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	<title>Fristentransformation - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-06-08T20:23:51Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Fristentransformation&amp;diff=91098&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Peter Gröbner: /* Refinanzierung des Kreditgeschäfts */ BKL aufgelöst</title>
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		<updated>2026-02-14T16:09:30Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;span class=&quot;autocomment&quot;&gt;Refinanzierung des Kreditgeschäfts: &lt;/span&gt; BKL aufgelöst&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;Durch die &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Fristentransformation&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (auch &amp;#039;&amp;#039;Fristverlängerungsfunktion&amp;#039;&amp;#039;; {{enS|&amp;#039;&amp;#039;maturity transformation&amp;#039;&amp;#039;}}) werden auf dem [[Finanzmarkt]] die unterschiedlichen [[Laufzeit (Wirtschaft)|Laufzeitinteressen]] von [[Schuldner]]n ([[Privathaushalt]]en, [[Unternehmen]], [[Staat]]) und [[Gläubiger]]n (z.&amp;amp;nbsp;B. [[Sparen|Sparern]]) in Einklang gebracht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Allgemeines ==&lt;br /&gt;
Die Fristentransformation ist eine von drei [[volkswirtschaft]]lichen Aufgaben der [[Kreditinstitut]]e. Daneben erfüllen sie noch die [[Losgrößentransformation|Losgrößen-]] und die [[Risikotransformation]]. Die Aufgabe der Kreditinstitute bei der Fristentransformation besteht darin, kurzfristig fällige [[Bankeinlage]]n in langfristige Kredite umzuwandeln (und umgekehrt). Dieses Bild ist [[Didaktik|didaktisch]] vereinfacht. Es ist nur richtig für  Bargeldeinlagen in Verbindung mit Bargeldkrediten. Tatsächlich kann in einem [[Giralgeld]]system die Kreditvergabe ohne den vorherigen Zufluss von Kundeneinlagen stattfinden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fristentransformation ist eine der wesentlichen Aufgaben des Bankensystems.&amp;lt;ref name=&amp;quot;jaenicke&amp;quot;&amp;gt;Johannes Jaenicke, [https://books.google.de/books?id=sn2QGWwgtBEC&amp;amp;pg=PA4&amp;amp;dq=fristentransformation&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ei=ygAFU-P8FonTtAaopYDYBA#v=onepage&amp;amp;q=fristentransformation&amp;amp;f=false &amp;#039;&amp;#039;Eine empirische Untersuchung zur Preispolitik der Banken unter besonderer Berücksichtigung bundesbankpolitischer Maßnahmen&amp;#039;&amp;#039;], 2003, S. 4.&amp;lt;/ref&amp;gt; Diese bildliche Umwandlung formell kurzfristiger Geldanlagen zu langfristigen Krediten ist ihnen nur im Rahmen ihrer Erfahrungswerte aus den Einzahlungs- und Abhebegewohnheiten ihrer Geldanleger möglich. Durch [[Prolongation]]en belassen die Einleger ihre Gelder faktisch länger bei den Banken als rechtlich vereinbart, durch Substitutionen werden abgehobene Gelder durch neue Geldanlagen ersetzt;&amp;lt;ref&amp;gt;Peter Betge, [https://books.google.de/books?id=aTtbzW1F-0YC&amp;amp;pg=PA14&amp;amp;dq=fristentransformation&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ei=ygAFU-P8FonTtAaopYDYBA#v=onepage&amp;amp;q=fristentransformation&amp;amp;f=false &amp;#039;&amp;#039;Bankbetriebslehre&amp;#039;&amp;#039;], 1996, S. 14.&amp;lt;/ref&amp;gt; das ist der Kern der [[Bodensatztheorie]], die allerdings nur auf störungsfreien Märkten gilt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Ablauf der Fristentransformation ==&lt;br /&gt;
Rechtlich ist eine Umwandlung von Bankeinlagen, die aus Sicht des Kreditinstituts [[Verbindlichkeit]]en sind, in Kredite, die aus Sicht des Kreditinstituts [[Forderung]]en sind, nicht möglich. Verbindlichkeiten können nicht in Forderungen umgewandelt werden. Deswegen ist ein Kreditinstitut bei der Fristentransformation kein unmittelbarer Finanzintermediär. Die Fristentransformation beruht auf der für die [[Refinanzierung]] des Kreditgeschäfts notwendigen [[Liquidität]] der Banken, die sie in Form der [[Geldbasis]] ([[Zentralbankgeld]], [[Bargeld]]) oder in Form von [[Substitut]]en der Geldbasis ([[Geldmarktpapier]]e, Forderungen aus [[Interbankenhandel|Interbankkrediten]]) bereithalten. Diese Liquidität wird zum Teil durch die Einwerbung von Publikumseinlagen (passive Refinanzierung) ([[Girokonto]], [[Tagesgeld]], [[Termingeld]], [[Sparkonto]] oder [[Sparbrief]]) hergestellt. Eine weitere Möglichkeit der passiven Refinanzierung bietet der Kapitalmarkt über [[Fremdkapital]]anlagen (z.&amp;amp;nbsp;B. [[Schuldverschreibung]]en, [[Pfandbrief]]e oder [[Zertifikat (Finanzprodukt)|Zertifikate]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kreditvergabe ist ohne vorherigen Zufluss von Kundeneinlagen oder Fremdkapital des Kapitalmarktes möglich. Sie ist wirtschaftlich durch die Kundennachfrage nach Krediten mit den gegebenen Zinsen begrenzt. Rechtlich ist sie in der [[EU]] durch die [[Kapitaladäquanzverordnung]] durch das Vorhandensein von [[Eigenkapital]] begrenzt. Ähnliches gilt für Staaten, die [[Basel III]] umgesetzt haben. Das Kreditvolumen kann rechtlich auch durch eine [[Mindestreserve]] begrenzt werden. Diese wikt sich aber nur aus, wenn sie sehr hoch angesetzt wird. [[Buchhaltung|Buchhalterisch]] wird durch die Vergabe eines Kredits, der auf der Aktivseite der [[Bilanz]] aktiviert wird, eine [[Sichteinlage]] passiviert. Die Kreditvergabe ist neben dem Erwerb von Vermögensgütern durch Kreditinstitute eine der beiden Formen der [[Geldschöpfung]] durch Banken durch [[Bilanzverlängerung]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Refinanzierung des Kreditgeschäfts ===&lt;br /&gt;
Verwendet der Kunde den Kredit, muss die Bank den Kredit refinanzieren. Dabei unterliegt sie einem [[Liquiditätsrisiko]] und einem [[Zinsrisiko]]. Die Bankguthaben oder Fremdkapitalanlagen unterliegen je nach Strukturierung unterschiedlichen Fälligkeiten. Kurzfristig können Zinsen für Bankeinlagen oder Schuldverschreibungen (Anleihen) steigen, während die Bank bei Kreditzinsen häufig lange festgelegt ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die durch Sichteinlage darstellte Kreditsumme kann der Kunde in Bar abheben oder an eine Drittbank [[Überweisung (Zahlungsverkehr)|überweisen]] (z.&amp;amp;nbsp;B. um eine Investition zu tätigen oder zu konsumieren). Im ersten Fall muss die Bank über Bargeld verfügen. Im zweiten Fall muss die Bank des Kreditnehmers die Bank des Überweisungsempfängers mit Zentralbankreserven oder einem Substitut der [[Geldbasis]] bezahlen (mit einem [[Geldmarkt]]papier oder die Bank des Überweisungsempfängers räumt ihr einen Interbankenkredit, der auf Zentralbankgeld lautet, ein).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Geschäftsbanken können sich das für die Refinanzierung des Kreditgeschäfts erforderliche Bargeld oder Zentralbankgeld unter anderem durch die Einwerbung von [[Bankguthaben]] oder Kapitalmarktanlegern beschaffen. Buchhalterisch ist ein Bankguthaben oder eine Schuldverschreibung aus Sicht des Kreditinstituts auf der Passivseite eine Verbindlichkeit. Aktiviert werden kann je nach Form der Kassenbestand bei Bargeldeinzahlung des Kunden, das Zentralbankgeldguthaben oder eine Forderung aus Interbankenkredit bei Überweisung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verfügt das Kreditinstitut nicht über genügend Publikumseinlagen oder Fremdkapitalanleger für die Refinanzierung des Kreditgeschäfts, kann sie sich Bargeld oder Zentralbankgeld verschaffen durch:&lt;br /&gt;
* die [[Überschussreserve]] bei der Zentralbank&lt;br /&gt;
* einen Kredit der Zentralbank in Form&lt;br /&gt;
** [[Hauptrefinanzierungsinstrument]]  gegen [[Notenbankfähigkeit|notenbankfähige Sicherheiten]]&lt;br /&gt;
** [[Spitzenrefinanzierungsfazilität]] als [[Blankokredit]]&lt;br /&gt;
* Verkauf von Aktiva als [[Aktivtausch]] (Kreditforderungen, Immobilien, Wertpapiere usw.) an Marktteilnehmer darunter auch&lt;br /&gt;
** Verkauf gebündelter und strukturierter Kreditforderungen durch [[Verbriefung]]&lt;br /&gt;
** Verkauf von Wertpapieren auch an die Zentralbank im Rahmen von [[Offenmarktgeschäft]]en&lt;br /&gt;
* Substituten der Geldbasis (Verkauf eines Geldmarktpapiers, Inanspruchnahme eines Interbankenkredits)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Absicherungen ===&lt;br /&gt;
Um der Unfähigkeit der Banken ihr Kreditgeschäfts zu refinanzieren durch einen [[Bankansturm]] – wie in der [[Deutsche Bankenkrise|deutschen Bankenkrise]] – vorzubeugen, hat der Gesetzgeber&lt;br /&gt;
* die Bankeinlagen bis zu 100.000 EUR je Bank und Einleger versichert ([[Einlagensicherung]] und [[Institutssicherungssystem|Institutssicherung]])&lt;br /&gt;
* die Banken verpflichtet, durch [[betriebswirtschaftliche Kennzahlen|Kennzahlen]] für bestimmte [[Stresstest|Stressszenarien]] ([[Liquiditätsdeckungsquote]], [[Strukturelle Liquiditätsquote]]) genügend Liquidität vorzuhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Arten ==&lt;br /&gt;
Es sind zwei Arten von Fristentransformation zu unterscheiden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Transformation von Kapitalbindungsfristen (Liquiditätsfristentransformation)&lt;br /&gt;
: Die Bindungsdauer des zur Verfügung gestellten Kapitals weicht von der Bindungsdauer des investierten Kapitals ab. Aus der Liquiditätsfristentransformation erwachsen [[Liquiditätsrisiko|Liquiditätsrisiken]].&lt;br /&gt;
; Transformation von Zinsbindungsfristen&lt;br /&gt;
: Die Dauer, für die die [[Zins]]en des zur Verfügung gestellten Kapitals festgelegt sind, weicht von der Dauer der Zinsbindung des investierten Kapitals ab. Hierdurch entstehen [[Zinsänderungsrisiko|Zinsänderungsrisiken]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn langfristige Investitionen mit kurzfristigen Geldern finanziert werden, spricht man von &amp;#039;&amp;#039;positiver Fristentransformation&amp;#039;&amp;#039;, umgekehrt von &amp;#039;&amp;#039;negativer Fristentransformation&amp;#039;&amp;#039;. Der Normalfall ist die positive Fristentransformation.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Bankbetriebliche Auswirkungen ==&lt;br /&gt;
Die Fristentransformation hat [[Bankenaufsicht|bankaufsichtsrechtliche]] Anerkennung bereits seit Januar 1962 im früheren [[Grundsatz II]] für deutsche Kreditinstitute gefunden und wurde in der seit Januar 2007 in Kraft befindlichen [[Liquiditätsverordnung]] übernommen. Hiernach gelten gemäß {{§|4|liqv|juris}} Abs.&amp;amp;nbsp;1 LiqV 10 % der täglich fälligen [[Sichteinlage|Kundeneinlagen]] und 10 % der Spareinlagen auch als täglich fällig (Laufzeitband 1). Demnach können hiervon entsprechend jeweils 90 % über das Laufzeitband 1 hinaus als mittel- oder langfristige Kredite ausgeliehen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch die Fristentransformation sind die Kreditinstitute einem [[Refinanzierung]]srisiko ausgesetzt. Bei vorhandener [[Bonität]] einer Bank schlägt sich dieses Refinanzierungsrisiko nicht als Liquiditätsrisiko, sondern als Zinsänderungsrisiko nieder.&amp;lt;ref name=&amp;quot;jaenicke&amp;quot; /&amp;gt; Auf [[Vollkommener Markt|vollkommenen]], [[arbitrage]]freien Märkten können aus Fristentransformation keine Gewinne erzielt werden.&amp;lt;ref&amp;gt;Axel Engelhardt, [https://books.google.de/books?id=r1u3N5qbjz8C&amp;amp;pg=PA155&amp;amp;dq=fristentransformation&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ei=uwwFU4ngJcjoswbVl4CYBA#v=onepage&amp;amp;q=fristentransformation&amp;amp;f=false &amp;#039;&amp;#039;Finanzintermediation und Leitwährungen&amp;#039;&amp;#039;], 2001, S. 150 (FN 307)&amp;lt;/ref&amp;gt; Denn bei einer normalen [[Zinsstruktur]]kurve sind die kurzfristigen [[Zinssatz|Zinssätze]] niedriger als die langfristigen. Der langfristige Zinssatz wird jedoch nur dann höher sein als der kurzfristige, wenn der Markt einen Anstieg der kurzfristigen Zinssätze erwartet.&amp;lt;ref&amp;gt;Egon Görgens/Karlheinz Ruckriegel/Franz Seitz, &amp;#039;&amp;#039;Europäische Geldpolitik&amp;#039;&amp;#039;, 1999, S. 61.&amp;lt;/ref&amp;gt; Eine fristentransformierende Bank würde bei einer normalen Zinsstruktur gegenwärtige Fristenstrukturgewinne mit künftigen Fristenstrukturverlusten erkaufen und umgekehrt und müsste einen gegebenen Gewinn intertemporal verschieben.&amp;lt;ref&amp;gt;[[Thomas Hartmann-Wendels]]/Andreas Pfingsten/Martin Weber, &amp;#039;&amp;#039;Bankbetriebslehre&amp;#039;&amp;#039;, 2. Auflage, 2000, S. 648 ff.&amp;lt;/ref&amp;gt; Die Fristentransformation kann daher bei einer günstigen Zinskonstellation eine Ertragsquelle für Banken sein. Der dadurch erwirtschaftete Ergebnisbestandteil wird häufig als &amp;#039;&amp;#039;Struktur- oder Transformationsbeitrag&amp;#039;&amp;#039; bezeichnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die bei der Fristentransformation bei Finanzintermediären entstehenden Risiken waren z.&amp;amp;nbsp;B. in der [[Savings-and-Loan-Krise|Krise der amerikanischen Sparkassen]] in den 1980er Jahren sowie in der [[Finanzkrise ab 2007]] von wesentlicher Bedeutung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4218724-2}}&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Volkswirtschaftslehre]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Kapitalmarkttheorie]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Bankwesen]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Peter Gröbner</name></author>
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