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	<title>Doppelhut - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-05-31T07:26:05Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Doppelhut&amp;diff=812500&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Saehrimnir: BKL fix</title>
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		<updated>2024-08-09T09:40:50Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;BKL fix&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;{{Belege fehlen|1=Der einzige bisher verlinkte Beleg enthält ein englisches Wort „triple-hatted“, jedoch nicht das Wort „Doppelhut“}}&lt;br /&gt;
Als &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Doppelhut&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; wird die rechtliche Verbindung zweier [[Amtsträger|Ämter]] oder [[Funktion (Organisation)|Funktionen]] in unterschiedlichen Institutionen bezeichnet. Der Doppelhut ist von der [[Personalunion]] zu unterscheiden, bei der eine Person zwei rechtlich voneinander getrennte Ämter auch aus in der Person liegenden Gründen ausüben kann, also etwa weil sie in getrennten Wahlen für beide Ämter gewählt wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Europäische Union ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Begriff Doppelhut spielt vor allem im Bereich des [[Politisches System der Europäischen Union|politischen Systems der Europäischen Union]] eine Rolle, wo im [[Europäischer Konvent|Europäischen Konvent]], der den [[Vertrag über eine Verfassung für Europa|EU-Verfassungsvertrag]] von 2004 ausarbeitete, über solche Doppelfunktionen diskutiert wurde. Ziel war dabei, die [[Europäische Kommission]] und den [[Europäischer Rat|Europäischen Rat]] besser miteinander zu verzahnen und doppelte Zuständigkeiten bei der politischen Führung und in der [[Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik|Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik]] abzubauen. Die im Verfassungsvertrag enthaltenen Neuerungen wurden später im [[Vertrag von Lissabon]] übernommen und traten 2009 in Kraft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Debatte stand im Verfassungskonvent zum einen der &amp;#039;&amp;#039;große Doppelhut&amp;#039;&amp;#039;, nämlich die Zusammenlegung der Ämter des [[Präsident der Europäischen Kommission|Kommissionspräsidenten]] und des [[Vorsitzender des Europäischen Rates|Vorsitzenden des Europäischen Rates]] zu einem &amp;#039;&amp;#039;[[Präsident der Europäischen Union|Präsidenten der Europäischen Union]]&amp;#039;&amp;#039;. Während der Kommissionspräsident auf jeweils fünf Jahre vom Europäischen Rat mit Zustimmung des [[Europäisches Parlament|Europäischen Parlaments]] ernannt wird, rotierte der Vorsitz im Europäischen Rat halbjährlich zwischen den Staats- und Regierungschefs der EU. Der Vorschlag des großen Doppelhuts konnte sich im Verfassungskonvent jedoch nicht durchsetzen. Stattdessen wurde das Amt eines hauptamtlichen [[Präsident des Europäischen Rates|Präsidenten des Europäischen Rates]] geschaffen, der jeweils für zweieinhalb Jahre vom Europäischen Rat ernannt wird. Das Amt ist nicht an das des Kommissionspräsidenten gekoppelt; allerdings schließt der [[EU-Vertrag]] nicht ausdrücklich aus, dass der Kommissionspräsident in [[Personalunion]] zugleich Ratspräsident sein könnte, falls der Europäische Rat dies beschließt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Während der große Doppelhut also abgelehnt wurde, konnte sich der sogenannte &amp;#039;&amp;#039;kleine Doppelhut&amp;#039;&amp;#039; im Verfassungskonvent durchsetzen. Dabei handelte es sich um die Zusammenlegung der Ämter des [[Kommissar für Außenbeziehungen und europäische Nachbarschaftspolitik|Kommissars für Außenbeziehungen]], der in der Europäischen Kommission für Außenpolitik zuständig war, und des [[Hoher Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik|Hohen Vertreters für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik]], der im Auftrag des Europäischen Rates die auswärtigen Beziehungen der EU leitete. Beide Funktionen wurden durch den Vertrag von Lissabon im Amt des [[Hoher Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik|Hohen Vertreters der EU für Außen- und Sicherheitspolitik]] zusammengeführt, der zugleich Vizepräsident der Europäischen Kommission und Beauftragter des Europäischen Rates ist. Der Hohe Vertreter ist dabei sowohl dem Kommissionspräsidenten als auch dem Europäischen Rat verantwortlich. Gewählt wird der Hohe Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik durch den Europäischen Rat mit der Zustimmung des Kommissionspräsidenten und kann in gleicher Vorgehensweise vom Europäischen Rat abgewählt werden, gemäß Art. 18 Abs. 1 EUV.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Zuge der Reformdebatte infolge der [[Euro-Krise]] wurde 2010 auch für die [[Europäische Wirtschafts- und Währungsunion]] ein Doppel- bzw. Dreifachhut vorgeschlagen, der die Ämter des [[Kommissar für Wirtschaft und Währung]], des Vorsitzenden im [[Rat für Wirtschaft und Finanzen]] und des Vorsitzenden der [[Euro-Gruppe]] miteinander vereinen sollte. Dieser Vorschlag wurde in einem Bericht der [[Mitglied des Europäischen Parlaments|Europaabgeordneten]] [[Pervenche Berès]] vorgebracht und stieß im Europäischen Parlament auf Zustimmung.&amp;lt;ref&amp;gt;[[Euractiv]], 15. Oktober 2010: {{Webarchiv|url=http://www.euractiv.com/de/prioritaten/parlament-wird-plan-zu-herrn-oder-frau-euro-unterstuetzen-news-498834 |archive-is=20130102145242 |text=Parlament wird Plan für &amp;quot;Herrn&amp;quot; oder &amp;quot;Frau Euro&amp;quot; unterstützen |archiv-bot=2023-04-15 22:30:20 InternetArchiveBot }}.&amp;lt;/ref&amp;gt; Er würde aber eine Reform des [[AEU-Vertrag]]s und damit die Zustimmung und Ratifikation aller Mitgliedstaaten notwendig machen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Sonstige Beispiele ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch in anderen Bereichen gibt es Beispiele für die rechtliche Verbindung zweier unterschiedlicher Funktionen, auch wenn hier der Begriff Doppelhut weniger verbreitet ist. So ist etwa in Deutschland der Präsident des [[Statistisches Bundesamt|Statistischen Bundesamts]] zugleich auch [[Bundeswahlleiter]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Berufliche Funktion]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Verfassungsrecht]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:EU-Begriff]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Saehrimnir</name></author>
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