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	<title>Disziplinararrest - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-06-04T20:44:25Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Disziplinararrest&amp;diff=1205296&amp;oldid=prev</id>
		<title>80.157.202.182: Korrektur der verhängbaren Länge gemäß §28 WDO gibt es keine Einschränkung außerhalb der 7 Tage</title>
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		<updated>2025-05-07T12:41:57Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Korrektur der verhängbaren Länge gemäß §28 WDO gibt es keine Einschränkung außerhalb der 7 Tage&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;{{staatslastig|DECH}}&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Disziplinararrest&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ist eine [[Disziplinarstrafe|Disziplinarmaßnahme]] beim Militär, die von einem militärischen Disziplinarvorgesetzten verhängt werden kann. In der Schweiz können Disziplinarstrafen auch vom [[Auditeur (Militär)|Auditor]] oder einem [[Militärgericht]] verhängt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Deutschland ==&lt;br /&gt;
In [[Deutschland]] handelt es sich hierbei um eine einfache Disziplinarmaßnahme gemäß §&amp;amp;nbsp;26 [[Wehrdisziplinarordnung]], die „in einfacher Freiheitsentziehung“ besteht. Der Disziplinararrest hat eine Länge von mindestens 3 bis maximal 21 Tagen.&lt;br /&gt;
Der Disziplinararrest kann mit Zustimmung des zuständigen [[Truppendienstgericht]]s bis zu einer Länge von sieben Tagen von einem Disziplinarvorgesetzten auf der Ebene eines [[Kompaniechef]]s, darüber hinaus bis zu einer maximalen Länge von 3 Wochen auf der Ebene eines [[Bataillon]]s&amp;lt;nowiki/&amp;gt;kommandeurs sowie auf der Ebene eines [[Regiment]]skommandeurs verhängt werden. Auf verhängten Disziplinararrest werden Jugendstrafen auf Bewährung addiert und mit diesem vollzogen. Soldaten mit einem Disziplinararrest von 21 Tagen gelten als [[Vorstrafe|vorbestraft]] und es erfolgt grundsätzlich eine Entlassung aus dem Dienst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Disziplinararrest entspricht nicht dem [[Strafarrest]] im Sinne des [[Wehrstrafgesetz]]es, der von ordentlichen Gerichten unter anderem bei Wehrstraftaten verhängt werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Jahr 2006 wurden 1078 Disziplinararreste vollzogen. In der Mehrheit handelte es sich um Arreste bis zu 7 Tagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Schweiz ==&lt;br /&gt;
In der [[Schweiz]] dauert der Arrest mindestens einen Tag, längstens zehn Tage. Er wird in Einzelhaft vollzogen. Der Arrestant leistet keinen Dienst, d.&amp;amp;nbsp;h. die Tage in Arrest werden an die Dienstzeit nicht angerechnet. Die [[Arrestzelle|Arrestlokale]] müssen den gesundheitspolizeilichen Anforderungen genügen. Der Arrestant muss täglich Gelegenheit zur Körperpflege erhalten und vom zweiten Tag an für eine Stunde täglich abgesondert ins Freie geführt werden. Der Arrestant darf in der Regel keine Besuche empfangen. Versand und Empfang von Briefpost sind zulässig. Dem Arrestanten sind vor Strafantritt die entbehrlichen Gegenstände gegen Quittung abzunehmen. Ihm sind eine Zeitung pro Tag, Schreibmaterial, religiöse Schriften und militärische Dienstvorschriften zu überlassen. Der unmittelbar vorgesetzte Kommandant beziehungsweise die zivile Vollzugsbehörde kann darüber hinaus weitere Literatur zulassen (Art. 190 des Militärstrafgesetzes).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Schweiz wird nicht zwischen Disziplinar- und [[Strafarrest]] unterschieden. Die früher übliche Unterscheidung zwischen leichtem und scharfem Arrest – bei ersterem musste der Soldat nur nachts oder während des Ausgangs in die Zelle – gibt es nicht mehr. Statt leichtem Arrest werden heute [[Buße (Verwaltungsrecht)|&amp;lt;!-- schweizbezogen --&amp;gt;„Bussen“]] erteilt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ruft eine konkrete Tat nach einer Bestrafung von mehr als zehn Tagen, so sind für deren Verhängung die Organe der [[Militärjustiz (Schweiz)|Militärjustiz]] zuständig. Kann der Arrest nicht mehr während des Dienstes vollständig vollzogen werden, etwa weil das Vergehen kurz vor dem Ende des Wiederholungskurses begangen wurde, muss der Arrestant die verbleibende Strafe nachdienstlich in einem zivilen Gefängnis absitzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
* [[Wehrdisziplinarordnung]]&lt;br /&gt;
* [[Disziplinarverfahren]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
* [https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19270018/index.html Schweizerisches Militärstrafgesetz (MStG)]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4445400-4}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Strafrecht (Schweiz)]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Militärrecht (Schweiz)]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Militärstrafe]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Wehrrecht (Deutschland)]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>80.157.202.182</name></author>
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