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	<title>Filmabkommen - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-06-27T13:06:32Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Filmabkommen&amp;diff=1036464&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Bosta: /* Einleitung */ BKL entlinkt</title>
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		<updated>2018-10-04T04:56:51Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;span class=&quot;autocomment&quot;&gt;Einleitung: &lt;/span&gt; BKL entlinkt&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;Ein &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Filmabkommen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ist ein zwischen zwei oder mehreren Staaten getroffenes [[Abkommen]], dass eine gesetzliche Grundlage für [[Intergouvernementalismus|zwischenstaatliche]] [[Filmproduktion]]en darstellt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wichtige Punkte, die ein Filmabkommen regelt, sind das Verhältnis zwischen Höhe der finanziellen Beteiligung und der daraus resultierenden Ansprüche auf künstlerische und technische Beteiligung am Film sowie auf [[Erlös]]e und [[Filmmaterial]]. Neben allgemeinen Bestimmungen zum [[Arbeitsrecht|Arbeits-]] und [[Eigentumsrecht]] sieht so ein Abkommen in der Regel auch Erleichterungen bei den [[Reise]]bestimmungen, beim Arbeitsrecht und bei der [[Import|Ein-]] und [[Export|Ausfuhr]] von technischem und anderem Drehmaterial vor.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Überprüfung des Abkommens wird üblicherweise eine gemischte [[Kommission]] installiert, die sich aus Vertretern der [[Regierung]]en und von Fachkreisen der Vertragsländer zusammensetzt. Diese Kommission tritt regelmäßig, etwa jährlich, zusammen, sofern keine außerordentliche Einberufung stattfindet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es wird nach Höhe der finanziellen Beteiligung an den Herstellungskosten eines Films zwischen einem Minderheitsproduzenten und einem Mehrheitsproduzenten unterschieden. Dem Mehrheitsproduzenten kommen in der Folge mehr Rechte bei der Auswahl von [[Stab (Film)|Stab]] und Schauspielern zu, sowie höhere Anteile bei sämtlichen Erlösen. Das Land des Mehrheitsproduzenten ist in der Regel auch jenes, das bei Filmfestspielen oder anderen Ereignissen als Hauptproduktionsland genannt wird. Ausnahmebestimmungen können jedoch zum Beispiel auch das Land des Regisseurs als [[Herkunftsland]] des Films festlegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Europäische Übereinkommen ==&lt;br /&gt;
1992 wurde von Mitgliedstaaten des [[Europarat]]s das &amp;#039;&amp;#039;Europäische Übereinkommen über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen&amp;#039;&amp;#039; geschlossen ({{BGBl|1994 II S. 3566, 3567}}), um die Weiterentwicklung der europäischen Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen nach einheitlichen Bestimmungen zu fördern. Dennoch haben viele EU-Staaten auch weiterhin [[bilateral]]e Filmabkommen, die weiter als das europäische Übereinkommen gehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Abkommen, das Koproduktionen zwischen österreichischen und deutschen Filmproduktionsgesellschaften regelt, ist das [[Koproduktionsabkommen Österreich – Deutschland]]. Dieses regelt die Aufteilung von Filmbesetzung und -stab sowie die Nationalität eines österreichisch-deutschen Filmwerkes in der Hinsicht auf die Teilnahme an [[Filmfestival|Filmfestspielen]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
* [[Film-/Fernseh-Abkommen]] – Abkommen über die Zusammenarbeit von Fernsehen und Filmproduzenten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
* [https://www.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/BKM/Filmabkommen/2011-12-01-gemeinsame-kinofilme.html?nn=402052 Europäisches Übereinkommen über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen (PDF)] (33 kB)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Filmwirtschaft]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Bosta</name></author>
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