<?xml version="1.0"?>
<feed xmlns="http://www.w3.org/2005/Atom" xml:lang="de">
	<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?action=history&amp;feed=atom&amp;title=Buchwert</id>
	<title>Buchwert - Versionsgeschichte</title>
	<link rel="self" type="application/atom+xml" href="https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?action=history&amp;feed=atom&amp;title=Buchwert"/>
	<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Buchwert&amp;action=history"/>
	<updated>2026-06-03T15:37:16Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
	<generator>MediaWiki 1.43.8</generator>
	<entry>
		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Buchwert&amp;diff=126124&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Scripturus: Änderung 252873375 von Nina rückgängig gemacht; Grund: den Text des Abschnitts in die Einleitung zu schieben ist noch weniger sinnvoll</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Buchwert&amp;diff=126124&amp;oldid=prev"/>
		<updated>2025-02-03T22:58:05Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Änderung &lt;a href=&quot;/index.php/Spezial:Diff/252873375&quot; title=&quot;Spezial:Diff/252873375&quot;&gt;252873375&lt;/a&gt; von &lt;a href=&quot;/index.php/Spezial:Beitr%C3%A4ge/Nina&quot; title=&quot;Spezial:Beiträge/Nina&quot;&gt;Nina&lt;/a&gt; rückgängig gemacht; Grund: den Text des Abschnitts in die Einleitung zu schieben ist noch weniger sinnvoll&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Buchwert&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ({{enS|&amp;#039;&amp;#039;book value&amp;#039;&amp;#039;, &amp;#039;&amp;#039;carrying amount&amp;#039;&amp;#039;}}) ist im [[Rechnungswesen]] der [[Wert (Wirtschaft)|Wert]], mit dem ein [[Wirtschaftsgut (Steuerlehre)|Wirtschaftsgut]] zum [[Bilanzstichtag]] in der [[Bilanz]] [[Aktivierung (Rechnungswesen)|aktiviert]] oder als [[Kapital]]position [[Passiva|passiviert]] ist. Der Buchwert ist somit nicht unbedingt der Wert, der beim Verkauf des Gutes als Erlös zu erzielen wäre.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Allgemeines ==&lt;br /&gt;
Das [[Handelsrecht (Deutschland)|Handelsrecht]] kennt mehrere [[Wertkonvention]]en. Wertkonventionen sind Wertziffern, die nach bestimmten Regeln objektiv zu ermitteln sind. Diese Regeln ergeben sich aus dem [[Handelsgesetzbuch]] und anderen [[Rechnungslegungsstandard]]s. Zu den Wertkonventionen gehören insbesondere die [[Anschaffungskosten|Anschaffungs-]] und [[Herstellungskosten]], [[Zeitwert]]e ([[Marktwert]] und [[Börsenkurs|Börsenwert]]), der „beizulegende Zeitwert“ ([[Fair Value]]; {{§|253|hgb|juris}} Abs. 3 Satz 3 [[Handelsgesetzbuch|HGB]] für [[Anlagevermögen]], § 253 Abs. 4 Satz 2 HGB für [[Umlaufvermögen]]), oder der Buchwert. Einige Wertkonventionen werden durch [[Legaldefinition]] erklärt (Anschaffungs- und Herstellungskosten in {{§|255|hgb|juris}} Abs. 1 und 2 HGB), andere wie der Buchwert werden lediglich erwähnt und als bekannt vorausgesetzt ({{§|285|hgb|juris}} Nr. 18 und 19 HGB, {{§|312|hgb|juris}} Abs. 1 HGB). Im [[Steuerrecht]] kennt man als Wertkonventionen den [[Teilwert]], [[gemeiner Wert]] oder [[Einheitswert]]. Im [[Umwandlungssteuergesetz]] ist der Buchwert der niedrigste mögliche Wertansatz, daneben sind gemeiner Wert und [[Zwischenwert]] zulässig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Ermittlung des Buchwerts ==&lt;br /&gt;
Die Anschaffungs- und Herstellungskosten bilden bei den [[Aktiva]] den Ausgangswert für die Ermittlung des Buchwerts. Diese Anschaffungs- und Herstellungskosten können sich durch [[Bewertungswahlrecht|Bewertungsmaßnahmen]] am nächsten [[Bilanzstichtag]] ändern. Die Bewertungsmaßnahmen bestehen im Regelfall beim Anlagevermögen und Umlaufvermögen aus [[Abschreibung]]en oder [[Zuschreibung (Rechnungswesen)|Zuschreibungen]]. Abschreibungen führen zu einem geringeren Buchwert, Zuschreibungen zu einem höheren Buchwert als den ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Da die Bewertungsmaßnahmen durch das [[Niederstwertprinzip]] mehr oder weniger stark begrenzt werden, wird auch der Buchwert vom Niederstwertprinzip beeinflusst. Der (Rest-)Buchwert ergibt sich aus der Gleichung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;math&amp;gt;\text{Buchwert} = {\text{Anschaffungs- oder Herstellungskosten} + \text{Zuschreibungen} - \text{Abschreibungen}}&amp;lt;/math&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Buchwert kann ausnahmsweise mit dem Zeitwert übereinstimmen, wenn die Abschreibungen der tatsächlichen Wertentwicklung (etwa [[Verschleiß]]) entsprechen. Der Zusammenhang zwischen Buchwert und Fair Value ergibt sich aus folgender Aufstellung:&lt;br /&gt;
     Fair Value (beizulegender Zeitwert)&lt;br /&gt;
     - planmäßige Abschreibungen&lt;br /&gt;
     - etwaige außerplanmäßige Abschreibungen&lt;br /&gt;
     + etwaige Zuschreibungen&lt;br /&gt;
     = Buchwert (fortgeführter fair value)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
International ist das Niederstwertprinzip unbekannt. Die [[International Accounting Standards]] gestatten [[Unternehmen]] die Bewertung des Anlagevermögens entweder zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten oder zu [[Neubewertungsreserve|Neubewertungsbeträgen]]. Bei letzterer Methode ist der positive Unterschiedsbetrag zwischen der Bewertung zu den Anschaffungs- oder den Herstellungskosten der Neubewertungsrücklage in der Bilanz erfolgsneutral unter „Eigenkapital“ zuzuführen (IAS 16.39 für [[Sachanlage]]n, IAS 38.85 für [[immaterieller Vermögenswert|immaterielle Vermögenswerte]]).&amp;lt;ref&amp;gt;[https://books.google.de/books?id=ObgSuCkuHtwC&amp;amp;pg=PA9&amp;amp;dq=fortgef%C3%BChrter+buchwert&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;redir_esc=y#v=onepage&amp;amp;q=fortgef%C3%BChrter%20buchwert&amp;amp;f=false Bernd Klingels, &amp;#039;&amp;#039;Die cash generating unit nach IAS 36 im IFRS-Jahresabschluss&amp;#039;&amp;#039;, 2005, S. 9]&amp;lt;/ref&amp;gt; Dadurch wird ein Teil der [[stille Reserve|stillen Reserven]] zwar sichtbar gemacht, aber wegen einer Ausschüttungssperre nicht ausgeschüttet. Jede Erhöhung über den (fiktiven) fortgeführten Buchwert hinaus stellt eine Neubewertung dar, die nach IAS 36.118 zu bilanzieren ist.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Begriff des Buchwerts ist jedoch nicht allein auf Aktiva beschränkt. Bei [[Passiva]] wie den [[Verbindlichkeit]]en entspricht der Buchwert im Regelfall dem Rückzahlungsbetrag oder bei [[Rückstellung]]en gemäß {{§|253|hgb|juris}} Abs. 1 Satz 2 HGB dem nach [[Vernünftige kaufmännische Beurteilung|vernünftiger kaufmännischer Beurteilung]] ermittelten [[Erfüllungsbetrag]]. Ihr Buchwert entspricht der wahrscheinlichen Inanspruchnahme des Unternehmens durch einen Dritten in der erwarteten Höhe bei vernünftiger Abwägung aller Umstände.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Buchgewinn / Buchverlust ==  &lt;br /&gt;
Alle [[Bilanzposition]]en verbleiben mit ihren Buchwerten solange in der Bilanz, bis sie durch [[Veräußerung]] (Aktiva), [[Tilgung (Geldverkehr)|Rückzahlung]] (Verbindlichkeiten) oder Inanspruchnahme (Rückstellungen) aus der Unternehmensbilanz ausscheiden. Bis zu diesem Ausscheiden aus der Bilanz sind die Bilanzpositionen an den Bilanzstichtagen zu bewerten. Der (fortgeführte) Buchwert ist das Ergebnis dieser Bewertung. Entspricht nun deren Buchwert am Bilanzstichtag nicht deren ursprünglichem Wert, liegt ein &amp;#039;&amp;#039;Buchgewinn&amp;#039;&amp;#039; oder &amp;#039;&amp;#039;Buchverlust&amp;#039;&amp;#039; vor. Ein Buchgewinn („accounting profit“) entsteht, wenn der Buchwert eines [[Vermögensgegenstand]]es ausnahmsweise über seinen ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten liegt. Das kann durch [[Zuschreibung (Rechnungswesen)|Zuschreibungen]] oder Neubewertungen geschehen. Beide Bewertungsmaßnahmen sind wegen des in Deutschland geltenden [[Niederstwertprinzip]]s und [[Realisationsprinzip]]s nur sehr begrenzt anwendbar, nämlich im Falle eines Wertaufholungsgebots (Zuschreibungen) oder bei Unternehmen mit IAS-Bilanzierung (Neubewertung). Demnach liegt ein Buchgewinn vor, wenn&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;math&amp;gt;\text{Buchwert} &amp;gt; {\text{ursprünglicher Buchwert} + \text{Zuschreibungen} - \text{Abschreibungen}}&amp;lt;/math&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beim Buchverlust („accounting loss“) ist der Buchwert entsprechend niedriger als der Ursprungswert. Buchverluste entstehen infolge von [[Sonderabschreibung]]en, erhöhten Abschreibungen, Bewertungsabschlägen, steuerfreien [[Rücklage]]n oder nicht aktivierungsfähigen oder nicht aktivierungspflichtigen Wirtschaftsgütern.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://books.google.de/books?id=_v_PmKONkt8C&amp;amp;pg=PA28&amp;amp;dq=buchverlust&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;redir_esc=y#v=onepage&amp;amp;q=buchverlust&amp;amp;f=false Bettina Christina Noll, &amp;#039;&amp;#039;Steuerliche Verluststrategien bei Umwandlungen von Kapitalgesellschaften&amp;#039;&amp;#039;, 1999, S. 28]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei unrealisierten Buchgewinnen gibt es für [[Kapitalgesellschaft]]en eine [[Ausschüttungssperre]] ({{§|58|aktg|juris}} Abs. 2a AktG für AG/KGaA, {{§|29|gmbhg|juris}} Abs. 4 GmbHG für die GmbH), wodurch diese Buchgewinne in die [[Gewinnrücklage]] einzustellen sind. Buchgewinne aus Neubewertungen unterliegen ebenfalls nach Art. 7 Abs. 2 der [[Richtlinie 2013/34/EU (Bilanz-Richtlinie)]]&amp;lt;ref&amp;gt;vom 26. Juni 2013, Abl. L 182/19&amp;lt;/ref&amp;gt; einer Ausschüttungssperre und sind in die [[Neubewertungsreserve]] einzustellen. Durch die Zuordnung der Buchgewinne zum [[Eigenkapital]] soll in beiden Fällen verhindert werden, dass unrealisierte Buchgewinne ausgeschüttet werden.    &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Ausschüttung von Buchgewinnen ist erst statthaft, wenn sie durch Veräußerung der Vermögensgegenstände, Rückzahlung der Verbindlichkeiten oder Inanspruchnahme der Rückstellungen aus der Bilanz ausscheiden. Dann werden die realisierten Buchgewinne oder Buchverluste in der [[Gewinn- und Verlustrechnung]] als „Erträge/Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen“ unter &amp;#039;&amp;#039;sonstigen betrieblichen Erträgen&amp;#039;&amp;#039; ({{§|275|hgb|juris}} Abs. 2 Nr. 4 HGB) oder &amp;#039;&amp;#039;sonstigen betrieblichen Aufwendungen&amp;#039;&amp;#039; (§ 275 Abs. 2 Nr. 8 HGB) verbucht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Buchwertklausel ==&lt;br /&gt;
Insbesondere ältere [[Gesellschaftsvertrag|Gesellschaftsverträge]] beinhalten als &amp;#039;&amp;#039;Abfindungsklausel&amp;#039;&amp;#039; häufig die so genannte &amp;#039;&amp;#039;Buchwertklausel&amp;#039;&amp;#039;, nach der der ausscheidende [[Gesellschafter]] den auf der Grundlage der [[Bilanz|Handels-]] oder [[Steuerbilanz]] ermittelten buchwertmäßigen Kapitalanteil ausgezahlt bekommt. Der Buchwert korrespondiert in der Regel jedoch nicht mit dem tatsächlichen Anteilswert. Er kann im Einzelfall mit dem tatsächlichen Anteilswert (Verkehrswert) zufällig zusammenfallen, höher sein, meist wird er aber niedriger sein.&amp;lt;ref&amp;gt;[[Bundesgerichtshof|BGH]], Urteil vom 24. September 1984, Az. II ZR 256/83, {{Webarchiv |url=https://www.jurion.de/urteile/bgh/1984-09-24/ii-zr-256_83/ |text=Volltext |wayback=20171003030222 |archiv-bot=}} = NJW 1985, 192 f.&amp;lt;/ref&amp;gt; Die Ermittlung der Abfindung aufgrund einer Buchwertklausel ist für den abzufindenden Gesellschafter daher nachteilig. Handels- und Steuerbilanz sind nicht geeignet, den [[Unternehmenswert]] im Abfindungsfall zu bestimmen. Besteht zwischen dem nach der Bilanz ermittelten Buchwert und dem nach {{§|738|bgb|juris}} [[Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]] ermittelten Verkehrswert ein Missverhältnis, so wird das Kündigungsrecht eines Gesellschafters in unzulässiger Weise eingeengt.&amp;lt;ref&amp;gt;BGH, Urteil vom 24. Mai 1993, Az. II ZR 36/92, {{Webarchiv |url=https://www.jurion.de/urteile/bgh/1993-05-24/ii-zr-36_92/ |text=Volltext |wayback=20171003030025 |archiv-bot=}} = NJW 1993, 2101.&amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;ref&amp;gt;BGH, Urteil vom 20. September 1993, Az. II ZR 104/92, {{Webarchiv |url=https://www.jurion.de/urteile/bgh/1993-09-20/ii-zr-104_92/ |text=Volltext |wayback=20171003075048 |archiv-bot=}} = NJW 1993, 3193.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Anwendung in der Unternehmensbewertung ==&lt;br /&gt;
Im Hinblick auf ein gesamtes Unternehmen bezeichnet der Buchwert im Rahmen der [[Unternehmensbewertung|Bewertung]] von [[Unternehmen]] den Wert des auf die Unternehmensinhaber entfallenden [[Eigenkapital]]s. Hierzu erfolgt die Verminderung aller [[Aktiva]] um die [[Passiva#Verbindlichkeiten|Verbindlichkeiten]] und [[Sonderposten (Finanzwesen)|Sonderposten]], im [[Konzern]]verbund auch um konzernfremde Anteile. In einem alternativen Verfahren werden auch die [[Immaterielles Wirtschaftsgut|immateriellen Wirtschaftsgüter]] zusätzlich abgezogen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die [[betriebswirtschaftliche Kennzahl]] Buchwert/Aktie gibt die Höhe des auf die [[Aktionär]]e entfallenden Eigenkapitals pro [[Aktie]] an.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Buchwert berücksichtigt nur den bilanziell ausgewiesenen Wert der Aktiva, nicht jedoch mögliche [[stille Reserven]] oder [[stille Lasten]]. Auch das verwendete [[Rechnungslegung]]ssystem (zum Beispiel [[Handelsgesetzbuch|HGB]], [[US-GAAP]] oder [[International Financial Reporting Standards|IFRS]]) führt zu unterschiedlichen bilanziellen Wertansätzen, so dass die ausgewiesenen Buchwerte – teilweise erheblich – differieren können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine für die Unternehmensbewertung aussagekräftigere Zahl, die sich am [[Marktwert|Markt-]] oder [[Wiederbeschaffungswert]] der [[Aktiva]] orientiert, ist der [[Substanzwert]]. Dieser ist aber nicht durch Rechnungslegungssysteme definiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
* [[Tobin’s Q]]&lt;br /&gt;
* [[Buchwertmultiplikator]]&lt;br /&gt;
* [[Buchwertverfahren]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
{{Wiktionary}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4226483-2}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Buchführung]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Unternehmensbewertung]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Steuerrecht]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Handelsrecht]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Scripturus</name></author>
	</entry>
</feed>