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	<title>Finanzplanung - Versionsgeschichte</title>
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	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Finanzplanung&amp;diff=388628&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;SchlurcherBot: Bot: http → https</title>
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		<updated>2025-09-04T18:41:02Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Bot: http → https&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;Unter &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Finanzplanung&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ({{enS|&amp;#039;&amp;#039;financial planning&amp;#039;&amp;#039;}}) versteht man den Einsatz von [[Prognose]]methoden zur Erstellung eines [[Finanzplan]]es für [[Unternehmen]], [[Öffentlicher Haushalt|öffentliche Haushalte]] oder [[Privathaushalt]]e und dessen Umsetzungskontrolle. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Allgemeines ==&lt;br /&gt;
In der [[Betriebswirtschaftslehre]] wird die Finanzplanung als Teil der gesamten [[Unternehmensplanung]] unter besonderer Berücksichtigung der [[Finanzierung]]s- und [[Unternehmensziel]]e diskutiert.&amp;lt;ref&amp;gt;Fritz Neske/Marcus Wiener (Hrsg.), &amp;#039;&amp;#039;Management-Lexikon&amp;#039;&amp;#039;, Band 2, 1985, S. 428&amp;lt;/ref&amp;gt; [[Erich Kosiol]] zufolge ist Finanzplanung eine regelmäßige Aufgabe&amp;lt;ref&amp;gt;Erich Kosiol, &amp;#039;&amp;#039;Finanzplanung und Liquidität&amp;#039;&amp;#039;, in: ZfhF 7. Jahrgang, 1955, S. 254&amp;lt;/ref&amp;gt; der [[Finanzwirtschaft]], die in gleichen Zeitabständen vorzunehmen ist.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://books.google.de/books?id=1tqyBgAAQBAJ&amp;amp;pg=PA48&amp;amp;dq=finanzplanung&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;redir_esc=y#v=onepage&amp;amp;q=finanzplanung&amp;amp;f=false Ludwig Orth, &amp;#039;&amp;#039;Die kurzfristige Finanzplanung industrieller Unternehmungen&amp;#039;&amp;#039;, 1961, S. 48]&amp;lt;/ref&amp;gt; Der aktuelle [[Kapitalbedarf]] wird durch Finanzierung bereitgestellt, bei der zwischen [[Eigenfinanzierung]] und [[Fremdfinanzierung]] zu unterscheiden ist. Er muss das Ergebnis einer vorangegangenen Finanzplanung sein, die ihre [[Daten]] zu einem großen Teil aus der Vergangenheit bezieht.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://books.google.de/books?id=MhnOBgAAQBAJ&amp;amp;pg=PA41&amp;amp;dq=finanzplanung&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;redir_esc=y#v=onepage&amp;amp;q=finanzplanung&amp;amp;f=false Helmut Sellien, &amp;#039;&amp;#039;Finanzplanung&amp;#039;&amp;#039;, 1953, S. 9]&amp;lt;/ref&amp;gt; Die Aufstellung des Finanzplans stellt die erste Phase der Finanzplanung dar. Aus dieser zeigt sich, ob in Zukunft ein [[Liquiditätsüberschuss]] oder ein [[Liquiditätsdefizit|Kapitalbedarf]] zu erwarten ist, der in der zweiten Phase als [[Finanzprodukt|Geldanlage]], [[Investition]] oder Eigen- oder Fremdfinanzierung zu verarbeiten ist.&amp;lt;ref&amp;gt;Ludwig Orth, &amp;#039;&amp;#039;Die kurzfristige Finanzplanung industrieller Unternehmungen&amp;#039;&amp;#039;, 1961, S. 19&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Unternehmerische Finanzplanung ==&lt;br /&gt;
Ausgangspunkt der Finanzplanung anderer [[Wirtschaftssubjekt]]e ist die in der Betriebswirtschaftslehre entwickelte unternehmerische Finanzplanung. Sie befasst sich mit erwarteten [[Zahlungsstrom|Zahlungsströmen]] und [[Kapitalstruktur]]en, die sich in künftigen [[Jahresabschluss|Jahresabschlüssen]] niederschlagen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Arten ===&lt;br /&gt;
Nach der Länge des [[Planungshorizont]]s unterscheidet man zwischen kurz-, mittel- und langfristiger Finanzplanung. Bei der zeitlichen Dauer der Planungshorizonte ist zu bedenken, dass diese je nach [[Wirtschaftszweig]] variieren kann. In [[Zyklische Branche|zyklischen Branchen]] (etwa [[Telekommunikation]]) gibt es kürzere Planungshorizonte als in weniger zyklischen Branchen ([[Energieversorger]]).&amp;lt;ref&amp;gt;[https://books.google.de/books?id=S5mLuG_oBgQC&amp;amp;pg=PA95&amp;amp;dq=Finanzplanung+5+jahre&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;redir_esc=y#v=onepage&amp;amp;q=Finanzplanung%205%20jahre&amp;amp;f=false Ulrich Ermschel/Christian Möbius/Holger Wengert, &amp;#039;&amp;#039;Investition und Finanzierung&amp;#039;&amp;#039;, 2011, S. 95]&amp;lt;/ref&amp;gt; Die kurzfristige Finanzplanung erstreckt sich über einen Zeitraum von einem Monat, die mittelfristige über ein bis zwei Jahre und die langfristige Finanzplanung deckt einen Planungshorizont von drei, fünf oder zehn Jahren ab.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://books.google.de/books?id=vbiLjOQI-OQC&amp;amp;pg=PA1&amp;amp;dq=finanzplanung&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;redir_esc=y#v=onepage&amp;amp;q=finanzplanung&amp;amp;f=false Reiner Michel/Sonja Kreplin/Lars Keil, &amp;#039;&amp;#039;Das Know-how excellenter Finanzplanung mit dem PC&amp;#039;&amp;#039;, 2000, S. 1]&amp;lt;/ref&amp;gt; Die kurzfristige Finanzplanung befasst sich insbesondere mit der [[Liquiditätsplanung]] ([[Cash Management]]), die mittelfristige berücksichtigt bereits geplante Investitionen und ihre Finanzierung, die langfristige Finanzplanung hat das Unternehmen in seiner langfristigen [[Strategie (Wirtschaft)|Strategie]] zu begleiten.&amp;lt;ref&amp;gt;Ulrich Ermschel/Christian Möbius/Holger Wengert, &amp;#039;&amp;#039;Investition und Finanzierung&amp;#039;&amp;#039;, 2011, S. 95&amp;lt;/ref&amp;gt; Entsprechend kann der Planungszeitraum unterteilt werden in &amp;#039;&amp;#039;operativ&amp;#039;&amp;#039; (maximal 1 Jahr), &amp;#039;&amp;#039;taktisch&amp;#039;&amp;#039; (2–5 Jahre) und &amp;#039;&amp;#039;strategisch&amp;#039;&amp;#039; (5 Jahre und darüber hinaus).&amp;lt;ref&amp;gt;[https://books.google.de/books?id=8A0JxzJVIWcC&amp;amp;pg=PA10&amp;amp;dq=Finanzplanung+5+jahre&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;redir_esc=y#v=onepage&amp;amp;q=Finanzplanung%205%20jahre&amp;amp;f=false Oliver Braun, &amp;#039;&amp;#039;Entscheidungsunterstützung für die persönliche Finanzplanung&amp;#039;&amp;#039;, 2008, S. 10]&amp;lt;/ref&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Hinblick auf das planende Wirtschaftssubjekt gibt es Finanzplanung in Unternehmen, öffentlichen Haushalten und Privathaushalten. Die Finanzplanung bei öffentlichen und privaten Haushalten unterscheidet sich grundlegend von der unternehmerischen Finanzplanung, kann jedoch deren Planungsmethoden und -verfahren modifiziert anwenden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Instrumente ===&lt;br /&gt;
Wichtige Instrumente der Finanzplanung sind [[Kapitalflussrechnung]] ([[Cashflow]]-Planung), Planbilanz, Plan-[[Erfolgsrechnung]], [[Investitionsplanung]] und [[Finanzierungsplan]]. Die &amp;#039;&amp;#039;retrospektive Kapitalflussrechnung&amp;#039;&amp;#039; ermittelt zunächst die Veränderungen von [[Bilanzposition]]en zwischen zwei [[Bilanzstichtag]]en, während die &amp;#039;&amp;#039;prospektive&amp;#039;&amp;#039; eine Vorschau auf erwartete Positionsveränderungen darstellt. In der Plan-Erfolgsrechnung werden die erwarteten [[Aufwand|Aufwendungen]] und [[Ertrag|Erträge]] gegenübergestellt, ihre Differenz ist der erwartete [[Erfolg#Betriebswirtschaftslehre|Unternehmenserfolg]] ([[EBITDA]]). Die Investitions- und Finanzierungsplanung geht als Teilplan in die Finanzplanung ein und berücksichtigt im Rahmen einer [[Kosten-Nutzen-Analyse]] die Auswirkungen geplanter Investitionen. Die größte zeitliche Reichweite besitzt die [[Bilanzstrukturmanagement|Bilanzstrukturplanung]], deren Aufgabe in der langfristigen Überwachung von [[Vermögen (Wirtschaft)|Vermögen]], [[Eigenkapital]] und [[Schulden]] besteht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Phasen der Finanzplanung ===&lt;br /&gt;
# (rückwärtsgerichtete) [[Finanzanalyse]] des Ist-Zustandes&lt;br /&gt;
# Soll- und Ist-Analyse&lt;br /&gt;
# Finanzprognose&lt;br /&gt;
# Planung der alternativen Möglichkeiten zur Finanzbeschaffung&lt;br /&gt;
# Planausgleich&lt;br /&gt;
# Kontrolle der Planvorgaben (Finanz- und Liquiditätskontrolle)&lt;br /&gt;
# Planrevision&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Staatliche Finanzplanung ==&lt;br /&gt;
Die staatliche Finanzplanung ist Teil der [[Öffentliche Finanzen|öffentlichen Finanzen]]. Die Aufgabe der Koordinierung der Finanzplanung von [[Bundesebene (Deutschland)|Bund]], [[Land (Deutschland)|Ländern]], [[Gemeinde]]n oder [[Gemeindeverband (Deutschland)|Gemeindeverbänden]] oblag dem [[Finanzplanungsrat]], an dessen Stelle im April 2010 der [[Stabilitätsrat]] getreten ist. Er übernimmt gemäß {{Art.|109a|gg|juris}} GG die fortlaufende Überwachung der Haushaltswirtschaft von Bund und Ländern mit dem Ziel der Vermeidung von [[Vorläufige Haushaltsführung|Haushaltsnotlagen]] und die Aufgaben des ehemaligen Finanzplanungsrats.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Haushaltsplan ===&lt;br /&gt;
{{Hauptartikel|Haushaltsplan}}&lt;br /&gt;
Der [[Haushaltsplan]] enthält alle für das nächste [[Haushaltsjahr]] von [[juristische Person des öffentlichen Rechts|juristischen Personen des öffentlichen Rechts]] [[Veranschlagung|veranschlagten]] [[Einnahme|Haushaltseinnahmen]] und [[Ausgabe (Rechnungswesen)|-ausgaben]] ([[Kameralistik]]) bzw. [[Ertrag|Erträge]] und [[Aufwand|Aufwendungen]] ([[Doppik]]) sowie [[Verpflichtungsermächtigung]]en, [[Planstelle]]n und [[Stelle (Organisation)|Stellen]] aller Verwaltungen sowie spezifische Haushaltsvermerke. Haushaltsführende Stellen wie Bund, Bundesländer, Gemeinden oder Gemeindeverbände, aber auch [[Anstalt des öffentlichen Rechts|Anstalten]] und [[Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland)|Körperschaften des öffentlichen Rechts]] verwirklichen ihre kurzfristige Finanzplanung in einem Haushaltsplan. Der in der [[Bundeshaushaltsordnung]] (BHO) und im [[Haushaltsgrundsätzegesetz]] (HGrG) geregelte Haushaltsplan dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs beziehungsweise bei doppischer Haushaltswirtschaft auch des Aufwands, der zur Erfüllung der Aufgaben des Bundes oder des Landes im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist ({{§|2|hgrg|juris}} HGrG). Der Grundsatz der [[Wahrheit]] ({{§|9|BHO|juris}}, {{§|11|BHO|juris}} BHO) erfordert eine möglichst genaue Berechnung und Schätzung auf Grundlage verlässlicher Daten insbesondere bei den Haushaltseinnahmen. Schätzungen der Konjunktur und [[Steuerschätzung]]en bilden die Hauptquellen der Haushaltspläne. Ein Haushaltsplan erzeugt für die in ihm veranschlagten Einnahmen lediglich deklaratorische Wirkungen, weil als Erhebungsnorm außerbudgetäre [[Rechtsnorm]]en herangezogen werden müssen (insbesondere [[Steuergesetz]]e oder Verträge).&amp;lt;ref&amp;gt;[http://books.google.de/books?id=FR_kOO781goC&amp;amp;pg=PA37&amp;amp;hl=de&amp;amp;source=gbs_toc_r&amp;amp;cad=4#v=onepage&amp;amp;q=haushaltsplan&amp;amp;f=false  Herbert Wiesner/Bodo Leibinger/Reinhard Müller, &amp;#039;&amp;#039;Öffentliche Finanzwirtschaft&amp;#039;&amp;#039;, 2008, S. 17]&amp;lt;/ref&amp;gt; Ein Haushaltsplan muss durch Gesetz oder Satzung parlamentarisch verabschiedet werden und erlangt erst dann als genehmigter Haushalt [[Rechtskraft (Deutschland)|Rechtskraft]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Mittelfristige Finanzplanung ===&lt;br /&gt;
Die [[mittelfristig]]e Finanzplanung hat die Aufgabe, das [[Gleichgewicht (Wirtschaftstheorie)|stabilitätspolitische Gleichgewicht]] zu sichern und die [[finanzwirtschaft]]liche Ordnung aufrechtzuerhalten.&amp;lt;ref&amp;gt;[[Karl-Heinrich Hansmeyer]]/[[Bert Rürup]], &amp;#039;&amp;#039;Staatswirtschaftliche Planungsinstrumente&amp;#039;&amp;#039;, 1984, S. 35 f.&amp;lt;/ref&amp;gt; Sie wurde zunächst im Juni 1967 im [[Stabilitätsgesetz]] (StabG) aufgegriffen. Danach ist der Haushaltswirtschaft des Bundes und der Länder eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen ({{§|9|stabg|juris}} Abs. 1 StabG, {{§|14|stabg|juris}} StabG), in welcher Umfang und Zusammensetzung der voraussichtlichen Ausgaben und die Deckungsmöglichkeiten in ihren Wechselbeziehungen zur mutmaßlichen Entwicklung des gesamtwirtschaftlichen Leistungsvermögens darzustellen sind. Ausführlicher hiermit befasst sich das HGrG für Bund und Länder. Gemäß {{§|50|hgrg|juris}} Abs. 3 HGrG ist der mittelfristige Finanzplan spätestens mit dem Entwurf des Haushaltsgesetzes den gesetzgebenden Organen vorzulegen, wobei eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen ist (§ 50 Abs. 1 HGrG). Wesentlicher Inhalt sind die vorgesehenen Investitionsschwerpunkte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Koordinierung der Haushalts- und Finanzplanungen des Bundes, der Länder und der Gemeinden und Gemeindeverbände berät der Stabilitätsrat über die zugrunde liegenden volks- und finanzwirtschaftlichen Annahmen. Dabei ist den Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland aus Rechtsakten der [[Europäische Union|Europäischen Union]] aufgrund der {{Art.|121|AEUV|dejure}}, {{Art.|126|AEUV|dejure}} und {{Art.|136|AEUV|dejure}} [[Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union|AEUV]] zur Einhaltung der Haushaltsdisziplin den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen ({{§|51|hgrg|juris}} Abs. 1 HGrG).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Begriff der mittelfristigen Finanzplanung wird primär in der [[Kameralistik]] verwendet. In der [[Doppik]] spricht man von der &amp;#039;&amp;#039;mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung&amp;#039;&amp;#039;.&amp;lt;ref&amp;gt;Siehe z.&amp;amp;nbsp;B. [http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.46311.de#13 § 13 Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung Brandenburg]&amp;lt;/ref&amp;gt; Hier wird neben einer mittelfristigen Planung der Einzahlungen und Auszahlungen (Finanzplanung) insbesondere auch eine mittelfristige Planung der [[Ertrag|Erträge]] und [[Aufwand|Aufwendungen]] (Ergebnisplanung) vorgenommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die mittelfristige Finanzplanung ist unverbindlich, denn sie wird dem [[Bundestag]] lediglich zur Kenntnisnahme vorgelegt. Dort spielt sie parlamentarisch kaum eine Rolle&amp;lt;ref&amp;gt;Wolfgang Scherf, &amp;#039;&amp;#039;Öffentliche Finanzen&amp;#039;&amp;#039;, 2009, S. 55&amp;lt;/ref&amp;gt; und wird im Regelfall an die laufende Haushaltsentwicklung angepasst, anstatt umgekehrt die aktuelle Haushaltsentwicklung zu beeinflussen.&amp;lt;ref&amp;gt;[[Charles B. Blankart]], &amp;#039;&amp;#039;Öffentliche Finanzen in der Demokratie&amp;#039;&amp;#039;, 2006, S. 456&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Mehrjähriger Finanzrahmen der EU ===&lt;br /&gt;
{{Hauptartikel|Mehrjähriger Finanzrahmen der Europäischen Union}}&lt;br /&gt;
Der Mehrjährige Finanzrahmen (früher: Finanzielle Vorausschau) der [[Europäische Union|Europäischen Union]] legt den verbindlichen finanziellen Rahmen für den [[EU-Haushalt|Haushalt der Europäischen Union]] in einem Mehrjahres-Zeitraum fest. Er wird auf Grundlage eines Vorschlags der [[Europäische Kommission|Europäischen Kommission]] vom [[Rat der Europäischen Union]], der in diesem Fall einstimmig entscheidet, gemeinsam mit dem [[Europäisches Parlament|Europäischen Parlament]] vereinbart. Aktuell gültig ist der Mehrjährige Finanzrahmen für den Zeitraum von 2014 bis 2020.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://ec.europa.eu/budget/mff/index_de.cfm Mehrjähriger Finanzrahmen der EU für die Jahre 2014-2020]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Private Finanzplanung ==&lt;br /&gt;
{{Hauptartikel|Private Finanzplanung}}&lt;br /&gt;
[[Private Finanzplanung]] ist die [[Lebenszyklus (Biologie)|lebenszyklusorientierte]] [[Prognose]] eines Privathaushalts über die künftige Entwicklung von [[Einnahme]]n/[[Ausgabe (Rechnungswesen)|Ausgaben]] und [[Vermögen (Wirtschaft)|Vermögen]]/[[Schulden]] unter Berücksichtigung von [[Finanzierung]]s-, [[Finanzprodukt|Geldanlage-]], [[Altersvorsorge]]-, [[Rechtsnachfolge|Nachfolge-]] und [[Steuer]]aspekten bei Beachtung der individuellen finanziellen Ziele. Sie dient der Vorbereitung von [[Entscheidung]]en in persönlichen finanziellen Angelegenheiten und wird in der [[Fachliteratur]] oft auf [[Anlageberatung]] verengt.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://books.google.de/books?id=zGLRBgAAQBAJ&amp;amp;pg=PA37&amp;amp;dq=finanzplanung&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;redir_esc=y#v=onepage&amp;amp;q=finanzplanung&amp;amp;f=false Wesselin Kruschev, &amp;#039;&amp;#039;Private Finanzplanung: Die neue Dienstleistung für anspruchsvolle Anleger&amp;#039;&amp;#039;, 1999, S. 17]&amp;lt;/ref&amp;gt; Die – oft ohne angemessene [[finanzielle Allgemeinbildung]] verfügenden – Haushalte müssen in ihrer privaten Finanzplanung drohende [[Finanzierungsrisiko|finanzielle Risiken]] berücksichtigen, insbesondere die unzureichende Anpassung der Ausgaben an sinkende Einnahmen, Vermeidung allgemeiner [[Lebensrisiko|Lebensrisiken]], unversicherte [[Schaden]]shaftungen, unerwartete Nachzahlungen ([[Betriebskosten (Immobilien)|Betriebskosten]] oder Steuern), [[Scheidung]], [[Tod]] naher [[Angehöriger]], [[Arbeitslosigkeit]], Gefahren durch konzentrierte [[Kapitalanlage]]n ([[Klumpenrisiko]] oder [[Granularität (Kredit)|Granularität]]) oder durch überhohen [[Kapitaldienst]] bei [[Kredit]]en. Das hohe Niveau an [[Privatinsolvenz]]en in Deutschland scheint zu signalisieren, dass viele Bürger mit der privaten Finanzplanung überfordert sind. Das liegt oft an fehlender oder unzureichender [[Finanzielle Allgemeinbildung|finanzieller Allgemeinbildung]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
* [https://www.haushaltssteuerung.de/mittelfristige-finanzplanung.html Staatliche Finanzpläne von EU, Deutschland, Österreich und der Schweiz]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4017200-4}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Finanzwissenschaft]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Haushaltsrecht]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Private Finanzplanung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[fr:trésorerie]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;SchlurcherBot</name></author>
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