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	<title>Gefahrenabwehr - Versionsgeschichte</title>
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	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Gefahrenabwehr&amp;diff=75137&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Nassauer27: /* Technische Sicherheit */</title>
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		<updated>2026-04-07T06:13:45Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;span class=&quot;autocomment&quot;&gt;Technische Sicherheit&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;Die &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Gefahrenabwehr&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; handelt von der Vorbereitung und Durchführung von [[Maßnahme (Recht)|Maßnahmen]] zur Vermeidung von [[Gefahr]]en, die von Personen oder Sachen ausgehen, und zur Reduzierung einer [[Gefährdung]]. Die Gefahrenabwehr soll mit Abwehrmaßnahmen [[Sicherheit]] erzeugen und labile Lagen stabilisieren. Sie wird in Deutschland von den [[Polizeivollzugsdienst|Polizeibehörden]] und [[Ordnungsbehörde]]n (Innere Sicherheit) sowie von den [[Feuerwehr in Deutschland|Feuerwehren]] oder [[Bundesbehörde (Deutschland)|Bundesbehörden]] wie dem [[Technisches Hilfswerk|Technischen Hilfswerk]] und nichtstaatlichen [[Hilfsorganisation]]en im [[Katastrophenschutz|Katastrophen-]] und [[Zivilschutz (Deutschland)|Zivilschutz]] (Technische Sicherheit) gewährleistet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Formen ==&lt;br /&gt;
=== Innere Sicherheit ===&lt;br /&gt;
{{Hauptartikel|Innere Sicherheit}}&lt;br /&gt;
[[Datei:Gefahren im Sinne des Gefahrenabwehrrechts.png|400px|mini|Die [[Situation]] im Gefahrenabwehrrecht]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Rechtsgebiet ist das Gefahrenabwehrrecht. Inhalt der Gefahrenabwehr ist die Aufrechterhaltung der [[Öffentliche Sicherheit|öffentlichen Sicherheit]] und der [[Öffentliche Ordnung|öffentlichen Ordnung]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Gegensatz zur Strafverfolgung ([[Legalitätsprinzip (Strafrecht)|Legalitätsprinzip]]) sind die Polizei und die [[Ordnungsbehörde]] zur Gefahrenabwehr nicht unabdingbar in jedem Fall verpflichtet, sondern entscheiden nach freiem [[Ermessen]] über den Einsatz der staatlichen Ressourcen ([[Opportunitätsprinzip]]). Die [[Unschuldsvermutung]] findet im Gefahrenabwehrrecht grundsätzlich keine Anwendung. Es muss lediglich eine [[Gefahr]] vorliegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die [[sachliche Zuständigkeit]] der [[Polizei]] und der Ordnungsbehörde ergibt sich dabei aus dem [[Polizeirecht]] (Polizeigesetz und teilweise eigene Vorschriften für die Ordnungsbehörde) des jeweiligen [[Land (Deutschland)|Landes]]. Für die [[Polizei (Deutschland)#Polizeien des Bundes|Polizeien des Bundes]] ergeben sich die sachlichen Zuständigkeiten aus dem [[Bundespolizeigesetz]] (BPolG) sowie dem [[Bundeskriminalamtgesetz]] (BKAG).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Technische Sicherheit ===&lt;br /&gt;
[[Datei:Technische Hilfeleistung - Bahn.jpg|200px|mini|Beseitigung einer Störung des Schienenverkehrs, nachdem sich die Gefahr durch herabstürzendes [[Sturmholz]] realisiert hat.]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gefahrenabwehr zur [[Gewährleistung]] der [[Sicherheit#Technische Sicherheit, Betriebssicherheit|Technischen Sicherheit]] umfasst alle Maßnahmen zur Verhinderung der Bedrohung von Menschen, Tieren und Sachgütern durch technische Fehlfunktionen. Sie wird auch [[Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben#Nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr|&amp;#039;&amp;#039;Nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr&amp;#039;&amp;#039;]] bezeichnet. So ist ein [[Brand]] das technische Nichtvorhandensein von lebenswichtigen Voraussetzungen, wie z.&amp;amp;nbsp;B. dem ausgeglichenen [[Sauerstoff]]haushalt oder der mit dem Leben vereinbaren [[Betriebstemperatur|Umgebungstemperatur]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die technische Sicherheit wird in Deutschland von kommunalen Behörden und Einrichtungen wie den [[Feuerwehr]]en oder Bundesbehörden wie dem Technischen Hilfswerk und nichtstaatlichen Hilfsorganisationen im Katastrophen- und Zivilschutz sichergestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Abgrenzung ===&lt;br /&gt;
Zwar hat ein System [[Kollektive Sicherheit|kollektiver Sicherheit]] auch eine Gefahrenabwehr im wörtlichen Sinne zum Ziel, jedoch umgreift der Begriff Gefahrenabwehr nicht eine solche Sicherheit zwischen Staaten. Auch wird die Bezeichnung &amp;#039;&amp;#039;Gefahrenabwehr&amp;#039;&amp;#039; nicht auf individuelle oder wirtschaftliche Sicherheit angewendet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Ausbildung ==&lt;br /&gt;
Zum Thema &amp;#039;&amp;#039;Sicherheit und Gefahrenabwehr&amp;#039;&amp;#039; werden die Studiengänge [[Rettungsingenieurwesen]] und [[Gefahrenabwehr/Hazard Control]] an der [[Technische Hochschule Köln|Technischen Hochschule Köln]] und der [[Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg|HAW Hamburg]] angeboten. Weiter gibt es den Studiengang [[Sicherheit und Gefahrenabwehr]] an der [[Hochschule Magdeburg-Stendal]] in Kooperation mit der [[Otto-von-Guericke-Universität]], Magdeburg. Ebenso bietet die [[Hochschule Furtwangen|Hochschule Furtwangen University]] den Studiengang &amp;#039;&amp;#039;Security &amp;amp; Safety Engineering&amp;#039;&amp;#039; als einen Studiengang im Bereich der Gefahrenabwehr an. Auch die [[Akkon-Hochschule für Humanwissenschaften]] in Berlin bietet mit &amp;#039;&amp;#039;Management in der Gefahrenabwehr&amp;#039;&amp;#039; einen breit aufgestellten Studiengang an, welchen die [[FOM – Hochschule für Oekonomie und Management]] in ihrem Wintersemester 2023 erstmals in ähnlicher Art und Weise aufnimmt und lehren wird. Weiterhin sind die Grundlagen der Gefahrenabwehr in Deutschland Teil jedes Studiums der [[Rechtswissenschaft]] auf Staatsexamen, jeder (vertieften) Ausbildung im Öffentlichen Recht, [[Polizeiausbildung]] und [[Feuerwehrausbildung]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Geschichte ==&lt;br /&gt;
Die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr am Anfang des 19. Jahrhunderts bestand auf dem Land darin, dass bei ausbrechendem Brand sofort bestimmte Einwohner die [[Feuerspritze]] zu holen hatten. Allerdings besaß nicht jedes Dorf eine solche. Ein Feuerläufer hatte erforderlichenfalls eine weitere Löschpumpe anzufordern. In vielen Ortschaften des [[Herzogtum Nassau|Herzogtums Nassau]] hatten bei Wahrnehmung eines Brandes der Lehrer des Ortes [[Sturmläuten|Sturm zu läuten]] und der [[Trommel|Ausschusstambour]] Alarm zu schlagen. Der [[Fähnrich|Ausschussfähnrich]] musste durch den Ausschuss (eine etwas militärisch ausgebildete Wachmannschaft) alle Ausgänge des Ortes besetzen lassen, um niemand außer Feuerläufern und den zum Herbeiholen der Spritze Beorderten während des Brandes hinauszulassen. Alle arbeitsfähigen Einwohner hatten mit gefülltem Eimer zur Brandstelle zu eilen und sich in doppelter Reihe nach dem nächsten Wasser (z.&amp;amp;nbsp;B. Bach, Brandweiher) aufzustellen. „Durch die Hände lange Kette um die Wette flog der Eimer.“ Nach ausdrücklichem Befehle der Obrigkeit war darauf zu achten, „dass die mit ihrem Lamentieren nur Konfusion machenden Weibsleute in die Reihen gebracht werden“. Gehorsamsverweigerung dem Kommando gegenüber, unerlaubtes Entfernen von der Brandstätte oder absichtliches Beschädigen der Löschgeräte wurde mit empfindlicher Leibesstrafe geahndet. Die vom Brandorte geretteten Sachen wurden an einem feuersicheren Orte von Mannschaften des Ausschusses scharf bewacht. Wer versuchte, in dem Wirrwarr zu stehlen, wurde im Betretungsfalle von der Wache gebunden, bei den Sachen niedergelegt, um nach dem gelöschten Brande sofort Bestrafung zu empfangen. Doch für den, der sich in dem Rettungswerke durch Eifer, Mut und Unerschrockenheit besonders auszeichnete, war eine Belohnung bis zu vier Talern ausgesetzt.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=[[Franz-Josef Sehr]] |Titel=Das Feuerlöschwesen in Obertiefenbach aus früherer Zeit |Sammelwerk=Jahrbuch für den Kreis Limburg-Weilburg 1994 |Verlag=Der Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg |Ort=Limburg-Weilburg |Datum=1993 |Seiten=151-153}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Zuge der Diskussion um [[Folgen der globalen Erwärmung in Deutschland|Klimafolgen]] wird der Begriff seit jüngster Vergangenheit in konzeptionelle Verbindung mit Maßnahmen zur [[Klimaschutz|Prävention]] und [[Anpassung an die globale Erwärmung|Anpassung]] gebracht (Klimagefahrenabwehr, &amp;#039;&amp;#039;climate security&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;ref name=&amp;quot;:0&amp;quot;&amp;gt;{{Literatur |Autor=[[Volker von Prittwitz]] |Titel=Klima-Gefahrenabwehr. Effektiv handeln zum Klimaschutz. Jetzt |Verlag=[[Freie Universität Berlin]] |Ort=Berlin |Datum=2019 |Online=https://refubium.fu-berlin.de/handle/fub188/24020 |Abruf=2023-04-07 |DOI=10.17169/REFUBIUM-1795}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://climatepromise.undp.org/what-we-do/areas-of-work/climate-security |titel=Climate Security |werk=Climate Promise |hrsg=[[Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen]] |sprache=en |abruf=2023-04-07}}&amp;lt;/ref&amp;gt;).&amp;lt;ref name=&amp;quot;:0&amp;quot; /&amp;gt;&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=Jana Wolf, Fynn Wenglarczyk |Titel=Klima-Proteste. Ziviler Ungehorsam zwischen demokratischen Grenzen und grenzenloser Rechtfertigung |Sammelwerk=JuWissBlog |Band=2023 |Nummer=2 |Verlag=JuWissBlog |Datum=2023-02-03 |Online=https://intr2dok.vifa-recht.de/servlets/MCRFileNodeServlet/mir_derivate_00014769/KlimaProteste_Ziviler_Ungehorsam_zwischen_demokratischen_Grenzen_und_grenzenloser_Rechtfertigung.pdf |Format=PDF |KBytes=39}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=Werner Glatzle |Titel=Energiewende in Landgemeinden |Verlag=Gemeinde Bartholomä |Ort=Königsbronn |Datum=2021-02-18 |Seiten=9 |Online=https://www.bartholomae.de/pdf/2021-02-18-KommunaleEnergiewende.pdf |Format=PDF |KBytes=1719}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Titel=Wertediskurse und Grenzen der Demokratie. Seminar |Verlag=[[Deutsch-Russischer Austausch]] |Datum= |Seiten=42 |Online=https://www.austausch.org/files/DRA/Publikationen/Seminar%20zu%20Wertediskursen%20-%20Deutsch.pdf |Format=PDF |KBytes=777}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
* [[Risikomanagement]]&lt;br /&gt;
* [[Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
* [https://www.bbk.bund.de/DE/Infothek/Glossar/_functions/glossar.html?nn=19742&amp;amp;cms_lv3=65040&amp;amp;cms_lv2=19764 Gefahrenabwehr im deutschsprachigen Glossar des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4113681-0}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Polizei- und Ordnungsrecht (Deutschland)]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Polizeiliches Handeln]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Katastrophenschutz]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Sicherheitsmaßnahme]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Rechtsstaat]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Nassauer27</name></author>
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