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	<title>Festpreis - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-05-30T09:00:27Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Festpreis&amp;diff=117231&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Nordostsüdwest: /* Festpreise in einzelnen Wirtschaftszweigen */ UVP kann nie zu einer de-facto Preisbindung führen</title>
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		<updated>2025-06-22T15:40:45Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;span class=&quot;autocomment&quot;&gt;Festpreise in einzelnen Wirtschaftszweigen: &lt;/span&gt; UVP kann nie zu einer de-facto Preisbindung führen&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;Der &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Festpreis&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ({{enS|fixed price}}) ist in der [[Wirtschaft]] ein in verschiedenen [[Fachgebiet]]en unterschiedlich definierter [[Preis (Wirtschaft)|Preis]], der entweder [[Behörde|behördlich]] durch [[Rechtsnorm]]en oder in der [[Privatwirtschaft]] durch [[Vertrag]] festgelegt ist und weder unter- noch überschritten werden darf. Dabei werden mitunter auch unzutreffende Vorstellungen mit dem Begriff „Festpreis“ verbunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Allgemeines ==&lt;br /&gt;
Festpreise sind charakteristisch für die [[zentrale Planwirtschaft]] und im [[Sozialismus]]&amp;lt;ref&amp;gt;Timm Gudehus: &amp;#039;&amp;#039;Dynamische Märkte: Praxis, Strategien und Nutzen für Wirtschaft und Gesellschaft&amp;#039;&amp;#039;, 2007, S. 148&amp;lt;/ref&amp;gt;; Einzelhandelspreise wurden beispielsweise in der [[Deutsche Demokratische Republik|DDR]] genehmigt. Sie lagen dann fest und konnten daher auf den Produkten bereits bei deren Herstellung aufgedruckt, geprägt oder mit spritzgegossen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den meisten [[Marktwirtschaft]]en unterliegen dagegen fast alle Preise der freien [[Preisbildung]] durch [[Angebot (Volkswirtschaftslehre)|Angebot]] und [[Nachfrage]], so dass sie durch den [[Preismechanismus]] mehr oder weniger großen [[Volatilität|Schwankungen]] ausgesetzt sind. Ausnahmen sind Preisgenzen oder zu genehmigende Preiserhöhungen im Interesse der gesamten Gesellschaft oder zur Marktregulierung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen staatlicher [[Preiskontrolle]] werden manchmal [[Mindestpreis]]e, Festpreise oder [[Höchstpreis]]e festgelegt.  [[Heinrich von Stackelberg]] meinte 1951: „Ebenso wie der Festpreis über dem Normalpreis als ein Mindestpreis anzusprechen ist, stellt der Festpreis unter dem Normalpreisniveau einen Höchstpreis dar“.&amp;lt;ref&amp;gt;Heinrich von Stackelberg: [https://books.google.de/books?id=VWTx96Ne4xUC&amp;amp;pg=PA227&amp;amp;dq=Festpreis+Mindestpreis&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ved=0ahUKEwjGp4il3KzZAhWJDOwKHaGJDt8Q6AEILTAB#v=onepage&amp;amp;q=Festpreis%20Mindestpreis&amp;amp;f=false &amp;#039;&amp;#039;Grundlagen der theoretischen Volkswirtschaftslehre&amp;#039;&amp;#039;.] 1951, S. 227&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Festpreise in einzelnen Wirtschaftszweigen ==&lt;br /&gt;
Festpreise –&amp;amp;nbsp;mit unterschiedlicher Wirkung&amp;amp;nbsp;– gibt es im [[Handel]], im [[Kreditwesen]], in der [[Bauwirtschaft]] oder als gesetzlich festgelegte Preise.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Handel ===&lt;br /&gt;
==== Einzelhandel ====&lt;br /&gt;
Im Gegensatz zu dem im [[Basar]] jeweils individuell auszuhandelnden [[Verkaufspreis]]en werden die vom [[Einzelhandel]] festgelegten Preise dann als Festpreise bezeichnet, wenn ein [[Händler]] nur zu diesen Preisen verkaufen will und nicht zu [[Verhandlung]]en bereit ist. &amp;#039;&amp;#039;Angebotsfestpreise&amp;#039;&amp;#039; sind für [[Privathaushalt]]e von größter Bedeutung.&amp;lt;ref&amp;gt;Timm Gudehus: &amp;#039;&amp;#039;Dynamische Märkte: Praxis, Strategien und Nutzen für Wirtschaft und Gesellschaft&amp;#039;&amp;#039;. 2007, S. 146 f.&amp;lt;/ref&amp;gt; Sie gibt es vor allem im Einzelhandel, auf [[Wochenmarkt|Wochenmärkten]] und im [[Versandhandel]]. Oft gelten derartige Festpreise als [[Verhandlungsbasis]], können also – außerhalb des [[Lebensmitteleinzelhandel]]s – im Rahmen der Preisverhandlung zwischen Käufer und Verkäufer noch verringert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im [[Geschäftsbeziehung|Geschäftsverkehr]] werden Angebotspreise als Festpreis bezeichnet, sofern die Preise nicht [[freibleibend]], sondern für einen bestimmten Zeitraum gültig sein sollen. Damit wird ausgedrückt, dass das [[Angebot (Betriebswirtschaftslehre)|Angebot]] mit dem vorgesehenen Preis für diesen Zeitraum verbindlich ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Markenartikel ====&lt;br /&gt;
Bei [[Markenartikel]]n ist ein Festpreis oft ein charakteristisches Merkmal. Hierzu führte [[Konrad Mellerowicz]] im Jahre 1955 aus: „Der Festpreis ist auch Vorbedingung für gleichbleibende [[Qualität]]; stets gleiche Qualität ist an stets gleichen Preis, also einen Festpreis gebunden“.&amp;lt;ref&amp;gt;Konrad Mellerowicz: &amp;#039;&amp;#039;Markenartikel: Die ökonomischen Gesetze ihrer Preisbildung und Preisbindung&amp;#039;&amp;#039;. 1955, S. 72&amp;lt;/ref&amp;gt; Die Festpreisbindung für Markenartikel wurde in Deutschland im Dezember 1973 aufgehoben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Preisbindung ====&lt;br /&gt;
Die Vorteile der [[Preisbindung]] sind Verlässlichkeit, Stabilität und damit Planbarkeit der [[Kaufpreis]]e sowie das Fortfallen von Preisverhandlungen.&amp;lt;ref&amp;gt;Timm Gudehus: &amp;#039;&amp;#039;Logistik: Grundlagen – Strategien – Anwendungen&amp;#039;&amp;#039;. 2010, S. 194&amp;lt;/ref&amp;gt; Der Bundestag ging im Januar 1955 in seinem Entwurf des [[Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen|GWB]] davon aus, dass „in der Vorstellung der [[Verbraucher]] eine bestimmte psychologische Verknüpfung von Festpreis und [[Produktqualität]] [besteht]. Unbeständige Verkaufspreise rufen beim Konsumenten leicht die Vorstellung wach, dass auch die Güte der Ware schwanke. Sein Vertrauen in die Qualität der Ware und damit den Wert der Ware würden beeinträchtigt werden“.&amp;lt;ref&amp;gt;{{BT-Drs|2|1158}} Bundestagsdrucksache II/1158 vom 22. Januar 1955, &amp;#039;&amp;#039;Entwurf eines Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen&amp;#039;&amp;#039;, 1955, S. 36&amp;lt;/ref&amp;gt; Die vertikale Preisbindung ist jedoch nur noch für wenige Produkte statthaft (etwa [[Buchpreisbindung]], [[Zeitung]]en oder [[Zeitschrift]]en gemäß {{§|30|gwb|juris}} GWB, [[Tabakwaren]] gemäß {{§|26|tabstg_2009|juris}} Abs. 1 [[Tabaksteuergesetz (Deutschland)|TabStG]] und {{§|28|tabstg_2009|juris}} Abs. 1 TabStG oder [[rezeptpflicht]]ige [[Arzneimittel]]&amp;lt;ref&amp;gt;nur noch vorläufig: EuGH, Urteil vom 19. Oktober 2016, Az.: Rs. C 148/15&amp;lt;/ref&amp;gt;). Keine Preisbindung gibt es bei lediglich empfohlenen Verkaufspreisen (&amp;quot;[[unverbindliche Preisempfehlung]]&amp;quot;).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Kreditinstitute ===&lt;br /&gt;
==== Festzins ====&lt;br /&gt;
Der [[Festzins]] ist ein [[Zinssatz]], der für eine bestimmte [[Laufzeit (Wirtschaft)|Laufzeit]] unverändert konstant bleibt, unabhängig von der aktuellen Entwicklung der [[Marktzins]]en. Festzinssätze gibt es sowohl im [[Kreditgeschäft]] ([[Kreditzins]]) als auch im [[Einlagengeschäft]] ([[Habenzins]]): Eine [[Legaldefinition]] bietet {{§|489|bgb|juris}} Abs. 5 [[Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]], wonach ein „gebundener“ Zinssatz für die gesamte Vertragslaufzeit als feststehende Prozentzahl vereinbart wird. Ein Festzins kann entweder für die gesamte Laufzeit eines [[Kredit]]es oder einer [[Finanzprodukt|Geldanlage]] vereinbart werden oder aber nur für einen Teil der Laufzeit (siehe [[Zinsbindungsfrist]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Wertpapiergeschäft ====&lt;br /&gt;
Gemäß {{§|64|wphg|juris}} Abs. 6 Satz 2 [[WpHG]] ist im [[Wertpapierdepotgeschäft]] der Festpreis [[Legaldefinition|legaldefiniert]]. Danach darf ein [[Wertpapierdienstleistungsunternehmen]] einen auf seiner unabhängigen Honorar-[[Anlageberatung]] beruhenden Geschäftsabschluss nicht als Geschäft mit dem Kunden zu einem festen oder bestimmbaren Preis für eigene Rechnung (&amp;#039;&amp;#039;Festpreisgeschäft&amp;#039;&amp;#039;) ausführen, ausgenommen hiervon sind Festpreisgeschäfte in [[Finanzinstrument]]en, deren Anbieter oder [[Emittent (Finanzmarkt)|Emittent]] das Wertpapierdienstleistungsunternehmen selbst ist. Im Festpreis- und Eigenhändlergeschäft wird der Preis zwischen den [[Vertragspartei]]en ausgehandelt oder einseitig vom [[Kreditinstitut]] bestimmt, wobei es sich nach [[Billiges Ermessen|billigem Ermessen]] an der aktuellen [[Marktentwicklung]] zu orientieren hat.&amp;lt;ref&amp;gt;Peter Derleder/Kai-Oliver Knops/Heinz Georg Bamberger (Hrsg.): [https://books.google.de/books?id=RHohBAAAQBAJ&amp;amp;pg=PA1688&amp;amp;dq=Festpreis+wphg&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ved=0ahUKEwiorqrYx6rZAhUGUlAKHa7AB2YQ6AEIMzAC#v=onepage&amp;amp;q=Festpreis%20%20&amp;amp;f=false &amp;#039;&amp;#039;Handbuch zum deutschen und europäischen Bankrecht&amp;#039;&amp;#039;.] 2009, S. 1716&amp;lt;/ref&amp;gt; Im Festpreis- und Eigenhändlergeschäft tritt die Bank dem Kunden unmittelbar als Käufer oder Verkäufer gegenüber. Bei Abschluss eines [[Deckung (Wirtschaft)|Deckungsgeschäftes]] der Bank erwirbt der Kunde das Eigentum direkt von dem anderen Marktteilnehmer kraft dessen Verfügungsermächtigung bzw. erwirbt dieser das Eigentum aufgrund einer Verfügungsermächtigung des Kunden. Im Gegensatz zum [[Kommissionsgeschäft]] trägt grundsätzlich die Bank das Absatz- und Preisverfallrisiko gegenüber dem Kunden.&amp;lt;ref&amp;gt;Peter Derleder/Kai-Oliver Knops/Heinz Georg Bamberger (Hrsg.), &amp;#039;&amp;#039;Handbuch zum deutschen und europäischen Bankrecht&amp;#039;&amp;#039;, 2009, S. 1688&amp;lt;/ref&amp;gt; Die Ausführung von Aufträgen zum Kauf von Wertpapieren im Wege der [[Kommission]] ist der Regelfall.&amp;lt;ref&amp;gt;Adolf Baumbach/Klaus J. Hopt, &amp;#039;&amp;#039;Kommentar HGB&amp;#039;&amp;#039;, 30. Aufl., 2000, (8) AGB-WPGeschäfte 1 Rdn. 1&amp;lt;/ref&amp;gt; Festpreisgeschäfte kommen nur in Betracht, wenn die Vertragsparteien eines Wertpapiergeschäfts einen Festpreis vereinbaren und die Kreditinstitute keine zusätzlichen [[Bankgebühr]]en für eine [[Geschäftsbesorgung]] in Rechnung stellen.&amp;lt;ref&amp;gt;Herbert Jütten, in: Thorwald Hellner/Stephan Steuer, &amp;#039;&amp;#039;Bankrecht und Bankpraxis&amp;#039;&amp;#039;, 2001, Rdn. 7/68&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Termingeschäfte ====&lt;br /&gt;
[[Termingeschäft]]e (bei [[Wertpapier]]en, [[Devisen]], [[Edelmetall]]en, [[Commodities]]) werden zuweilen auch als [[Festpreisgeschäft]]e bezeichnet, weil die Vertragspartner am Tag des Geschäftsabschlusses einen [[Terminkurs]] vereinbaren, der am [[Fälligkeit]]stag des Termingeschäfts – unabhängig von der inzwischen eingetretenen Marktentwicklung – zu erfüllen ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Emissionsgeschäft ====&lt;br /&gt;
Beim [[Festpreisverfahren]] übernimmt das [[Bankenkonsortium]] in der Regel die komplette [[Emission (Wirtschaft)|Emission]] zu einem Festpreis (&amp;#039;&amp;#039;Übernahmekurs&amp;#039;&amp;#039;) und bietet sie den [[Anleger (Finanzmarkt)|Anlegern]] zu einem darüber liegenden Preis (&amp;#039;&amp;#039;Emissionskurs&amp;#039;&amp;#039;) an. Es wird lediglich noch beim [[Bezugsrecht]] eingesetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Baubranche ===&lt;br /&gt;
Gelegentlich wird ein in einem [[Bauvertrag]] vereinbarter [[Pauschalpreis]] als „Festpreis“ bezeichnet („Pauschalfestpreis“, „Festpreisgarantie“). Dies ist häufig missverständlich und führt zu Auslegungsschwierigkeiten.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://lexetius.com/2002,248 BGH, Urteil vom 8. Januar 2002, Az.: X ZR 6/00]&amp;lt;/ref&amp;gt; Einerseits kann auch ein Pauschalpreis ein „Gleitpreis“ sein, wenn in dem Vertrag eine [[Preisgleitklausel]] vereinbart wurde. Zum anderen wird mit dem Begriff „Festpreis“ häufig die Vorstellung verbunden, dass dieser Preis der endgültig zu zahlende Preis sei, was aber nicht der Fall ist, wenn Änderungen und zusätzliche Leistungen ([[Nachtrag (Vertragsrecht)|Nachträge]]) beauftragt werden oder die durch Behinderungen und ähnliche Umstände verursachten Kosten zu erstatten sind. Der endgültig zu zahlende Preis kann deshalb deutlich über einem solchen vereinbarten „Festpreis“ liegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Bauverträgen der Privatwirtschaft versucht der [[Auftraggeber]] häufig, durch bestimmte [[Klausel (Recht)|Klauseln]] das Risiko von Mehrkosten auf den Bauunternehmer zu verlagern und dadurch zu erreichen, dass die endgültig zu zahlende Summe möglichst nicht höher als der Festpreis ist. Die Klausel „Die dem Angebot des [[Auftragnehmer]]s zugrunde liegenden Preise sind grundsätzlich Festpreise und bleiben für die gesamte Vertragsdauer verbindlich“ wird von der [[Rechtsprechung]] als unwirksam angesehen, da sie den Bestimmungen über [[Allgemeine Geschäftsbedingungen]] widerspricht. Solche Festpreis-Klauseln verstoßen gegen die Vorschrift des {{§|313|bgb|juris}} BGB, welche den Vertragsparteien bei einer [[Störung der Geschäftsgrundlage]] das Recht gibt, den Vertrag anzupassen, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist daher nach {{§|307|bgb|juris}} Abs. 1 BGB [[Unwirksamkeit|unwirksam]].&amp;lt;ref&amp;gt;[https://lexetius.com/2017,2156 BGH, Urteil vom 20. Juli 2017, Az.: VII ZR 259/16]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Versuch, einen endgültig verbindlichen „Festpreis“ zu erreichen, ist der manchmal bei großen Bauprojekten vereinbarte [[Bauvertrag|Garantierte Maximalpreisvertrag]]. Dabei wird in einem komplexen Verfahren versucht, die zu erwartenden zusätzlichen Kosten im Rahmen des garantierten Maximumpreises zu halten.&amp;lt;ref&amp;gt;Klaus D. Kappelmann. In: Klaus D. Kappelmann, Burkhard Messerschmidt (Hrsg.): &amp;#039;&amp;#039;Kommentar VOB&amp;#039;&amp;#039;. 2. Auflage. 2007, § 2 VOB/B, Rn. 251&amp;lt;/ref&amp;gt; In der [[Immobilienwirtschaft]] versteht man unter dem [[Festpreisabkommen]] einen [[Vertrag]] zwischen einem Auftraggeber und einem Auftragnehmer über pauschalisierte Kosten bei der Erbringung von [[Dienstleistung]]en.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== IT-Projekte ===&lt;br /&gt;
In IT-Projekten wird mit dem Vertragsmodell des [[Agiler Festpreis|agilen Festpreises]] versucht, Festpreise nach einer anfänglichen Testphase festzusetzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Preise typisierter Dienstleistungen ===&lt;br /&gt;
Dienstleistungen werden üblicherweise nach Zeitaufwand abgerechnet. So wie ein Hersteller gleiche Produkte zu gleichen Preisen verkauft, unabhängig davon, ob die [[Produktionskosten]] gelegentlich schwankten, werden typisierte Dienstleistungen, die immer wieder in gleicher oder vergleichbarer Weise erbracht werden (z.&amp;amp;nbsp;B. Radwechsel, Herrichten des Hotelzimmers, Wechseln von Beleuchtungskörpern in Treppenhäusern) häufig auch zu gleichbleibenden Preisen pro Leistungseinheit abgerechnet. Diese Preise werden auch als Festpreise bezeichnet, da sie nicht gemäß dem jeweiligen Arbeitsaufwand schwanken.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Gesetzlich geregelte Preise ===&lt;br /&gt;
Diese, auch &amp;#039;&amp;#039;externe Festpreise&amp;#039;&amp;#039; oder &amp;#039;&amp;#039;[[Administrierter Preis|administrierte Preise]]&amp;#039;&amp;#039; genannten Festpreise sind vom [[Staat]] durch [[Gesetz]]e fixiert und zeigen sich in feststehenden [[Gebühr]]en. Rechtsgrundlage ist unter anderem das [[Bundesgebührengesetz]] (BGebG), das die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen durch [[Behörde]]n regelt. Im Geschäftsverkehr mit [[Verbraucher]]n und mit Behörden werden &amp;#039;&amp;#039;Bruttopreise&amp;#039;&amp;#039; vereinbart. Diese Preise bleiben auch bei einer Erhöhung der [[Mehrwertsteuer]] verbindlich. Nur wenn die Preise mehr als 4 Monate vor dem Inkrafttreten der Steueränderung vereinbart wurden, kann eine Preisanpassung erfolgen ({{§|29|ustg_1980|juris}} [[Umsatzsteuergesetz (Deutschland)|UStG]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der [[Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung]] hat diese staatlich administrierten Preise nach der Intensität ihrer Beeinflussung durch den Staat wie folgt aufgeteilt:&amp;lt;ref&amp;gt;Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, &amp;#039;&amp;#039;Jahresgutachten 1982/1983&amp;#039;&amp;#039;, 1983, S. 244 f.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Direkt administrierte Preise&lt;br /&gt;
: [[Tarifsystem (Öffentlicher Personenverkehr)|Beförderungstarife]], [[Rundfunkbeitrag]] oder Gebühren für [[Nachrichtenübermittlung]] werden vom Staat unmittelbar festgelegt und machen 4,6 % des [[Warenkorb]]s aus.&amp;lt;ref&amp;gt;der Anteil ist durch [[Deregulierung]] von [[Deutsche Bundespost]] und [[Deutsche Bundesbahn]] gesunken.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
; Teiladministrierte Preise&lt;br /&gt;
: wie [[Öffentliches Versorgungsunternehmen|öffentliche Versorgungstarife]], [[Versicherungstarif]]e, [[Gesundheitspflege]] oder [[Ticket (Luftfahrt)|Flugtarife]] werden vom Staat kontrolliert und sind durch ihn genehmigungspflichtig (Warenkorb 10,9 %).&lt;br /&gt;
; Quasi-administrierte Preise&lt;br /&gt;
: wie [[Motorenbenzin|Benzin]], [[Heizöl]], [[Tabak]] und [[Getränk#Alkoholische Getränke|Alkohol]] werden über den hohen Steueranteil über die [[Steuerlast]] vom Staat beeinflusst (Warenkorb: auch 10,9 %).&lt;br /&gt;
; Indirekt administrierte Preise&lt;br /&gt;
: Fast der gesamte [[Lebensmittel]]bereich wird über [[Marktordnung|EU-Marktordnungen]] durch Mindest-, Fest- oder [[Richtpreis]]e vom Staat beeinflusst (Warenkorb: 14,9 %).&lt;br /&gt;
Gemessen am Warenkorb besitzen somit 41,3 % der Güter/Dienstleistungen administrierte Preise.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Öffentlicher Personennahverkehr ====&lt;br /&gt;
Gemäß {{§|39|pbefg|juris}} Abs. 3 [[Personenbeförderungsgesetz (Deutschland)|PBefG]] dürfen Beförderungsentgelte ([[Fahrkarte]]n) im [[Öffentlicher Personennahverkehr|öffentlichen Personennahverkehr]] (ÖPNV) nicht über- oder unterschritten werden; sie sind gleichmäßig anzuwenden und damit Festpreise. Das gilt für [[Straßenbahn]], [[Omnibus]], [[Eisenbahn]] und [[Taxi]]. Die [[Taxitarif]]e für Taxifahrten innerhalb des so genannten &amp;#039;&amp;#039;Pflichtfahrbereichs&amp;#039;&amp;#039; werden von der jeweiligen Gemeinde verbindlich festgelegt ({{§|51|pbefg|juris}} Abs. 1 PBefG), um den Wettbewerb unter den Taxifahrern zu regulieren und die Kunden zu schützen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Freie Berufe ====&lt;br /&gt;
Auch die Vergütung für die Leistungen verschiedener [[Freier Beruf (Deutschland)|freier Berufe]] ist gesetzlich geregelt und gilt deshalb als Festpreis, da sie nicht oder nur in einem bestimmten Rahmen veränderbar ist. Insbesondere handelt es sich um:&lt;br /&gt;
* GOÄ – [[Gebührenordnung für Ärzte]]&amp;lt;ref&amp;gt;GOÄ, [https://www.gesetze-im-internet.de/go__1982/index.html Volltext]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
* GOP – [[Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten]]&amp;lt;ref&amp;gt;GOP, [https://www.gesetze-im-internet.de/gop/index.html Volltext], die auf die GOÄ verweist&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
* GOT – [[Gebührenordnung für Tierärzte]]&amp;lt;ref&amp;gt;GOT, {{§§|GOT|buzer|text=Volltext}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
* GOZ – [[Gebührenordnung für Zahnärzte]]&amp;lt;ref&amp;gt;GOZ, [https://www.gesetze-im-internet.de/goz_1987/index.html Volltext]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
* HOAI – [[Honorarordnung für Architekten und Ingenieure]]&amp;lt;ref&amp;gt;HOAI, [https://www.gesetze-im-internet.de/hoai_2013/ Volltext]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
* RVG – [[Rechtsanwaltsvergütungsgesetz]]&amp;lt;ref&amp;gt;RVG, [https://www.gesetze-im-internet.de/rvg/index.html Volltext]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
* [[StBVV]] – [[Steuerberatervergütungsverordnung]]&amp;lt;ref&amp;gt;StBGebV, [https://www.gesetze-im-internet.de/stbgebv/index.html Volltext]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
Preisänderungen gibt es erst, wenn die betreffende Gebührenordnung geändert wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wirtschaftliche Aspekte ==&lt;br /&gt;
Für alle [[Marktteilnehmer]] besteht bei schwankenden Preisen ein [[Marktrisiko]], das sich durch ein [[Kursrisiko|Preisrisiko]] äußert und ihnen die Kalkulation ihrer [[Geschäft (Wirtschaft)|Geschäfte]] während der [[Marktentwicklung]] erschwert. Das Preisrisiko besteht in der Gefahr, dass Preise von [[Materielles Gut|materiellen]] oder [[Immaterielles Gut|immateriellen Gütern]] entgegen der [[Planung]] in Zukunft steigen oder fallen könnten. Dieses [[Preisrisiko]] besteht jedoch nicht oder lediglich in geringem Umfang, wenn Festpreise vereinbart werden, die für einen bestimmten Zeitraum gelten. Der den Festpreis festlegende Marktteilnehmer trägt damit das Preisrisiko alleine.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ist der Festpreis weder ein Mindestpreis noch ein Höchstpreis und mit dem Marktpreis identisch, so schaltet er zeitliche Preisschwankungen aus,&amp;lt;ref&amp;gt;Heinrich von Stackelberg, &amp;#039;&amp;#039;Grundlagen der theoretischen Volkswirtschaftslehre&amp;#039;&amp;#039;, 1951, S. 229&amp;lt;/ref&amp;gt; er kann jedoch auch das Ergebnis einer unzulässigen [[Preisabsprache]] eines [[Kartell]]s sein.&amp;lt;ref&amp;gt;Timm Gudehus: &amp;#039;&amp;#039;Dynamische Märkte: Praxis, Strategien und Nutzen für Wirtschaft und Gesellschaft&amp;#039;&amp;#039;. 2007, S. 148&amp;lt;/ref&amp;gt; Der Festpreis führt dazu, dass sich weder [[markt]]bedingte Preisschwankungen noch [[Inflation]] oder [[Deflation]] auf ihn auswirken. Das ist auch beim meist staatlich verordneten &amp;#039;&amp;#039;[[Preisstopp]]&amp;#039;&amp;#039; der Fall, bei dem Preisveränderungen durch Gesetz verboten sind. Er wird insbesondere bei einer [[Hyperinflation]] eingesetzt. Volkswirtschaftlich ist der Preisstopp das falsche Mittel zur Inflationsbekämpfung, denn während des Preisstopps verschieben sich die [[Knappheit]]srelationen, ohne dass dies in den Preisen zum Ausdruck kommt. Nach dem Preisstopp müssen die Preise abrupt erhöht werden, weil die [[Mangel (Quantität)|Mangelsituation]] nicht beseitigt ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4154194-7}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Schuldrecht (Deutschland)]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Betriebswirtschaftslehre]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Volkswirtschaftslehre]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Nordostsüdwest</name></author>
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