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	<title>Finanzberater - Versionsgeschichte</title>
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	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Finanzberater&amp;diff=679949&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Ilumeo am 5. Februar 2026 um 23:26 Uhr</title>
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		<updated>2026-02-05T23:26:42Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;{{Staatslastig|DE}}&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Finanzberater&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (auch englisch &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Financial Advisor&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;) ist die Berufsbezeichnung für einen Dienstleister, der Kunden über [[Finanzprodukt|Geldanlagen]], [[Kredit]]e oder [[Versicherung (Kollektiv)|Versicherungen]] berät. Die [[Finanzberatung]] erfolgt entweder anlassbezogen oder im Rahmen einer strukturierten Finanzplanung. Am Schluss der Beratung kann oftmals die Vermittlung eines oder mehrerer Finanzprodukte stehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Finanzberater sind [[Selbständigkeit (beruflich)|selbständig]] oder als [[Arbeitnehmer]] tätig. Selbständige Finanzberater sind häufig vertraglich an Anbieter von Finanzprodukten, wie [[Bank]]en oder [[Versicherer|Versicherungen]], oder an [[Finanzvertrieb]]e gebunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Bezeichnung und Zulassung ==&lt;br /&gt;
Der Begriff des Finanzberaters ist, im Gegensatz zu dem des [[Versicherungsberater]]s, gesetzlich nicht geschützt. Soweit die Beratung rechtliche oder steuerliche Aspekte berührt, muss der Finanzberater die Grenzen des [[Rechtsberatungsgesetz]]es und des [[Steuerberatungsgesetz]]es beachten. Allerdings ist die rechtliche oder steuerliche Beratung im beschränkten Umfang erlaubt, wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang mit der Tätigkeit steht.&amp;lt;ref&amp;gt;{{§|5|RDG|juris}} Rechtsdienstleistungsgesetz, {{§|4|StBerG|juris}} Steuerberatungsgesetz.&amp;lt;/ref&amp;gt; Die Art der Zulassung hängt von den Produktgruppen ab, in denen er berät beziehungsweise vermittelt. Grundlage für die selbständige Tätigkeit ist die [[Gewerbeanmeldung]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Berufsbezeichnungen ===&lt;br /&gt;
{{Quellen}}&lt;br /&gt;
Es gibt diverse Berufsbezeichnungen, die unter den Begriff Finanzberater fallen. Hierzu zählen folgende gesetzlich geschützte Bezeichnungen, die eine Zulassung erfordern:&lt;br /&gt;
* [[Anlageberater]]&lt;br /&gt;
* [[Finanzanlagenvermittler]] ({{§|34f|GewO|juris}} GewO)&lt;br /&gt;
* [[Versicherungsvermittler]] ({{§|34d|GewO|juris}} GewO)&lt;br /&gt;
** [[Versicherungsvertreter]]&lt;br /&gt;
** [[Versicherungsmakler]]&lt;br /&gt;
* [[Versicherungsberater]] ({{§|34d|GewO|juris}} GewO)&lt;br /&gt;
* [[Rentenberater]]&lt;br /&gt;
* [[Honorar-Finanzanlagenberater]] ({{§|34h|GewO|juris}} GewO)&lt;br /&gt;
* [[Immobiliardarlehensvermittler]] ({{§|34i|GewO|juris}} GewO)&lt;br /&gt;
Ferner gibt es folgende Berufsbezeichnungen, die keinem gesetzlichen Schutz unterliegen und von jedem geführt werden können:&lt;br /&gt;
* Finanzberater&lt;br /&gt;
* Financial Advisor&lt;br /&gt;
* Vermögensberater&lt;br /&gt;
* [[Finanzplaner]]&lt;br /&gt;
* [[Finanzmakler]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Finanzberatung zu Darlehen ===&lt;br /&gt;
Die Vermittlung von [[Darlehen (Deutschland)|Darlehen]] unterliegt in Deutschland einer besonderen Gewerbeerlaubnis.&amp;lt;ref&amp;gt;{{§|34c|GewO|juris}} Gewerbeordnung.&amp;lt;/ref&amp;gt; Sie wird erteilt, wenn man nachweist, dass man die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt und in geordneten Vermögensverhältnissen lebt, also insbesondere weder in den letzten fünf Jahren wegen einer einschlägigen Straftat verurteilt wurde, noch das Insolvenzverfahren über das Vermögen eröffnet wurde. Der Selbständige muss die Regelungen der [[Makler- und Bauträgerverordnung]] beachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Finanzberatung zu Versicherungen ===&lt;br /&gt;
Für die Zulassung als [[Versicherungsvermittler]] oder [[Versicherungsberater]] ist ebenfalls eine besondere Gewerbeerlaubnis notwendig.&amp;lt;ref&amp;gt;{{§|34d|GewO|juris}} Gewerbeordnung.&amp;lt;/ref&amp;gt; Sie wird erteilt, wenn&lt;br /&gt;
* die erforderliche Zuverlässigkeit besteht,&lt;br /&gt;
* geordnete Vermögensverhältnisse vorliegen,&lt;br /&gt;
* eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde und&lt;br /&gt;
* die notwendige Sachkunde durch eine bei der [[Industrie- und Handelskammer]] abgelegte Sachkundeprüfung (Bezeichnung: &amp;#039;&amp;#039;Geprüfter [[Versicherungsfachmann]] IHK&amp;#039;&amp;#039;) oder durch andere qualifizierende Abschlüsse nachgewiesen wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Versicherungsberater sind unabhängige Experten, die ausschließlich eine neutrale Beratung anbieten und keine Versicherungsverträge vermitteln. Versicherungsvermittler unterteilen sich in Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler. [[Versicherungsvertreter]] sind an ein einzelnes Versicherungsunternehmen gebunden und dürfen ausschließlich dessen Produkte vermitteln. [[Versicherungsmakler]] sind an keinen bestimmten Versicherer gebunden und vertreten die Interessen ihrer Kunden gegenüber verschiedenen Versicherern. Sie können Produkte von mehreren Anbietern vergleichen und vermitteln. Versicherungsvertreter benötigen keine eigene Gewerbeerlaubnis, wenn für sie das [[Versicherer|Versicherungsunternehmen]] die Haftung übernimmt und sie ausschließlich für dieses tätig sind. Versicherungsmakler und Versicherungsberater müssen dagegen eine Gewerbeerlaubnis besitzen und ihre Sachkunde nachweisen. Die Versicherungsvermittler werden in ein besonderes Register bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen.&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.vermittlerregister.info/ www.vermittlerregister.info]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Finanzberatung zu Kapitalanlageprodukten ===&lt;br /&gt;
Um zu Kapitalanlageprodukten zu beraten oder diese zu vermitteln, benötigt man grundsätzlich eine behördliche Erlaubnis. Geht es um Finanzinstrumente wie Aktien, Anleihen oder Derivate, ist eine Zulassung als [[Finanzdienstleistungsinstitut]] nach dem [[Kreditwesengesetz]] (KWG) erforderlich. Für bestimmte Produkte, die für Privatkunden wesentlich sind, gibt es jedoch Ausnahmen. Dazu gehören insbesondere [[Offener Investmentfonds|offene Investmentfonds]], Beteiligungen an [[Geschlossener Fonds|geschlossenen Fonds]] und [[Vermögensanlagen]]. Um diese vermitteln zu können, war bis Ende 2012 eine Gewerbeerlaubnis nach {{§|34c|GewO|juris}} der Gewerbeordnung (GewO) – wie bei Darlehensvermittlern – ausreichend.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit dem &amp;#039;&amp;#039;Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
[http://www.buzer.de/gesetz/9975/index.htm &amp;#039;&amp;#039;Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts&amp;#039;&amp;#039;]&amp;lt;/ref&amp;gt; wurde die Tätigkeit und Erlaubnis für Finanzanlagenvermittler mit Wirkung vom 1. Januar 2013 neu geregelt und eine spezielle Erlaubnispflicht in {{§|34f|GewO|juris}} der Gewerbeordnung (GewO) eingeführt. Die Bundesregierung versprach sich von der Reform eine Stärkung des Verbraucherschutzes.&amp;lt;ref&amp;gt;[[BMELV]]: {{Webarchiv|text=&amp;#039;&amp;#039;Mehr Schutz vor Falschberatung im Grauen Kapitalmarkt&amp;#039;&amp;#039; |url=http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Verbraucherschutz/Finanzen-Versicherungen/GesetzNovellierungFinanzanlagenvermittlerVermoegensanlagerecht.html |wayback=20121019230025 }}&amp;lt;/ref&amp;gt; Ähnlich wie bei Versicherungsvermittlern müssen seitdem auch Sachkunde, Zuverlässigkeit sowie eine Berufshaftpflichtversicherung nachgewiesen werden. Die Einzelheiten regelt die [[Finanzanlagenvermittlungsverordnung]] (FinVermV).&amp;lt;ref&amp;gt;{{§§|Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung|buzer}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit dem 1. August 2014 gibt es zusätzlich die Möglichkeit, eine Erlaubnis als [[Honorar-Finanzanlagenberater]] gem. {{§|34h|GewO|juris}} der Gewerbeordnung (GewO) zu beantragen. Honorar-Finanzanlagenberater beraten ausschließlich gegen Honorar und dürfen keine Provisionen einnehmen, wodurch ihre Unabhängigkeit gesetzlich abgesichert ist. Im Gegensatz dazu erhalten Finanzanlagenvermittler in der Regel Provisionen von Produktanbietern, was potenzielle Interessenkonflikte mit sich bringen kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater müssen gem. {{§|24|FinVermV|juris}} der FinVermV jährlich eine Prüfung durchlaufen und den Prüfungsbericht der Aufsichtsbehörde übermitteln. Die Prüfungspflicht besteht seit 2013 und wurde in einem Prüfungsstandard des [[Institut der Wirtschaftsprüfer|Instituts der Wirtschaftsprüfer]]&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.wirtschaftspruefer-muenchen.eu/lexikon/idw-ps-840-pruefung-von-finanzanlagenvermittlern/ &amp;#039;&amp;#039;Prüfungen von Finanzanlagevermittlern nach § 34f GewO&amp;#039;&amp;#039;]&amp;lt;/ref&amp;gt; konkretisiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Unterscheidungen ==&lt;br /&gt;
Da die Berufsbezeichnung &amp;#039;&amp;#039;Finanzberater&amp;#039;&amp;#039; nicht geschützt und die Palette der Produkte und Dienstleistungen, in denen beraten wird, relativ breit ist, sind die Berater in unterschiedlichen Organisationsformen und Geschäftsmodellen am Markt tätig. Man kann diese unter anderem nach folgenden Kriterien unterscheiden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Vergütungsmodell ===&lt;br /&gt;
Oftmals wird der Finanzberater oder sein Unternehmen nach Vermittlungserfolg durch den Produktanbieter vergütet. Alternativ wird bei der [[Honorarberatung]] die Vergütung durch den Beratenen in Form eines Honorars erbracht. Mischformen von beiden Vergütungsformen sind auch möglich. Die Vergütung durch den Produktanbieter wird teilweise kritisiert, da die Gefahr bestehe, dass das unternehmerische Interesse an der Vergütung das Kundeninteresse überwiegen könne.&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.verbraucherportal-bw.de/servlet/PB/menu/1328311_l1/index.html &amp;#039;&amp;#039;Verbraucherprotal Baden-Württemberg zu seriöser Finanzberatung&amp;#039;&amp;#039;] Gemeinsame Website des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg und der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.&amp;amp;nbsp;V. Abgerufen am 18. März 2012.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Vertragliche Bindung an Finanzproduktanbieter ===&lt;br /&gt;
Im Wesentlichen kann man die vertragliche Bindung danach unterscheiden, ob und mit wie vielen Produktanbietern vertragliche Beziehungen bestehen und welche Pflichten der Finanzberater aus diesen Verträgen hat. Es ist möglich, dass ein Unternehmer je nach Produktgruppe verschiedene Arten von Vertragsbindungen hat. So kann er für Versicherungen als Makler tätig sein, für Kapitalanlagen jedoch als Mehrfachvertreter.&lt;br /&gt;
* Einfach gebundener Vermittler (Einfirmenagent, Ausschließlichkeitsvertreter)&lt;br /&gt;
: Der Berater ist als [[Handelsvertreter]] an &amp;#039;&amp;#039;einen&amp;#039;&amp;#039; Produktanbieter exklusiv gebunden. Aus dem Vertrag ist er verpflichtet die Interessen des Produktanbieters zu wahren.&amp;lt;ref&amp;gt;{{§|86|HGB|juris}} Handelsgesetzbuch.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
* Mehrfach gebundener Vermittler (Mehrfachagent, mehrfach gebundener Vermittler)&lt;br /&gt;
: Der Berater ist als [[Handelsvertreter]] mit &amp;#039;&amp;#039;mehreren&amp;#039;&amp;#039; Produktanbietern vertraglich verbunden. Die Wahrung der Interessen der Produktanbieter gehört ebenfalls zu seinen Vertragspflichten.&lt;br /&gt;
* Maklervereinbarung&lt;br /&gt;
: Der [[Makler]] ist mit dem Kunden durch einen Maklervertrag gebunden; er hat dessen Interessen zu vertreten. Mit dem Produktanbieter hat er eine vertragliche Vereinbarung zur Vergütung, falls eine Vermittlung zustande kommt (Reversierung).&lt;br /&gt;
* Keine vertragliche Bindung zu Produktanbieter&lt;br /&gt;
: Insbesondere wenn der Finanzberater gegen Honorar tätig wird, ist keine vertragliche Bindung mit dem Produktanbieter notwendig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Berufliche Qualifikationen ==&lt;br /&gt;
Da das Tätigkeitsfeld der Finanzberater in fachlicher Tiefe und Breite sehr unterschiedlich sein kann, existiert keine einheitliche Berufsqualifikation. Neben privaten, unternehmensinternen oder hochschulgebundenen Ausbildungen und Zertifizierungen&amp;lt;ref&amp;gt;fpsb.de: {{Webarchiv|text=&amp;#039;&amp;#039;CFP-Zertifizierung – der Weg zur „Königsklasse“&amp;#039;&amp;#039; |url=http://www.fpsb.de/cfp/index.cfm |wayback=20111211074814 }}&amp;lt;/ref&amp;gt; sind folgende öffentlich-rechtliche Berufsqualifikationen relevant. Die in der Qualifikation abgedeckten Produktgruppen sind angegeben:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! Berufsqualifikation !! Qualifikationsstufe !! Darlehen !! Kapitalanlage !! Versicherungen&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| [[Bankkaufmann]] || Ausbildung || ja (Verbraucher und Unternehmen) || ja || nein&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| [[Bankfachwirt]] || Fortbildung || ja (Verbraucher und Unternehmen) || ja || nein&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| [[Fachwirt für Finanzberatung]] || Fortbildung || ja (Verbraucher und Unternehmen) || ja || ja (Verbraucher und Unternehmen)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| [[Fachberater für Finanzdienstleistungen]] || Fortbildung || ja (Verbraucher) || ja || ja (Verbraucher)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| [[Finanzanlagenfachmann]] || Sachkundeprüfung || nein || ja || nein&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| [[Fachwirt für Versicherungen und Finanzen]] || Fortbildung || nein || je nach gewähltem Schwerpunkt || ja (Verbraucher und Unternehmen)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| [[Kaufmann für Versicherungen und Finanzen]] || Ausbildung || nein || je nach gewähltem Schwerpunkt || ja (Verbraucher und Unternehmen)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| [[Versicherungsfachwirt]] || Fortbildung || nein || nein || ja (Verbraucher und Unternehmen)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| [[Versicherungskaufmann]] || Ausbildung || nein || nein || ja (Verbraucher und Unternehmen)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| [[Versicherungsfachmann]] || Sachkundeprüfung || nein || nein || ja (Verbraucher und Unternehmen)&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Berufsorganisationen ==&lt;br /&gt;
Für die Finanzberater besteht in Deutschland  keine einheitliche Berufsorganisation. Wesentliche Interessenvertretungen sind unter anderem der [[AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung]] (AfW) und der [[Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute]] (BVK).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
* [[Allfinanz]]&lt;br /&gt;
* [[Finanzmakler]]&lt;br /&gt;
* [[Versicherungsmakler (Deutschland)]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
{{Wiktionary}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4192083-1}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Kaufmännischer Beruf]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Finanzierung]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Beratung]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Unternehmensart]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Ilumeo</name></author>
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