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	<title>Einliegerwohnung - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-06-27T12:28:35Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Einliegerwohnung&amp;diff=368905&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Josef J. Jarosch am 4. Dezember 2025 um 20:39 Uhr</title>
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		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;{{Staatslastig|DE}}&lt;br /&gt;
Eine &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Einliegerwohnung&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ist eine zusätzliche [[Wohnung]] in einem [[Eigenheim]], die gegenüber der Hauptwohnung von untergeordneter Bedeutung ist. Dies definierte das von 1956 bis 2001 in Deutschland geltende [[Zweites Wohnungsbaugesetz|Wohnungsbau- und Familienheimgesetz]] (WoBauG) in § 11.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.rechtsportal.de/Gesetze/Gesetze/Miet-und-Wohnrecht/Wohnungsbau-und-Familienheimgesetz/Teil-I.-Grundsaetze-Geltungsbereich-und-Begriffsbestimmungen/11-Einliegerwohnung Wohnungsbau- und Familienheimgesetz § 11 Einliegerwohnung]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Einliegerwohnung muss nicht notwendigerweise gegenüber der Hauptwohnung [[Abgeschlossenheit (Bauwesen)|abgeschlossen]]  im Sinne der Baugesetze bzw. Ziffer 1.11 der DIN 283 03/1951 Blatt 1, aber selbstständig vermietbar sein. Da wegen der Erhöhung der Ansprüche an den Wohnungsstandard nicht abgeschlossene Einliegerwohnungen kaum noch vermietbar sind, sind Einliegerwohnungen mittlerweile regelmäßig abgeschlossen. Wenn die Wohnung außerdem noch sanitäre Anlagen und eine feste Kochmöglichkeit enthält, gilt das Gebäude im [[Steuerrecht]] als &amp;#039;&amp;#039;Zweifamilienhaus&amp;#039;&amp;#039; ({{§|181|bewg|juris}} des [[Bewertungsgesetz]]es).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sowohl Haupt- als auch Einliegerwohnung mussten während der Geltung des II. WoBauG dem Wohnungsbegriff der Ziffer 1.1 der [[Wohnfläche#DIN 283|DIN 283]] 03/1951 Blatt 1 entsprechen. Hierunter wurde eine Summe von Räumen verstanden, welche die Führung eines Haushaltes ermöglichten, darunter stets eine Küche oder ein Raum mit Kochgelegenheit. Außerdem gehörten dazu notwendigerweise [[Wasserversorgung]], [[Ausguss]] und [[Toilette]]. Die Energieversorgung war durch Strom oder Gas nicht zwingend, obwohl schon damals zumindest elektrisches Licht üblich war.   &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aus der Funktion als untergeordnete Wohnung ergibt sich, dass die Einliegerwohnung keinen direkt nutzbaren Wohnungszugang vom Freien aus hat, denn sonst wäre sie als zweite Wohnung im Wohnhaus anzusehen. Deshalb kann der Zugang zur Einliegerwohnung zum Beispiel von einem gemeinsamen [[Windfang (Architektur)|Windfang]] aus oder über das Treppenhaus der Hauptwohnung erfolgen, weshalb sie grundsätzlich auch im Keller- oder Dachgeschoss möglich ist.     &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für Mietverhältnisse über Einliegerwohnungen gelten teilweise besondere gesetzliche Vorschriften, insbesondere hinsichtlich des Kündigungsschutzes (siehe {{§|573a|bgb|juris}} des [[Bürgerliches Gesetzbuch|Bürgerlichen Gesetzbuches]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ursprünglich dienten Einliegerwohnungen zur Vermietung an die auf [[Bauernhof|Bauernhöfen]] beschäftigten [[Landarbeiter]], die sogenannten &amp;#039;&amp;#039;[[Einlieger]]&amp;#039;&amp;#039;. Nach dem [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkrieg]] war in Deutschland durch das 1. Wohnungsbaugesetz der Einbau von Einliegerwohnungen in neue Einfamilienhäuser vorgeschrieben, um den [[Wohnraummangel|Wohnungsmangel]] zu beheben. Allerdings wurden viele Einliegerwohnungen dann nicht frei vermietet, sondern von Familienangehörigen der Hauseigentümer (z. B. Eltern, Großeltern) genutzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einzelnachweise==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Wohnung (Gebäudeteil)]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Josef J. Jarosch</name></author>
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