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	<title>Erster Angriff - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-06-04T03:57:46Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Erster_Angriff&amp;diff=260886&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Nassauer27: /* Literatur */</title>
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		<updated>2026-02-06T17:20:31Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;span class=&quot;autocomment&quot;&gt;Literatur&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;Der &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Erste Angriff&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (auch: &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Erstzugriff&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;) umfasst ein [[polizeiliches Handeln]] beim Vorliegen einer [[Straftat (Deutschland)|Straftat]] (Tatortarbeit) oder einer [[Gefahr]] vor Ort. Dies geschieht im Rahmen eines [[Polizeieinsatz]]es und wird durch so genannte Erstzugriffsbeamte durchgeführt, die häufig der [[Schutzpolizei]] angehören. Mit „Angriff“ ist hierbei gemeint, dass man einen Sachverhalt erfassen und analysieren (in die Hand nehmen) muss. Der Begriff stammt aus der [[Weimarer Republik|Weimarer Zeit]] und ist dem Militärwesen entlehnt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Handlungsmaxime ==&lt;br /&gt;
Für die [[Polizei (Deutschland)|deutschen Polizeien]] sind die [[Polizeidienstvorschrift]] 100 sowie weitere Richtlinien, Erlasse und Verfügungen einschlägig. Die PDV 100 Ziff. 2.2.3 gibt vor, dass der Tatort zu sichern ist und wesentliche Feststellungen über den Tathergang zu treffen sind. Diese Grundaussage ist von zentraler Bedeutung für den Ersten Angriff.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Phasen des Ersten Angriffes ==&lt;br /&gt;
Der Erste Angriff beginnt mit dem &amp;#039;&amp;#039;[[Sicherungsangriff]]&amp;#039;&amp;#039; und geht anschließend in den  &amp;#039;&amp;#039;[[Auswertungsangriff]]&amp;#039;&amp;#039; (Tatortbefund) über. Nach der Entgegennahme der Erstinformation durch eine (Straf-)Anzeige oder andere Mitteilung und der Einleitung von Sofortmaßnahmen erfolgt der Erste Angriff durch die Bestimmung und Festlegung des Tatort-/Ereignisortes mit dem Beginn und Durchführung der Ereignisortarbeit. Wesentlicher Bestandteil sind die Ermittlungen zum &amp;#039;&amp;#039;Wahrnehmbarkeitsbereich&amp;#039;&amp;#039;, um [[Zeuge]]n und Hinweise zum subjektiven Tatortbefund zu gewinnen. In diesem territorial zu bestimmenden Bereich hatten Personen die Möglichkeit, akustische, odorologische, optische oder andere Wahrnehmungen zu machen. Dazu zählen auch Zu- und Abgangswege oder Handlungen in der Nachtatphase (wie Abstellorte von Tatfahrzeugen oder Versteckorte von Diebesgut).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In dieser erste Phase werden Ort der Handlung, die Art des Delikts, die Anzahl der handelnden Täter, die Dauer der Handlung und oft auch der kriminelle Charakter der Tat und die konkrete Begehungsweise bekannt, die das weitere Vorgehen zur Feststellung von Verdächtigen, Tatortberechtigten und weiteren Tatbeteiligten, wie auch Maßnahmen zum Auffinden von Spuren, Tatmitteln, -transportmitteln und -werkzeugen, Verstecken und Überwachungseinrichtungen bestimmen. Der Sicherungsangriff beinhaltet den Schutz von Tatort und Spuren, die Sicherung von tatverdächtigen Personen und Zeugen, die Sicherung von Informationen und die Einweisung anderer Kräfte stets auch im Hinblick auf Gefahren abwehrenden Maßnahmen, wie auch die Einleitung von Fahndungsmaßnahmen. Überschneidend erfolgen regelmäßig die Maßnahmen des  Auswertungsangriffes nach der Bestimmung von funktionalen, personellen oder territorialen Bereichen. Der Erste Angriff ist mit der Erstellung des Tatortbefundberichts beendet.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=Holger Roll |Titel=Zeugenermittlung am Tatort, Dokumentation der Tatortarbeit| Sammelwerk=Die Kriminalpolizei 3/2018 |Hrsg=Gewerkschaft der Polizei |Verlag=Verlag Deutsche Polizeiliteratur |Ort=Hilden |Datum=2018-04-01 |Seiten=18}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Strafverfolgung ==&lt;br /&gt;
Der Erste Angriff bei der [[Strafverfolgung]] enthält Komponenten aus der [[Kriminalistik]] und ist als ein zentraler Bestandteil der Aufklärung von Straftaten  entscheidend für den Ermittlungserfolg. So ist die Qualität des Ersten Angriffes mittelbar für die [[Aufklärungsquote]] relevant, da ein großer Teil der Ermittlungsansätze auf den Erkenntnissen beruhen, die im Ersten Angriff gewonnen wurden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:Beispiele für Tätigkeiten: Tatortsicherung, [[Fahndung]], [[Festnahme]], [[Evakuierung#Begriff|Räumung]], [[Zutrittskontrolle]], Zeugensuche, [[Spurensicherung|Spurensuche]], Hausbefragung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Rechtlich gilt § 163 Abs. 1 [[Strafprozessordnung (Deutschland)|StPO]]: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:„Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes haben Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten. Zu diesem Zweck sind sie befugt, alle Behörden um Auskunft zu ersuchen, bei Gefahr im Verzug auch die Auskunft zu verlangen, sowie Ermittlungen jeder Art vorzunehmen […]“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Gefahrenabwehr ==&lt;br /&gt;
In der [[Gefahrenabwehr]], zum Beispiel bei einem [[Schadensereignis]], steht die Hilfe an verletzten Personen im Vordergrund, also das Retten aus gefährlichen Situationen (zum Beispiel [[Evakuierung]]) oder auch die Verhütung weiterer Ereignisse (zum Beispiel [[Warnung]]en). Wichtig ist hier die rasche Verständigung von [[Rettungsdienst]]en und der [[Feuerwehr]]. Große Schadensereignisse erfordern gegebenenfalls eine zügige Einbindung weiterer [[Hilfsorganisation]]en.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:Beispiele für Tätigkeiten:&lt;br /&gt;
* [[Eigentumssicherung]] und [[Identitätsfeststellung (Recht)|Identitätsfeststellung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Sonstiges ==&lt;br /&gt;
Zum Teil ist der Erste Angriff rechtlich gesehen auch von [[doppelfunktionale Maßnahme|doppelfunktionalen Maßnahmen]] begleitet. Bei Großeinsätzen ist eine Koordination (zum Beispiel über eine [[Einsatzleitung]]) notwendig, um zielgerecht handeln zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
* Reiner Guth: &amp;#039;&amp;#039;Checklisten für den Ersten Angriff. Ein praxisorientiertes Handbuch für die Schutz- und Kriminalpolizei&amp;#039;&amp;#039;. Boorberg, 2005, 2. Auflage, 160 Seiten. ISBN 3-415-03534-4&lt;br /&gt;
* {{Literatur |Autor=Heinrich Kern, Paul Vaulont |Titel=Der Einsatzleiter an der Brand- und Unfallstelle |Reihe=Die Roten Hefte |BandReihe=Heft 16 |Auflage=7 |Verlag=Kohlhammer |Ort=Stuttgart |Datum=1985 |Seiten= |ISBN=978-3-17-009145-0}}&lt;br /&gt;
* {{Literatur |Autor=Karl-Heinz Knorr |Titel=Die Gefahren der Einsatzstelle |Reihe=Die Roten Hefte |BandReihe=Heft 28 |Auflage=9., erweiterte und überarbeitete |Verlag=Kohlhammer |Ort=Stuttgart |Datum=2018 |Seiten= |ISBN=978-3-17-034000-8}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references/&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Taktik im Polizeieinsatz]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Kriminalistik]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Nassauer27</name></author>
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