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	<title>Folgetonhorn - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-06-09T11:46:56Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Folgetonhorn&amp;diff=94726&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Karl Gruber: /* Einleitung */ sonst nicht</title>
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		<updated>2026-04-02T20:31:56Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;span class=&quot;autocomment&quot;&gt;Einleitung: &lt;/span&gt; sonst nicht&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;Als &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Folgetonhorn&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (manchmal auch als &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Tonfolgehorn&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;) wird generell eine akustische Einrichtung an Fahrzeugen bezeichnet, die nacheinander mehrere [[Signalton|Signaltöne]] verschiedener [[Grundfrequenz]]en abgibt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hierunter wird in Europa ein Teil der Warnanlage verstanden. Diese Einrichtung – sie ist für den Privatgebrauch verboten – wird in Deutschland als [[Sondersignal]]anlage bezeichnet und in den berechtigten (Einsatz-)Fahrzeugen bestimmter [[Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben]], auch für [[Hilfsorganisation]]en verwendet. Ebenso in Deutschland wird auch die Bezeichnung &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Einsatz-&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; oder umgangssprachlich auch &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Martinshorn&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; genutzt. &amp;lt;!-- Bitte hier nicht auf „Martin-Horn“ umbessern! Über die Begriffe Martin-Horn und Martinshorn gibt es weiter unten einen Absatz, im allgemeinen Sprachgebrauch ist die Variante mit Fugen-S häufiger und soll daher hier erwähnt bleiben. Danke. --&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es wird eine bestimmte Tonfolge erzeugt, die andere [[Straßenverkehr|Verkehrsteilnehmer]] warnt und dazu veranlassen soll, dem [[Einsatzfahrzeug]] [[Wegerecht (Straßenverkehrsrecht)|freie Bahn]] zu gewähren. Bei Einsatzfahrten mit Folgetonhorn wird dieses in den meisten Staaten fest mit [[Rundumkennleuchte|Blaulicht]] kombiniert. Durch spezielle Schalter soll verhindert werden, dass die akustische Warneinrichtung ohne Blaulicht verwendet wird, während Blaulicht allein ohne die akustische Tonfolge betrieben werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Erzeugung der Tonfolge ==&lt;br /&gt;
[[Datei:Blast siren.JPG|mini|Druckluftbetriebenes Folgetonhorn]]&lt;br /&gt;
Die Erzeugung der Tonfolge kann auf unterschiedliche Weise gelöst werden:&lt;br /&gt;
* Durch eine [[Verdichter|Kompressoranlage]]: Hierbei wird [[Druckluft]] über eine Ventilanlage wechselweise durch die paarweise auf [[Schwebung]] verschieden gestimmten [[Makrofon]]e geleitet.&lt;br /&gt;
* Durch ein Tonfolgerelais, einen sogenannten Klangfolgeschalter: Ein [[Relais]] steuert wechselweise die verschieden gestimmten [[Aufschlaghorn|Aufschlaghörner]] (im Prinzip „normale“ Auto[[hupe]]n) an.&lt;br /&gt;
* Elektronisch: Eine elektronische Schaltung erzeugt die Tonfolge, welche durch [[Lautsprecher]] verstärkt wiedergegeben wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Deutschland ==&lt;br /&gt;
Grundlage für Schalleinrichtungen, welche das „Sondersignal“ erzeugen, ist {{§|55|stvzo|juris|text=§ 55 Abs. 3 S. 1}} [[StVZO]] (Straßenverkehrszulassungsordnung):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Zitat |Text=(3) Kraftfahrzeuge, die auf Grund des § 52 Abs. 3 Kennleuchten für blaues Blinklicht führen, müssen mit mindestens einer Warneinrichtung mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) ausgerüstet sein.|Quelle= |ref=}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In [[Deutschland]] wird die Ausführung des Folgetonhorns durch [[DIN]]&amp;amp;nbsp;14610 geregelt. Die Tonhöhe von verschiedenen Hörnern darf sich unterscheiden, muss aber zwischen 360&amp;amp;nbsp;Hz (ca. fis′) und 630&amp;amp;nbsp;Hz (ca. dis″) liegen. Das [[Intervall (Musik)|Tonintervall]] muss eine [[Quarte|reine Quarte]] sein (beispielsweise: a′ und d″).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Sonderrechte (Straßenverkehrsordnung)|Sonderrechte]], wie das Überschreiten der Geschwindigkeit oder Fahren außerhalb vorgegebener Fahrspuren oder Fahrtrichtungen, können auch ohne Benutzung von Blaulicht und Folgetonhorn in Anspruch genommen werden, wegen der möglichen Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer dann jedoch besonders restriktiv.&amp;lt;ref&amp;gt;Siehe dazu auch [http://bernd.sluka.de/Recht/StVO-VwV/VwV_zu_35.txt I. Satz 1] der [[Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung]] zu § 35 StVO: {{&amp;quot;|Bei Fahrten, bei denen nicht alle Vorschriften eingehalten werden können, sollte, wenn möglich und zulässig, die Inanspruchnahme von Sonderrechten durch blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn angezeigt werden.}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Erfurt, Sömmerda und Weimar wurde vorübergehend das [[Wail-Signal]] erprobt, jedoch ohne dass dafür eine Genehmigung vorlag. Da es sich um kein offizielles DIN-Sondersignal handelt, ist der Gebrauch in Deutschland untersagt.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Webarchiv|url=http://www.rettungsdienst.de/magazin/sondersignal-heulen-verboten-21554 |wayback=20110227195628 |text=www.rettungsdienst.de – Sondersignal: Heulen verboten}}, abgerufen am 24. Februar 2011&amp;lt;/ref&amp;gt; Aufgrund einer Rechtsverordnung ist in mehreren deutschen Bundesländern das [[Sondersignal#Yelp-Signal|Yelp-Signal]] im Einsatz. Sein Zweck ist jedoch nicht, das [[Wegerecht (Straßenverkehrsrecht)|Wegerecht]] zu fordern, sondern ein vorausfahrendes Fahrzeug zum Anhalten aufzufordern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Martin-Horn/Martinshorn ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;!--- Bitte beachten, dass dieser Abschnitt Ziel von WLs ist und daher der Name nicht ohne Weiteres geändert werden sollte. Danke! ---&amp;gt;&lt;br /&gt;
[[Datei:WWS Policecarsiren.ogg|250px|rechts|mini|[[Sondersignal|Folgeton-Signal]] eines deutschen Polizeifahrzeugs (circa 2010)]]&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;Martin-Horn&amp;#039;&amp;#039; und &amp;#039;&amp;#039;Martinshorn&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.duden.de/rechtschreibung/Martinshorn |titel=Duden {{!}} Martinshorn |titelerg=Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Herkunft |hrsg=Cornelsen Verlag GmbH |werk=www.duden.de |sprache=de |abruf=2023-04-09}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.dwds.de/wb/Martinshorn |titel=Martinshorn – Schreibung, Definition, Bedeutung, Synonyme, Beispiele |sprache=de |abruf=2023-04-09}}&amp;lt;/ref&amp;gt; sind vor allem in Deutschland verbreitete Bezeichnungen für das Folgetonhorn. Der Name leitet sich ab vom im Jahr 1880 in [[Markneukirchen]] im [[Vogtland|vogtländischen]] [[Musikwinkel]] gegründeten Unternehmen für [[Jagdhorn|Jagdhörner]] und [[Kavallerie]]trompeten namens &amp;#039;&amp;#039;Deutsche Signal-Instrumenten-Fabrik Max B. Martin&amp;#039;&amp;#039;, welches nach der Enteignung in der [[Deutsche Demokratische Republik|DDR]] im Jahr 1950 in [[Philippsburg]] neu begann. &amp;#039;&amp;#039;Martin-Horn&amp;#039;&amp;#039; ist als [[Wortmarke]] geschützt.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor= |url=http://www.maxbmartin.de/ |titel=Max B. Martin GmbH &amp;amp; Co.KG |titelerg=MARTIN-HORN ... das Original!  |hrsg=Max B. Martin GmbH &amp;amp; Co.KG |werk=www.maxbmartin.de |datum= |abruf=2025-02-09 |sprache=de }}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Betrieb hatte im Jahr 1932 gemeinsam mit Polizei und [[Feuerwehr in Deutschland|Feuerwehren]] ein Mehrtonhorn entwickelt&amp;lt;ref&amp;gt;Brockhaus, Band 14, E. A. Brockhaus  Verlag, Leipzig – Mannheim, 1996&amp;lt;/ref&amp;gt;, das in der Folge für Einsatzfahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben wurde. Da die Fertigung bis zum [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkrieg]] exklusiv dem vorgenannten Unternehmen oblag, wurde die Bezeichnung „Martin-Horn“ zum Synonym für Folgetonhörner. Beim Martin-Horn wird für jeden Ton ein einzelnes [[Makrofon]] eingesetzt, die beispielsweise bei Lokomotiven auch einzeln verwendet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Ursprung des Zweiklanges ===&lt;br /&gt;
Zu dem historischen Ursprung des typischen Zweiklanges gibt es mehrere Hypothesen. So wird zum einen das [[Jagdsignal]] „Halt“ (c&amp;#039;-g&amp;#039;) als eine mögliche Erklärung genannt. Eine andere Hypothese führt die Klangfolge auf das [[Hornsignal]] der [[Kavallerie]] für „Straße frei!“ zurück. Mit diesem Signal wurden berittene Einheiten aufgefordert, die genutzte Straße jeweils für ein Überholen oder einen Vorbeiritt von anderen Kräften frei zu machen. Hier entsprach die grundsätzliche Bedeutung des Signals also der des Folgetonhorns.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Österreich ==&lt;br /&gt;
Wie in Deutschland ist es in Österreich nicht zwingend erforderlich, bei Einsatzfahrten Blaulicht und Folgetonhorn gemeinsam zu verwenden. Es reicht die Verwendung eines dieser Signale.&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.ris2.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12159056/NOR12159056.html § 2 (1) Z 25 StVO]&amp;lt;/ref&amp;gt; Üblicherweise wird das Blaulicht allein und in unübersichtlichen Verkehrssituationen zusätzlich das Folgetonhorn eingesetzt. Die alleinige Verwendung des Blaulichtes in solchen Situationen kann im Schadensfall auch als „nicht ausreichend“ ausgelegt werden.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=http://www.notfallmedizinrecht.at/gerichtsentscheidung-zu-einsatzfahrt-folgetonhorn-im-kreuzungsberich/ |titel=Gerichtsentscheidung zu Einsatzfahrt: Folgetonhorn im Kreuzungsbereich? |titelerg=Ethik und Recht in der Medizin – Schwerpunkt: Notfallmedizin, Palliative Care, Psychiatrie |hrsg=Michael Halmich, PLL.M. |werk=www.notfallmedizinrecht.at |datum=2012-12-22 |sprache=de |abruf=2025-02-09 |archiv-datum=2016-02-16 |archiv-url=https://web.archive.org/web/20160216052131/http://www.notfallmedizinrecht.at/gerichtsentscheidung-zu-einsatzfahrt-folgetonhorn-im-kreuzungsberich/ |offline=ja }}&amp;lt;/ref&amp;gt; Die (theoretisch mögliche) Verwendung von Einsatzhorn ohne Blaulicht wird nur von zivilen Polizeifahrzeugen praktiziert und kommt in der Praxis selten vor.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zudem ist es in Österreich möglich, die Einsatzfahrzeuge anhand ihrer Tonfolge zuzuordnen: [[Rettungsdienst|Rettung]], [[Feuerwehr]] und [[Bundespolizei (Österreich)|Polizei]] sowie andere Dienste (Energieversorger, Verkehrsbetriebe) verwenden für ihre Einsatzfahrzeuge jeweils unterschiedliche Tonfolgen:&amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.youtube.com/watch?v=F_dyHJ3QgbY Tonfolgen Einsatzfahrzeuge Österreich] auf einem Keyboard nachgespielt (YouTube)&amp;lt;/ref&amp;gt; Polizei (Tatüü-Tatütatütatüü), Rettung (gleichmäßig „Tatütatü“ oder „Tütaa Tütaa“) und Feuerwehr („Tatüü Tatüü“). Diese Tonfolgen haben sich eingebürgert, es gibt jedoch keine gesetzlich geregelten, vorgegebenen Tonfolgen für diese Einsatzkräfte.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=http://orf.at/stories/2214983/2215010/ |hrsg=orf.at |titel=Alles, nur nicht a – fis – a – d |abruf=2014-02-04}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Andere Einsatzfahrzeuge der [[Wiener Stadtwerke]] wie [[Wiener Linien]] oder [[Wiener Netze]] haben ebenfalls eine eigene Tonfolge („Tatatüüta“).&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=Esterreicherr |url=https://www.youtube.com/watch?v=7_hvqThP6dM |titel=Einsatzfahrzeug Wiener Linien {{!}} einzigartige Tonfolge! |datum=2014-08-18 |abruf=2025-03-21}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Außer dem Folgetonhorn für Einsatzfahrzeuge ist die Abgabe von Tonfolgen verboten. Eine einzige Ausnahme gilt für [[Omnibus|Autobusse]] der [[Postbus (Österreich)|Post]]: Diese dürfen die Tonfolge &amp;#039;&amp;#039;a-fis-a-d&amp;#039;&amp;#039; („[[Posthorn]]“, „Tatü tatu“,&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.ris2.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40089370/NOR40089370.html § 22 Abs. 5 Kraftfahrgesetz (KFG) 1967]&amp;lt;/ref&amp;gt;) als normales Hupsignal verwenden. Die Tonfolge wird aber nur mehr bei [[Oldtimer]]busfahrten des Postdienstes verwendet.&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.providing-concepts.com/folgeton.htm Hörprobe des österreichischen Postbusses] auf Providing Concepts von 2008, abgerufen am 27. Januar 2010.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anbringung von Folgetonhörnern ist in § 22 Abs. 4–6 KFG geregelt.&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.ris2.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40089370/NOR40089370.html Kraftfahrgesetz (KFG) 1967]&amp;lt;/ref&amp;gt; Zu beachten ist dabei, dass sofern am Fahrzeug nicht bereits nach § 20 Abs. 1 Z 4 KFG&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40109504/NOR40109504.html § 20 Abs. 1 Z 4 Kraftfahrgesetz (KFG) 1967]&amp;lt;/ref&amp;gt; ohne eigene Bewilligung ein Blaulicht angebracht werden darf, eine Bewilligung für das Folgetonhorn zusätzlich zum Blaulicht beim zuständigen [[Landeshauptmann]] beantragt und genehmigt werden muss. Für die Erteilung der Genehmigung gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die Erteilung eines Blaulichtes (§ 22 Abs. 4 KFG, letzter Satz, siehe dazu auch [[Rundumkennleuchte#Regelung in Österreich|Rundumkennleuchte – Österreich]]). Der Einbau des Folgetonhorns muss jedoch bei Vorhandensein einer Bewilligung nicht als Änderung des Kraftfahrzeuges extra angezeigt und genehmigt werden.&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40117463/NOR40117463.html § 22a (1) Z 2 lit. k Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Siehe auch|Österreichische_Postbus_AG#Posthorn_und_Kennzeichen|titel1=Österreichische Postbus AG, Posthorn}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Schweiz ==&lt;br /&gt;
Die Schweiz verwendet cis&amp;#039;–gis&amp;#039; für Einsatzfahrzeuge.&lt;br /&gt;
[[File:Postauto (CH) Dreiklanghorn.ogg|250px|rechts|mini|Starkton-Wechselklanghorn (Bus)]]&lt;br /&gt;
Bei den [[Postauto]]s und weiteren Busunternehmen, die auf Strecken verkehren, welche als [[Bergpoststrasse]]n signalisiert sind, wird die Klangfolge cis&amp;#039;–e–a verwendet. Diese aus der Ouvertüre zu Rossinis Oper [[Guillaume Tell (Rossini)|Wilhelm Tell]] stammende Tonfolge &amp;#039;&amp;#039;tüü taa too&amp;#039;&amp;#039; findet dort seit 1924 Verwendung.&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.bernerzeitung.ch/region/emmental/Das-Tueuetaatoo-wird-im-Emmental-hergestellt/story/12581689 Das «Tüü-taa-too» wird im Emmental hergestellt] Berner Zeitung, Artikel vom 21. Juli 2010&amp;lt;/ref&amp;gt; Das Signal wird vor allem in Fahrzeuge eingebaut, die im voralpinen und alpinen Gebiet im Einsatz sind. Am häufigsten wird es auf Bergpoststrassen gebraucht.&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.nzz.ch/aktuell/startseite/articleD7WD0-1.189422 Bergpoststrasse] Neue Zürcher Zeitung, Artikel vom 7. Dezember 2005&amp;lt;/ref&amp;gt; Fahrzeuge, bei denen das Dreiklanghorn eingebaut ist, verfügen über den entsprechenden Nachweis in den Wagenpapieren.&amp;lt;ref&amp;gt;Wortlaut: «Dieses Fahrzeug ist mit einem Starkton-Wechselklanghorn in der Tonfolge cis-e-a ausgerüstet. Der Wagenführer ist hiermit berechtigt, den Kurs vor unübersichtlichen Kurven oder wo es die Sicherheit gebietet, durch dessen Betätigung anzukündigen. Bei Mitführen eines Anhängers ist die Tonfolge mehrfach abzuspielen.»&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Liechtenstein ==&lt;br /&gt;
Die Verwendung einer [[Rundumkennleuchte]] ist in [[Liechtenstein]] bei den dafür zugelassenen Einsatzfahrzeugen nicht zwingend mit einem Folgetonhorn zu kombinieren. Es kann auch die Rundumkennleuchte allein verwendet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht sind mit einem wechseltönigen Zweiklanghorn zu versehen. Fahrzeuge im [[Postbus]]-Linienverkehr auf Bergstraßen dürfen ein wechseltöniges Dreiklanghorn aufweisen (Art 82 Abs. 2 VTS&amp;lt;ref&amp;gt;Verordnung vom 16. Juli 1996 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge, LGBl 143/1996.&amp;lt;/ref&amp;gt;).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Verwendung von anderen Tonerzeugern und an privaten Fahrzeugen (besonders [[Sirene (Gerät)|Sirenen]], andere gellende Warnvorrichtungen, Phantasiesignale wie [[Kirchenglocke]]n, [[Klingel]]n und Tierstimmen sowie Auspuffhörner wie auch die Verwendung von Außenlautsprechern (mit Ausnahmen)) sind in Liechtenstein verboten (Art 82 Abs. 3 und 4 VTS).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Historisches ==&lt;br /&gt;
Vor allem in den südlichen Ländern war bis in die 1970er Jahre ein privater Gebrauch von Folgetonhörnern erlaubt. Dabei wurden vor allem markante Kurzmelodien gespielt. Beliebt waren die Anfangstakte des &amp;#039;&amp;#039;[[Colonel Bogey March|River-Kwai-Marsches]]&amp;#039;&amp;#039; oder &amp;#039;&amp;#039;[[La Cucaracha]]&amp;#039;&amp;#039;. In [[Kuba]] kann man diese Tonfolgen bei privaten Autos sogar noch hören. Meist waren es Kompressorfanfaren, die durch eine sich drehende Scheibe bis zu fünf Hörner ansteuerten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
{{Wiktionary}}&lt;br /&gt;
* [https://web.archive.org/web/20170308205507/http://www.einsatzvideos.net/sounds/ Webseite mit Beispielen für verschiedene Folgetonhörner] (Memento aus dem [[Internet_Archive]])&lt;br /&gt;
* [https://soundcloud.com/sondersignal/sets/klangcodierung Übersicht div. Klangcodierungen von Sondersignalanlagen] bei [[SoundCloud]]&lt;br /&gt;
* [https://orf.at/v2/stories/2214983 Absatzkrise bei Fanfaren als Auslöser] bei orf.at, abgerufen im Februar 2014&lt;br /&gt;
* [https://www.youtube.com/watch?v=Mg3JcN0KiGg Rettungsdienst Sömmerda auf YouTube]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise und Anmerkungen ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4813615-3}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Akustisches Signalgerät]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Zungen-Aerophon]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Kraftfahrzeugtechnik]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Feuerwehrausrüstung]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Führungs- und Einsatzmittel]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Fahrzeugelektrik]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Karl Gruber</name></author>
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