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	<title>Debitor - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-05-26T05:45:31Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Debitor&amp;diff=76460&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Sokonbud: form</title>
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		<updated>2025-03-06T13:15:57Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;form&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Debitor&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ({{laS|debēre|de=müssen, sollen, schulden}}) ist im deutschen [[Rechnungswesen]] der Begriff für den [[Schuldner]] aus [[Lieferung]]en und [[Leistung (Rechnungswesen)|Leistungen]]. Komplementärbegriff ist der [[Kreditor]] (Gläubiger von Forderungen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Allgemeines ==&lt;br /&gt;
Ansprüche gegen Debitoren sind demnach [[Forderung]]en des Lieferanten. Als Debitoren kommen [[natürliche Person]]en, [[Unternehmen]] oder [[Juristische Person des öffentlichen Rechts|juristische Personen des öffentlichen Rechts]] in Frage.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Regel resultieren diese Forderungen aus Warenlieferungen oder Dienstleistungen. Um diese Forderungen gegen andere Forderungen abzugrenzen, hat der Gesetzgeber für sie in {{§|266|hgb|juris}} Abs.&amp;amp;nbsp;Abs. 2 B II Nr. 1 HGB („Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“) eine eigene [[Bilanzposition]] geschaffen. Damit soll im Rahmen der [[Bilanzklarheit]] erreicht werden, dass ein sachkundiger Dritter sich ein Bild von deren Anteil an den gesamten Forderungen verschaffen kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einbuchung ==&lt;br /&gt;
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen dürfen erst dann vom Lieferanten bilanzwirksam [[Aktivierung (Rechnungswesen)|aktiviert]] werden, wenn die [[Preisgefahr]] auf den Käufer übergegangen ist.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=Wolfram Scheffler |Online={{Google Buch |BuchID=ByjhYZ9sSYgC |Seite=60 }} |Titel=Besteuerung von Unternehmen |Band=Band 2: Steuerbilanz |Verlag=C. F. Müller |Ort=Heidelberg |Datum=2010 |ISBN=978-3-8114-9607-1 |Seiten=60}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Der Gewinn ist mit der Lieferung oder Leistung meist nicht bereits bei Vertragsabschluss realisiert, weil allgemein die Risiken noch nicht soweit abgebaut sind, dass der Gewinn als sicher qualifiziert werden könnte.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=Adolf Moxter |Online={{Google Buch |BuchID=uU17V5iowbgC |Seite=45}} |Titel=Bilanzrechtsprechung |Verlag=Mohr Siebeck |Ort=Tübingen |Datum=2007 |ISBN=978-3-16-149292-1 |Seiten=45 f}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Bei der Lieferung kommt es nicht bloß auf die Bewirkung der geschuldeten Leistung nach {{§|362|bgb|juris}} Abs.&amp;amp;nbsp;1 [[Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]] an; vielmehr sind noch [[Übergabe (Sachenrecht)|Übergabe]] und [[Eigentum]]sverschaffung erforderlich ({{§|433|bgb|juris}} Abs.&amp;amp;nbsp;1 Satz&amp;amp;nbsp;1 BGB). Dem [[Bundesfinanzhof|BFH]] genügt steuerrechtlich indes die Preisgefahr, also der Übergang des Risikos des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Sache auf den Käufer.&amp;lt;ref&amp;gt;BFH, Urteil vom 2. März 1990, BStBl. II 1990, S. 733.&amp;lt;/ref&amp;gt; Die Preisgefahr beginnt zeitlich allgemein mit der Übergabe, also mit Besitzverschaffung und Übergang von Nutzen und Lasten auf den Abnehmer ({{§|446|bgb|juris}} BGB). Speziell beim [[Versendungskauf]] geht die Preisgefahr jedoch bereits mit Aushändigung der Sache an einen Transportunternehmer auf den Käufer über ({{§|447|bgb|juris}} Abs.&amp;amp;nbsp;1 BGB). Forderungen aus (Dienst-)Leistungen sind einzubuchen, wenn die vertraglich geschuldete Leistung erbracht worden ist und die Möglichkeit besteht, eine [[Rechnung|Abrechnung]] zu erstellen.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=Wolfram Scheffler |Online={{Google Buch |BuchID=ByjhYZ9sSYgC |Seite=69}} |Titel=Besteuerung von Unternehmen |Band=Band 2: Steuerbilanz |Verlag=C. F. Müller |Ort=Heidelberg |Datum=2010 |ISBN=978-3-8114-9607-1 |Seiten=69 }}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Buchung der Forderung des Lieferanten in Haupt- und Nebenbuch ===&lt;br /&gt;
Die Forderung wird sowohl auf dem Nebenbuchkonto zum Debitoren als auch auf dem Hauptbuchkonto, welches ein Konto aus der Gruppe &amp;#039;&amp;#039;Lieferungen und Leistungen&amp;#039;&amp;#039; ist, gebucht. Das Hauptbuchkonto wird bisweilen (z.&amp;amp;nbsp;B. im SAP-System) als [[Abstimmkonto]] bezeichnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Abgrenzungen zum Bargeschäft und Debitorenrisiko ===&lt;br /&gt;
Beim [[Barzahlung|Barverkauf]] muss die Bezahlung der Lieferungen und Leistungen [[Zug um Zug (Recht)|Zug um Zug]] mit Übergabe der Ware erfolgen. Wird nicht sofort bezahlt, entsteht bei Übergabe/Versendung ein Debitorenrisiko, das durch Aktivierung einer Forderung bilanziell umzusetzen ist. Mit einem Versendungskauf ist in der Regel stets die Aktivierung einer Forderung verbunden, es sei denn, es besteht eine [[Vorkasse]]. In beiden Fällen findet die Gewinnrealisierung statt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn sich jedoch das Debitorenrisiko durch Nichtbezahlung verwirklicht, entsteht eine [[zweifelhafte Forderung]], die mit ihrem wahrscheinlichen Wert zu bilanzieren ist, was mit einer Prognose der Rückzahlungswahrscheinlichkeit verbunden ist. Rechnet der Lieferant mit dem vollständigen Ausbleiben der Kaufpreiszahlung, handelt es sich um eine uneinbringliche Forderung, die [[Abschreibung|abzuschreiben]] ist. Beide Forderungstypen führen über die Wertberichtigung/Abschreibung zu einer Ergebniskorrektur, die den durch die Umsatzverbuchung realisierten Gewinn berichtigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Ausbuchung ==&lt;br /&gt;
Mit vollständiger Bezahlung ist die Forderung aus Lieferungen und Leistungen auszubuchen. Erfolgt eine Bezahlung ganz oder teilweise nicht, geschieht die Ausbuchung durch entsprechende „Wertberichtigungen/Abschreibungen auf Forderungen“. Mit der Ausbuchung durch Bezahlung ist oft die automatische Freigabe eines [[Eigentumsvorbehalt (Deutschland)|Eigentumsvorbehalts]] verbunden, die als aufschiebende [[Bedingung (Recht)|Bedingung]] ({{§|449|bgb|juris}} BGB) mit der Einräumung des Warenkredits vereinbart worden ist. Der Eigentumsvorbehalt ist das typische Sicherungsmittel, das Lieferanten bei der Einräumung eines Warenkredits einsetzen, um ihr Debitorenrisiko auszuschalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Begriffe ==&lt;br /&gt;
Der Begriff Debitor ist Bestandteil vieler [[Komposition (Grammatik)|zusammengesetzter Worte]], die mit dem Thema zusammenhängen. Umgangssprachlich wird Debitor häufig mit dem Kunden selbst assoziiert. Die [[Debitorenbuchhaltung]] befasst sich mit der Verbuchung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der Prüfung der [[Bonität]] der Debitoren und der Fälligkeitsüberwachung. Die Summe aller Debitorensalden muss mit dem Saldo des Sachkontos „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ übereinstimmen, die Summe aller Kreditorensalden entsprechend mit dem Saldo des Sachkontos „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“. Die Debitorenversicherung übernimmt die typischen Debitorenrisiken, die aus der Einräumung eines Lieferantenkredits resultieren können. [[Debitorenziel]] ist die Einräumung eines Warenkredits mit einer festgelegten Laufzeit. Kreditorische Debitoren sind Verbindlichkeiten gegenüber Debitoren, die aus Überzahlungen im Geschäftsverkehr herrühren. Sie sind wegen des [[Saldierungsverbot]]s zu passivieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der [[Betriebswirtschaftslehre]], insbesondere in der [[Bilanzanalyse]], kennt man das &amp;#039;&amp;#039;Debitorenziel&amp;#039;&amp;#039; oder englisch die &amp;#039;&amp;#039;Days Sales Outstanding (DSO)&amp;#039;&amp;#039; als Kennzahl für die Umschlagsgeschwindigkeit der Forderungen an die Debitoren&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=Wöltje, Jörg |Titel=Bilanzen lesen, verstehen und gestalten |Auflage=12., überarbeitete Auflage |Verlag=Haufe |Ort=Freiburg/München |ISBN=9783648071915 |Seiten=17}}&amp;lt;/ref&amp;gt;:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;math&amp;gt;\text{Debitorenziel} = \frac{\text{durchschnittlicher Bestand an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen}}{\text{Umsatz}}&lt;br /&gt;
\times365\, Tage&amp;lt;/math&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Kennzahl drückt aus, wie schnell Forderungen von den Kunden (Debitoren) bezahlt werden. Kurze Debitorenziele tragen zur Verbesserung der [[Liquidität]] bei und sind daher anzustreben. Lange Debitorenziele können auf lange [[Zahlungsziel]]e, mangelnde [[Bonität]], schlechte [[Zahlungsmoral]] der [[Kunde]]n oder schlechtes Debitorenmanagement zurückzuführen sein und umgekehrt. Wegen des hohen [[Barzahlung]]santeils besitzt der [[Einzelhandel]] mit durchschnittlich 10 Tagen die kürzeste Umschlagszeit, gefolgt von [[Großhandel]] und [[Handwerk]] mit je 40 Tagen und der [[Industrie]] mit 45 Tagen.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=Peter R. Preißler |Online={{Google Buch |BuchID=PItcmci_F40C |Seite=140 }} |Titel=Betriebswirtschaftliche Kennzahlen |Verlag=Oldenbourg |Ort=München/Wien |Datum=2008 |ISBN=978-3-486-23888-4 |Seiten=140 }}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
* [[Lieferantenkredit]]&lt;br /&gt;
* [[Zahlungsbedingung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
{{Wiktionary}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Rechnungswesen]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Bilanzrecht]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Buchführung]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Sokonbud</name></author>
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