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	<title>Frühe Hilfen - Versionsgeschichte</title>
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	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<title>imported&gt;Invisigoth67: Unicode-Zeichen entfernt/ersetzt</title>
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		<updated>2026-01-27T12:58:57Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Unicode-Zeichen entfernt/ersetzt&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Frühe Hilfen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; als Leitbild des [[Nationales Zentrum Frühe Hilfen|Nationalen Zentrums Frühe Hilfen]] (NZFH) sind koordinierte Hilfsangebote an (werdende) Familien und ihre Kinder ab der [[Schwangerschaft]] bis in die ersten Lebensjahre, vor allem bis zum dritten Lebensjahr der Kinder.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.fruehehilfen.de/fileadmin/user_upload/fruehehilfen.de/pdf/Publikation_NZFH_Kompakt_Beirat_Leitbild_fuer_Fruehe_Hilfen.pdf |titel=Leitbild Frühe Hilfen – Beitrag des NZFH-Beirats |werk=www.fruehehilfen.de |hrsg=Nationales Zentrum Frühe Hilfen |abruf=2020-09-19}} S.&amp;amp;nbsp;8.&amp;lt;/ref&amp;gt; Eine erste Begriffsbestimmung „Frühe Hilfen“ wurde in Deutschland im Jahr 2006 vom NZFH entwickelt; das Konzept wurde in Modellprojekten in der Praxis erprobt, 2009 in Form einer Begriffsbestimmung weiterentwickelt und 2014 in Form eines von Leitsätzen formulierten Leitbildes gefasst.&amp;lt;ref name=&amp;quot;nzfh-begriffsbestimmung-und-leitbild&amp;quot;&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.fruehehilfen.de/grundlagen-und-fachthemen/grundlagen-der-fruehen-hilfen/begriffsbestimmung-fruehe-hilfen/ |titel=Begriffsbestimmung {{!}} NZFH Frühe Hilfen |sprache=de |abruf=2026-01-25}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.fruehehilfen.de/grundlagen-und-fachthemen/grundlagen-der-fruehen-hilfen/fruehe-hilfen-leitbild-mit-leitsaetzen/ |titel=Leitbild mit Leitsätzen {{!}} NZFH Frühe Hilfen |sprache=de |abruf=2026-01-25}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Konzept ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Hintergrund ===&lt;br /&gt;
In den ersten Lebensjahren sind Kinder besonders schutzbedürftig. Gleichzeitig sind Mütter und Väter in dieser Zeit relativ offen für Rat und praktische Hilfe. Über niedrigschwellige Zugänge können Eltern frühzeitig erreicht und ihre Kompetenzen im Umgang mit dem Kind gestärkt werden. Frühe Hilfen beinhalten, dass familiäre Belastungen und Risiken für das Wohl des Kindes so früh wie möglich erkannt und passende, bedarfsgerechte Unterstützungsangebote zur Verfügung gestellt werden. Dazu zählen primär Angebote aus der [[Kinder- und Jugendhilfe]], dem Gesundheitssystem, der [[Frühförderung]] und der [[Schwangerenberatung]]. Die Frühen Hilfen umfassen sowohl Angebote im Sinne der [[Gesundheitsförderung]] (universelle/primäre Prävention) als auch Angebote an Familien in Problemlagen (selektive/sekundäre Prävention).&amp;lt;ref name=&amp;quot;nzfh-begriffsbestimmung-und-leitbild&amp;quot;/&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Leitsätze ===&lt;br /&gt;
Das 2014 vom NZFH veröffentlichte Leitbild ist in 14 Leitsätzen formuliert:&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.fruehehilfen.de/grundlagen-und-fachthemen/grundlagen-der-fruehen-hilfen/fruehe-hilfen-leitbild-mit-leitsaetzen/ |titel=Leitbild Frühe Hilfen mit Leitsätzen |hrsg=Nationales Zentrum Frühe Hilfen |abruf=2021-09-02}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
#Frühe Hilfen sind eingebettet in [[Grundrechte]] und gesetzlich verankert.&lt;br /&gt;
#Frühe Hilfen orientieren sich an den Bedarfen der Familien.&lt;br /&gt;
#Frühe Hilfen sind Angebote an (werdende) Familien und ihre Kinder ab der Schwangerschaft bis zum dritten Lebensjahr der Kinder.&lt;br /&gt;
#Frühe Hilfen sind geprägt von einer [[Wertschätzung|wertschätzenden]] und auf Vertrauen basierenden Grundhaltung in der Arbeit mit Familien.&lt;br /&gt;
#Frühe Hilfen setzen an den [[Ressourcenorientierung|Ressourcen]] der Familien an, [[Hilfe zur Selbsthilfe|stärken ihr Selbsthilfepotential]] und fördern die Elternverantwortung&lt;br /&gt;
#Frühe Hilfen richten sich an alle Familien und sind dem [[Diversität (Soziologie)|Diversity]]-Konzept verpflichtet.&lt;br /&gt;
#Frühe Hilfen haben ein eigenes Profil und sind integriert.&lt;br /&gt;
#Frühe Hilfen schaffen niedrigschwellige Zugänge für psychosozial belastete Familien.&lt;br /&gt;
#Frühe Hilfen werden von allen geleistet, die Kontakt zu psychosozial belasteten Familien und ihren Kindern haben.&lt;br /&gt;
#Frühe Hilfen sind kommunal verankert. Sie sind mit Ressourcen für eigenständiges Handeln ausgestattet.&lt;br /&gt;
#Frühe Hilfen werden in Netzwerken gestaltet und koordiniert.&lt;br /&gt;
#Frühe Hilfen verfügen in den Netzwerken über allgemeine und spezifische Kompetenzen der beteiligten Akteure.&lt;br /&gt;
#Frühe Hilfen orientieren sich an wissenschaftlich fundierten Grundlagen der Gesundheitsförderung und der [[Soziale Arbeit|Sozialen Arbeit]] mit Familien.&lt;br /&gt;
#Frühe Hilfen sind qualitätsgesichert und werden regelmäßig evaluiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Zielgruppen ===&lt;br /&gt;
Frühe Hilfen stehen allen Familien und werdenden Eltern offen; richten sich aber insbesondere an Familien in belastenden Lebenslagen.&amp;lt;ref name=&amp;quot;migration&amp;quot;&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.fruehehilfen.de/grundlagen-und-fachthemen/fachthemen/migration-und-fruehe-hilfen |titel=Migration und Frühe Hilfen |hrsg=Nationales Zentrum Frühe Hilfen |abruf=2021-11-23}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Belastende Faktoren wie niedriger Bildungsstand, Anzeichen einer [[Depression]] und Erfahrungen harter [[Strafe#Erziehungswissenschaft|Bestrafungen]] in der Kindheit sind in Familien mit [[Migrationshintergrund]] häufiger als in Familien ohne Migrationshintergrund. Deutlich höheren Belastungen sind oft [[Flüchtling]]e ausgesetzt.&amp;lt;ref name=&amp;quot;migration&amp;quot;/&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Angebote der Kinder- und Jugendhilfe stehen allen Kindern zu, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, und sind nicht vom Aufenthaltsstatus abhängig. Das schließt Kinder im [[Asylrecht (Deutschland)#Asylverfahren|Asylverfahren]] und [[Duldung (Aufenthaltsrecht)|geduldete]] Kinder mit ein.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=Mareike Paulus, Angelika Kühner |url=https://www.fruehehilfen.de/fileadmin/user_upload/fruehehilfen.de/pdf/Publikation-NZFH-Impulse-fuer-Fachkraefte-Fruehe-Hilfen-fuer-gefluechtete-Familien-b.pdf |titel=Frühe Hilfen für geflüchtete Familien. Impulse für Fachkräfte |hrsg=Nationales Zentrum Frühe Hilfen |datum=2023 |abruf=2026-01-25}} S.&amp;amp;nbsp;54.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Entwicklung und Umsetzung in Deutschland ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Aktionsprogramm des Bundes ===&lt;br /&gt;
Im Jahr 2006 richtete das [[Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend]] im Rahmen des Aktionsprogramms „Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme“ ein [[Nationales Zentrum Frühe Hilfen]] (NZFH) ein, dessen zentrale Aufgabe unter anderem die Initiierung und Unterstützung von Vernetzungsprozessen war. In Deutschland gab es bereits davor ein Angebot von Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten für Kinder und Familien, einzelne Modelle für sich allein konnten jedoch keine gute Versorgung von Familien mit Unterstützungsangeboten gewährleisten. Gravierende Fälle von [[Kindesmisshandlung]] und [[Vernachlässigung]] hatten jedoch 2006 Anlass zu einer breiten gesellschaftlichen Debatte zum [[Kinderschutz]] in Deutschland gegeben. Hinzu kamen gestiegene Kosten in der Kinder- und Jugendhilfe sowie veränderte Krankheitsbilder bei Jugendlichen, mit mehr chronischen und psychischen Erkrankungen.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.fruehehilfen.de/grundlagen-und-fachthemen/grundlagen-der-fruehen-hilfen/fruehe-hilfen-hintergrund-und-entwicklung/ |titel=Frühe Hilfen – Hintergrund und Entwicklung |hrsg=Nationales Zentrum Frühe Hilfen |abruf=2020-09-19}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Das Aktionsprogramm wurde eingerichtet, um eine bessere Vernetzung zu erreichen und um Hilfen anzubieten, die passgenau auf Eltern und Kinder ausgerichtet sind.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=Mechthild Paul, Jörg Backes |url=https://leitbegriffe.bioeg.de/alphabetisches-verzeichnis/fruehe-hilfen/ |titel=Frühe Hilfen |hrsg=Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) |datum=2025-11-10 |abruf=2026-01-25}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Bundes-Aktionsprogramme „Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme“ zielte auf die Prävention von Vernachlässigung und Misshandlung bei Säuglingen und Kleinkindern beginnend mit der Schwangerschaft bis zum Ende des dritten Lebensjahres. Vorrangige Zielgruppe waren Familien mit Kindern vom vorgeburtlichen Alter bis zum Alter von etwa drei Jahren, deren Lebenssituation durch hohe Belastungen und vielfältige und/oder schwerwiegende Risiken (etwa Armut, Gewalt oder Drogenkonsum im Elternhaus) gekennzeichnet war. Die Förderung der Bundesregierung war vorwiegend auf die wissenschaftliche Begleitung und Evaluierung konzentriert. Dauerhafte Strukturen für frühe Hilfen und ein Frühwarnsystems waren in der Regel von den Trägern bzw. den Kommunen zu finanzieren.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.fruehehilfen.de/grundlagen-und-fachthemen/grundlagen-der-fruehen-hilfen/rechtliche-grundlagen/sonstige-beschluesse-und-hintergruende/bekanntmachung-des-bmfsfj-zu-fruehen-hilfen/ |titel=Bekanntmachung des BMFSFJ zu Frühe Hilfen |hrsg=Nationales Zentrum Frühe Hilfen |abruf=2026-01-25|sprache=de|archiv-url=https://web.archive.org/web/20200919142213/https://www.fruehehilfen.de/grundlagen-und-fachthemen/grundlagen-der-fruehen-hilfen/rechtliche-grundlagen/sonstige-beschluesse-und-hintergruende/bekanntmachung-des-bmfsfj-zu-fruehen-hilfen/|archiv-datum=2020-09-19}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Aktionsprogramm des Bundes formulierte sechs Anforderungen an Frühe Hilfen und soziale Frühwarnsysteme, die auch für die Zusammenarbeit des NZFH mit unterschiedlichen Akteurinnen und Akteuren aus der Fachpraxis und Forschung als Qualitätsdimensionen maßgeblich sind: (1.) systematischer und umfassender Zugang zur Zielgruppe, (2.) systematische und objektivierte Risikoerkennung, (3.) Motivierung der Familien zur aktiven Teilnahme an Hilfen, (4.) Anpassung der Hilfen an den Bedarf der Familie, (5.) Monitoring des Verlaufs der Hilfeerbringung und (6.) Verankerung der Hilfe im Regelsystem.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von 2007 bis 2011 wurden im Rahmen des Aktionsprogramms insgesamt zehn Modellprojekte umgesetzt.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.fruehehilfen.de/forschung-im-nzfh/erreichbarkeit-und-effektivitaet-der-angebote-in-den-fruehen-hilfen/modellprojekte-in-den-laendern/ |titel=Modellprojekte Frühe Hilfen in den Ländern |werk=fruehehilfen.de |abruf=2026-01-25 |sprache=de}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;ref name=&amp;quot;paul-etal&amp;quot; details=&amp;quot;S. 3.&amp;quot;&amp;gt;{{Internetquelle |autor=Mechthild Paul, Jörg Backes, Ilona Renner, Sara Scharmanski |url=https://www.fruehehilfen.de/fileadmin/user_upload/fruehehilfen.de/pdf/Vom-Aktionsprogramm-ueber-die-Bundesinitiative-zur-Bundesstiftung-Fruehe-Hilfen-Paul-et-al-2018-JuKiP-author-manuscript-b.pdf |titel=Vom Aktionsprogramm über die Bundesinitiative zur Bundesstiftung Frühe Hilfen |hrsg=Nationales Zentrum Frühe Hilfen |datum=2018 |abruf=2026-01-25}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 1. Januar 2012: Verankerung im Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz ===&lt;br /&gt;
Zum 1. Januar 2012 trat das [[Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz]] (KKG) als Teil des [[Bundeskinderschutzgesetz]]es (BKiSchG) in Kraft. Nach {{§|1|kkg|juris}} Abs. 3 KKG hat die staatliche Gemeinschaft Eltern ausreichend bei der Ausübung ihrer Erziehungsverantwortung zu unterstützen. In Bezug auf Frühe Hilfen bedeutet dies, dass werdende Eltern bereits während der frühen Schwangerschaft bedarfsgerecht durch Anleitung und Hilfestellung bei der [[Säuglingspflege|Versorgung des Säuglings]] und beim Aufbau einer [[Eltern-Kind-Beziehung|Beziehung zum Kind]] zu unterstützen sind.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.dji.de/fileadmin/user_upload/fruehehilfen/NZFH_Kompakt_Beirat_Leitbild_fuer_Fruehe_Hilfen_2014.pdf |titel=Leitbild Frühe Hilfen. Beitrag des BZFH-Beitrags |werk=www.dji.de |hrsg=[[Nationales Zentrum Frühe Hilfen]] |abruf=2020-09-19}} ISBN 978-3-942816-55-7, S.&amp;amp;nbsp;6.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Gesetz sah für 2012 bis 2015 eine „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ ({{§|3|kkg|juris}} Abs. 4 KKG) – kurz: Bundesinitiative Frühe Hilfen – vor. Diese wurde später bis 2017 verlängert. Die Bundesinitiative wurde vom BMFSFJ mit insgesamt 279 Millionen Euro gefördert. Es handelte sich um eine gezielte Förderung von regionalen Netzwerken mit Zuständigkeit für Frühe Hilfen, des Einsatzes von [[Familienhebamme]]n und vergleichbarer Berufsgruppen aus dem Gesundheitsbereich, von Ehrenamtsstrukturen und in diese Strukturen eingebundener [[Ehrenamt]]licher sowie weiterer zusätzlicher Maßnahmen, beispielsweise Gruppenangebote für Eltern und Kinder.&amp;lt;ref name=&amp;quot;paul-etal&amp;quot; details=&amp;quot;S.&amp;amp;nbsp;4.&amp;quot;/&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== Bundesstiftung Frühe Hilfen ===&lt;br /&gt;
Im Januar 2018 nahm die Bundesstiftung Frühe Hilfen (BSFH) ihre Arbeit auf. Sie fördert dauerhaft die Netzwerke Frühe Hilfen und stellt die Unterstützung von Familien mit Säuglingen und Kleinkindern sicher und setzt damit die Arbeit der Bundesinitiative Frühe Hilfen fort. Ihre Tätigkeit beruht auf dem Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Ziele der Stiftung sind die Stärkung der Elternkompetenz und Eltern-Kind-Bindung, der präventive Schutz von Kindern vor Missbrauch und Misshandlung sowie die Schaffung eines Netzwerks für Eltern und Kinder.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/a101-21-sozialbericht-2021.pdf?__blob=publicationFile&amp;amp;v=3 |titel=Sozialbericht 2021 |datum=August 2021 |abruf=2019-09-19}} S.&amp;amp;nbsp;156.&amp;lt;/ref&amp;gt; Die Stiftung soll sicherstellen, dass bestehende, in der Bundesinitiative Frühe Hilfen aufgebaute Strukturen und Angebote weiter bestehen bleiben und außerdem vor allem Angebote zur [[Psychosoziale Unterstützung|psychosozialen Unterstützung]] von Familien mit Kindern bis drei Jahre dabei weiter ausgebaut werden.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.fruehehilfen.de/grundlagen-und-fachthemen/grundlagen-der-fruehen-hilfen/bundesstiftung-fruehe-hilfen/ |titel=Bundesstiftung Frühe Hilfen |werk=fruehehilfen.de |abruf=2021-09-02}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Ausbau seit 2021 ===&lt;br /&gt;
Im Juli 2021 rief der Beirat der BSFH und des NZFH zu einer Erhöhung der Mittel auf. Bedarf bestehe insbesondere bei folgenden Lebenslagen:&lt;br /&gt;
* armutsgefährdete Familien und Familien in Armutslagen,&lt;br /&gt;
* Eltern mit psychischen Belastungen und Erkrankungen,&lt;br /&gt;
* alleinerziehende Mütter und Väter,&lt;br /&gt;
* Familien mit Flucht- und Migrationsgeschichte.&lt;br /&gt;
Im Sinne eines niederschwelligen Zugangs rief der Beirat dazu auf, verstärkt Lotsen in Kliniken und Arztpraxen einzusetzen. Diese sollten Familien ansprechen und sie entsprechend ihrem Bedarf an weitergehende Angebote überleiten.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.fruehehilfen.de/das-nzfh/beirat/fruehe-hilfen-wichtiger-denn-je/ |titel=Frühe Hilfen – wichtiger denn je |werk=fruehehilfen.de |hrsg=Beirat der Bundesstiftung Frühe Hilfen und des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen |datum=2021-07 |sprache=de |abruf=2025-05-25}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der im Dezember 2021 unterzeichnete [[Koalitionsvertrag der 20. Wahlperiode des Bundestages|Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode]] sah vor, die Mittel der Bundesstiftung Frühe Hilfen zu „dynamisieren“.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.spiegel.de/politik/koalitionsvertrag-der-ampel-parteien-im-wortlaut-darauf-haben-sich-spd-gruene-und-fdp-geeinigt-a-3e25c4da-088a-4971-8a4d-4797a4ecf089 |titel=Dokumentation: Lesen Sie hier den Koalitionsvertrag im Wortlaut |werk=spiegel.de |datum=2021-11-24 |abruf=2021-11-27}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Im März 2022 erklärte der Beirat der BSFH und des NZFH jedoch, dass eine Dynamisierung der Mittel allein nicht ausreiche, um den Bedarf an Frühen Hilfen zu decken. Eine bedarfsdeckende Versorgung mit Angeboten der Frühen Hilfen sei nicht gegeben. Mangels finanzieller Mittel könne insbesondere der Bedarf am Einsatz von Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegenden (FGKIKP) in den Familien in weniger als jeder dritten Kommune gedeckt werden. Anlässlich der Pläne der Bundesregierung zur Aufnahme von [[Flucht vor dem russischen Überfall auf die Ukraine|Geflüchteten aus der Ukraine]] wies der Beirat auf die Notwendigkeit hin, geflüchtete Mütter durch niedrigschwellige Angebote der Frühen Hilfen zu entlasten.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=Ute Thyen, Karin Böllert |url=https://www.fruehehilfen.de/das-nzfh/beirat/impulspapier-zum-koalitionsvertrag-und-zum-krieg-in-der-ukraine |titel=Impulspapier zum Koalitionsvertrag und zum Krieg in der Ukraine |werk=fruehehilfen.de |hrsg=Beirat der Bundesstiftung Frühe Hilfen und des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen |datum=2022-03-09 |sprache=de |abruf=2025-05-25}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der [[Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode des Bundestages|Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode]] kennzeichnet die Frühen Hilfen als „wirkungsvolle und zielgenaue Präventionsmaßnahme zur Unterstützung, Begleitung und Beratung von Familien ab der Schwangerschaft“ und sieht vor, diese Hilfen im Rahmen der Bundesstiftung Frühe Hilfen aufzustocken. Außerdem solle modellhaft erprobt werden, sie auf Kinder im Alter von vier bis sechs Jahren auszuweiten.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf |titel=Verantwortung für Deutschland. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 21. Legislaturperiode |werk=koalitionsvertrag2025.de |sprache=de |abruf=2025-05-25}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Verwandte Ansätze in anderen Staaten ==&lt;br /&gt;
Zu Ansätzen und Institutionen in anderen Staaten, die (werdenden) Eltern und Kindern in den ersten Lebensjahren Unterstützung bieten, zählen Familien- oder Kinderzentren.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=Sabine Haas |url=https://www.eltern-kind-zentren-tirols.at/dokumente/oet_frhehilfen_ekiz_juni2013.pdf |titel=Frühe Hilfen |hrsg=Gesundheit Österreich GmbH |datum=2013-06-08 |abruf=2026-01-25|archiv-url=https://web.archive.org/web/20230804014936/https://www.eltern-kind-zentren-tirols.at/dokumente/oet_frhehilfen_ekiz_juni2013.pdf|archiv-datum=2023-08-04}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Österreich ===&lt;br /&gt;
In Österreich wurden die „Frühen Hilfen“ zunächst 2011 in Vorarlberg eingeführt und schrittweise weiter ausgebaut. Im Rahmen des von 2021 bis 2023 laufenden Investitionsprogramms „Nationaler Roll-out der ‚Frühen Hilfen‘ für sozial benachteiligte Schwangere, Kleinkinder und deren Familien“ (kurz „RFF Frühe Hilfen“) erfolgte eine flächendeckende Ausweitung. Mit der Unterstützung des RFF-Programms beauftragte das [[Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz]] (BMSGPK) die [[Gesundheit Österreich|Gesundheit Österreich GmbH]], wo auch das &amp;#039;&amp;#039;Nationale Zentrum Frühe Hilfen&amp;#039;&amp;#039; (NZFH.at) angesiedelt wurde. Das Programm wurde durch die Europäische Union im Rahmen von „Next Generation EU“ des [[Wiederaufbaufonds (EU)|EU-Wiederaufbaufonds]] finanziert. Eine Anfang 2024 in Kraft getretene „Frühe-Hilfen-Vereinbarung“ soll die langfristige Finanzierung der Frühen Hilfen sicherstellen und eine nachhaltige Sicherung der erzielten Fortschritte gewährleisten. Laut dem Endbericht des RFF-Programms ist für die Zukunft eine Schnittstelle zwischen Frühen Hilfen und dem [[Eltern-Kind-Pass]] vorgesehen.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=Sabine Haas, Sandra Dürnitzhofer, Petra Winkler |url=https://jasmin.goeg.at/id/eprint/4209/1/RRF%20Fr%C3%BChe%20Hilfen_Endbericht_bf.pdf |titel=Frühe Hilfen: Unterstützung der Umsetzung der Maßnahmen des österreichischen Aufbau‐ und Resilienzplans. Endbericht Dezember 2024 |werk=goeg.at |hrsg=Gesundheit Österreich GmbH (GÖG), im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz |datum=2024-12 |sprache=de |abruf=2025-05-25}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
* [https://www.elternsein.info/fruehe-hilfen/was-sind-fruehe-hilfen/ Frühe Hilfen], Nationales Zentrum Frühe Hilfen&lt;br /&gt;
* [https://shop.bioeg.de/expertise-interventions-und-praeventionsmassnahmen-im-bereich-fruehe-16000102/ Materialien zu Frühen Hilfen] vom Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), Anke Lengning, Peter Zimmermann, &amp;#039;&amp;#039;Expertise: Interventions- und Präventionsmaßnahmen im Bereich Frühe Hilfen. Internationaler Forschungsstand, Evaluationsstandards und Empfehlungen für die Umsetzung in Deutschland&amp;#039;&amp;#039; (2009)&lt;br /&gt;
* [https://www.dji.de/fileadmin/user_upload/bibs/Praeventive_Programme_fuer_sozial_benachteiligte_Familien.pdf Präventive Programme für sozial benachteiligte Familien mit Kindern von 0–6 Jahren. Überblick über die Angebote in Deutschland], Deutsches Jugendinstitut, von Dorit Sterzing und Ursula Persike (2011) (Überblick, auch über Frühe Hilfen hinaus)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/references&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Elternhilfe|!]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Kindheit (Deutschland)]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Mutterschaft]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Vaterschaft]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Invisigoth67</name></author>
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