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	<title>Finanzagent - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-05-25T21:58:38Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Finanzagent&amp;diff=400230&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Aka: /* Herkunft des Geldes */ Zeichen zwischen Beleg entfernt</title>
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		<updated>2025-06-19T18:50:23Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;span class=&quot;autocomment&quot;&gt;Herkunft des Geldes: &lt;/span&gt; Zeichen zwischen Beleg entfernt&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;Ein &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Finanzagent&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (auch &amp;#039;&amp;#039;Finanzkurier&amp;#039;&amp;#039; oder &amp;#039;&amp;#039;Financial manager&amp;#039;&amp;#039;) im Sinne des [[Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz]]es (ZAG) ist jede juristische oder natürliche Person, die als selbständiger Gewerbetreibender im Namen eines Zahlungsinstituts oder E-Geld-Instituts Zahlungsdienste ausführt. Die Handlungen des Agenten werden dem Zahlungsinstitut oder E-Geld-Institut zugerechnet ({{§|1|zag|buzer}} Abs. 9 ZAG). Zu den Zahlungsdiensten gehören auch [[Finanztransfergeschäft]]e (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 ZAG), sowie Transaktionen mit [[Kryptowährung]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Betreiben des Finanztransfergeschäftes bedarf der vorherigen Genehmigung der [[Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht|BaFin]] ({{§|10|ZAG|buzer}} Abs.&amp;amp;nbsp;1 ZAG).&amp;lt;ref&amp;gt;bundesbank.de: {{Webarchiv |url=http://www.bundesbank.de/download/bankenaufsicht/bak_mb_ftg.htm |text=&amp;#039;&amp;#039;Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis zum Betreiben des Finanztransfergeschäftes&amp;#039;&amp;#039; |wayback=20070406125939 }}&amp;lt;/ref&amp;gt; Mit [[Freiheitsstrafe (Deutschland)|Freiheitsstrafe]] bis zu fünf Jahren oder mit [[Geldstrafe (Deutschland)|Geldstrafe]] wird nach § 63 Abs. 1 Nr. 4 ZAG&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.buzer.de/63_ZAG_Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz.htm |titel=§ 63 ZAG Strafvorschriften Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz |abruf=2021-03-31}}&amp;lt;/ref&amp;gt; bestraft, wer ohne Erlaubnis nach § 10 Absatz 1 Satz 1 ZAG oder ohne Registrierung nach § 34 Absatz 1 Satz 1 ZAG [[Zahlungsdienste (Deutschland)|Zahlungsdienste]] erbringt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Spätestens seit 2013 wurde die missbräuchliche Tätigkeit als vermeintlicher Finanzagent zum Tatbestand im Rahmen der [[Geldwäsche#Gesetzliche Regelung in Deutschland|Geldwäsche]] (gemäß {{§|261|StGB|buzer}} StGB).&amp;lt;ref&amp;gt;Marco Mayer: [http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/15-12/index.php?sz=8 &amp;#039;&amp;#039;Leichtfertige Geldwäsche durch sogenannte „Finanzagenten“. Zugleich Anmerkung zu BGH, Beschluss vom 11. September 2014 – 4 StR 312/14&amp;#039;&amp;#039;] HRRS-Praxishinweis, Dezember 2015&amp;lt;/ref&amp;gt; Dabei sind mögliche Bezeichnungen für (meist online) angebotene Stellen unterschiedlich. Nach Angaben der [[Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes|Polizeilichen Kriminalprävention]], werden neben der Bezeichnung Finanzagent folgende Begriffe genutzt, um vergleichbare Tätigkeiten zu verschleiern; „Financial Agent“, „Finanzmanager“, „Escrow Agent“, „Treuhandagent“, „Lieferungsmanager“, „Finanztransaktionsmanager“, „Projekt Koordinator“, „Prozessmanager“, sowie „Regional Manager für Zahlungsbearbeitung“.&amp;lt;ref name=&amp;quot;Polizei&amp;quot;&amp;gt;[https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/finanzagenten/ &amp;#039;&amp;#039;Finanzagenten: Vorsicht vor schnellem, leicht verdientem Geld.&amp;#039;&amp;#039; vom 7. Mai 2025] [[Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes]], abgerufen am 8. Mai 2025.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Allgemeines ==&lt;br /&gt;
Der folgende Abschnitt beschreibt lediglich die Sachlage in [[Deutschland]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein in Deutschland ansässiges [[Kreditinstitut]] umschreibt die Tätigkeit von Finanzagenten (ohne entsprechende Vorbildung) folgendermaßen:&lt;br /&gt;
{{Zitat&lt;br /&gt;
 |Text=&amp;#039;&amp;#039;Der Begriff „Finanzagenten“ bezeichnet Personen, die ihr [[Girokonto|Konto]] für Finanztransaktionen zur Verfügung stellen. Sie erhalten [[Überweisung (Zahlungsverkehr)|Überweisungen]] von Dritten auf ihr Konto und leiten das Geld anschließend weiter – sei es durch Überweisungen, [[Barauszahlung|Barabhebungen]] an [[Geldautomat]]en, Einkäufe im Einzelhandel oder Zahlungen an Zahlungsdienstleister wie [[Western Union]]. Als Gegenleistung wird eine [[Provision]] versprochen. Doch das Angebot ist meist ein [[Betrug (Deutschland)|Betrug]].&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
 |Autor=[[Förde Sparkasse]]&amp;lt;ref&amp;gt;[https://blog.foerde-sparkasse.de/ihr-geld/finanzagenten-vermeintlich-lukratives-angebot-kann-schwerwiegende-folgen-haben/ &amp;#039;&amp;#039;„Finanzagenten“: Vermeintlich lukratives Angebot kann schwerwiegende Folgen haben.&amp;#039;&amp;#039; vom 7. Mai 2025] Förde Sparkasse, abgerufen am 8. Mai 2025.&amp;lt;/ref&amp;gt;}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die [[Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes]] warnen online, Kriminelle würden potenzielle Opfer mit Aussagen wie „Beste Verdienstmöglichkeit mit wenig Arbeit“ ködern, die sie online auf [[Jobbörse]]n oder [[Webseite]]n für Arbeitssuchende präsentieren. Alternativ ist auch eine direkte Kontaktaufnahme  oder per [[E-Mail]] möglich. Bei betrügerischen Absichten, ist es üblich, dass Inhaber deutscher Bankkonten von Vertretern eines scheinbar seriösen „Finanzmanagementunternehmens“ oder eines Finanzdienstleistungsunternehmens kontaktiert werden. Sowohl das [[Bundeskriminalamt (Deutschland)|Bundeskriminalamt]], als auch die [[Landeskriminalamt (Deutschland)|Landeskriminalämter]] warnen daher ausdrücklich vor dubiosen Stellenangeboten und lukrativ wirkenden Nebenverdienstmöglichkeiten, in denen nach Finanzagenten gesucht wird.&amp;lt;ref name=&amp;quot;Polizei&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kontaktaufnahme im [[Internet]] kann außerdem über speziellen Suchprogramme erfolgen, welche als Nachrichten-[[Crawler]] unbemerkt E-Mails und/oder Suchanfragen auf bestimmte Begriffe durchsuchen und darauf mit vermeintlich vorteilhaften Angeboten reagieren, die den [[Benutzer]]n direkt angezeigt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die so angeworbenen Finanzagenten haben lediglich die Aufgabe, das eigene Girokonto für [[Auslandsüberweisung]]en zur Verfügung stellen und anschließend das überwiesene Geld (oder alternativ die Kryptowährung) möglichst zeitnah entweder als Bargeldversand oder über einen Finanztransferdienstleister, an eine weitere Person transferieren, die typischerweise im Ausland ansässig ist. Dafür werden Provision zwischen fünf und 20 Prozent des Überweisungsbetrages in Aussicht gestellt, die Finanzagenten einbehalten dürfen.&amp;lt;ref name=&amp;quot;Polizei&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Historische Finanzagenten ==&lt;br /&gt;
{{Belege fehlen|Die genannten Beispiele sollten einzeln belegt werden.|Dieser Absatz}}&lt;br /&gt;
Ursprünglich war das Tätigwerden als Finanzagent ein ehrbares Gewerbe, wie die folgenden Beispiele zeigen.&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.boersennews.de/lexikon/begriff/finanzagent/429 &amp;#039;&amp;#039;Sind alle Finanzagenten Geldwäscher?&amp;#039;&amp;#039;] börsenNEWS.de, abgerufen am 13. Juni 2017&amp;lt;/ref&amp;gt; So hat sich im 16. Jahrhundert Sir [[Thomas Gresham]] (1519–1579) als Finanzagent für die englische Regierung betätigt und der klammen Staatskasse durch Beschaffung von [[Anleihe]]n, unter anderem von den [[Fugger]] aus [[Augsburg]], aus Geldnöten geholfen. Durch seine Finanzerfahrungen avancierte Gresham zum Berater des Königs [[Eduard VI.]] und auch der Königin [[Elisabeth I.]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der portugiesische König [[Alfons V. (Portugal)|Affonso V.]] beschäftigte Isaak Abravanel (1437–1509) als [[Schatzmeister]] und Finanzagenten. Nach dem Tode des Königs flüchtete der Geldbeschaffer nach [[Königreich Kastilien|Kastilien]], wo er bald als königlich spanischer [[Steuerpächter]] in ein verwandtes Metier wechselte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Textilindustrielle [[Hans Heinrich Lochmann]] (1511–1576) wirkte in [[Zürich]] auch als Finanzagent des französischen Königs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Giacomo Casanova]] war in den Jahren 1757 zunächst als Direktor der staatlichen [[Lotterie]] und 1758 zweimal in geheimer Finanzmission in [[Holland]] für Frankreich als Geldbeschaffer aktiv.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der [[Deutscher Orden|Deutsche Orden]] bediente sich in der Mitte des 18. Jahrhunderts der Brüder [[Baruch Simon|Baruch]] und [[Moyses Simon]] als Finanzagenten. Beide ließen sich in [[Bad Mergentheim]] nieder und halfen auch der dortigen jüdischen Gemeinde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch Städte nahmen Hilfe bei der Suche nach Geldquellen dankbar an. So ist bekannt, dass [[Jakob Baruch]], der Vater von [[Ludwig Börne]] (1786–1837), als Finanzagent der Stadt [[Frankfurt am Main]] fungierte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine dubiose Rolle spielte Finanzagent [[Jacques de Reinach]] als Geldbeschaffer der französischen [[Panamakanal]]-Gesellschaft um [[Ferdinand de Lesseps]]. Reinach räumte ein, Gelder von 3 Millionen Francs der später konkursreifen Gesellschaft zur [[Bestechung]] von Zeitungen verwendet zu haben. Die Affäre wurde jedoch nicht aufgeklärt, weil ihn die Polizei tot in seiner Wohnung auffand.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der US-amerikanische [[Bankier]] [[John Pierpont Morgan junior]] hat sich als „offizieller Finanzagent der Alliierten“ im [[Erster Weltkrieg|Ersten Weltkrieg]] betätigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die [[Bank of Cyprus]] ist auch heute noch der Bankier und Finanzagent der [[Republik Zypern|zyprischen]] Regierung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Begehungsform der Geldwäsche ==&lt;br /&gt;
=== Herkunft des Geldes ===&lt;br /&gt;
Das Geld, welches durch den Finanzagenten „gewaschen“ werden soll, stammt häufig von Personen, die ihrerseits Opfer einer Straftat geworden sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es kann sich um Konten anderer Privatpersonen handeln, deren Konto-Zugangsdaten etwa durch [[Phishing]] oder andere Kontomanipulationen in die Hände von Kriminellen geraten sind. Die Hintermänner machen sich durch das Ausspähen der Kontodaten nach {{§|202a|stgb|juris}} StGB strafbar. Da schon das Herausgeben jener Daten das Vermögen des Opfers gefährdet, kommt dadurch im Einzelfall auch ein [[Betrug (Deutschland)|Betrug]] nach {{§|263|StGB|buzer}} StGB in Betracht. Das Verwenden der Daten ist als [[Computerbetrug]] nach {{§|263a|StGB|buzer}} StGB untersagt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Betrüger mit direktem Zugriff auf illegal erworbene Gelder, wollen diese in der Regel nicht auf Konten einzahlen, die mit ihnen in Verbindung gebracht werden. Zur Verschleierung werden „Finanzagenten“ beauftragt, um das Geld so zu „waschen“. Hierfür geben sich die (Vor-)Täter als seriöse, oft ausländische Unternehmer aus und werben per [[E-Mail]] oder durch [[Internet]]-[[Spam]] deutsche Bankkunden als potentielle Partner an. Das Geld der Phishing-, Pharming- oder Skimming-Opfer wird sodann auf das Konto des Finanzagenten transferiert. Diese wurden instruiert, sich den Großteil des Geldes bar auszahlen zu lassen und ihn über ein Bargeldtransfersystem (regelmäßig [[Western Union]] oder [[MoneyGram]]) ins Ausland zu transferieren. Das verbleibende Geld darf als Provision behalten werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da die auf das Konto des Finanzagenten überwiesenen Gelder jedoch oft von Konten stammen, deren Inhaber selbst Opfer diverser betrügerischer Machenschaften geworden sind, werden die getätigten Überweisungen in vielen Fällen widerrufen. Falls die Geldbeträge bereits weitergeleitet wurden, bleiben die Betrogenen auf dem Schaden sitzen.&amp;lt;ref name=&amp;quot;Polizei&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Anker|Warenagent}}Das Geld kann auch aus betrügerischen [[Auktion#Internet-Auktion|Onlineauktionen]] oder organisiertem [[Versandbetrug|Warenbetrug]] stammen, bei dem die Täter eine Ware online zum Kauf anbieten, jedoch nach Vorauszahlung des Kaufinteressenten auf das Konto des Finanzagenten keine Ware liefern.&amp;lt;ref name=&amp;quot;Polizei&amp;quot; /&amp;gt;&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/finanzagenten/ &amp;#039;&amp;#039;Finanzagenten&amp;#039;&amp;#039;] Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes, abgerufen am 13. Juni 2017&amp;lt;/ref&amp;gt; Behörden warnen davor auf derartige Angebote einzugehen, die auch als &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Waren-&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; oder &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Paketagent&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; bezeichnet werden. Die Aufgabe der angeworbenen Warenagenten besteht in der Weiterleitung von Paketen, deren Inhalt in der Regel mit illegal erworben wurde.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.berlin.de/polizei/aufgaben/praevention/betrug/artikel.400419.php &amp;#039;&amp;#039;Geldwäsche! Vorsicht vor dubiosen Jobangeboten als &amp;quot;Paket- oder Warenagent&amp;quot;&amp;#039;&amp;#039;] Der Polizeipräsident in Berlin, abgerufen am 13. Juni 2017&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn die beauftragten Finanzagenten im Vorfeld wussten, dass das Geld aus einer zweifelhaften Quelle stammt, so können sie als Gehilfen ({{§|27|StGB|buzer}} StGB) oder Mittäter ({{§|25|StGB|buzer}} Abs.&amp;amp;nbsp;2 StGB) der (Vor-)Täter angeklagt werden. Auch wenn die Betrogenen erst bei oder nach Entgegennahme des Geldes von dessen tatsächlicher Herkunft erfahren, ist eine Bestrafung wegen Geldwäsche ({{§|261|StGB|buzer}} StGB) möglich. Sollte das Geld wissentlich weitergeleitet werden, so kann zudem Anzeige im Sinne von [[Strafvereitelung]] ({{§|258|StGB|buzer}} StGB) oder [[Begünstigung]] ({{§|257|StGB|buzer}} StGB) zugunsten der Vortäter erhoben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dass die Banken im Zuge einer Offenlegung regelmäßig das Konto (oder die Konten) von Finanzagenten kündigen ist, im Vergleich zu den anderen Konsequenzen, eher zweitrangig. Neben ([[Privatrecht|zivilrechtlich]] eingeforderte) Schadensersatzansprüche von Geschädigten kann die BaFin zusätzlich ein Verfahren wegen des Betreibens unerlaubter Finanzdienstleistungsgeschäfte eröffnen.&amp;lt;ref name=&amp;quot;Polizei&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Falls eine Anklage wegen [[Geldwäsche]] erhoben wird, muss der Nachweis erbracht werden, dass ausführende Finanzagenten [[Leichtfertigkeit|leichtfertig]] gehandelt haben und nicht erkannten, dass das Geld aus einer Straftat stammt ({{§|261|stgb|juris}} Abs. 6 StGB).&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |abruf=2015-03-08 |offline=ja |url=https://ferner-alsdorf.de/blog/anwalt-strafrecht/finanzagent-beim-phishing-wann-ist-leichtfertige-geldwaesche-anzunehmen/15500/ |autor=Jens Ferner |werk=ferner-alsdorf.de |titel=Strafbarkeit von Finanzagent beim Phishing: Wann ist leichtfertige Geldwäsche anzunehmen? }}&amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;ref&amp;gt;Sascha Sebastian: &amp;#039;&amp;#039;Materielle Voraussetzungen und notwendige Urteilsfeststellungen bei „leichtfertiger Geldwäsche“ durch einen „Finanzagenten“. Zugleich Besprechung von BGH Beschl. v. 11. September 2014 (4 StR 312/14)&amp;#039;&amp;#039;, in: [[Neue Zeitschrift für Strafrecht]] (NStZ) 2015 (Heft 8), S. 438–442&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für das Verschicken des Geldes ins Ausland kommen zudem Straftatbestände wie [[Strafvereitelung]] (§ 258 StGB) oder [[Begünstigung]] (§ 257 StGB) in Frage.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Zivilrechtliche Haftung ===&lt;br /&gt;
Die Gerichte gestehen dem Opfer der Vortat einen [[Schadensersatzanspruch]] gegenüber den Finanzagenten aus [[Deliktsrecht (Deutschland)|Delikt]] ({{§|823|BGB|buzer}} Abs.&amp;amp;nbsp;2 BGB iVm. {{§|261|StGB|buzer}} Abs.&amp;amp;nbsp;1, 2 und 5 StGB)&amp;lt;ref&amp;gt;Sascha Sebastian: &amp;#039;&amp;#039;Die Schutzgesetzeigenschaft des § 261 StGB,&amp;#039;&amp;#039; in: [[Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft]] (ZBB) 2014 (Heft 6), S. 382–390.&amp;lt;/ref&amp;gt; und aus [[Ungerechtfertigte Bereicherung|ungerechtfertigter Bereicherung]] ({{§|812|BGB|buzer}} Abs.&amp;amp;nbsp;1 S.&amp;amp;nbsp;1 BGB) zu.&amp;lt;ref&amp;gt;Sascha Sebastian: &amp;#039;&amp;#039;Die Haftung des &amp;quot;Finanzagenten&amp;quot; nach §§ 812 ff. BGB. Zugleich Besprechung von BGH Urt. v. 19. Dezember 2012 (VIII ZR 302/11)&amp;#039;&amp;#039;, in: [[JURA]] 2015 (Heft 1), 180–187&amp;lt;/ref&amp;gt; In letzterem Falle – also der Bereicherungshaftung – sind (leichtfertig handelnde) Finanzagenten allerdings nur zur Zahlung verpflichtet, soweit sich das Geld (oder ein entsprechender Gegenwert) noch in ihrem Besitz befindet ({{§|818|BGB|buzer}} Abs.&amp;amp;nbsp;3 BGB).&amp;lt;ref&amp;gt;LG Krefeld, Urteil vom 30. September 2016 - 1 S 30/16. Offengelassen von BGH, Urteil vom 19. Dezember 2012 - VIII ZR 302/11, Rn. 7&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
* Stefan Werner, in: Hoeren/Sieber/Holznagel, &amp;#039;&amp;#039;Multimedia-Recht&amp;#039;&amp;#039;, 37. Ergänzungslieferung (2014), Teil 13.5, Rn. 67 ff.&lt;br /&gt;
* Stephan Neuheuser: &amp;#039;&amp;#039;Die Strafbarkeit des Bereithaltens und Weiterleitens des durch „Phishing“ erlangten Geldes&amp;#039;&amp;#039;, in: [[Neue Zeitschrift für Strafrecht]] (NStZ) 2008 (Heft 9), 492–497&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
* [https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/finanzagenten/ Information der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes (Stand: 2025)]&lt;br /&gt;
* [http://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bibliothek/Gesetzesmaterialien/17_wp/Geldwaeschepraev/wortproto.pdf?__blob=publicationFile &amp;#039;&amp;#039;Öffentliche Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention&amp;#039;&amp;#039;] Finanzausschuss des Deutschen Bundestages, Wortprotokoll der 65. Sitzung am 19. Oktober 2011, BT-Protokoll Nr. 17/65&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references responsive /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Bankwesen]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Finanzkriminalität]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Internetanwendung]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Aka</name></author>
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