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	<title>Dezernent - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-06-07T05:16:08Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Dezernent&amp;diff=30562&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Horst Gräbner: keine Verbesserung, zulässige Schreibung; bitte WP:KORR beachten</title>
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		<updated>2024-10-09T19:36:31Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;keine Verbesserung, zulässige Schreibung; bitte &lt;a href=&quot;/index.php?title=WP:KORR&amp;amp;action=edit&amp;amp;redlink=1&quot; class=&quot;new&quot; title=&quot;WP:KORR (Seite nicht vorhanden)&quot;&gt;WP:KORR&lt;/a&gt; beachten&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;{{Überarbeiten|grund=Quellenbelege fehlen, Differenzierung zwischen Bundesländern fehlen}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Dezernent&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ({{laS|decernens}} „entscheidend“, „bestimmend“; vormals als &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Hilfsdezernent&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; bezeichnet) ist eine [[Funktion (Organisation)|Funktionsbezeichnung]] im [[Öffentlicher Dienst (Deutschland)|öffentlichen Dienst Deutschlands]]. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Landes- und Bundesebene ==&lt;br /&gt;
Auf Landes- und Bundesebene ist Dezernent die Bezeichnung für einen [[Beamter (Deutschland)|Beamten (Deutschland)]] oder [[Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst (Deutschland)|Arbeitnehmer]] des [[höherer Dienst|höheren Dienstes]], der in einer [[Mittelbehörde|Mittel-]] oder [[Ortsbehörde]] tätig ist und dort selbständige Entscheidungsbefugnisse hat, ohne Leiter einer selbständigen Funktionseinheit zu sein. Diese werden demgegenüber als [[Dezernatsleiter|Dezernats-]], [[Abteilungsleiter|Abteilungs-]] oder [[Behördenleiter]] (bzw. [[Präsident (Verwaltung)|Präsident]], Direktor) bezeichnet. Dem Dezernenten entspricht in [[Oberste Dienstbehörde|obersten]] und [[Oberbehörde|oberen Behörden]] der [[Referent (Behörde)|Referent]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Früher wurden die heutigen Dezernenten als Hilfsdezernenten und die heutigen Dezernatsleiter als Dezernenten bezeichnet, wie auch Referenten Hilfsreferenten und Referatsleiter Referenten genannt wurden. Auf Bundesebene wurde die Begrifflichkeit in Bezug auf Referenten 1981 geändert.&amp;lt;ref&amp;gt;Beschluss der Bundesregierung vom 24. April 1981 zur Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO)&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Kommunen ==&lt;br /&gt;
Auf kommunaler Ebene (Städte und [[Gemeinde (Deutschland)|Gemeinden]] sowie [[Landkreis]]e) erfüllt der Dezernent ähnliche Aufgaben wie ein [[Bundesminister (Deutschland)|Bundesminister]] auf [[Bundesebene (Deutschland)|Bundesebene]] oder ein [[Landesminister]] auf [[Landesebene]]. Er leitet einen bestimmten, meist vom Bürgermeister festgelegten [[Geschäftsbereich]] ([[Dezernat]]) in der [[Kommunalverwaltung]] (z.&amp;amp;nbsp;B. [[Zentrale Dienste]], Finanzen, Soziales oder Bauwesen) und verfügt über Entscheidungsbefugnisse.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.dwds.de/wb/Dezernent |titel=DWDS – Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache |abruf=2021-05-01}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Den Geschäftsbereichen sind meist mehrere Ämter zugeordnet.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=Elena Frank, Jens Hildebrandt, Beatrice Pardon, Ralf Vandamme |Titel=Was ist Verwaltung? |Hrsg=[[Bundeszentrale für politische Bildung]] |Ort=Bonn |Datum=2017 |Seiten=36-55}}&amp;lt;/ref&amp;gt;   &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dezernenten sind in der Regel kommunale [[Wahlbeamte]] auf Zeit, die durch das jeweilige [[Kommunalparlament]] gewählt werden. In Sonderfällen (z.&amp;amp;nbsp;B. in Niedersachsen) kann nur ein vom (Ober-)Bürgermeister vorgeschlagener Kandidat bestätigt oder abgelehnt werden. In den meisten Bundesländern beträgt die Amtszeit der Dezernenten durch Wahl acht Jahre und ist damit in der Mehrzahl der Bundesländer länger als die Wahlperiode der zumeist direkt vom Volk gewählten (Ober-)Bürgermeister als Verwaltungschefs. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In fast allen Bundesländern gehören die hauptamtlichen Dezernenten in Städten und Gemeinden dem Gemeinde- oder Verwaltungsvorstand an, in hessischen Städten dem [[Magistrat (Deutschland)|Magistrat]] und in hessischen Landkreisen dem Kreisausschuss.&amp;lt;ref name=&amp;quot;:0&amp;quot; /&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die genaue Amtsbezeichnung von Dezernenten unterscheidet sich je nach Bundesland und Funktion. So lautet der Titel zum Teil [[Beigeordneter]] (z.&amp;amp;nbsp;B. in Nordrhein-Westfalen oder Hessen), zum Teil [[Stadtrat#Deutschland|Stadtrat]] oder berufsmäßiger Stadtrat (als Unterschied zu Mitgliedern im Kommunalparlament, so z.&amp;amp;nbsp;B. in Bayern oder Niedersachsen). In manchen Fällen werden auch beide Bezeichnungen gleichzeitig geführt (z.&amp;amp;nbsp;B. in Großstädten Nordrhein-Westfalens und Hessens). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach [[Gemeindeordnungen in Deutschland#Gemeindeordnungen der Länder|baden-württembergischer Kommunalverfassung]] oder hessischer Magistratsverfassung&amp;lt;ref name=&amp;quot;:0&amp;quot;&amp;gt;{{Literatur |Titel=Kommunalpolitik verstehen. Für ein besseres Politikverständnis in Hessen. |Hrsg=Friedrich-Ebert-Stiftung |Ort=Bonn |Datum=2015}}&amp;lt;/ref&amp;gt; führen die Dezernenten einer Stadt die Amtsbezeichnung „Bürgermeister“ in Unterscheidung zum [[Oberbürgermeister]]. Der den Oberbürgermeister vertretende Dezernent führt in Baden-Württemberg die Amtsbezeichnung „Erster Bürgermeister“, in Niedersachsen auch „Erster Stadtrat“. In [[Lübeck]] und einigen Hansestädten Mecklenburg-Vorpommerns wie etwa Rostock führen die Dezernenten die Amtsbezeichnung „[[Senator]]“. In Bayern werden Dezernenten auch als Referenten bezeichnet. Je nach zugeteiltem Sachgebiet führen Dezernenten zum Teil auch Sonderbezeichnungen wie etwa Stadtkämmerer, Baustadtrat oder Stadtbaurat, Finanzreferent oder Sozialsenator.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die genaue Zuständigkeit und Anzahl von Dezernenten einer Kommune variiert je nach Bundesland aufgrund unterschiedlicher Kommunalverfassungsmodelle. Ferner haben die Gemeinden im Rahmen der Organisations- und Personalhoheit der kommunalen Selbstverwaltung die Möglichkeit, mehr oder weniger Dezernate zu schaffen. Hierüber entscheiden meist die Kommunalparlamente in Absprache mit dem (Ober-)Bürgermeister durch Änderung der [[Hauptsatzung]]. Dies kann dazu führen, dass Städte in einem Bundesland trotz vergleichbarer Bevölkerungsgröße eine unterschiedliche Anzahl und Struktur von Dezernaten und entsprechenden Dezernenten aufweisen, die örtlichen Besonderheiten oder politischen Mehrheitskonstellationen Rechnung tragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf Ebene der Kreise oder Landkreise ist die Tätigkeit und Wahl von Dezernenten in der Regel mit denen in den Gemeinden vergleichbar. Auch sie sind zumeist kommunale Wahlbeamte auf Zeit und als hauptamtliche leitende Bedienstete der Kreisverwaltung tätig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Öffentliche Verwaltung]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Kommunalverwaltung]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Kommunalpolitik (Deutschland)]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Beamtenrecht (Deutschland)]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Berufliche Funktion des Öffentlichen Dienstes]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Horst Gräbner</name></author>
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