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	<title>Finanzkontrolle - Versionsgeschichte</title>
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	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;a href=&quot;/index.php?title=WP:HC&amp;amp;action=edit&amp;amp;redlink=1&quot; class=&quot;new&quot; title=&quot;WP:HC (Seite nicht vorhanden)&quot;&gt;HC&lt;/a&gt;: neuer Sortierschlüssel für &lt;a href=&quot;/index.php?title=Kategorie:Finanzkontrolle&amp;amp;action=edit&amp;amp;redlink=1&quot; class=&quot;new&quot; title=&quot;Kategorie:Finanzkontrolle (Seite nicht vorhanden)&quot;&gt;Kategorie:Finanzkontrolle&lt;/a&gt;: &amp;quot; &amp;quot;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;Unter &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Finanzkontrolle&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; versteht man das Verwaltungshandeln der [[Rechnungshof|Rechnungshöfe]] und der [[Rechnungsprüfungsamt|verwandten Ämter]]. Ziel der Finanzkontrolle ist, die öffentlichen Haushalte auf Richtigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit zu prüfen und etwaige Mängel in der Haushalts- oder Wirtschaftsführung aufzudecken. Da es sich hierbei um eine [[Hoheitsakt|hoheitliche]] Tätigkeit handelt, wird diese Pflichtaufgabe in der Regel mit [[Beamter (Deutschland)|Beamten]] ausgeführt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es kann unterschieden werden&lt;br /&gt;
* Finanzkontrolle in der EU – [[Europäischer Rechnungshof]]&lt;br /&gt;
* Finanzkontrolle im Bund – [[Bundesrechnungshof]]&lt;br /&gt;
* Finanzkontrolle in den Ländern – Landesrechnungshöfe/[[Rechnungsprüfungsamt]]&lt;br /&gt;
* Finanzkontrolle bei den [[Gemeinde]]n – Kommunaler [[Prüfungsverband]], [[Kommunalaufsicht]], Gemeindeprüfungsamt&lt;br /&gt;
* Finanzkontrolle bei den Kirchen&lt;br /&gt;
* Finanzkontrolle in Unternehmen – [[interne Revision]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den jeweiligen Haushaltsordnungen werden die Verwaltungseinheiten ermächtigt Prüfungen durchzuführen. Wichtigste Voraussetzungen für eine funktionierende Finanzkontrolle ist die Unabhängigkeit und Trennung der Finanzkontrolle von der [[Exekutive|Exekutivgewalt]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ergebnis einer Finanzkontrolle sind zum Beispiel Prüfungsmitteilungen, beratende Äußerungen, Jahresberichte oder Denkschriften. Letztere sind eine Zusammenstellung der besonders bedeutsamen Prüfungsergebnisse eines Jahres und dienen zur [[Entlastung (Recht)|Entlastung]] der Exekutive durch die [[Legislative]]. Im Gegensatz zur Prüfungsmitteilung, die nur die geprüfte Stelle erhält, werden Jahresberichte oder Denkschriften auch der Öffentlichkeit bekannt gegeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Preis für die Unabhängigkeit der Finanzkontrolle ist die fehlende Möglichkeit, den geprüften Stellen [[Instruktion|Weisungen]] oder Vorgaben für die Haushalts- und Wirtschaftsführung zu geben. Sie kann in der Regel nur Empfehlungen aussprechen, ohne deren Umsetzung durchsetzen zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Uneinigkeit herrscht über die zukünftige Ausrichtung der Finanzkontrolle. Zum einen sind Bestrebungen zu erkennen, die ein sehr frühes Einbinden der Finanzkontrolle in Entscheidungsprozesse der [[Exekutive]] und [[Legislative]] belegen – was bedeutet, dass die Finanzkontrolle als Berater im Vorfeld tätig wird. Zum anderen gibt es die Vertreter der klassischen [[Rechnungsprüfung]], die sich bewusst aus jeglicher politischen [[Institutionalisierung]] heraushalten, um im Gegenzug am Maximum der Unabhängigkeit festhalten zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
* [[Internationale Finanzkontrolle in Griechenland 1898–1978]]&lt;br /&gt;
* [[Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Bundeszollverwaltung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Haushaltsrecht (Deutschland)]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Finanzkontrolle| ]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Zollernalb</name></author>
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