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	<title>Erbfall - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-05-24T21:39:11Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Erbfall&amp;diff=324623&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;SchlurcherBot: Bot: http → https</title>
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		<updated>2025-10-18T15:16:03Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Bot: http → https&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;Der &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Erbfall&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; tritt mit dem [[Sterbefall|Tod]] einer natürlichen [[Person]], des Erblassers, ein. Mit dem Erbfall geht nach {{§|1922|bgb|juris}} Abs. 1 BGB das gesamte Vermögen des Erblasser auf den oder die [[Erbe]]n über.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der [[Nacherbe|Nacherbfall]] hingegen tritt nicht mit dem Tod des Erblassers, sondern gemäß {{§|2106|bgb|juris}} BGB typischerweise mit dem Tod des [[Vorerbe]]n ein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Problematik Todeszeitpunkt ==&lt;br /&gt;
Im [[Erbrecht]] kann es erforderlich sein, den genauen Todeszeitpunkt des Verstorbenen zu bestimmen, wenn in geringem zeitlichen Abstand weitere Personen verstorben sind, die gegenüber dem Erblasser (oder umgekehrt er diesen gegenüber) erbberechtigt sind. Dies kann etwa der Fall sein, wenn ein Ehepaar gemeinsam verunglückt. Wenn nicht mehr zweifelsfrei festgestellt werden kann, welche Person von beiden früher gestorben ist, greifen gesetzliche Vermutungen, so genannte [[Kommorienten]]vermutungen (von [[Latein|lat.]] &amp;#039;&amp;#039;commorior&amp;#039;&amp;#039; = zugleich sterben). Wenn zwei Personen gleichzeitig versterben, beerbt keiner den jeweils anderen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Problematik: Internationales Recht ==&lt;br /&gt;
Wenn die verstorbenen Ehepartner verschiedene [[Staatsangehörigkeit]]en hatten, so können, da im internationalen Erb- und Verschollenheitsrecht das jeweilige [[Personalstatut]] maßgeblich ist, die beiden in Betracht kommenden Kommorientenvermutungen der verschiedenen Herkunftsländer divergieren. Das Problem, dass die verschiedenen nationalen Rechte zu unterschiedlichen Erbfolgen und Quoten kommen können, kann dadurch gelöst werden, dass in diesen Fällen das Recht (und damit die gesetzliche Vermutung) des Staates angewendet wird, welches die [[familienrecht]]lichen Beziehungen der Verstorbenen regelt (vgl. {{Art.|14|EGBGB|dejure}} [[Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche|EGBGB]]) oder die sich nach Maßgabe der nach den Heimatrechten ermittelten unterschiedlichen Quoten angeglichen werden. &lt;br /&gt;
{{Siehe auch|Verordnung (EU) Nr. 650/2012 (Erbrechtsverordnung)}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Deutschland ==&lt;br /&gt;
Nach deutschem Recht ist für den [[Tod]] einer Person nach dem heutigen Stand der [[Medizin]] (trotz einiger Kritik) der Gesamt[[hirntod]] maßgeblich, also der Zeitpunkt, in dem keine [[Elektroenzephalografie|Hirnströme]] mehr feststellbar sind (vgl. {{§|3|tpg|juris}} [[Transplantationsgesetz (Deutschland)|TPG]], auch OLG Frankfurt/Main [[NJW]] 1997, 3100). Zum Zeitpunkt des Todes geht der [[Nachlass]] als Ganzes auf einen oder mehrere ([[Erbe]]n) über, {{§|1922|bgb|juris}} Abs.&amp;amp;nbsp;1 [[Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei [[Verschollenheit]] eines Menschen begründet die Todeserklärung die (widerlegbare) Vermutung, dass der Verschollene zu dem im Beschluss festgestellten Zeitpunkt gestorben ist ({{§|9|verschg|juris}} Abs. 1 des [[Verschollenheitsgesetz]]es). Überlebt eine Person, die für tot erklärt worden ist oder deren Todeszeit nach dem Verschollenheitsgesetz festgestellt ist, den festgestellten Zeitpunkt, so kann diese Person die Herausgabe ihres Vermögens von dem vermeintlichen Erben verlangen ({{§|2031|bgb|juris}} Abs. 1 BGB).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Beispiele&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;Ein 30-Jähriger aus Hessen erklärt, als [[Schafzucht|Schafzüchter]] nach [[Neuseeland]] zu gehen und seine Kontakte mit Deutschland abzubrechen. Hört man von ihm zum Beispiel elf Jahre nichts mehr, ist er deswegen nicht verschollen, da nach den Umständen keine ernstlichen Zweifel an seinem Fortleben bestehen.&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;Ein 63-Jähriger [[Steve Fossett]] erklärt, etwa 130 km südöstlich von Reno im US-Bundesstaat Nevada mit einem Leichtflugzeug einen Rundflug zu starten. Nachdem er nicht mehr zurückkehrt und alle Suchaktionen erfolglos bleiben, ist er verschollen, da nach den Umständen ernstliche Zweifel an seinem Fortleben bestehen.&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ist nicht festzustellen, welche von zwei Personen eher gestorben ist, so regelt {{§|11|verschg|juris}} des Verschollenheitsgesetzes, dass beide Personen zugleich gestorben sind. In erbrechtlicher Hinsicht bewirkt diese [[Vermutung (Recht)|gesetzliche Vermutung]], dass keine der verstorbenen Personen die andere beerbt, sondern deshalb von der Erbfolge ausgeschlossen wird, weil {{§|1923|bgb|juris}} Abs. 1 BGB für die Erbberechtigung voraussetzt, dass der Erbe den Erblasser überlebt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Großbritannien ==&lt;br /&gt;
Im britischen [[Common Law]] gilt für den Fall, dass nicht festzustellen ist, welche von zwei Personen eher gestorben ist, die Vermutung, dass der jüngere der beiden Verstorbenen später als der andere gestorben ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
{{Wiktionary}}&lt;br /&gt;
* {{DNB-Portal|4152583-8}}&lt;br /&gt;
* Wigo Müller: [http://www.jusmeum.de/bibliothek/fa9f7be01fe4f1714e5e668cc580323c?page=1 &amp;#039;&amp;#039;Der Erbfall im Zivil-, Steuer- und Sozialrecht&amp;#039;&amp;#039;]. 8., überarbeitete Auflage. Braunfels-Lahn, Oktober 2013.&lt;br /&gt;
* [https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/internationales-erbrecht/internationales-erbrecht.html Zusammenfassende Darstellung des Erbrechtes zahlreicher Staaten]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4152583-8|LCCN=sh85066373|NDL=00564243}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Erbrecht (Deutschland)]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Tod und Recht]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;SchlurcherBot</name></author>
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