil [[Rechtsmittel]] einzulegen, es also von einer weiteren [[Instanz (Recht)|Instanz]] überprüfen zu lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Geschichte ==&lt;br /&gt;
Geheimprozesse waren ein beständiges Element der meisten autoritären oder Unrechtsregime der Neuzeit. Auch im Mittelalter gab es Geheimprozesse wie die [[Feme]]. Das bekannteste Beispiel aus der neueren Zeit sind die [[Stalinistische Säuberungen|Stalinistischen Säuberungen]] unter [[Josef Stalin|Stalin]]. Obwohl vor allem die Moskauer [[Schauprozess]]e bekannt wurden, verurteilte man die meisten Opfer in geheimen Prozessen. Dazu gehörten neben tausenden anderen [[Michail Nikolajewitsch Tuchatschewski|Michail Tuchatschewski]] und andere Offiziere der [[Rote Armee|Roten Armee]], deren [[Hinrichtung]] erst nach der Ausführung bekanntgegeben wurde. Der vorsitzende Richter der Moskauer Schauprozesse, [[Wassili Wassiljewitsch Ulrich|Wassili Ulrich]], leitete auch eine große Anzahl von Geheimprozessen, die teilweise nur einige Minuten dauerten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die [[DDR]] führte ebenfalls Geheimprozesse durch. Das bekannteste Beispiel sind die [[Waldheimer Prozesse]], die auch zu einem kleinen Bruchteil als öffentliche Schauprozesse abliefen. [[Werner Teske]] wurde 1981 in einem Geheimprozess zum Tod verurteilt und erschossen, die Todesursache verheimlichten die Behörden sogar gegenüber seiner Familie.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Laut Angaben von [[Amnesty International]] von 2006 gehörten Geheimprozesse zu diesem Zeitpunkt unter anderem in [[China]], dem [[Iran]], [[Usbekistan]], [[Oman]], [[Nigeria]] und [[Äthiopien]] zur gängigen Justizpraxis.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Abgrenzung zu Prozessen unter Ausschluss der Öffentlichkeit in der Bundesrepublik Deutschland ==&lt;br /&gt;
Unter besonderen rechtlichen Voraussetzungen ist der Ausschluss der Öffentlichkeit in der [[Bundesrepublik Deutschland]] zulässig. Dies ist regelmäßig bei Jugend- und Sexualdelikten der Fall, um die Interessen der [[Opfer (Kriminologie)|Opfer]] zu schützen, aber auch bei [[Staatsschutz]]verfahren bzw. [[Landesverrat]]s- und [[Hochverrat]]sverfahren, wenn Sachverhalte der [[Verschlusssache|Geheimhaltung]] unterliegen. Rechtliche Grundlage ist die [[Strafprozessordnung (Deutschland)|Strafprozessordnung]] (StPO), die [[Zivilprozessordnung (Deutschland)|Zivilprozessordnung]] (ZPO) und das [[Gerichtsverfassungsgesetz]] (GVG), §§169–175. Ein Beispiel für die übliche Praxis des Öffentlichkeitsausschlusses war der Landesverratsprozess 1991 gegen [[Gabriele Gast]], die als [[Regierungsdirektor]]in im [[Bundesnachrichtendienst]] jahrzehntelang für das [[Ministerium für Staatssicherheit]] der [[DDR]] spioniert hatte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Solche Verfahren mit Geheimdienstbezug werden in der [[Presse (Medien)|Presse]] zum Teil als „geheimer Prozess“ oder „Geheimprozess“ bezeichnet. Im Jahr 2002 wurde beispielsweise gegen den [[Bundesnachrichtendienst]]-Mitarbeiter [[Norbert Juretzko]] ein Strafverfahren durchgeführt, bei dem ebenfalls die Öffentlichkeit ausgeschlossen wurde. Juretzko wurde im Nachspiel der Affäre um den hochrangigen [[Bundesnachrichtendienst|BND]]-Mitarbeiter [[Volker Foertsch]] wegen Veruntreuung von Agentenhonoraren angeklagt. Erst nach Erscheinen von Juretzkos Buch &amp;#039;&amp;#039;Bedingt Dienstbereit&amp;#039;&amp;#039; 2005 wurde erstmals über das Verfahren berichtet. Der Berliner [[Der Tagesspiegel|Tagesspiegel]] schrieb&amp;lt;ref&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;[http://www.tagesspiegel.de/berlin/verraten-und-verkauft-prozess-gegen-ex-agenten/705674.html Verraten und verkauft: Prozess gegen Ex-Agenten.]&amp;#039;&amp;#039;, Der Tagesspiegel, Berlin, 27. April 2006.&amp;lt;/ref&amp;gt; über den Fall: „Der Prozess fand im Landgericht München hinter verschlossenen Türen statt, bis heute darf Juretzko nicht über die Verhandlung reden.“ Der [[Münchner Merkur]] berichtete zum gleichen Thema: „[[Volker Foertsch|Foertsch]] wurde rehabilitiert und Juretzko in einem Geheimprozess verurteilt, weil er den BND um Geld geprellt haben soll.“&amp;lt;ref&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;[http://www.merkur-online.de/nachrichten/politik/blickpkt/art281,663034.html Eitle Dilettanten auf Schnitzeljagd – Wie ein Ex-Agent durch Enthüllungen mit dem BND abrechnet]&amp;#039;&amp;#039; Münchner Merkur Online, 8. Mai 2006.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references/&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Strafrechtsgeschichte]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Rechtssoziologie]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Diktaturen]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Mittelhesse</name></author>
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