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	<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?action=history&amp;feed=atom&amp;title=Eigenleistung</id>
	<title>Eigenleistung - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-06-21T02:53:00Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Eigenleistung&amp;diff=461332&amp;oldid=prev</id>
		<title>2A02:8071:5351:2C40:F1FF:2EA7:F33A:5D0D: Die Gesamtleistung beinhaltet nicht sonstige betriebliche Erträge, daher habe ich diese aus der Gleichung entfernt</title>
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		<updated>2024-01-29T20:11:46Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Die Gesamtleistung beinhaltet nicht sonstige betriebliche Erträge, daher habe ich diese aus der Gleichung entfernt&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;{{Dieser Artikel|behandelt Eigenleistungen von Unternehmen. Für die Bedeutung von Eigenleistungen bei der Finanzierungsbedarfsrechnung von [[Baufinanzierung|Baudarlehen]] siehe [[Muskelhypothek]].}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Eigenleistungen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; sind die von einem [[Unternehmen]] erbrachten [[Leistung (Rechnungswesen)|Leistungen]], die im Zusammenhang mit der [[Herstellung]] oder [[Reparatur]] eigener [[Anlage (Technik)|Anlagen]] entstanden sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Allgemeines ==&lt;br /&gt;
Viele [[Unternehmen]] besitzen das technische und/oder fachliche [[Know-how]], eigene betriebliche Anlagen wie [[Maschine]]n, [[Gebäude]] oder [[Fahrzeug]]e des [[Anlagevermögen]]s selbst zu erstellen oder zu [[Wartung|warten]]. Sie müssen dann nicht fremde Unternehmen beauftragen, sondern nutzen hierfür eigene [[Arbeitnehmer]] und eigenes [[Material (Fertigungstechnik)|Material]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Bilanzierung ==&lt;br /&gt;
Da bei der Herstellung eigener Betriebsanlagen weder die Arbeitnehmer noch das Material für den eigentlichen [[Produktionsprozess]] zur Verfügung stehen, verlangt das [[Handelsgesetzbuch]] (HGB) eine strikte Trennung dieser Arbeiten vom eigentlichen Produktionsprozess. Diese Trennung erfolgt sowohl in der [[Bilanz]] als auch in der [[Gewinn- und Verlustrechnung]].&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;Bilanz&amp;#039;&amp;#039;:&lt;br /&gt;
** Selbst erstelltes oder repariertes [[Sachanlagevermögen]] muss [[Aktivierung (Rechnungswesen)|aktiviert]] werden. Hierfür ist die [[Bilanzposition]] zu wählen, in welcher der mit Eigenleistung erstellte oder reparierte Gegenstand steht, also etwa „A.II.2 Sachanlagen: technische Anlagen und Maschinen“ ({{§|266|hgb|juris}} Abs. 2 HGB). Die aktivierten Eigenleistungen sind gesondert hier aufzuführen, die hierauf entfallenden [[Herstellungskosten]] sind als „aktivierte Eigenleistungen“ im Sachanlagevermögen als Zugang auszuweisen (Aktivierungspflicht).&lt;br /&gt;
** Selbst geschaffene &amp;#039;&amp;#039;immaterielle Vermögensgegenstände&amp;#039;&amp;#039; ([[Entwicklungskosten]]) sind aktivierungsfähig; sie können, müssen aber nicht aktiviert werden ({{§|248|hgb|juris}} Abs. 2 Satz 1 HGB). Werden sie aktiviert, ist hierfür der Bilanzposten „A.I.1. Selbstgeschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte“ vorgesehen ({{§|266|hgb|juris}} Abs. 2 HGB). Nach {{§|255|hgb|juris}} Abs. 2a HGB sind alle Entwicklungskosten eines selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstandes des Anlagevermögens als Herstellungskosten zu aktivieren. Die Gesetzesbegründung macht deutlich,&amp;lt;ref&amp;gt;{{BT-Drs|16|10067}} vom 30. Juli 2008, &amp;#039;&amp;#039;Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – BilMoG)&amp;#039;&amp;#039;, S. 60&amp;lt;/ref&amp;gt; dass der Begriff der immateriellen Vermögenswerte weit zu verstehen ist. Darunter können Materialien, Produkte, geschützte Rechte oder auch ungeschütztes Know-how sowie Dienstleistungen fallen. Hingegen dürfen Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten und vergleichbare selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die nicht entgeltlich erworben worden sind, nach § 248 Nr. 4 HGB nicht aktiviert werden und führen daher nicht zu Eigenleistungen.&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;Gewinn- und Verlustrechnung&amp;#039;&amp;#039;: Der Einsatz von Arbeitnehmern und Material für Eigenleistungen verursacht [[Personalkosten|Personal-]] und [[Materialkosten]], die nicht zum eigentlichen Produktionsprozess gehören. Deshalb sieht {{§|275|hgb|juris}} Abs. 2 Nr. 3 HGB für das [[Gesamtkostenverfahren]] vor, dass diese Kosten durch den Ertragsposten „andere aktivierte Eigenleistungen“ wieder neutralisiert werden müssen. Dadurch wird das [[Betriebsergebnis]] um Vorgänge korrigiert, die mit der eigentlichen Leistungserstellung nichts zu tun haben. Ohne Korrektur würde das Betriebsergebnis schlechter (niedrigerer Gewinn oder höherer Verlust) ausfallen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Darstellung in der Gewinn- und Verlustrechnung sieht folgendermaßen aus:&lt;br /&gt;
     Umsatzerlöse&lt;br /&gt;
     + / - Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen&lt;br /&gt;
     + andere aktivierte Eigenleistungen&lt;br /&gt;
     = Gesamtleistung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Werden selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände aktiviert, führt dies zu einer Gewinnerhöhung. Die durch Aktivierung entstandenen Gewinnteile unterliegen einer [[Ausschüttungssperre]] nach {{§|268|hgb|juris}} Abs. 8 HGB.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Internationale Regelung ==&lt;br /&gt;
Die aktivierten Eigenleistungen heißen international {{enS|&amp;#039;&amp;#039;Own work capitalized&amp;#039;&amp;#039; (OWC)}}. Sie sind nach IAS 1.28 aufzuführen, wenn sie wesentlich sind und können nach IAS 38.54 als Entwicklungskosten aktiviert werden, wenn ein neu entwickeltes Produkt oder Verfahren eindeutig abgegrenzt werden kann, technisch realisierbar ist und entweder die eigene Nutzung oder Vermarktung vorgesehen ist. Zudem wird vorausgesetzt, dass die Entwicklungsausgaben mit hinreichender Wahrscheinlichkeit durch künftige Einnahmen gedeckt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Rechnungswesen]]&lt;/div&gt;</summary>
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