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	<title>Dauer der Schulzeit - Versionsgeschichte</title>
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	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<title>imported&gt;Dk1909: gr</title>
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		<updated>2026-04-01T12:22:27Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;gr&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;{{Überarbeiten}}&lt;br /&gt;
{{Belege fehlen}}&lt;br /&gt;
Die &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Dauer der schulischen [[Bildungsgang|Bildungsgänge]]&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ist von Land zu Land unterschiedlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Deutschland ==&lt;br /&gt;
In [[Deutschland]] ist die Dauer der Schulzeit aufgrund der [[Kulturhoheit]] der [[Land (Deutschland)|Länder]] durch [[Landesrecht]] geregelt. Verantwortlich für die Regelung der Dauer der Schulzeit sind die [[Kultusministerium|Kultusministerien]] der 16 Bundesländer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Schulabschlüsse ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Erster Schulabschluss ====&lt;br /&gt;
Der [[erster Schulabschluss|Erste Schulabschluss]] ist in Deutschland der erste [[allgemeinbildende Schule|allgemeinbildende]] [[Schulabschluss]]. Er wird auch als Hauptschulabschluss bezeichnet. Er wird in Berlin und Brandenburg [[Berufsbildungsreife]] und in Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz &amp;#039;&amp;#039;Berufsreife&amp;#039;&amp;#039; genannt. Zur Erreichung des Ersten Schulabschlusses sind überall in Deutschland mindestens neun Jahre erforderlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Mittlerer Schulabschluss ====&lt;br /&gt;
Der [[Mittlerer Schulabschluss|mittlere Schulabschluss]] wird in den meisten Bundesländern als &amp;#039;&amp;#039;Realschulabschluss&amp;#039;&amp;#039; bezeichnet, in Brandenburg und Nordrhein-Westfalen als &amp;#039;&amp;#039;Fachoberschulreife&amp;#039;&amp;#039;, in Mecklenburg-Vorpommern als &amp;#039;&amp;#039;Mittlere Reife&amp;#039;&amp;#039;, in Rheinland-Pfalz als &amp;#039;&amp;#039;Qualifizierter Sekundarabschluss I&amp;#039;&amp;#039; und im Saarland als &amp;#039;&amp;#039;Mittlerer Bildungsabschluss&amp;#039;&amp;#039;. Zur Erreichung des mittleren Schulabschlusses sind überall in Deutschland mindestens zehn Jahre erforderlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Allgemeine Hochschulreife (Abitur) ====&lt;br /&gt;
Die Schulzeit bis zur Allgemeinen Hochschulreife ([[Abitur]]) beträgt in Deutschland je nach Bundesland 12 oder 13 Jahre.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.kmk.org/bildungsministerkonferenz/vertiefende-bildungsinhalte/bildungswege-und-schulabschluesse/gymnasiale-oberstufe-und-abitur.html |titel=Gymnasiale Oberstufe und Abitur - Kultusministerkonferenz |werk=KMK, online |datum=2026 |abruf=2026-02-28}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Historische Entwicklung der Dauer der Schulzeit in Deutschland ===&lt;br /&gt;
Das preußische Gymnasium etablierte sich ab dem 19. Jahrhundert. Damals umfasste es neun Jahre. Die Schulzeit bis zum Abitur dauerte mit einer dreijährigen Vorschule für höhere Schulen insgesamt 13 Jahre.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der [[Weimarer Schulkompromiss]] 1919/1920 sorgte schließlich für eine Einführung der vierjährigen Grundschulzeit, was dazu führte, dass das Abitur erstmals nach 13 Jahren erworben wurde. Durch einen Erlass wurde 1937 die Gymnasialzeit wieder auf acht Jahre verkürzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach [[Zweiter Weltkrieg|Ende des Zweiten Weltkriegs]] wurde in der [[Sowjetische Besatzungszone|Sowjetischen Besatzungszone]] durch das [[Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule|Gesetz der Demokratisierung der deutschen Schulen]] 1946 eine achtjährige Grundschule und anschließend eine dreijährige Berufsausbildung zum Abitur eingeführt. In der [[Deutsche Demokratische Republik|DDR]] wurde somit die [[Hochschulreife]] bereits nach zwölf Jahren erreicht. Das [[Abitur in Rheinland-Pfalz]] wird seit 1967 nach zwei Jahren und sieben Monaten abgelegt. Die Bundesländer Sachsen&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=http://www.sachsen-macht-schule.de/schule/download/download_broschueren/br_saechsisches_schulsystem_de.pdf |titel=Viele Wege zum Erfolg. Das sächsische Schulsystem. |werk=sachsen-macht-schule.de |hrsg=Sächsisches Staatsministerium für Kultus. Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit |datum=2006-05 |format=PDF; 2,7 MB |archiv-url=https://web.archive.org/web/20071110085318/http://www.sachsen-macht-schule.de/schule/download/download_broschueren/br_saechsisches_schulsystem_de.pdf |archiv-datum=2007-11-10 |abruf=2024-01-02}}&amp;lt;/ref&amp;gt; und Thüringen&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=http://www.thueringen.de/de/tkm/bildung/schulwesen/schulsystem/content.html |titel=Thüringer Kultusministerium - Schulsystem |datum=2009-10-12 |offline=1 |archiv-url=https://web.archive.org/web/20091012212026/http://www.thueringen.de/de/tkm/bildung/schulwesen/schulsystem/content.html |archiv-datum=2009-10-12 |abruf=2019-05-18}}&amp;lt;/ref&amp;gt; behielten die zwölfjährige Schulzeit nach der [[Deutsche Wiedervereinigung|Deutschen Wiedervereinigung]] bei. Dieser Umstand sowie der Vergleich mit der fast durchweg kürzeren Schulzeit in anderen Staaten und die Finanznot der Bundesländer führten in den 1990er und frühen 2000er Jahren zu einem bundesweiten Trend zur Planung der Verkürzung der Schulzeit und des [[Abitur nach der zwölften Jahrgangsstufe|Abiturs nach der zwölften Jahrgangsstufe]]. Alle übrigen Bundesländer führten das Abitur nach der zwölften Jahrgangsstufe (auch achtjähriges Gymnasium, kurz G8 oder umgangssprachlich Turbo-Abitur genannt) mit folgenden Abiturjahrgängen ein: Saarland 2009, Hamburg 2010, Bayern 2011, Niedersachsen 2011, Baden-Württemberg 2012, Bremen 2012, Brandenburg 2012, Berlin 2012, Hessen 2013, Nordrhein-Westfalen 2013 und Schleswig-Holstein 2016. Optional konnte das Abitur in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz an ausgewählten Schulen auch nach 13 Jahren abgelegt werden. In fast allen Bundesländern, die das Abitur nach zwölf Jahren, also das achtjährige Gymnasium in den 2000er Jahren eingeführt haben, wurde nach den gemachten Erfahrungen die Wiedereinführung des neunjährigen Gymnasiums überwiegend befürwortet. In mehreren Bundesländern ist die Rückkehr vom G8 zum G9 mit folgenden Abiturjahrgängen beschlossen worden:&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.bpb.de/themen/bildung/dossier-bildung/174630/dauer-der-gymnasialzeit-bis-zum-abitur-g8-oder-g9/ |titel=Dauer der Gymnasialzeit bis zum Abitur: G8 oder G9? |werk=bpb.de |archiv-url= |archiv-datum= |abruf=2024-01-02}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Niedersachsen 2021, Bayern 2026, Schleswig-Holstein 2026, Nordrhein-Westfalen 2027&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=Süddeutsche de GmbH, Munich Germany |url=https://www.sueddeutsche.de/politik/landtag-nrw-kehrt-zu-g9-gymnasium-zurueck-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-180711-99-111199 |titel=NRW kehrt zu G9-Gymnasium zurück - Politik-News |hrsg=[[Süddeutsche Zeitung]] |datum=2018-07-11 |abruf=2020-08-13}}&amp;lt;/ref&amp;gt;. Für Baden-Württemberg ist G9 seit dem Schuljahr 2025/26 für alle neuen Klassen verpflichtend.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=SWR Aktuell |url=https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/bildungsreform-im-landtag-in-bw-beschlossen-100.html |titel=Neue Reformen an Schulen in BW beschlossen: G9 soll neu gestaltet werden |datum=2025-01-29 |sprache=de |abruf=2025-12-25}}&amp;lt;/ref&amp;gt; In Hessen besteht an Schulen und Gymnasialzweigen der kooperativen Gesamtschulen die Wahlfreiheit der Schulen zwischen G8, G9 und dem Parallelangebot G8/G9. In Schleswig-Holstein dürfen Gymnasien frei wählen, ob sie eine 8- oder 9-jährige Schulausbildung anbieten. Einige Schulen bieten ein paralleles Modell an.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Österreich ==&lt;br /&gt;
=== Pflichtschulabschluss ===&lt;br /&gt;
In [[Österreich]] ist die minimale Schulzeit neun Jahre. Sie bestehen aus vier Klassen [[Volksschule#Österreich|Volksschule]], vier Klassen [[Mittelschule (Österreich)|Mittelschule]] (bis 2018/19 auch noch [[Hauptschule#Österreich|Hauptschule]]) oder der Unterstufe [[Gymnasium]] und einem weiteren Jahr einer [[Polytechnische Schule (Österreich)|Polytechnischen Schule]].&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&amp;amp;Gesetzesnummer=10009576 |titel=RIS - Schulpflichtgesetz 1985 - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 17.07.2025 |abruf=2025-07-17}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Matura ===&lt;br /&gt;
Das Polytechnikum kann aber durch andere Möglichkeiten ersetzt werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ab der neunten Schulstufe beginnt die [[Sekundarbildung Oberstufe|Oberstufe]] des Gymnasiums (auch &amp;#039;&amp;#039;Allgemeinbildende höhere Schule&amp;#039;&amp;#039;, kurz: &amp;#039;&amp;#039;AHS&amp;#039;&amp;#039;) und endet mit der [[Matura]] nach der zwölften Schulstufe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Man kann aber auch eine [[berufsbildende höhere Schule]], kurz &amp;#039;&amp;#039;BHS&amp;#039;&amp;#039;, besuchen, die nach der 13. Schulstufe mit einer Reife- und Diplomprüfung abschließt und zum Besuch einer Hochschule ermächtigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine dritte Möglichkeit ist der Besuch der berufsbildenden mittleren Schule, die in vielen Fällen von der neunten bis zur elften (manchmal zwölften) Schulstufe dauert. Der Abschluss kann in manchen Fällen für einen dem Fach entsprechenden [[Lehrabschluss]] angerechnet werden. Nach dieser Schule besteht ebenso die Möglichkeit mittels eines gewöhnlich 3-jährigen Aufbaulehrgangs die [[Hochschulreife]] zu erlangen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Lehre + Matura ===&lt;br /&gt;
Eine Kombination einer Lehre mit Vorbereitungslehrgängen für die Matura ist eine weitere Möglichkeit der Erlangung der allgemeinen Hochschulreife.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Berufsreifeprüfung (BRP) ===&lt;br /&gt;
Für Personen mit beruflicher Erstausbildung (z. B. Fachschulen, Berufsbildende mittlere Schulen, Schule für Gesundheits- und Krankenpflege, Lehrabschluss …) gibt es auch die Möglichkeit eine Berufsreifeprüfung abzulegen. Sie besteht aus vier Teilprüfungen (Deutsch, Mathematik, Lebende Fremdsprache, Fachbereich) ermöglicht den allgemeinen Hochschulzugang und ist einer Matura gleichgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da eine Berufsreifeprüfung meist nach einer gewissen Zeit beruflicher Tätigkeit auf dem zweiten Bildungsweg gemacht wird, kann diese auch bei einem staatlich anerkannten Weiterbildungsinstitut absolviert werden. Weiterbildungsinstitute bieten für die entsprechenden Teilprüfungen kostenpflichtige Vorbereitungskurse an. Der Lehrgang im Fachbereich kann bei bereits bestandener beruflicher Tätigkeit in diesem Bereich entfallen. Eine der vier Teilprüfungen muss jedoch außerhalb des gewählten Ausbildungsinstitutes vor einer externen Berufsreifeprüfungskommission mit externen Beisitzern z. B. an einer Partnerschule stattfinden. Diese Schule ist bei positiv absolvierter Prüfung berechtigt ein offizielles Berufsreifeprüfungszeugnis auszustellen, welches mit einem Maturazeugnis mit allen Rechten wie dem allgemeinen Hochschulzugang oder einem Einstellungskriterium bei Jobausschreibungen völlig gleichgestellt ist.&lt;br /&gt;
== Schweiz ==&lt;br /&gt;
In der Schweiz gilt eine Schulpflicht von elf Jahren.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=http://www.edk.ch/de/bildungssystem-ch/obligatorium |titel=Obligatorische Schule |werk=edk.ch |sprache=de |abruf=2025-07-27}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Die [[Primarstufe (Schweiz)|Primarstufe]] – inklusive zwei Jahre Kindergarten oder die ersten beiden Jahre einer Eingangsstufe – umfasst acht Jahre, die [[Sekundarstufe I]] drei Jahre. Im [[Kanton Tessin]] dauert die Sekundarstufe I (Scuola media) vier Jahre.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach dem obligatorischen Schulunterricht treten die Jugendlichen auf die [[Sekundarstufe II]] über, wobei sie wählen können zwischen [[Duale Ausbildung|zwei Bildungswegen]]: der beruflichen Grundbildung und den allgemeinbildenden Schulen (Gymnasien, Fachmittelschulen).&amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.aboutswitzerland.eda.admin.ch/de/obligatorische-schule Obligatorische Schule], aboutswitzerland.eda.admin.ch, 16. August 2024&amp;lt;/ref&amp;gt; Die [[berufliche Grundbildung]] der Sekundarstufe II, die sogenannte Lehre, beginnt ab dem 15. Altersjahr und ist in der Regel im Alter von 18 oder 19 Jahren abgeschlossen. Das [[Gymnasium#Schweiz: Gymnasium, Kantonsschule|Gymnasium]] dauert in der Regel vier Jahre. In einigen Kantonen gibt es [[Langzeitgymnasium|Langzeitgymnasien]] (sechs Jahre), in welche die Kinder bereits nach der Primarstufe eintreten. Organisationsform der Maturitätsschulen ist Sache der Kantone.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Titel=Allgemeinbildende Schulen |Online=https://www.aboutswitzerland.eda.admin.ch/de/allgemeinbildende-schulen |Abruf=2025-07-27}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Über 90 % der Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahre erwerben einen Abschluss auf Sekundarstufe II.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=http://www.edk.ch/de/bildungssystem-ch/nachobligatorium |titel=Nachobligatorische Bildung |werk=edk.ch |sprache=de |abruf=2025-07-27}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Australien ==&lt;br /&gt;
Die [[Bildungspflicht]] in [[Australien]] besteht vom sechsten bis zum 15. Lebensjahr (bis 16 Jahre in [[Tasmanien]]). Jeder Staat und jedes [[Territorium]] hat seine eigenen [[Schulgesetz]]e.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben den öffentlichen Schulen gibt es in allen Stufen auch [[Privatschule|private Schulen]]. In den privaten Schulen sind acht Schlüsselfächer vorgeschrieben, in denen je 60 Unterrichtsstunden je Semester zum Erlernen der grundlegenden Fähigkeiten vorgeschrieben sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die meisten Kinder beginnt die Grundschulzeit mit fünf Jahren. Die Grundschulzeit dauert bis ins siebte oder achte Schuljahr. Dann wechselt man in die weiterführenden Schulen, die bis zum zehnten Schuljahr besucht werden müssen. Die Vorschule und das elfte und zwölfte Schuljahr sind keine Pflicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Schuljahr läuft vom Januar bis Dezember.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Dänemark ==&lt;br /&gt;
{{Hauptartikel|Bildungssystem in Dänemark}}&lt;br /&gt;
Der Besuch der einjährigen Vorschulklasse („0. Klasse“, &amp;#039;&amp;#039;børnehaveklasse&amp;#039;&amp;#039;) ist freiwillig, wird aber von der Mehrzahl der Kinder genutzt. Die Volksschule (&amp;#039;&amp;#039;folkeskole&amp;#039;&amp;#039;) umfasst die Klassen 1 bis 9. Einer zusätzliche 10. Klasse ist möglich. Weiterführende Schulen dauern 2 oder 3 Jahre.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.bildungsserver.de/bildung-weltweit/daenemark-.-fruehe-bildung-und-erziehung-in-2829_ger.html |titel=Dänemark - frühe Bildung und Erziehung |abruf=2026-01-15}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.luebeck.de/files/bildungsportal/bildung/KultKIT/kultKIT_Factsheet-Schulsysteme_DK-D.pdf |titel=Das Schulsystem in Dänemark und in Deutschland |abruf=2026-01-15}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Dänemark existiert eine zehnjährige Bildungspflicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
* {{Internetquelle |url=https://www.bildungssystem.at/ |titel=www.bildungssystem.at - Das österreichische Bildungssystem |werk=bildungssystem.at |archiv-url= |archiv-datum= |abruf=2024-01-02 |abruf-verborgen=1}}&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;[https://www.edk.ch/de/bildungssystem-ch/allgemeines Das schweizerische Bildungssystem]&amp;#039;&amp;#039;, Schweizerische Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Schulrecht]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Dk1909</name></author>
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