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	<title>Feuerwehr in Bayern - Versionsgeschichte</title>
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	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<title>imported&gt;Nassauer27: Einleitung</title>
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		<updated>2025-08-06T13:57:19Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Einleitung&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;{{Infobox Feuerwehr nach Land&lt;br /&gt;
| Land = Bayern&lt;br /&gt;
| Bild = Flag of Bavaria (lozengy).svg&lt;br /&gt;
| BILD-WAPPEN = Bayerisches Feuerwehrwappen.jpg&lt;br /&gt;
| BILD-WAPPEN-BREITE = 110px&lt;br /&gt;
| Notruf = 112&lt;br /&gt;
| Aktive = 325.000&amp;lt;ref name=&amp;quot;DatenFaktenStMI&amp;quot;&amp;gt;[https://www.stmi.bayern.de/sus/feuerwehr/datenundfakten/index.php Daten und Fakten] vom [[Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr|Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr]] &amp;#039;&amp;#039;(abgerufen am 31. Dezember 2019)&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
| Freiwilligenquote = 96,9 %&amp;lt;ref name=&amp;quot;DatenFaktenStMI&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
| Frauenquote = ca. 10 %&amp;lt;ref name=&amp;quot;DatenFaktenStMI&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
| Jugendfeuerwehr = ca. 48.000&amp;lt;ref name=&amp;quot;DatenFaktenStMI&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
| Anzahl Stützpunkte Gesamt = 7901&lt;br /&gt;
| Anzahl Stützpunkte Freiwillige Feuerwehr = 7558&amp;lt;ref name=&amp;quot;DatenFaktenStMI&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
| Anzahl Stützpunkte Feuerwehren = &amp;lt;!-- Werkfeuerwehren --&amp;gt;163&amp;lt;ref name=&amp;quot;DatenFaktenStMI&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
| Anzahl Stützpunkte Betriebsfeuerwehren = 53&amp;lt;ref name=&amp;quot;DatenFaktenStMI&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
| Anzahl Stützpunkte Berufsfeuerwehren = 7&amp;lt;ref name=&amp;quot;DatenFaktenStMI&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
| Anzahl Stützpunkte Pflichtfeuerwehren =&lt;br /&gt;
| Anzahl Einsätze = ca. 245.000&amp;lt;ref name=&amp;quot;DatenFaktenStMI&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
| Anzahl Einsätze Brand = 21.000&lt;br /&gt;
| Anzahl Einsätze Technisch = 119.000&lt;br /&gt;
| Anzahl Einsätze Sonstige = ca. 23.000&amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.stmi.bayern.de/sus/feuerwehr/datenundfakten/index.php Daten und Fakten] vom [[Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr|Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr]] &amp;#039;&amp;#039;(abgerufen am 31. Dezember 2019)&amp;#039;&amp;#039; – Berechnung: (Anzahl Einsätze gesamt) – (Einsätze Brand-Einsätze technisch)&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
| Stand = 2019&amp;lt;ref name=&amp;quot;DatenFaktenStMI&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Feuerwehrwesen in [[Bayern]]&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ist ähnlich wie in anderen [[Feuerwehr in Deutschland|deutschen]] Ländern organisiert. Als Symbol für die bayerischen [[Feuerwehr]]en dient das Bayerische Feuerwehrwappen, das in dieser Form seit dem Jahr 1947 verwendet wird. Nach Art. 30 [[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland|GG]] und Art. 70 GG liegt die Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern. Gemäß Art. 83, Abschnitt 1 der [[Verfassung des Freistaates Bayern|Bayerischen Verfassung]] obliegt die Aufgabe „Feuerschutz“ den Gemeinden. Die Schaffung einer Einrichtung für „Feuersicherheit“ ist zudem Aufgabe der Gemeinden gemäß Art. 57, Abs. 1 der „Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern“. Die Landkreise haben hier weitere Maßnahmen zu treffen im Sinne des Art. 51, Abs. 2 der „Landkreisordnung für den Freistaat Bayern“. Das [[Feuerwehrgesetz (Deutschland)|Bayerische Feuerwehrgesetz]] (BayFwG) und die Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (AVBayFwG) sind die rechtlichen Grundlagen für das Feuerwehrwesen in Bayern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Bayerisches Feuerwehrwappen.jpg|mini|hochkant|Bayerisches Feuerwehrwappen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Organisation ==&lt;br /&gt;
[[Datei:Einsatz einer hydraulischen Rettungsschere der FFW Hebertshausen.jpg|mini|Freiwillige Feuerwehr [[Hebertshausen]] mit [[Gruppenführer#Feuerwehr|Gruppenführer]] bei einer Vorführung]]&lt;br /&gt;
In Bayern liegt die Organisation und Aufstellung der öffentlichen Feuerwehren primär bei den [[Gemeinde]]n. So bestimmt Art. 4 Abs.&amp;amp;nbsp;1 Satz 2 BayFwG: „Die gemeindlichen Feuerwehren sind öffentliche Einrichtungen der Gemeinden.“ Nach Art. 1 Abs.&amp;amp;nbsp;1 BayFwG sind der abwehrende [[Brandschutz]] und der [[Technische Hilfeleistung|technische Hilfsdienst]] eine Pflichtaufgabe jeder Gemeinde. Das jeweils zuständige [[Landratsamt]] ist gemäß Art. 110 Satz 1 GO Rechtsaufsichtsbehörde der kreisangehörigen Gemeinde; die [[Regierungspräsidium|Regierung]] gemäß Art. 110 Satz 3 GO obere Rechtsaufsichtsbehörde. Für die kreisfreien Gemeinden ist die jeweilige Regierung nach Art. 110 Satz 2 GO Rechtsaufsichtsbehörde und das [[Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr|Innenministerium]] nach Satz 4 obere Rechtsaufsichtsbehörde. Nach Art. 108 GO beraten die Aufsichtsbehörden auch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die [[Landkreis]]e beschaffen, unterhalten oder bezuschussen gemäß Art. 2 BayFwG die „überörtlich erforderlichen Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen“ (ebd.). In jedem Landkreis bzw. jeder kreisfreien Stadt sind als [[Kreisbrandinspektion|besondere Führungsdienstgrade]] zu bestimmen (vgl. III. Abschnitt des BayFwG): [[Kreisbrandrat]] (KBR) als oberste Führungskraft, [[Kreisbrandinspektor]]en (KBI) und [[Kreisbrandmeister]] (KBM). Die Landkreise werden zumeist in kleinere Bereiche, sogenannte Inspektionsbereiche eingeteilt. Diese wurden je nach Gegebenheit in den ehemaligen Verwaltungsgrenzen der Altlandkreise vor der [[Gebietsreform in Bayern|Verwaltungsreform 1972]], landschaftlichen, regionalen oder anderen Abgrenzungen gebildet. Pro Inspektionsbereich ist ein Kreisbrandinspektor zuständig. Innerhalb dieser Inspektionsbereiche gibt es weitere Unterteilungen in Kreisbrandmeisterbereiche, die innerhalb der Bereiche einer großen Gemeinde oder mehrerer Gemeinden gebildet werden. Selten gibt es auch andere Abgrenzungen. Pro Kreisbrandmeisterbereich ist ein Kreisbrandmeister zuständig. Die besonderen Führungskräfte besichtigen Feuerwehren, gestalten (überörtliche) Übungen bzw. die Ausbildung mit und stehen als Berater den Feuerwehren und der Kreisverwaltungsbehörde zur Verfügung (vgl. Art. 19 BayFwG). Neben den für die Bereiche eingeteilten KBM gibt es auch die Fach-Kreisbrandmeister, die direkt dem Kreisbrandrat unterstellt sind. Diese haben kein Gebiet zu betreuen, dafür ein spezielles Fachgebiet, das sie für den ganzen Landkreis wahrnehmen, z.&amp;amp;nbsp;B. als [[Kreisjugendfeuerwehrwart]], [[Gefahrgutzug|Gefahrgut]], [[ABC-Schutz]], [[BOS-Funk|Funkwesen]] oder [[Atemschutz]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In kreisfreien Städten ist nach Art. 21 BayFwG die Organisation vergleichbar, jedoch gibt es hier keine KBR, KBI oder KBM, sondern den Stadtbrandrat (SBR), Stadtbrandinspektor (SBI) und Stadtbrandmeister (SBM) als Stellvertreter. Sofern keine Berufsfeuerwehr existiert, ist der Kommandant der einsatzmittelstärksten (im Sinne von Art. 16 Abs.&amp;amp;nbsp;2 BayFwG) [[Freiwillige Feuerwehr|Freiwilligen Feuerwehr]] der Gemeinde Stadtbrandrat (oder im Fall, dass nur eine Freiwillige Feuerwehr existiert, der Kommandant derselben). Der Leiter der Feuerwehr ([[Feuerwehrkommandant (Bayern)|Kommandant]]) in kreisangehörigen [[Große Kreisstadt|Großen Kreisstädten]] führt den Titel &amp;#039;&amp;#039;Stadtbrandinspektor&amp;#039;&amp;#039;, dessen Stellvertreter ist der &amp;#039;&amp;#039;Stadtbrandmeister&amp;#039;&amp;#039;. Es gilt bei alledem im Detail Art. 21 BayFwG.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Über den Städten und Landkreisen gibt es keine feuerwehrinterne Führungsebene mehr, wie dies in anderen Bundesländern üblich ist. Hier erfolgt die Koordination und Führung nur noch auf der Verwaltungsebene bei den Regierungsbezirken und dem [[Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr|Innenministerium]]. Das Innenministerium gibt für die Feuerwehren und den anderen Katastrophenschutzorganisationen mit der &amp;#039;&amp;#039;Brandwacht&amp;#039;&amp;#039; eine eigene Zeitschrift heraus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In größeren Städten mit über 100.000 Einwohnern können auch [[Berufsfeuerwehr]]en gebildet werden. Hier ist der Leiter der Berufsfeuerwehr auch für die Betreuung der parallel existierenden Freiwilligen Feuerwehren zuständig und weisungsbefugt. Berufsfeuerwehren gibt es momentan in [[Augsburg]], [[Fürth]], [[Ingolstadt]], [[München]], [[Nürnberg]], [[Regensburg]] und [[Würzburg]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Den einzelnen Feuerwehren stehen je ein Kommandant und ein stellvertretender Kommandant vor, in Ausnahmefällen auch zwei stellvertretende Kommandanten.  Unterstützt werden diese – je nach Situation in der Gemeinde – durch [[Gruppenführer]] oder sogar [[Zugführer]], Jugendfeuerwehrwarten, [[Gerätewart]]en, [[Atemschutzgerätewart]]en und weiteren Funktionsträgern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sind mehrere Freiwillige Feuerwehren in einer Gemeinde aktiv (was aufgrund der Gemeindegebietsreform der 1970er Jahre eher die Regel als die Ausnahme ist) ist der Kommandant mit dem größten Einsatzwert (normalerweise der Kommandant der Feuerwehr des Gemeindehauptortes) automatisch der „Federführende Kommandant“ der Stadt bzw. Gemeinde. Diese Position tritt der gewählte und bestätigte Kommandant der Feuerwehr, die sich durch ihre Mannschaftsstärke und Ausstattung von anderen Feuerwehren im Umkreis abhebt, automatisch an. Vom Amt des „Federführenden Kommandanten“ kann man alleine nicht zurücktreten, bzw. man kann dieses nicht ablehnen. Der federführende Kommandant ist für die Zusammenarbeit aller Stadt- bzw. Gemeindewehren zuständig. Nicht alle Gemeinden lassen die Funktion des federführenden Kommandanten jedoch aktiv ausführen, um eventuellen Unstimmigkeiten zwischen den Feuerwehren vorzubeugen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Ausbildungsgrundlage gelten die [[Feuerwehr-Dienstvorschrift]]en (FwDV) sowie die Merkblätter und Ausbilderleitfäden, die von der Staatlichen Feuerwehrschule Würzburg herausgegeben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Feuerwehrdienstleistenden können verschiedene [[Dienstgrade der Feuerwehr in Bayern|Dienstgrade]] führen. Sichtbar werden diese hauptsächlich auf der [[Dienstuniform bei deutschen Feuerwehren|Uniform]] getragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nahezu alle Freiwillige Feuerwehren haben zudem einen [[Feuerwehrverein]]. Wenngleich rechtlich ein Unterschied zwischen der öffentlichen Einrichtung Feuerwehr und dem Feuerwehrverein besteht, so sind diese meistens vor Ort eine Einheit. Laut Bayerischem Feuerwehrgesetz werden die Einsatzkräfte in der Regel von den Feuerwehrvereinen gestellt, dies ist aber keine zwingende Notwendigkeit. Neben der Aufgabe der Mitgliedergewinnung werden durch Abhalten von Veranstaltungen auch Mittel erwirtschaftet, die der Ausrüstung der Feuerwehren unmittelbar zugutekommen. Dadurch können Feuerwehren insbesondere bei finanzschwachen Kommunen den Standard aufrechterhalten. Viele Feuerwehrvereine verstehen sich darüber hinaus auch als Kulturträger insbesondere bei der Brauchtumspflege.&lt;br /&gt;
Die Vereine sind nach den vereinsrechtlichen Grundlagen des [[Bürgerliches Gesetzbuch|Bürgerlichen Gesetzbuches]] organisiert. Hierzu wurde vom Bayerischen Innenministerium auch eine Mustersatzung herausgegeben. Danach haben die Vereine in der Regel einen Vorsitzenden mit Stellvertreter, einen Schriftführer und einen Kassierer, die den Vorstand bilden (die Vorsitzenden werden daher auch umgangssprachlich oft als Vorstand bezeichnet). Darüber hinaus gibt es die Vorstandschaft, in der neben dem Vorstand auch Funktionen des aktiven Dienstes beinhalten, wie Kommandanten, Gerätewarte, Jugendfeuerwehrwart. Auch Aktiven- und Passivenvertreter sind in der Vorstandschaft, die die Interessen der jeweiligen Mitgliedsstände vertreten sollen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Arten und Zahl der Feuerwehreinsätze ===&lt;br /&gt;
Im Jahr 2018 rückten die bayerischen Feuerwehren zu 21.302 Bränden, 118.846 Technischen Hilfeleistungen und 25.062 Falschalarmen, sowie zu 68.437 medizinischen Notfällen aus.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor= |Titel=Jahresstatistik 2018 (Stichtag: 31. Dezember 2018) |Sammelwerk=Feuerwehr-Jahrbuch 2020 |Verlag=Versandhaus des Deutschen Feuerwehrverbandes |Hrsg=Deutscher Feuerwehrverband |Ort=Bonn |Datum=2020 |Seiten=318-336}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Verbandswesen ==&lt;br /&gt;
Bayerischer [[Dachverband]] der Feuerwehren ist der „[[Landesfeuerwehrverband Bayern e.&amp;amp;nbsp;V.]] (LFV Bayern e.&amp;amp;nbsp;V.)“. Dieser hat als Mitglieder neben dem „Werkfeuerwehrverband Bayern e.&amp;amp;nbsp;V.“ und der „[[Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren]] Bayern (AGBF Bayern)“ die sieben [[Bezirksfeuerwehrverband|Bezirksfeuerwehrverbände]] (BFV). Diese wiederum haben als Mitglieder die in ihrem Gebiet bestehenden [[Kreisfeuerwehrverband|Kreisfeuerwehrverbände]] (KFV). Die Kreisfeuerwehrverbände haben – im Unterschied zu den meisten anderen Bundesländern – als ordentliche Mitglieder die bestehenden Feuerwehrvereine der einzelnen Feuerwehren. Die Kommunen können nur fördernde Mitglieder sein. Die Feuerwehrverbände sind grundsätzlich immer gleich aufgebaut und bestehen neben der Vorstandschaft auch aus den diversen Fachbereichen, bei denen zu den verschiedenen Themen die Feuerwehr betreffend versucht wird Lösungen zu erarbeiten, Position zu beziehen und Einfluss zu nehmen. Dabei wird eng mit Behörden, den [[Kommunaler Spitzenverband|kommunalen Spitzenverbänden]] und anderen Katastrophenschutzorganisationen zusammengearbeitet. Die [[Jugendfeuerwehr Bayern]] ist der im LFV Bayern eingegliederte Dachverband der [[Jugendfeuerwehr]]en. Der LFV Bayern e.&amp;amp;nbsp;V. ist als [[Landesfeuerwehrverband (Deutschland)|Landesfeuerwehrverband]] Mitglied des [[Deutscher Feuerwehrverband|Deutschen Feuerwehrverbandes]] (DFV). Das Mitteilungsblatt des LFV Bayern ist die Zeitschrift &amp;#039;&amp;#039;Florian kommen&amp;#039;&amp;#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Feuerwehrschulen ==&lt;br /&gt;
Es gibt insgesamt drei [[Landesfeuerwehrschule (Deutschland)|Landesfeuerwehrschulen]], die in Bayern als „Staatliche Feuerwehrschulen (SFS)“ bezeichnet werden. Sie liegen in [[Würzburg]] ([[Staatliche Feuerwehrschule Würzburg|SFS Würzburg]]), [[Lappersdorf]] bei [[Regensburg]] ([[Staatliche Feuerwehrschule Regensburg|SFS Regensburg]]) und [[Geretsried]] ([[Staatliche Feuerwehrschule Geretsried|SFS Geretsried]]) und unterstehen direkt dem Bayerischen Staatsministerium des Innern und für Integration. Jede der drei Feuerwehrschulen deckt bei den sog. Grundlehrgängen nach [[Feuerwehrdienstvorschrift]] 2 (z.&amp;amp;nbsp;B. Gruppenführer, Zugführer, Gerätewarte) ein gewisses Gebiet in Bayern ab. So ist die SFS Würzburg vornehmlich für den Bereich [[Franken (Region)|Franken]], die SFS Regensburg für [[Niederbayern]] und die [[Oberpfalz]] und die SFS Geretsried für den Bereich [[Oberbayern]] und [[Schwaben]] zuständig. Des Weiteren hat jede Feuerwehrschule spezielle Lehrgänge, die nur von der einen angeboten werden und daher Lehrgangsteilnehmer aus ganz Bayern kommen. Die SFS Geretsried ist außerdem noch spezialisiert auf den Gebieten der Katastrophenschutz-Ausbildung und der Ausbildung der Disponenten der [[Leitstelle|Integrierten Leitstelle]], da hier die Integrierte Lehrleitstelle (ILLS) beheimatet ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Integrierte Leitstellen ==&lt;br /&gt;
In ganz Bayern wurden bis 2013 die Integrierten Leitstellen (ILS) aufgebaut. Davor wurden die meisten Feuerwehren von der [[Polizei Bayern|Polizei]] alarmiert, was teilweise mit Problemen behaftet war. In einigen wenigen Städten gab es auch Feuerwehreinsatzzentralen (FEZ), die die Feuerwehralarmierung übernahmen. In München gibt es seit 1997 eine Integrierte Leitstelle, die von der Landeshauptstadt München ([[Feuerwehr München|Berufsfeuerwehr München]]) betrieben wird. Ein Vorteil der ILS ist die einheitliche Rufnummer [[Notruf|112]] sowohl für die Rettungsdienst- als auch für die Feuerwehralarmierung. Die alten Rettungsleitstellen mit der Servicenummer 19222 wurden bis 2004 alleine vom [[Bayerisches Rotes Kreuz|Bayerischen Roten Kreuz]] betrieben; Handyanrufe waren nur mit Vorwahl möglich. Mit der neuen einheitlichen Rufnummer 112 und der Installierung der Integrierten Leitstellen wird der [[Euronotruf]] umgesetzt. Die Betreiberschaft der neuen Integrierten Leitstellen ergibt sich aus der [[Liste der BOS-Leitstellen]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Errichtung und Betreibung der Integrierten Leitstellen wurde in jedem ILS-Bereich ein [[Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung]] errichtet, die aus den bestehenden [[Rettungszweckverband|Rettungszweckverbänden]] hervorgegangen sind. Da die 26 [[Rettungsdienstbereich]]e, eingeteilt nach dem Bayerischen Rettungsdienstgesetz (BayRDG) mit den Zweckverbandsgebieten bzw. ILS-Bereichen deckungsgleich sind, war die Umstellung leicht zu vollziehen. Die Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung werden von den beteiligten Landkreisen und kreisfreien Städten getragen. Die Rettungsdienstorganisationen sind vom jeweiligen Zweckverband per öffentlich-rechtlichem Vertrag mit Aufgaben der Notfallrettung und des Krankentransportes betraut.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einige Leitstellen haben jeweils eine &amp;#039;&amp;#039;[[Unterstützungsgruppe Integrierte Leitstelle]] (UG ILS)&amp;#039;&amp;#039; eingerichtet, die bei [[Großschadenslage]]n oder hohen Einsatzaufkommen die Disponenten bei der Notrufabfrage unterstützen können. Die Mitglieder dieser UG ILS bestehen aus Freiwilligen der Feuerwehren und der Rettungsdienste und leisten den Dienst ehrenamtlich, bekommen jedoch eine Aufwandsentschädigung. Monatlich ist ein gewisses Ausbildungspensum notwendig, um diesen Dienst ausüben zu dürfen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Landkreise können darüber hinaus [[Kreiseinsatzzentrale]]n (KEZ) betreiben, die die &amp;#039;&amp;#039;Nachalarmierenden Stellen (NASt)&amp;#039;&amp;#039; ersetzen. Diese werden zentral in einem größeren [[Feuerwehrhaus]] eines Landkreises bzw. einer Stadt betrieben und können bei Großschadenslagen oder Katastrophenfällen die ILS bei der Disposition unterstützen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Unfallversicherung ==&lt;br /&gt;
Für die [[Gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland|Versicherung von Dienstunfällen]] der Bayerischen Feuerwehren ist die [[Kommunale Unfallversicherung Bayern]] (KUVB) zuständig, die neben den kommunalen Feuerwehren zusammen mit der Bayerischen Landesunfallkasse alle weiteren staatlichen und kommunalen Institutionen versichert. Eine Feuerwehr-Unfallkasse als alleiniger feuerwehrspezifischer Versicherungsträger wie in anderen Regionen Deutschlands existiert nicht. Die KUVB führt alle auf Bundesebene beschlossenen Unfallverhütungsvorschriften (Abkürzung: GUV-V), Regeln (GUV-R), Informationen (GUV-I) und Grundsätze (GUV-G) ein, deren Einhaltung für die Feuerwehren weitestgehend verbindlich sind. Dachverband auf Bundesebene der KUVB ist die [[Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung]] (DGUV).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Überörtliche Einrichtungen ==&lt;br /&gt;
Jeder Landkreis in Bayern hat sogenannte überörtliche Einrichtungen, wie [[Feuerwehrhaus#Atemschutzübungsanlage|Atemschutzübungsanlagen]], [[Feuerwehrhaus#Atemschutzwerkstatt|Atemschutzwerkstätten]] oder [[Feuerwehrhaus#Schlauchwerkstatt|Schlauchwaschanlagen]], die bei größeren Feuerwehren untergebracht werden.&lt;br /&gt;
In jedem der sieben Regierungsbezirke hat der Freistaat Bayern zudem je einen [[Brandübungscontainer]] stationiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zudem gibt es das [[Bayerisches Feuerwehrerholungsheim|Bayerische Feuerwehrerholungsheim]] in [[Bayerisch Gmain]], das seit 1925 existiert und nur kriegsbedingt seinen Betrieb bis 1950 einstellen musste. Das Feuerwehrerholungsheim wird mittlerweile auch unter dem Namen &amp;#039;&amp;#039;Gästehaus &amp;amp; Restaurant St. Florian&amp;#039;&amp;#039; geführt und soll vor allem Feuerwehrangehörigen einen günstigen Urlaub bieten. Unterstützung erhält das Heim vom &amp;#039;&amp;#039;Verein Bayerisches Feuerwehrerholungsheim e.&amp;amp;nbsp;V.&amp;#039;&amp;#039;, der mit Mitgliedern des LFV Bayern e.&amp;amp;nbsp;V. und des Innenministeriums besetzt ist. Die Immobilie wird dem Verein unentgeltlich vom Freistaat Bayern zur Verfügung gestellt.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Webarchiv |url=http://www.orh.bayern.de/berichte/jahresberichte/aktuell/orh-bericht-2014/staatshaushalt/806-tnr-14-erholung-fuer-feuerwehrangehoerige-haushaltsrechtlich-korrekt-regeln.html |wayback=20140519165244 |text=Bayerischer Oberster Rechnungshof: Jahresbericht 2014 TNr. 14}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Ausrüstung ==&lt;br /&gt;
=== Fahrzeuge ===&lt;br /&gt;
In Bayern werden hauptsächlich Fahrzeuge, die der aktuellen DIN entsprechen, vom Staat gefördert. Daneben wurden im Laufe der Jahre aber auch viele Landesrichtlinien herausgegeben, die die [[DIN-Norm]]en ergänzt haben: So wurde Ende der 1960er Jahre die Richtlinie für [[Ölschadensanhänger]] (ÖSA) herausgegeben. Viele dieser Anhänger sind noch heute im Betrieb, die Staatlichen Feuerwehrschulen bieten auch weiterhin Lehrgänge zur Bedienung dieser Anhänger an. In den 1980er Jahren wurden [[Gerätewagen Atemschutz/Strahlenschutz]] (GW-A/S) in einer Landesbeschaffung herausgegeben, mittlerweile wurde eine Baurichtlinie veröffentlicht, die es den Feuerwehren ermöglicht anhand der Landesnorm sich selbst diese Fahrzeuge zu beschaffen. Daneben wurden in Landesbeschaffungen [[Gerätewagen Gefahrgut]] (GW-G &amp;#039;&amp;#039;Bayern&amp;#039;&amp;#039;), [[Katastrophenschutzboot]]e (K-Boot) und [[Arbeitsboot]]e (A-Boot) an die Feuerwehren ausgegeben, die teilweise heute noch im Dienst stehen. In den 1980ern und 1990ern kamen Baurichtlinien für die 1991 aus der DIN-Norm entfallenen [[Tragkraftspritzenanhänger]] (TSA) sowie die landesspezifischen [[Verkehrssicherungsanhänger]] (VSA) und [[Mehrzweckfahrzeug (Feuerwehr)|Mehrzweckfahrzeuge]] (MZF) hinzu. In den letzten Jahren wurden auch [[Versorgungslastkraftwagen]] (V-LKW) und [[Tragkraftspritzenfahrzeug-Logistik|Tragkraftspritzenfahrzeuge-Logistik]] spezifiziert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Software ===&lt;br /&gt;
1993 wurde für alle Feuerwehren Bayerns sowie den Katastrophenschutz allgemein und die alarmierenden Stellen die Software &amp;#039;&amp;#039;[[Bayerisches Alarmierungs- und Sicherheitsinformationssystem]]&amp;#039;&amp;#039;, kurz BASIS, herausgegeben, die auf der Datenbank [[Superbase (Datenbank)|Superbase]] basierte. Mit der Software wurde sowohl die Feuerwehrverwaltung, Alarmplanung und Alarmierung, Katastrophenpläne, Lehrgangsverwaltung und vieles mehr in einer Software abgedeckt. Teilweise wird die Software noch heute verwendet, wird aber schrittweise von anderer Software abgelöst:&lt;br /&gt;
* Die Katastrophenschutzstäbe werden zukünftig das webbasierte EPS-Web/K-Plan verwenden (&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;E&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;insatz &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;P&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;rotokoll &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;S&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;ystem, ursprünglich wurde EPSweb für die Polizei entwickelt, siehe auch [[Polizei-IT-Anwendungen]])&lt;br /&gt;
* Die integrierten Leitstellen (ILS), die die Polizeidienststellen bei der Alarmierung ablösen, verwenden die Software ELDIS III By&lt;br /&gt;
* Die Feuerwehren verwenden für die Feuerwehrverwaltung verschiedene Software-Lösungen. Seitens des Landesfeuerwehrverbands Bayern wird für die Feuerwehren seit 2010 die Software „MP-Feuer“ propagiert.&amp;lt;ref name=&amp;quot;MP-Feuer LFV-Bayern&amp;quot;&amp;gt;{{cite web |url=https://mp-feuer.de/projekte-lfv/lfv-bayern/ |title=Kooperationsprojekt mit dem LFV Bayern e.&amp;amp;nbsp;V. |publisher=MP Feuer |date=2010 |accessdate=2018-02-11}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Schutzkleidung ===&lt;br /&gt;
In den Anfangsjahren nach dem Zweiten Weltkrieg wurde vom damaligen Landesamt für Feuerschutz, das ab 1970 [[Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz]] hieß,&amp;lt;ref&amp;gt;[[Wilhelm Volkert]] (Hrsg.): &amp;#039;&amp;#039;Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980.&amp;#039;&amp;#039; Verlag C.H.Beck&amp;lt;!-- sic! Eigenschreibweise--&amp;gt;, München 1983, S. 85.&amp;lt;/ref&amp;gt; die [[Ausrüstung von Feuerwehrangehörigen|Feuerwehr-Schutzkleidung]] &amp;#039;&amp;#039;Bayern&amp;#039;&amp;#039; herausgebracht, die aus einfacher Baumwolle bestand. Mit den späteren Generationen an Schutzkleidung erhielt diese nachträglich die Bezeichnung &amp;#039;&amp;#039;Bayern 1&amp;#039;&amp;#039;. In den 1970er Jahren wurde diese durch den &amp;#039;&amp;#039;Bayern 2&amp;#039;&amp;#039; ersetzt. Auch dieser bestand noch aus Baumwolle, hatte jedoch im Brustbereich einen Reflexstreifen und einen Lederschutz auf der Schulter. Erst 1999 wurde dieser durch den &amp;#039;&amp;#039;[[Bayern 2000]]&amp;#039;&amp;#039; ersetzt, der auch heute noch vielfach im Gebrauch ist. Dieser entsprach nun den neuen [[Europäische Norm|EU-Normen]], war schwarz/orange und hatte eine entsprechende Reflexbestreifung. Auch eine Überjacke nach DIN EN 469 wurde herausgegeben, jedoch noch keine Überhose. Mittlerweile ist eine größere Vielfalt an verwendeten Schutzkleidungen in Bayern zu beobachten, insbesondere Schutzkleidungen mit [[HuPF]]-Bestreifung lösen mehr und mehr den Bayern 2000 ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Dienstausweise ===&lt;br /&gt;
Ebenfalls wurde 1968 vom damaligen Landesamt ein Muster für einen [[Dienstausweis]] herausgegeben. Dienstausweise sind in Bayern aber nur vereinzelt anzutreffen. Die Dienstbücher, kleine Heftchen im DIN-A6-Format, finden dagegen flächendeckend Anwendung. Sie sind eine Art „Lebenslauf“ eines jeden Feuerwehrdienstleistenden, in dem neben persönlichen Daten und einem Lichtbild insbesondere Lehrgänge, Leistungsabzeichen, Ehrungen, Beförderungen, Untersuchungen und weitere Daten geführt werden. Die Dienstbücher existieren größtenteils auch weiterhin neben einer softwarebasierten Verwaltung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Katastrophenschutz ==&lt;br /&gt;
In Bayern ist die Leitung des [[Katastrophenschutz]]es etwas anders geregelt, als in den anderen Bundesländern. Für die verwaltungstechnische Koordinierung einer [[Katastrophe]] ist die „[[Führungsgruppe Katastrophenschutz]] (FüGK)“ zuständig, die sich aus Mitarbeitern des Landratsamtes bzw. der kreisfreien Stadt und eventuell Mitarbeitern anderer Behörden zusammensetzt, unterstützt wird sie dabei von der „[[Kommunikationsgruppe Führung]] (KomFü)“. Vor Ort als technische Einsatzleitung arbeitet der „[[Örtliche Einsatzleiter]] (ÖEL)“. Diese sind vorab bestellt und sind meistens hochrangige Mitglieder der Kreisbrandinspektion oder „[[Organisatorischer Leiter Rettungsdienst|Organisatorische Leiter (OrgL)]]“ einer Hilfsorganisation. Unterstützt werden diese von der „[[Unterstützungsgruppe Örtliche Einsatzleitung]] (UG ÖEL)“, die dem ÖEL beim Organisieren von Einsatzmitteln und der Kommunikation zwischen den Einheiten unterstützen. Auch diese werden in der Regel von Feuerwehreinheiten gestellt und sind speziell ausgerüstet.&lt;br /&gt;
Für Einsätze mit vermehrtem Auftreten von Verletzten, sogenannte „[[MANV|Massenanfall von Verletzten (MANV)]]“ gibt es untergeordnet zur Struktur der ÖEL noch die „Sanitätseinsatzleitung (SanEL)“, die sich aus dem OrgL und dem „[[Leitender Notarzt|Leitenden Notarzt (LNA)]]“ zusammensetzt. Auch die SanEL wird wiederum von einer „[[Unterstützungsgruppe Sanitätseinsatzleitung]] (UG SanEL)“ unterstützt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Bereich [[Kerntechnische Anlage|kerntechnischer Anlagen]] sind die „[[Dekontaminationsplatz|Notfallstationen]]“ stationiert, bei denen eine Vielzahl von Menschen im Falle eines Unglückes [[Dekontamination|dekontaminiert]] und untergebracht werden können. Dafür werden die in der Nähe befindlichen Feuerwehren und [[Hilfsorganisation]]en speziell geschult. Ebenfalls gibt es im Bereich kerntechnischer Anlagen noch das [[Sirenensignal]] „Warnung der Bevölkerung“ flächendeckend. In anderen Gebieten Bayerns, die nicht in mittelbarer Lage zu einer solchen Anlage liegen, ist dieses Sirenensignal zumeist aber nicht möglich, da hier die [[Sirene (Gerät)|Sirenensteuerempfänger]] nur das Signal zur [[Alarmierungssysteme der Feuerwehr|Feuerwehralarmierung]] kennen und eine Nachrüstung nicht aktiv betrieben wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Aufteilung in [[Katastrophenschutzfachdienst|Fachdienste]] wie [[Sanitätsdienst (Katastrophenschutz)|Sanitätsdienst]], [[Brandschutzdienst]], [[Betreuungsdienst]] und [[ABC-Dienst]] existiert noch, jedoch werden die Fachdienstaufgaben von den im Katastrophenschutz tätigen Organisation intern gehandhabt. Die Katastrophenschutzorganisationen wirken nach Maßgabe der Gesetze nötigenfalls im [[Zivilschutz (Deutschland)|Zivilschutz]] mit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für größere Einsätze wurden mittlerweile die [[Hilfeleistungskontingent]]e eingerichtet, die die [[Notstandseinheit]]en ersetzen. Diese sind in etwa in Größe einer [[Taktische Einheit#Taktischer Verband|Abteilung]] aufgestellt und sollen für überörtliche Einsätze zur Verfügung stehen. In jedem der 96 bayerischen Landkreise wurde ein Hilfeleistungskontingent aus bestehenden Fahrzeugen der Feuerwehren und der Hilfsorganisationen gebildet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Feuerwehrhymne ==&lt;br /&gt;
Die [[Altneihauser Feierwehrkapell’n]] hat im Jahr 2003 eine Feuerwehrhymne&amp;lt;ref&amp;gt;Text der Feuerwehrhymne [http://www.feuerwehrhymne.net/dateien/noten_deutsch.htm feuerwehrhymne.net]&amp;lt;/ref&amp;gt; in Anerkennung des Einsatzes der Feuerwehrleute in der ganzen Welt komponiert. Die Hymne hat, im Gegensatz zu anderen Kompositionen des Ensembles, einen durchaus ernsten Charakter und wurde vom [[Landesfeuerwehrverband (Deutschland)|Landesfeuerwehrverband Bayern]] zum Spielen und Singen bei offiziellen Anlässen empfohlen.&amp;lt;ref&amp;gt;LFV Bayern: [http://www.feuerwehrhymne.net/deutsch/referenz/lfvb.htm Empfehlung der Feuerwehrhymne „Gott zur Ehr’ – dem Nächsten zur Wehr“.]&amp;lt;/ref&amp;gt; Die Hymne wurde von mehreren Gruppen interpretiert, darunter die [[Regensburger Domspatzen]] und das [[Heeresmusikkorps]] IV Regensburg. Da sie Feuerwehrleute in der ganzen Welt ehren soll, wurde sie auch ins Englische übersetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Auszeichnungen ==&lt;br /&gt;
{{Mehrere Bilder&lt;br /&gt;
|Bild1 = Bayerische Ehrenmedaille.JPG&lt;br /&gt;
|Untertitel1 =Bayerische Ehrenmedaille&lt;br /&gt;
|Bild2 = Feuerwehr-Ehrenzeichen.JPG&lt;br /&gt;
|Untertitel2 = [[Feuerwehr-Ehrenzeichen (Bayern)|Feuerwehr-Ehrenzeichen]]&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
* [[Feuerwehr-Ehrenzeichen (Bayern)|Feuerwehr-Ehrenzeichen]]&lt;br /&gt;
* [[Feuerwehr-Verdienstkreuz]]&lt;br /&gt;
* Ehrenmedaille des Bayerischen Feuerwehrverbandes, verliehen an Privatpersonen und passive Feuerwehrkameraden für ihre Verdienste um die Feuerwehr&lt;br /&gt;
* [[Leistungsprüfung-Die Gruppe im Löscheinsatz]]&lt;br /&gt;
* [[Leistungsprüfung-Die Gruppe im Hilfeleistungseinsatz]]&lt;br /&gt;
* [[Bayerische Jugendleistungsprüfung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
* [[Landesfeuerwehrverband Bayern]]&lt;br /&gt;
* [[Dienstgrade der Feuerwehr in Bayern]]&lt;br /&gt;
* [[Feuerwehr in Deutschland]]&lt;br /&gt;
* [[Liste der Abkürzungen bei der Feuerwehr]]&lt;br /&gt;
* [[Zivilschutz (Deutschland)]]&lt;br /&gt;
* [[Katastrophenschutz]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;!-- Weblinks einzelner Länder nur auf die Feuerwehrseiten der des betreffenden Bundesland eintragen – alle anderen, die nicht international sind, werden ausnahmslos gelöscht. --&amp;gt;&lt;br /&gt;
{{Commonscat|Firefighting in Bavaria}}&lt;br /&gt;
{{Wiktionary|Feuerwehr}}&lt;br /&gt;
* [https://www.stmi.bayern.de/ Bayerisches Staatsministerium des Innern und für Integration]&lt;br /&gt;
* [https://www.brandwacht.bayern.de/ Brandwacht – Zeitschrift für Brand- und Katastrophenschutz]&lt;br /&gt;
* [https://www.lfv-bayern.de/ Landesfeuerwehrverband Bayern e.&amp;amp;nbsp;V.]&lt;br /&gt;
* [https://www.agbf-bayern.de/ Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren – Landesgruppe Bayern]&lt;br /&gt;
* [https://www.werkfeuerwehrverband-bayern.de/ Werkfeuerwehrverband Bayern e.&amp;amp;nbsp;V.]&lt;br /&gt;
* [https://www.zrf-bayern.de/index.php/ils-in-bayern Integrierte Leitstellen in Bayern]&lt;br /&gt;
* [https://kuvb.de/ Kommunale Unfallversicherung Bayern]&lt;br /&gt;
* [http://www.feuerwehrheim.de/ Freizeit- und Erholungszentrum der Bayer. Feuerwehren „St. Florian“]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Navigationsleiste Feuerwehrwesen in Deutschland}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Organisation der Feuerwehr in Bayern| ]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Behörde (Bayern)]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Nassauer27</name></author>
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