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	<title>Ernährermodell - Versionsgeschichte</title>
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	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Ern%C3%A4hrermodell&amp;diff=1503596&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Mielas: Leerzeichen vor Beleg entfernt</title>
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		<updated>2026-04-20T12:59:49Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Leerzeichen vor Beleg entfernt&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;{{Staatslastig|DE}}&lt;br /&gt;
Das &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Ernährermodell&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (auch &amp;#039;&amp;#039;Alleinverdienermodell&amp;#039;&amp;#039;, &amp;#039;&amp;#039;Einverdienermodell&amp;#039;&amp;#039;, &amp;#039;&amp;#039;Familienernährermodell&amp;#039;&amp;#039; genannt, im Fall einer [[Ehe]] auch &amp;#039;&amp;#039;Einverdienerehe&amp;#039;&amp;#039; oder &amp;#039;&amp;#039;Versorgerehe&amp;#039;&amp;#039;) ist ein [[Vereinbarkeit von Familie und Beruf#Geschlechterkulturelle Familienmodelle|Modell der familialen Arbeitsteilung]], bei der der Lebensunterhalt für eine [[Kernfamilie]] ganz oder vorwiegend durch die Erwerbstätigkeit einer Person gesichert wird und im Gegenzug der Ehe- oder Lebenspartner die [[Haus- und Familienarbeit]] übernimmt. Durch den Einfluss der traditionellen [[Geschlechterrolle]]n haben in Paaren, bei denen nur ein Partner erwerbstätig ist, in aller Regel [[Mann|Männer]] die Ernährerrolle inne, Frauen fällt die Rolle der [[Hausfrau]] zu. Hausmänner im heutigen Sinne treten in der [[Arbeit (Philosophie)#Aufhebung des Arbeitsbegriffs seit Mitte des 20. Jahrhunderts|Arbeitswelt]] gesellschaftlich immer noch kaum in Erscheinung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ist der Partner zwar erwerbstätig, aber nur [[Geringfügige Beschäftigung|geringfügig beschäftigt]] oder in deutlich verringertem Ausmaß erwerbstätig im Vergleich zum Hauptverdiener, spricht man von einem [[Zuverdienermodell]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ist nur ein Ehepartner in den Arbeitsmarkt eingebunden, kann dies für den Fall einer Arbeitslosigkeit des Ernährers ein Armutsrisiko darstellen. Auch bei Trennung oder Scheidung bedeutet die fehlende Einbindung eines Partners im Arbeitsmarkt ein Armutsrisiko – insbesondere, wenn der bisherige Alleinverdiener nur über ein geringes Einkommen verfügt.&amp;lt;ref&amp;gt;Ernst-Ulrich Huster, Jürgen Boeckh, Hildegard Mogge-Grotjahn: &amp;#039;&amp;#039;Handbuch Armut und Soziale Ausgrenzung&amp;#039;&amp;#039;, Springer, 2008, ISBN 978-3-531-15220-2. [https://books.google.com/books?id=NZVSV6KqmZoC&amp;amp;pg=PA267 S. 267].&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vorgeschichte ==&lt;br /&gt;
Die Herausbildung der [[Kleinfamilie]] fand im Zusammenhang mit der [[Industrielle Revolution|industriellen Revolution]] in Europa statt.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=Angélique Janssens |Titel=The Rise and Decline of the Male Breadwinner Family? An Overview of the Debate |Sammelwerk=International Review of Social History |Band=42 |Nummer=S5 |Datum=1997&amp;lt;!--online 2009-02-20--&amp;gt; |Seiten=1–23 |Sprache=en |DOI=10.1017/S0020859000114774}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Der Begriff [[Jugend]] wurde erst ab 1800 häufiger verwandt und als eigenständiger Zeitabschnitt wahrgenommen. Zuvor waren Kinder schlicht zusätzliche Arbeitskräfte im gesamten Haushalt, der die [[Großfamilie]] mit Angehörigen mehrerer Generationen und Seitenlinien und neben den Familienangehörigen im engeren Sinne auch Dienstpersonal und entfernte Verwandte einbezog.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im 16. bis 18. Jahrhundert wurden mit &amp;#039;&amp;#039;Hausmann&amp;#039;&amp;#039; oder &amp;#039;&amp;#039;Pater Familias&amp;#039;&amp;#039; die männlichen Vorstände größerer ländlicher Haushalte adressiert, für die es auch eine größere Menge Ratgeberliteratur in Form der sogenannten [[Hausväterliteratur]] (siehe auch [[Hausmannskost]]) gab. Erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde begonnen, Frauen – in den vergleichsweise neuen Rollenbildern der Hausmutter und zunehmend auch der jüngeren, noch unerfahrenen Hausfrau – eigenständig wahrzunehmen und sie in den in großem Umfang erstellten „Haushaltsratgebern“ wie in einem separaten Bildungswesen eigens für Frauen auch zu adressieren. Gleichzeitig stieg die technische Ausstattung der privaten wie professionellen Haushaltungen massiv an, die zugehörige Haushaltsliteratur ebenso.&amp;lt;ref&amp;gt;[[Hans Jürgen Teuteberg]]: &amp;#039;&amp;#039;Von der Hausmutter zur Hausfrau. Küchenarbeit im 18./19. Jahrhundert in der zeitgenössischen Hauswirtschaftsliteratur.&amp;#039;&amp;#039; In: Hans Jürgen Teuteberg (Hrsg.): &amp;#039;&amp;#039;Die Revolution am Esstisch: neue Studien zur Nahrungskultur im 19.-20. Jahrhundert.&amp;#039;&amp;#039; Franz Steiner Verlag, 2004, u.&amp;amp;nbsp;a. S. 116–119&amp;lt;/ref&amp;gt; Die damit verbundene neue Rolle der Hausfrau als Haushaltsvorstand und Berufsbilder wie die &amp;#039;&amp;#039;Hausbeamtin&amp;#039;&amp;#039; wurde später ebenso unter dem Motto &amp;#039;&amp;#039;Wo Hausfrauen gemacht werden&amp;#039;&amp;#039; unter anderem den damals entstehenden [[Haushaltungsschule]]n (vgl. etwa [[Wirtschaftliche Frauenschule]]) im Nachhinein zugeschrieben und dann – wiederum unter emanzipatorischen Vorzeichen – eher negativ gesehen.&amp;lt;ref&amp;gt;[[Britta Oehlke]]: &amp;#039;&amp;#039;Wo Hausfrauen gemacht werden... Nordwestdeutsche Haushaltungsschulen und deren Einflüsse und Wirkungen vom ausgehenden 19. bis Mitte des 20. Jahrhunderts.&amp;#039;&amp;#039; Dortmund: Wulff (2004), Univ., Diss., 2003. Münster (Westfalen).&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der [[Weimarer Republik]] stand Frauen eine Arbeitslosenunterstützung nur dann zu, wenn sie nicht durch einen (in der Regel männlichen) Ernährer versorgt und somit „erwerbsbedürftig“ waren.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=Benita Stalmann |url=https://gafprojekt.hypotheses.org/691 |titel=Die Erwerbslosenfürsorge in der Weimarer Republik – eine Geschichte des Scheiterns? |werk=gafprojekt.hypotheses.org |datum=2017-02-23 |abruf=2021-01-01}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Näheres ==&lt;br /&gt;
Der Begriff des &amp;#039;&amp;#039;Ernährermodells&amp;#039;&amp;#039; wurde durch [[Jane Lewis]] und [[Ilona Ostner]] als Element einer charakterisierenden Beschreibung von Konstellationen von Erwerbs- und Familienarbeit im [[Wohlfahrtsstaat]] verwendet. Ihrer Unterscheidung zufolge garantiere ein Staat mit „starkem Ernährermodell“ die soziale Absicherung von Frauen vorwiegend über ihre erwerbstätigen männlichen Partner und es seien wenige öffentliche Betreuungseinrichtungen für Familien vorhanden; ein Staat mit „schwachem Ernährermodell“ hingegen gewähre Frauen einen eigenständigen Anspruch auf soziale Absicherung, Mütter würden zu einem großen Teil in Vollzeit arbeiten, und es bestehe eine flächendeckende Betreuungsinfrastruktur für Kinder und Ältere.&amp;lt;ref&amp;gt;Jane Lewis und [[Ilona Ostner]], zitiert nach [[Sigrid Leitner]]: &amp;#039;&amp;#039;Wohlfahrtsstaat und Geschlechterverhältnis im Umbruch. Was kommt nach dem Ernährermodell?&amp;#039;&amp;#039; VS Verlag, Wiesbaden 2004, ISBN 3-8100-3934-9. [http://www.google.de/books?id=PHIqiSyjT8UC&amp;amp;printsec=frontcover#PPA204,M1 S. 209 ff.]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Historisch basiert das männliche Ernährermodell (oder &amp;#039;&amp;#039;Ernährer-Hausfrauen-Modell&amp;#039;&amp;#039;) auf einem bestimmten [[Geschlechterrolle]]nverständnis, wonach dem Mann als [[Familienernährer]] vollzeitlich die Erwerbsarbeit obliegt und die Frau die Rolle der [[Hausfrau und Mutter]] erfüllt. Das &amp;#039;&amp;#039;männliche Ernährermodell&amp;#039;&amp;#039; wird daher auch &amp;#039;&amp;#039;Hausfrauenmodell&amp;#039;&amp;#039; oder &amp;#039;&amp;#039;-ehe&amp;#039;&amp;#039; oder auch &amp;#039;&amp;#039;traditionelles bürgerliches Familienmodell&amp;#039;&amp;#039; genannt. Das zugrunde liegende Rollenverständnis war in der bürgerlichen Kultur des [[Biedermeier#Leben und Kultur|Biedermeier]] und im Bürgertum in der Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert üblich.&amp;lt;ref name=&amp;quot;hallberg&amp;quot;&amp;gt;{{Internetquelle |autor=Stefanie Hallberg |url=http://www.wdr.de/themen/panorama/gesellschaft/familie/familienbild_im_wandel/index.jhtml |titel=So wandelte sich das Familienmodell |hrsg=WDR |datum=2006-04-12 |archiv-url=https://web.archive.org/web/20090311021230/http://www.wdr.de/themen/panorama/gesellschaft/familie/familienbild_im_wandel/index.jhtml |archiv-datum=2009-03-11 |abruf=2009-01-18}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Dieses Rollenverständnis setzte das 1896 verabschiedete und am 1. Januar 1900 in Kraft getretene [[Bürgerliches Gesetzbuch|Bürgerliche Gesetzbuch]] in ein Regelwerk um, und der Gesetzesentwurf wurde folgendermaßen erläutert: „Der Hauptberuf der Ehefrau bezieht sich auf das Innere des Hauses und wird in den wohlhabenden Klassen der Bevölkerung sich regelmäßig darauf beschränken.“&amp;lt;ref&amp;gt;Motive zu dem Entwurfe eines BGB für das Deutsche Reich, Band 4, 1896, S. 107. Zitiert nach: {{Internetquelle |autor=Kirsten Scheiwe |url=https://doku.iab.de/externe/2006/k060320f12.pdf |titel=Soziale Sicherungsmodelle zwischen Individualisierung und Abhängigkeiten |abruf=2009-03-25 |format=PDF; 2,0&amp;amp;nbsp;MB}} [https://doku.iab.de/externe/2006/k060320f12.pdf#page=7 S. 133.], Fußnote 23.&amp;lt;/ref&amp;gt; In der Praxis beschränkten klassenspezifische Wertvorstellungen das Ernährermodell auf privilegierte Schichten: Vor allem in der Beamten- und Angestelltenschaft bestand eine vom Mann abhängige soziale Sicherung der Frau. So erhielten Angestelltenwitwen unabhängig von ihrer Arbeitsfähigkeit auf Basis des [[Angestelltenversicherungsgesetz]]es eine Witwenrente; Arbeiterwitwen hingegen wurden trotz des Familienideals auf Erwerbsarbeit zurückverwiesen und erhielten nur im Falle ihrer Invalidität auf Basis der [[Reichsversicherungsordnung]] eine geringe Witwenrente.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=[[Barbara Riedmüller]] |url=https://www.polsoz.fu-berlin.de/polwiss/forschung/systeme/sozialpol/ressourcen/FrauFamLeitbdownload.pdf?1367712483 |titel=Frauen- und Familienpolitische Leitbilder im deutschen Alterssicherungssystem |abruf=2014-08-31 |format=PDF}}&amp;lt;/ref&amp;gt; (&amp;#039;&amp;#039;Siehe auch:&amp;#039;&amp;#039; Reichsversicherungsordnung).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Noch in den 1950er und 60er Jahren war dieses Modell im [[Geschichte der Bundesrepublik Deutschland (bis 1990)#Wirtschaftswundergesellschaft|westlichen Nachkriegsdeutschland]] als &amp;#039;&amp;#039;bürgerliche Kleinfamilie&amp;#039;&amp;#039; gesellschaftliche Norm.&amp;lt;ref name=&amp;quot;hallberg&amp;quot; /&amp;gt;&amp;lt;ref&amp;gt;Heike Paterak: &amp;#039;&amp;#039;Institutionelle Früherziehung im Spannungsfeld normativer Familienmodelle und gesellschaftlicher Realität.&amp;#039;&amp;#039; Waxmann Verlag, 1999, ISBN 3-89325-795-0. [http://books.google.de/books?id=CyzEVKK8dogC&amp;amp;pg=PA155&amp;amp;lpg=PA155&amp;amp;dq=familienmodell+b%C3%BCrgertum&amp;amp;source=web&amp;amp;ots=WhVA7RYl6U&amp;amp;sig=I5LOnx6Ri37YckSMngskYTHFr3c&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;oi=book_result&amp;amp;resnum=7&amp;amp;ct=result S. 155.]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
Das [[Normalarbeitsverhältnis]] war in Bezug auf Arbeitszeit und -entgelt in der [[Adenauer-Ära]] so gestaltet, dass das Arbeitsentgelt des Familienernährers, i.&amp;amp;nbsp;d.&amp;amp;nbsp;R. war das der Ehemann, zusammen mit öffentlichen [[Transferleistung]]en für die Kinder, für den Lebensunterhalt einer Familie reichen sollte. Das damalige Leitbild der [[Familienpolitik]] war die Rolle der &amp;#039;&amp;#039;Hausfrau und Mutter&amp;#039;&amp;#039; als der „natürliche Beruf der Frau“.&amp;lt;ref&amp;gt;Christiane Kuller: &amp;#039;&amp;#039;Familienpolitik im Föderativen Sozialstaat: Die Formierung eines Politikfeldes in der Bundesrepublik 1945–1975.&amp;#039;&amp;#039; Oldenbourg Wissenschaftsverlag, 2004, ISBN 3-486-56825-6. [http://books.google.de/books?id=v8Vpt-ISo38C&amp;amp;pg=PA76&amp;amp;lpg=PA76&amp;amp;dq=%22hausfrau+und+mutter%22+teilzeit&amp;amp;source=web&amp;amp;ots=wDRF3TcbhI&amp;amp;sig=NDH3j4jsMs7DSjSbRarLUQorGAI&amp;amp;hl=de S.&amp;amp;nbsp;76.]&amp;lt;/ref&amp;gt; Bis 1977 war in Westdeutschland noch gesetzlich vorgeschrieben, dass eine Ehefrau zur Arbeit außerhalb des Familienhaushalts die Erlaubnis ihres Ehemannes benötigte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Sozialpolitische und rechtliche Hintergründe ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Bildungssystem ===&lt;br /&gt;
Das Ernährermodell und seine Abwandlung als Zuverdienermodell bilden den Rahmen für das insbesondere im deutschsprachigen Raum verbreitete Konzept von Halbtags-[[Kindergarten]] und [[Halbtagsschule]]. Letztere ist in der Grundschulzeit oft auf dreieinhalb Stunden Unterricht am Tag beschränkt. Die halbtägige Schulpflicht wurde im 19. Jahrhundert in Deutschland zwar eingeführt, damit Kinder neben dem Schulbesuch bei der Haus- und Feldarbeit mithelfen konnten,&amp;lt;ref&amp;gt;Günther Schorch: &amp;#039;&amp;#039;Studienbuch Grundschulpädagogik.&amp;#039;&amp;#039; UTB-Verlag, 2007. [http://books.google.de/books?id=8dxDROhI-hoC&amp;amp;pg=PA87 S. 87.]&amp;lt;/ref&amp;gt; sie blieb aber bis weit über die Mitte des 20. Jahrhunderts die Regel, als dieses Erfordernis nur noch eine geringere Rolle spielte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Sozial-, Steuer- und Arbeitsrecht ===&lt;br /&gt;
Verschiedentlich wird festgestellt, dass das Ernährermodell vor allem auch in Deutschland durch das System der [[Sozialversicherung]] (mit der durch die [[Beitragsbemessungsgrenze]] gedeckelten kostenfreien Familienmitversicherung und der [[Rente wegen Todes|Witwenrente]]), des Steuerrechts (insbesondere des [[Ehegattensplitting]]s) und des Arbeitsrechts (etwa die [[Sozialauswahl]]) gestützt wird. So stellt beispielsweise das Rostocker Zentrum für demografischen Wandel (ZDWA) fest, dass in Deutschland „Elemente wie das Ehegattensplitting, die beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung, die Anrechnung von [[Kindererziehungszeit]]en für die Rente und, zumindest in Westdeutschland, die geringe Betreuungsquote für unter Dreijährige, die Betreuungsrolle der Mutter weiter stützen“.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=Michelle J. Budig |url=https://www.demografische-forschung.org/archiv/defo0801.pdf |titel=Kinderbetreuung mindert Armut bei Alleinerziehenden |werk=DFAEH 1/2008 |datum=2008 |abruf=2009-03-28 |format=PDF; 601&amp;amp;nbsp;kB}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=[[Joya Misra]], Stephanie Moller, Michelle J. Budig |url=http://www.zdwa.de/zdwa/artikel/20081023_39442355W3DnavidW2611.php |titel=Armutsvermeidung durch Kinderbetreuung und Gleichstellung – insbesondere für Alleinerziehende |hrsg=ZDWA |archiv-url=https://archive.is/20160203141936/http://www.zdwa.de/zdwa/artikel/20081023_39442355W3DnavidW2611.php |archiv-datum=2016-02-03 |abruf=2009-03-28}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Dies träfe auch für eine eventuelle Einführung eines [[Erziehungsgehalt]]s zu. Im Bereich geringer Haushaltseinkommen setzt der [[Kinderzuschlag]] negative Anreize zur Erwerbsbeteiligung eines zuverdienenden Ehepartners.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=[[Katharina Wrohlich]] |url=http://ejournals.duncker-humblot.de/doi/pdf/10.3790/vjh.77.1.90 |titel=Familie und Bildung in der Agenda 2010: Ziele, Maßnahmen und Wirkungen |werk=Vierteljahrshefte zur Wirtschaftsforschung Vol. 77 Nr. 1, S. 90–97 |hrsg=DIW Berlin |datum=2008 |format=PDF; 123&amp;amp;nbsp;kB |offline=ja |abruf=2009-08-21}} Abschnitte {{Toter Link |datum=2023-04 |url=http://ejournals.duncker-humblot.de/doi/pdf/10.3790/vjh.77.1.90 |text=S. 96. |archivebot=2023-04-23 22:15:39 InternetArchiveBot}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch in der Sozialhilfe spielt in Deutschland das Ernährermodells eine zentrale Rolle, indem das Einkommen und Vermögen des Partners – genauer: des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartners sowie des Partners einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft – berücksichtigt wird ({{§|43|sgb_12|juris}} SGB XII). Kritisch wird angemerkt, eine Erwerbstätigkeit beider Partner werde im gegenwärtigen Gesellschaftsmodell durch die Maßnahmen der Sozialpolitik, insbesondere durch das [[Arbeitslosengeld II]], nur dann gefördert und gefordert, wenn kein Mitglied der Ehe oder [[Bedarfsgemeinschaft]] für sich allein ein für den Unterhalt der Familie ausreichendes Einkommen erziele.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=Maria Wersig |url=https://web.fu-berlin.de/ernaehrermodell/3_male-breadwinner-model.pdf |titel=Legal and social dimensions of the male-breadwinner model in Germany |werk=Working Paper Nr. 3 in der Reihe Working Papers des Projekts „Ernährermodell“ |hrsg=Freie Universität Berlin |datum=2006-11 |abruf=2009-09-01 |format=PDF; 130&amp;amp;nbsp;kB |sprache=en}} [https://web.fu-berlin.de/ernaehrermodell/3_male-breadwinner-model.pdf#page=10 S. 8.]&amp;lt;/ref&amp;gt; In diesem Zusammenhang wird auch die nachrangige Berücksichtigung nichtbedürftiger Arbeitsloser in der Vermittlungstätigkeit der [[Arbeitsagentur]] kritisch gesehen, da sie sich vor allem auf Frauen nachteilig auswirke.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=Maria Wersig |url=https://web.fu-berlin.de/ernaehrermodell/3_male-breadwinner-model.pdf |titel=Legal and social dimensions of the male-breadwinner model in Germany |werk=Working Paper Nr. 3 in der Reihe Working Papers des Projekts „Ernährermodell“ |hrsg=Freie Universität Berlin |datum=2006-11 |abruf=2009-09-01 |format=PDF; 130&amp;amp;nbsp;kB |sprache=en}} [https://web.fu-berlin.de/ernaehrermodell/3_male-breadwinner-model.pdf#page=11 S. 9.]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Falle des Todes des Partners ist eine überlebende Person, auch wenn sie nicht oder nur in geringem Maße erwerbstätig war, im Alter vor allem auf die selbst erworbenen Rentenansprüche und auf private finanzielle Absicherung angewiesen. In Deutschland wurde die [[Rente wegen Todes|Hinterbliebenenrente]] zunehmend eingeschränkt und sichert regelmäßig nicht mehr den Lebensabend ab. So beträgt die [[Rente wegen Todes#Kleine Witwenrente|Kleine Witwenrente]] ungefähr 25 % der Rente des verstorbenen Ehepartners, sie wird (außer in Altfällen) höchstens 24 Monate gezahlt, erlischt bei einer erneuten Eheschließung und unterliegt der Anrechnung anderer Einkommen. Wer [[Rentensplitting]] vereinbart hat, hat hingegen Anspruch auf die halbe Rente. Eine private [[Risikolebensversicherung]] kann diese Lücke bei Tod zeitweise füllen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Zukunftsvorsorge eines in geringem Maße erwerbstätigen Partners &amp;#039;&amp;#039;siehe auch:&amp;#039;&amp;#039; [[Haus- und Familienarbeit#Lückenhafter Versicherungsschutz|Lückenhafter Versicherungsschutz bei Haus- und Familienarbeit]] sowie [[Kindererziehungszeit]] und [[Altersvorsorge#Altersvorsorge bei Familienarbeit|Altersvorsorge bei Familienarbeit]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Familienrecht ===&lt;br /&gt;
Das [[Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts|seit 2008 geltende Unterhaltsrecht in Deutschland]] soll hingegen die nacheheliche [[Eigenverantwortung]] fördern und orientiert sich an einer unabhängigen Existenzsicherung beider Elternteile: in der Regel muss der betreuende Elternteil nach einer Trennung oder [[Scheidung]] früher wieder erwerbstätig werden als vor der Reform und hat keine Garantie für die Wahrung des [[Lebensstandard]]s durch Unterhalt. Die Rechtsanwältin und Senatorin für Justiz a.&amp;amp;nbsp;D. [[Lore Maria Peschel-Gutzeit]] erklärte: „Lebensentwürfe von Frauen, die auf dem Einkommen und Status des Ehemannes aufbauen, werden in Zukunft keinen Bestand haben. Allerdings bedarf es wohl noch vieler Abänderungen und Gerichtsurteile zum Betreuungsunterhalt, bis sich durch eigene Erfahrungen oder im sozialen Umfeld das Verhalten der Betroffenen nachhaltig ändert. Wer sich absichern will, muss mehr als bisher [[Ehevertrag|Eheverträge]] in Betracht ziehen, in denen die Rollenverteilung in der Familie und die daraus erwachsende wirtschaftliche Verantwortung eindeutig geregelt sind.“&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=Birgit Wintermann |url=https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/pid/umfrage-folgen-des-neuen-unterhaltsrechts-noch-unbekannt/?tx_rsmbstpress_pi2%5Bpage%5D=58&amp;amp;cHash=112328bbb4e8ae661815810a6230c693 |titel=Umfrage: Folgen des neuen Unterhaltsrechts noch unbekannt |hrsg=[[Bertelsmann Stiftung]] |datum=2009-05-27 |abruf=2021-01-04 |kommentar=Pressemeldung}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Gesellschaftlicher Wandel ===&lt;br /&gt;
Das Modell wandelt sich in denjenigen westlichen Industrie- und Dienstleistungsgesellschaften, in denen bisher das Einverdienermodell überwog, zunehmend hin zu anderen Modellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Gründe werden mehrere Einflüsse angegeben, so etwa sich verändernde [[Soziale Rolle|Rollenauffassungen]] oder der Umstand, dass ein Gehalt oft nicht mehr für die Sicherung des Lebensunterhalts einer ganzen Familie ausreicht. Durch die sinkende Höhe der Renten, geringere Witwenrenten und eine größere Scheidungsrate beinhaltet das Versorgermodell zunehmend ein finanzielles Risiko für die „versorgte“ Person. Basierend auf einer von der [[Deutsche Rentenversicherung|Deutschen Rentenversicherung]] geförderten Studie warnen Wissenschaftler, vom Versorger abgeleitete Ansprüche in der Rentenversicherung „suggerierten der Ehefrau eine finanzielle Sicherheit im Alter, die die Witwenrente jedoch bekanntlich nicht mehr leisten werde“.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.fu-berlin.de/presse/informationen/fup/2012/fup_12_015/index.html „Altersarmut bekämpfen, wo sie entsteht: am Arbeitsmarkt“. Neue Studie zum erwarteten Renteneinkommen der geburtenstarken Jahrgänge vorgestellt], Freie Universität Berlin, Pressemitteilung Nr. 15/2012 vom 24. Januar 2012, Version vom 18. Februar 2012, abgerufen am 18. Februar 2012.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die gesellschaftliche Entwicklung gehe in andere Richtungen, beispielsweise hin zu einem [[Zuverdienermodell]], das auch als „modernisiertes Ernährermodell“ bezeichnet wird, bei dem ein Partner in Vollzeit und einer in [[Teilzeitarbeit|Teilzeit]] erwerbstätig ist, oder zu &amp;#039;&amp;#039;partnerschaftlichen Modellen&amp;#039;&amp;#039; ([[Doppelversorgermodell]]en), bei denen beide Partner in vergleichbarem Ausmaß in Vollzeit oder in Teilzeit erwerbstätig sind, wie auch sich in der Versorgung und Erziehung der Kinder engagieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Scheidungsrisiko ==&lt;br /&gt;
Laut [[Gary Becker]]s Theorie ist Spezialisierung auf häusliche und erwerbsgerichtete Arbeit innerhalb der Ehe mit einem geringeren Trennungsrisiko verbunden. Anhand von [[Paneldaten]] ([[Sozioökonomisches Panel]]) westdeutscher Ehen von 1984 bis 2007 zeigte sich, dass die Theorie nur dann hält, wenn der Mann die Erwerbsarbeit übernimmt. Paare, bei denen lediglich die Frau erwerbstätig ist, haben ein substanziell höheres Scheidungsrisiko als Paare, bei denen lediglich der Mann erwerbstätig ist. Eine gleiche Aufteilung der Erwerbsarbeit hat hingegen keinen Einfluss auf das Scheidungsrisiko.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://ftp.iza.org/dp4515.pdf Effect of Labor Division between Wife and Husband on the Risk of Divorce: Evidence from German Data. IZA Discussion Paper Nr. 4515, Oktober 2009.] (PDF; 170&amp;amp;nbsp;kB)&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
* [[Golden Age of Marriage]]&lt;br /&gt;
* [[Taschengeldanspruch]]&lt;br /&gt;
* [[Zuverdienermodell]], [[Doppelversorgermodell]]&lt;br /&gt;
* [[Hyperinklusion#Genderaspekte|Genderaspekte von Hyperinklusion]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
* [[Maria Wersig]]: &amp;#039;&amp;#039;[https://userpage.fu-berlin.de/~mwersig/ermodell_wersig.pdf#page=5 Die Schnittstellen des Ehegattenunterhalts zum Arbeits-, Steuer- und Sozialrecht: Ehezentrierung als Grundlage des starken deutschen männlichen Ernährermodells].&amp;#039;&amp;#039; In: [[Sabine Berghahn]] (Hrsg.): &amp;#039;&amp;#039;Unterhalt und Existenzsicherung. Recht und Wirklichkeit in Deutschland.&amp;#039;&amp;#039; 2007, S. 275–288.&lt;br /&gt;
* Projekt „Familiale Arbeitsteilung in den Ländern der Europäischen Union: Länderstudie Deutschland“, [[Deutsche Forschungsgemeinschaft|DFG]]-Projekt, Staatsinstitut für Familienforschung an der Universität Bamberg und Institut für Soziologie der Universität Würzburg ([http://www.soziologie.uni-wuerzburg.de/projekt.htm Kurzfassung des Projekts], siehe auch [http://www.soziologie.uni-wuerzburg.de/faz.pdf Dreizehn Stunden Unterschied – Neue Studie belegt Aufgabenteilung im Haushalt], &amp;#039;&amp;#039;FAZ&amp;#039;&amp;#039;, 5. Dezember 2001)&lt;br /&gt;
* Birgit Pfau-Effinger: [http://web.fu-berlin.de/gpo/wandel_geschl_pfau_effinger.htm &amp;#039;&amp;#039;Wandel der Geschlechterkultur und Geschlechterpolitiken in konservativen Wohlfahrtsstaaten – Deutschland, Österreich und Schweiz.&amp;#039;&amp;#039;] 2005.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{SORTIERUNG:Ernahrermodell}}&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Arbeitspolitik]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Geschlechtersoziologie]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Familienmodell]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Steuern und Abgaben]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Einkommen]]&lt;br /&gt;
[[en:Breadwinner model]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Mielas</name></author>
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