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	<title>Fortbildung - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-06-02T13:41:23Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Fortbildung&amp;diff=38481&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Ilumeo: /* Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) */</title>
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		<updated>2024-02-10T15:39:59Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;span class=&quot;autocomment&quot;&gt;Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG)&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;{{Staatslastig|DE}}&lt;br /&gt;
[[Datei:Weiterbildung und Fortbildung.png|mini|Weiterbildungsformen. Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung, Fortbildungsordnungen und wie sie entstehen..., 2013, Seite 12. Nach u.&amp;amp;nbsp;a. Dehnbostel, Peter: Berufliche Weiterbildung. Berlin 2008.]]&lt;br /&gt;
Die &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Fortbildung&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ist neben der [[Berufsvorbereitung|Berufsausbildungsvorbereitung]], der [[Berufsausbildung]] und der beruflichen [[Umschulung]] ein Teilbereich der [[Berufsbildung]]. Sie gehört zur [[Berufliche Weiterbildung|beruflichen Weiterbildung]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Regelungen in Deutschland ==&lt;br /&gt;
Nach {{§|1|bbig_2005|juris}} des [[Berufsbildungsgesetz (Deutschland)|Berufsbildungsgesetzes]] (BBiG) zielt eine Fortbildung auf jene Qualifikationen, die bereits in einem [[Ausbildungsberuf]] erworben wurden. Sie sollen erhalten, erweitert, der technischen Entwicklung angepasst oder so ausgebaut werden, dass ein beruflicher Aufstieg möglich wird. Es wird unterschieden zwischen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Erhaltungsfortbildung,&lt;br /&gt;
* Erweiterungsfortbildung,&lt;br /&gt;
* [[Anpassungsfortbildung]] und&lt;br /&gt;
* [[Aufstiegsfortbildung]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die durch die Fortbildung erworbenen [[Qualifikation (Personalwesen)|Qualifikationen]] werden meist durch Prüfungen nachgewiesen, die die zuständigen Stellen (meist [[Handwerkskammer]]n oder [[Industrie- und Handelskammer]]n) durchführen. Einige Fortbildungen sind durch bundesweit gültige [[Rechtsverordnung]]en, die von den zuständigen [[Bundesminister (Deutschland)|Bundesministerien]] erlassen werden, geregelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als berufliche Aufstiegsfortbildung bezeichnet man zum Beispiel die von [[Facharbeiter]]n besuchten Kurse, die zur [[Meisterprüfung]] führen, Kurse zur Vorbereitung auf Prüfungen zur [[Fachwirt]]-Qualifikation oder die Lehrgänge, die auf eine Prüfung nach der [[Ausbilder-Eignungsverordnung]] (AEVO) vorbereiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine besondere Form der Fortbildung sind [[Unterweisung]]en. So fordert {{§|12|ArbSchG|juris|text=§&amp;amp;nbsp;12 Abs.&amp;amp;nbsp;1}} des [[Arbeitsschutzgesetz]]es, dass die Versicherten ausreichend und angemessen unterwiesen werden. Auslöser für eine Unterweisung sind zum Beispiel Einstellung oder Versetzung, Veränderungen im Aufgabenbereich oder Veränderungen in den Arbeitsabläufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Umgangssprachlich werden die Begriffe Fortbildung und [[berufliche Weiterbildung]] oft fälschlich als Synonyme verwendet. Berufliche Weiterbildung umfasst aber zum Beispiel autodidaktische Weiterbildung, [[Umschulung]]en und betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen, die alle nicht zur Fortbildung im Sinne des BBiG zählen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) ===&lt;br /&gt;
Die Novelle des BBiG trat am 1. Januar 2020 in Kraft, dabei waren transparente Fortbildungsstufen für die höherqualifizierende Berufsbildung zentral, welche die Gleichwertigkeit von beruflicher Fortbildung und Studium besser sichtbar machen sollen. Damit können berufliche Abschlüsse die Bezeichnungen „Geprüfte/r Berufsspezialist/in“, [[Bachelor Professional]] oder „Master Professional“ tragen. Diese international verständlichen Bezeichnungen sollen die Mobilität für berufliche Aufsteigerinnen und Aufsteiger auf den weltweiten Arbeitsmärkten fördern.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.bmbf.de/bmbf/de/home/_documents/die-novellierung-des-berufsbildungsgesetzes-bbig.html |titel=Die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) |hrsg=BMBF |datum=2023-01-09 |format=html |zugriff=2023-02-23}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
Weitere Bestandteile der BBiG-Novelle sind eine ausbalancierte Mindestausbildungsvergütung, verbesserte Teilzeitregelungen, eine größere Durchlässigkeit bei „gestuften“ Ausbildungen sowie mehr Flexibilität für ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Finanzierung ==&lt;br /&gt;
Die berufliche Fortbildung findet zum Teil während der Arbeitszeit, zum Teil in der Freizeit, z.&amp;amp;nbsp;B. am Wochenende, statt. Der Arbeitnehmer beteiligt sich somit auch zeitlich. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich häufig auch die Kosten. Grundsätzlich kann berufliche Fortbildung finanziert werden&lt;br /&gt;
* selten durch den Arbeitgeber,&lt;br /&gt;
* meist durch den sich weiterbildenden Arbeitnehmer selbst,&lt;br /&gt;
* mit öffentlichen Fördermitteln, z.&amp;amp;nbsp;B.&lt;br /&gt;
** durch die Agentur für Arbeit, Förderprogramme der Bundesländer oder&lt;br /&gt;
** durch die EU oder&lt;br /&gt;
** durch eine Kombination daraus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Öffentliche Förderung erfolgt, wenn bei veränderter persönlicher Eignung oder verändertem [[Arbeitsmarkt]] eine bessere individuelle Wettbewerbssituation erreicht werden soll. Eine Bewilligung öffentlicher Förderung bietet keine Gewähr für den substantiellen Wert der Bildungsmaßnahme.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.kofa.de/fileadmin/Dateiliste/Publikationen/Handlungsempfehlungen/Qualifizierung_An_und_Ungelernten.pdf |titel=Handlungsempfehlung Qualifizierung von An- und Ungelernten |werk=kofa.de |hrsg=[[Institut der deutschen Wirtschaft]] |datum=2013-03 |format=PDF |zugriff=2021-12-14}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
* [[Erwachsenen- und Weiterbildung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
* Horst Methner: &amp;#039;&amp;#039;Aus-, Fort- und Weiterbildung&amp;#039;&amp;#039;, Kapitel 47 in: Tilo Pfeifer, Robert Schmitt (Herausgeber) [[Masing Handbuch Qualitätsmanagement]], Carl Hanser Fachbuchverlag München Wien, 6. überarbeitete Auflage (2014), ISBN 978-3-446-43431-8&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
* [https://www.bmbf.de/de/regelungen-der-beruflichen-bildung-1078.html Bundesministerium für Bildung und Forschung]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4117622-4}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Berufsbildung]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Ilumeo</name></author>
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