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	<title>Blauer Brief - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-05-31T14:10:52Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Blauer_Brief&amp;diff=78411&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;MPiR2 am 9. Oktober 2025 um 04:56 Uhr</title>
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		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Blauer Brief&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ist die umgangssprachliche Bezeichnung für eine Benachrichtigung, mit der die Schule den Eltern eines Schülers (oder dem Schüler selbst, wenn dieser volljährig ist) mitteilt, dass die [[Versetzung (Schule)|Versetzung]] gefährdet ist. Auch [[Kündigung]]sschreiben werden oft als Blauer Brief bezeichnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der [[Völkerschlacht bei Leipzig]] im Jahre 1813 benötigten die deutschen Fürsten in ihren Staaten wesentlich weniger Soldaten. Viele Uniformen, die in dieser Zeit [[Berliner Blau|preußisch Blau]] eingefärbt waren und nicht mehr benötigt wurden, nutzte man zur [[Papier]]herstellung. Die Papierfabriken zerkleinerten die damals gängigen blauen Uniformstoffe stark, um daraus Papier herzustellen. Das Papier behielt trotz Bleichung einen blauen Schein und wurde von den Verlegern von Zeitungen und Büchern nicht akzeptiert, man wollte weißes Papier haben. Mangels erforderlicher Absatzmärkte mussten die Fürsten das Briefpapier selbst verwenden. Briefe der Staatsmacht bedeuteten damals meistens nichts Gutes und enthielten regelmäßig Forderungen und unangenehme Erlasse. Die blauen Briefe, die auch in großer Zahl von Gerichten und Behörden versandt wurden, brachten den Empfängern regelmäßig Kummer. Erst ab 1865 wurden andere Rohstoffe für die Papierherstellung verwandt.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=Heinz Küpper |Hrsg=Ernst Klett Verlag |Titel=Illustriertes Lexikon der deutschen Umgangssprache, Dritter Band |Ort=Stuttgart |Datum=1982-01-01 |Seiten=20}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Wilhelm I. (Deutsches Reich)|Kaiser Wilhelm I.]] hatte am 15.&amp;amp;nbsp;August 1877 die Order erlassen, wonach nur noch an die höheren Offiziere vom Regimentskommandeur an aufwärts gerichteten Kabinettsorders in persönlichen Angelegenheiten und Mitteilungen über Ernennungen, Beförderungen, Versetzungen, Verabschiedungen usw. blickdicht in blauen Briefumschlägen zu übergeben sind:&lt;br /&gt;
{{Zitat&lt;br /&gt;
 |Text=Se. Majestät der Kaiser und König haben Sich dahin auszusprechen geruht, daß Allerhöchst dieselben den althergebrachten, seit der Regierungszeit Sr. Majestät Friedrichs des Großen in Übung befindlichen Brauch, wonach die Allerhöchsten Kabinettsordres in blauen Briefumschlägen verschlossen werden, aufrecht zu erhalten, dagegen die anderweitige Benutzung blauer Briefumschläge im Dienstverkehr bei der Armee tunlichst vermieden zu sehen wünschen.&lt;br /&gt;
 |Autor=Chefs des Militär-Kabinetts [[Emil von Albedyll]]&lt;br /&gt;
 |Quelle=Constitution der Codicis Fridericiani&lt;br /&gt;
 |ref=&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=Karl Hermann Freiherr von Brand Transfeld |Hrsg=Helmut Gerhard Schulz |Titel=Wort und Brauch im deutschen Heer. Geschichtliche und sprachliche Betrachtungen über militärische Ausdrücke, Einrichtungen und Gebräuche in alter und neuer Zeit |Ort=Hamburg |Datum=1976-01-01 |Seiten=20}}&amp;lt;/ref&amp;gt;}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da heute durch die geänderte Herstellungsweise blaues Papier eigens eingefärbt werden muss und daher solche blauen Umschläge teurer sind, werden sie zumindest in Deutschland nur noch selten tatsächlich für solche Schriftstücke verwendet. Stattdessen nutzen deutsche öffentliche Stellen heute oftmals graues [[Recyclingpapier]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Blauer Brief in Deutschland ==&lt;br /&gt;
Blaue Briefe sind in Deutschland, wie das gesamte [[Schulrecht]], durch die Bundesländer geregelt. In [[Hessen]] hat eine Benachrichtigung unabhängig von einem Vermerk im Halbjahreszeugnis spätestens acht Wochen vor dem Ausgabetermin des [[Schulzeugnis|Jahreszeugnisses]] zu erfolgen (Verordn. Schulverh. § 16 (2)).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zuweilen wird auch ein [[Tadel|schriftlicher Tadel]] (= schriftliche Missbilligung), d.&amp;amp;nbsp;h. die schriftliche Benachrichtigung der Eltern über ein Fehlverhalten in der Schule, als Blauer Brief bezeichnet. Dies ist immer auch Teil einer [[Ordnungsmaßnahme]]. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich gilt, dass bei einem Schüler, der die [[Volljährigkeit]] erreicht hat, der Blaue Brief an den Schüler selbst und nicht mehr an die Eltern gerichtet wird und daher der Schüler selbst bestätigen muss, dass er die bevorstehende Nichtversetzung zur Kenntnis genommen hat; gleiches gilt bei Schulverweisen o. Ä. Maßnahmen. Nach dem [[Amoklauf von Erfurt]], bei dem die Eltern des späteren Täters aus diesem Grund nichts von seinem Schulverweis erfahren hatten, wurde in die Schulgesetze einiger Bundesländer die Möglichkeit aufgenommen, auch bei volljährigen Schülern die Eltern über gravierende Vorkommnisse informieren zu dürfen.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.spiegel.de/lebenundlernen/schule/urteil-schule-darf-eltern-volljaehriger-informieren-a-321146.html Urteil: Schule darf Eltern Volljähriger informieren] Spiegel.de vom 2. Oktober 2004&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Blauer Brief in Österreich ==&lt;br /&gt;
In [[Österreich]] versteht man unter einem Blauen Brief auch einen von einer [[Behörde]] versandten [[Rückscheinbrief|RSa-Brief]].&lt;br /&gt;
Darunter versteht man ein behördliches [[Schriftstück]], welches an den Empfänger mit Zustellnachweis eigenhändig zuzustellen sind. Solche Schriftstücke werden zur leichteren Erkennbarkeit in blauen Umschlägen versandt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Frühwarnung&lt;br /&gt;
:Die Frühwarnung oder das Frühwarnsystem ist ein an österreichischen [[Schule]]n eingeführtes Konzept, die Eltern und den Schüler während beider [[Semester]] darüber zu informieren, dass die Wahrscheinlichkeit von einem „Nicht Genügend“ (die schlechteste [[Schulnote|Note]] im [[Bildungssystem in Österreich|österreichischen Schulsystem]]) im [[Schulzeugnis|Jahreszeugnis]] hoch ist. Das heißt allerdings nicht unbedingt, dass der Schüler auf „Nicht Genügend“ steht, sondern nur, dass ein „Nicht Genügend“ aufgrund von schlechten Noten im zweiten Semester droht. Somit ist jeder, der im Semesterzeugnis ein „Genügend“ hat, ein potenzieller Kandidat für das Frühwarnsystem, weil es nur einer schlechten Mit- oder Schularbeitsnote bedarf, um auf ein Nicht Genügend zu kommen. Eine Frühwarnung im ersten Semester gilt nicht für das zweite Semester. Alle Verständigungen nach SchUG §19 haben ausschließlich Informationscharakter, das heißt, auch wenn sie nicht gemacht wurden, kann ein „Nicht genügend“ in der Schulnachricht oder im Jahreszeugnis gegeben werden, wenn es sachlich einwandfrei begründet ist.&lt;br /&gt;
:Die Frühwarnung wird dabei in Form eines von den [[Elternschaft|Eltern]] zu unterschreibenden [[Formular]]s dem Schüler ausgehändigt. Hat der Schüler bereits das 18. Lebensjahr vollendet, so ist er berechtigt, die Frühwarnung selbst zu unterzeichnen.&lt;br /&gt;
:Ein Blauer Brief soll außerdem Eltern auf eine erhöhte Anzahl an Fehlstunden hinweisen.&lt;br /&gt;
;Nachwarnung&lt;br /&gt;
:Man kann auch eine „Nachwarnung“ bekommen, wenn die Leistungen abweichend vom Blauen Brief schlechter geworden sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Blauer Brief in der Schweiz ==&lt;br /&gt;
In der Schweiz bedeutet der blaue Brief die Kündigung seitens des Arbeitgebers.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Ähnliche Begriffe in anderen Ländern ==&lt;br /&gt;
* In den USA werden Kündigungsschreiben als &amp;#039;&amp;#039;Pink-Slip&amp;#039;&amp;#039; bezeichnet, siehe [[Pink-Slip-Party]].&lt;br /&gt;
* In Großbritannien gibt es das Formular [[P45]], das Arbeitnehmer beim Ausscheiden aus dem Unternehmen erhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Schulrecht (Deutschland)]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Redewendung]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Verwaltungsrecht (Österreich)]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;MPiR2</name></author>
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